performa schrieb:
Wenn du nicht der Webmaster bist, nicht.
Außerdem: "Vor Jahren" = dürfte verjährt sein, oder?
In diesem Fall ist ja nicht das Datum der Erstellung sondern das aktuelle Datung mit dem aktuell rechtswidrigen INhalt das Problem.
Ich interpretiere die Situation so:
Der Webseitenersteller hat (eine so lautende Vereinbarung mal angenommen) die Pflicht eine zum Zeitpunkt des Releases rechtlich einwandfreie Seite zu erstellen.
Hat er über die Erstellung hinaus noch einen Betreuervertrag so hat er dafür sorge zu tragen, dass die Seite formal richtig bleibt und ist so dem Betreiber der Seite gegenüber Schadensersatzpflichtig.
War es ein Einmal Auftrag, sprich die Seite programieren und Good Bye, trägt ab da der keinerlei Verantwortung mehr für die aktualisierung der Seite bei gesetzlichen Änderungen.
Beispiel von dem Schild
:
Schild muss den heute geltenden Vorschriften entsprechen. Habe ich mit der Firma einen generellen Vertrag über Werbung, so kann ich erwarten, dass die Werbung, die sie für mich macht legal ist.
Hat die Firma nur das Schild gemacht, freue ich mcih, wenn sie mich darauf hinweißt, dass es gesetzliche Änderungen gegeben hat (ev. mit Angebot für ein neues Schild) kann sie aber natürlich nicht vor den Kadi ziehen, wenn mich jetzt jemand abmahnt