thunderbolt iMac 27" ende 2013 ... keine Hardware

Der Verkäufer hat auf kleinanzeigen.de aktuell 51 Verkaufsangebote laufen. Das ist kein Privatverkauf mehr, das ist gewerbsmäßig.
Schwaches Argument.
Wenn manche Leute mal Hausputz machen und das zwei Jahre lang nicht Benutzte in die KA geben, kommen leicht solche Mengen zustande.
Anders wäre es, wenn der VK diese Angebotsmenge dauerhaft/über einen deutlich längeren Zeitraum beibehalten würde.
 
Schwaches Argument.
Wenn manche Leute mal Hausputz machen und das zwei Jahre lang nicht Benutzte in die KA geben, kommen leicht solche Mengen zustande. Anders wäre es, wenn der VK diese Angebotsmenge dauerhaft/über einen deutlich längeren Zeitraum beibehalten würde.

Ich sehe du bist der Vertreter der Gegenseite ... also einigen wir uns auf einen Vergleich ;)
 
Bei den Artikeln kann man mMn von privaten ausgehen, anders als wenn das hauptsächlich Computer gewesen wären. Just my 2c.
 
manch mDP auf DVI sind keine Original Apple TB auf DVI adapter
das führt in die Irre: gleiche Diagnose OHNE angeschlossenen Adapter, mit einem von Apple und mit einem von Networx, die beide an einem anderen Thunderbolt 1 eines anderen iMac funktionieren.
Es dürfte also unstrittig sein, dass der Port im erworbenen iMac schadhaft ist und nicht etwa ein Bedienungsfehler vorliegt. Das passt ja auch saugend auf "nie etwas angeschlossen", trotz der Aussage, alles funktioniere.

Ich sehe du bist der Vertreter der Gegenseite
... das ist ja auch durchaus gewünscht ;)
 
Bei den Artikeln kann man mMn von privaten ausgehen, anders als wenn das hauptsächlich Computer gewesen wären. Just my 2c.

Das Finanzamt oder ein Rechtsanwalt können von kleinanzeigen.de eine Auflistung aller Verkäufe verlangen, beispielsweise der letzten 12 Monate.
 
Ich sehe du bist der Vertreter der Gegenseite
Au contraire Monsieur - ich möchte verhindern, dass der TE sich unberechtige Hoffnungen macht und dann eine Enttäuschung erlebt. Nennt sich Aufklärung.
Das Finanzamt oder ein Rechtswalt können von kleinanzeigen.de eine Auflistung aller Verkäufe verlangen
Jungens - wo seid Ihr jetzt gelandet? Da muss aber schon ein begründeter Verdacht bestehen.

Das hier hilft dem TE nicht wirklich. Er soll die technische Lage bzgl. möglicher verschwiegener Mängel prüfen.
 
die Frage ist, wäre, ob es sich rentieren würde dass ein Fachkundiger hier Hand anlegt
davon ab ist es meiner Auffassung in diesem Sinne ein 'Verkaufs' Betrug, ich würde da mal mit RA etc. drohen erstmal
und Kiste 'zurück' und Geld 'zurück'
;)
 
Natürlich kann der Käufer nix ausschließen, wenn eine Ware nicht im zugesagten Zustand ist. Genausogut hätte der Mac komplett hinüber sein können, was ja vor Ort auch nicht testbar war mangels OS. Mit der Aussage "Einziger Fehler, der Monitor hält nicht mehr in der Position." sagt der Verkäufer auch schon extra zu, dass ansonsten kein Fehler vorliegt. Das kann jetzt nicht zum Problem des TS werden, dass der Verkäufer nicht daran gedacht hat den Mac auch zu testen bevor er sich soweit aus dem Fenster lehnt.

Wenn ich einen Mac verkaufe, was ich ab und zu hier im Forum mache, dann spiel ich dem auch ein frisches MacOS auf, und schau dass Kamera, Mikro, Ports, Tasten, usw. auch funktionieren. Kurz ein Display bei Thunderbolt anzuschließen ist kein Aufwand.

Da fordert man Nachbesserung mittels eingeschriebenem Brief und mind. 14 Tagen Frist (+2 für den Briefversand), bietet dazu vielleicht freundlicherweise sogar noch an, das defekte Gerät auf eigene Kosten zu retournieren, wenn dann der Kaufpreis auch in bar wieder rausgegeben wird - dann kann der Verkäufer nix mehr sagen. Denn wenn er dieses Entgegenkommen ablehnt, ist alles klar, das ist schlicht Betrug und es ist Zeit Anzeige zu erstatten.

