NorbertH schrieb:
Du musst eine Rechtlich-Einwandfreie Seite erstellen
Nein, muß ich eben nicht.
Zumindest nicht, was das Impressum anbetrifft.
Oder sagen wir's mal so:
Wer als Webdesigner dem Kunden das Impressum macht (Dieses kann ja nach Kunde spezifische Anforderungen erfüllen!!!) und auch noch Haftung für dessen Rechtskonformität übernimmt, der handelt in meinen Augen einfach fahrlässig.
Das Impressum einer Webseite ist ganz klar dem inhaltlichen, nicht dem Design-Bereich (der Inhalt des Vertrags zwischen Seitenbetreiber und Webdesigner ist) zuzuordnen.
Eine inhaltliche Prüfung einer Webseite durch den Webdesigner ist - je nach Art der Kunden - schlicht als Webdesigner nicht leistbar.
Wer das zusichert, der ist einfach "dumm".
NorbertH schrieb:
Wenn dein Auftraggeber dir ein falsches Impressum schickt, hast du dieses NICHT
Einzubauen, wenn doch hast du die ARSCHKARTE.
Völliger Quark, sorry.
Nehmen wir mal ein Beispiel, mit dem ich auch vor Gericht argumentieren würde:
Eine Firma will eine Werbeanzeige an in einer Zeitung schalten.
In dieser Werbeanzeige sind inhaltlich falsche Werbeaussagen drin, die von der Konkurrenz abmahnbar sind.
Die grafische Erstellung der Werbeanzeige wird an eine Werbeagentur gegeben.
Glaubst du etwa, die Agentur sei dann für die falschen Werbeaussagen verantwortlich?
NorbertH schrieb:
Wenn du die Seite pflegst bist du für die Seite verantwortlich.
Nein, auch dann nicht.
Die Pflege wird sich eindeutig nicht auf eine einzelne Prüfung der Inhalte beziehen.
Zumindest - siehe oben - wäre das wieder komplett fahrlässig.
Nehmen wir an, jemand betreibt eine Webseite zum Thema Medizin.
Dort finden sich Behandlungsempfehlungen und Ratschläge.
Jemand befolgt diese, und stirbt / wird behindert, invalide, sonstwas.
Ist der Webdesigner bzw. Webmaster dafür verantwortlich, weil er die Inhalte auf die Seite gestellt hat?
Nonsense.