Franken
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Anwälte, Steuerberater, Ärzte etc. tragen eine Menge Verantwortung für ihre Klienten, Fehler können dramatische Folgen haben.
Deshalb, und damit sie nicht in die Versuchung kommen, Notlagen auszunutzen, gibt es diese Gebührenordnung.
Bei Künstlern, Publizisten bestehen diese Abhängigkeitsverhältnisse erstens nicht, und zweitens sind die Unterschiede in der Qualität der Arbeiten viel zu groß, als dass man sie in eine Gebührenordnung pressen könnte.
Mh, so ein bisschen leuchtet das ein, aber auf der anderen Seite ist es ja so, dass nun offensichtlich jeder D... wenn er weiß wo der Auslöser ist, für so einen Job einen KV abgeben darf. Und wenn nur Müll rauskommt, dann stirbt dann zwar keiner, aber super peinlich ist dass dann doch.
Und Du meinst, dies wäre die einzige Begründung?
Zwischen freier Kunst und Design ist ja auch noch ein Unterschied. Alleine schon, was die Qualität der Ausgabe angeht. Da kann man doch auch Maßstäbe an Ausbildung und Ausstattung anlegen - und das kostet dann eben x Betrag.