Ah Mondmann...mir dämmert was
Also... die ersten beiden Links (auf der ersten Threadseite) bezogen sich auf das
Telemediengesetz. Da geht es, laienhaft und juristisch garantiert fehlerhaft ausgedrückt, um die Weitergabe von Nutzerdaten wie IP-Adresse und Co. (etwa bei Straftaten, Filesharing etc.).
Der Link, den Du in Deinem letzten Beitrag gepostet hast, bezieht sich auf das
Urheberrecht.
Da ist zu sagen: derjenige, der eine Webseite betreibt und, etwa durch Veröffentlichung von Bildern, gegen Urheberrechtsbestimmungen verstößt, haftet im Zweifelsfall dafür. Garantiert.
Ob Du als Webdesigner mit haftest, das hängt - wenn überhaupt - sicher von vielen Faktoren ab.
Z.B. wäre es nicht so toll, wenn Du Dir im Internet (Google-Bildersuche etwa) Fotos besorgst, die Du dann in eine Webseite einbaust, die Du im Auftrag eines Kunden erstellst. Dann haftest Du, ja.
Wenn Du hingegen ausschließlich Material (Bilder, Texte, Grafiken) verwendest, das Dir der Auftraggeber zur Verfügung stellt und Du im Werkvertrag/der Auftragsbestätigung o.ä. ausdrücklich Dir vom Auftraggeber versichern lässt, dass durch dieses Material keine Rechte Dritter verletzt werden (bzw. er, der Auftraggeber, im Falle einer Rechtsverletzung Dich von Ansprüchen freistellt), dann dürftest Du auf der sicheren Seite sein.
Zum Thema "Rechtsberatung": nach geltendem Recht darfst Du Deinen Kunden eigentlich überhaupt nicht diesbezüglich "beraten". Also ist nicht nur eine "ausführliche Rechtsberatung" nicht gestattet, sondern überhaupt keine.
Und, sei mir nicht bölse, aber die Aussage "Als Webmaster hat man dafür Sorge zu tragen, daß alles in Ordnun geht, denn du bist derjenige der die Seite macht." ist in dieser verallgemeinernden Form einfach nicht richtig.
Du sprichst davon, Du habest das in einem "Internetbericht" gelesen. Nenn mal ne Quelle.