Ein Fehler kann passieren, dann nimmt man das Teil eben zurück, Ersatz/Reparatur kann man schwer verlangen, der Verkäufer wird kaum einen zweiten iMac der gleichen Modellreihe herumstehen haben. Jedenfalls nicht lange mit irgendwelchen Chats herumschlagen, eine Frist beginnt erst zu laufen wenn man das mit Einschreiben auch belegen kann, und eine Frist muss man immer setzen. Und in den 2 Wochen dann, sofern keine Reaktion erfolgte und der Chat nicht fruchtete, ab zur Anzeige.

Ebayfall wird bei Barzahlung nix bringen, Ebay kann natürlich kein Bargeld erstatten und wird Fälle bei Barzahlung sicherlich ausschließlich.
 
ich würde da mal mit RA etc. drohen erstmal
und Kiste 'zurück' und Geld 'zurück'
Na - drohen vielleicht nicht, aber doch auf Wandlung bestehen, falls der TE das überhaupt will.
Auf gut Deutsch das Teil ins Auto packen, rüberfahren und auf Wandlung pochen, weil ein gravierender Mangel nicht genannt wurde.
 
Im Normalfall hat der Verkäufer auch keinen Bock auf Stress. Die Kiste wird er jedoch auch nicht wiederhaben wollen.
Also doch ein Kompromiss?
 
ich bin heute Nachmittag mit gepackter Ware bei dem vorbeigefahren, Zeugen dabei, war leider nicht da. Das werde ich zumindest wiederholen ein zwei mal, ist 3 Minuten vom Wohnort entfernt, also kein unverhältnismäßiger Aufwand.

Mit Anwalt drohen halte ich so aus meiner persönlichen Erfahrung gerade bei eher uneinsichtigen Personen für wenig zielführend. Anzeige schon eher.
aber zuvor: Nachbesserung anbieten (dürfte allerdings tatsächlich wenig realistisch sein bei diesem Schaden ...) und im nächsten Zug Wandlung fordern. Scheitert das: Anzeige (oder Strafantrag, das muss ich noch genauer verstehen ...)
So denke ich mir das im Moment.
Im prinzip etwa @OmarDLittle s Weg ... ja, und ich handhabe das auch so, wenn ich technische Geräte anbiete, entweder sind die durchgecheckt, oder ich weise darauf hin, falls sie es aus irgendwelchen Gründen nicht sein sollten. Und wenn ich unwissentlich Schrott verschicke geht#s zur Wandlung. hat sich bisher auch karmisch als sinnvoll erwiesen ;)

EDIT: §265 StGB (1) Betrug dürfte hier, so aufgebläht das erst mal klingt, schon recht eindeutig vorliegen ...
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält [....]"
durch die Formulierung "Einziger Fehler, der Monitor hält nicht mehr in der Position." in Kombination mit dem Umstand, dass eine Prüfung vor Ort nicht möglich war und ich folglich auf Treu und Glauben die Sache "wie beschrieben" erworben habe, liegt eigentlich alles eindeutig. Ich muss m.W. nicht davon ausgehen (auch wenn das rein pragmatisch sicher nicht unbedingt verkehrt ist, das ist mir schon klar ...), dass ein Verkäufer lügt oder etwas verschweigt oder (wie in diesem Fall) etwas falsch behauptet.
 
aber zuvor: Nachbesserung anbieten
Sehe ich als recht sinnbefreit & vertane Zeit an, denn das wird er gerade bei diesem Problem kaum leisten können & wollen.
Direkt die "Vorteile" einer Wandlung auch für ihn verdeutlchen, könnte mehr bringen, weil er dann "Dich vom Halse hätte". Zudem kannst Du Dir dann ein besseres Teil in Ruhe besorgen - ohne kippenden Monitor. ;)
 
sinnbefreit & vertane Zeit
...mag durchaus so sein, bin ich ganz bei dir, habe ich ja auch angedeutet, aber es entspricht nun mal dem Prozedere, das für solche Fälle vorgesehen ist. Ich kann ja nicht korrektes Verhalten fordern und es selbst übergehen, oder?
Direkt die "Vorteile" einer Wandlung auch für ihn verdeutlchen, könnte mehr bringen, weil er dann "Dich vom Halse hätte".
...ja, ich arbeite noch dran, wirklichwirklich nervig rüberzukommen :D
 
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