Sind Webdesigner immer die verlierer?

ja sorry.. bin durcheinander gekommen vor lauter mist..
mondmann hatte das nur angenommen bzw. gefragt.

es wäre auch einfach zuuu unsinnig und nicht umsetzbar.
 
Ist bei der Angabe des inhaltlich Verantwortlichen auch auf den § 10 Absatz 3 MDStV zu verweisen oder auf etwas anderes ?
 
Hallo ich bin zwar kein Web-Designer aber habe noch etwas Senf übrig.

Du als Auftragnehmer (Web-Designer) hast auch deinen Auftraggeber vor
Schaden zu Bewahren.

Soll heißen, das du deinen Auftraggeber über mögliche Rechtliche - Konsequenzen
Aufzuklären hast.

Solltest du einen Text einbauen der Rechtlich fragwürdig ist bist du der Dumme, auch wenn du deinem Auftraggeber darüber in Kenntnis gesetzt hast bezw trägst du eine Teilschuld.

Denn wenn nicht DU wer dann hätte es Wissen müssen und Verhindern müssen.

Als Beispiel.

Ein Fliesenleger setzt dich darüber in Kenntnis das er die Fliesen nicht Verlegen kann weil
Der Boden noch zu Feucht ist.
Du verlangst trotzdem das er die Fliesen verlegt, und es entsteht ein Schaden, die Fliesen
Halten nicht.

Der Fliesenleger musste die Kosten zur hälfte mit Tragen, laut des Richters.
 
Zuletzt bearbeitet:
ist schon klar..
aber wie ist es mit aufträgen, die schon vor jahren abgeschlossen wurden..
verstehst du? also als dieses gesetzt noch nicht existierte..

soll ich jetzt hunderte leute anschreiben und hoffen, dass die alle die mail erhalten?

EDIT:
die frage für jeden webdesigner ist doch jetzt, ob er oben genanntes machen muss, ob es evtl. reicht wenn er es auf seiner website ausstellt, oder ob er einfach nur "ab jetzt" alle websites mit diesem dummen mist verzieren muss..
 
NorbertH schrieb:
Hallo ich bin zwar kein Web-Designer aber habe noch etwas Senf übrig.

Du als Auftragnehmer (Web-Designer) hast auch deinen Auftraggeber vor
Schaden zu Bewahren.

Soll heißen, das du deinen Auftraggeber über mögliche Rechtliche - Konsequenzen
Aufzuklären hast.

Solltest du einen Text einbauen der Rechtlich fragwürdig ist bist du der Dumme, auch wenn du deinem Auftraggeber darüber in Kenntnis gesetzt hast bezw trägst du eine Teilschuld.

Denn wenn nicht DU wer dann hätte es Wissen müssen und Verhindern müssen.

Als Beispiel.

Ein Fliesenleger setzt dich darüber in Kenntnis das er die Fliesen nicht Verlegen kann weil
Der Boden noch zu Feucht ist.
Du verlangst trotzdem das er die Fliesen verlegt, und es entsteht ein Schaden, die Fliesen
Halten nicht.

Der Fliesenleger musste die Kosten zur hälfte mit Tragen, laut des Richters.


So ist es und so habe ich es auch in einem anderen Internet Bericht gelesen.
Als Webmaster hat man dafür Sorge zu tragen, daß alles in Ordnun geht, denn du bist derjenige der die Seite macht.

Ausführliche Rechtsberatung darf und sollte ein Webmaster auf KEINEN Fall machen, da er a) nicht dazu berechtigt ist und b) Im Falle eines Falles erst Recht der dumme ist, da er falsch Informiert hat.

Selbst wenn man im Impressum den Verantwortlichen angibt, hat der Seitenbauer immer Teilschuld.

hier

Noch ein guter Link. Das sind glaub ich seriöse Anwälte die sich kostenlos darum kümmern.

Trotzdem gibt die Gesetzgebung wieder einmal ein mehr als schwammiges Gesetz heraus, indem viel interpretation übrig bleibt und einer neuen Abmahnwelle Tür und Tor geöffnet wird.

Somit komme ich zum Schluß, daß meine Überschrift mehr als gerechtfertigt ist.

Dabei wäre es so einfach:
Das Gesetz müsste nur vorschreiben, daß der abmahnenden erst einmal ein "freundliches " schreiben dan den "vergehenden" schickt mit dem konkreten Sachverhalt. Ändert derjenige innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nichts, kann er zur kostenpflichtigen Abmahnung schreiten.

Somit wäre dem Gesetz genüge getan und die Angepi..ten hätten eine Chance.

So ein Selbstjustizverfahren ist schließlich in der Welt einzigartig und gibt es nur in Deutschland.(Zitat von http://www.abmahnwelle.de/)
 
Ah Mondmann...mir dämmert was :)

Also... die ersten beiden Links (auf der ersten Threadseite) bezogen sich auf das Telemediengesetz. Da geht es, laienhaft und juristisch garantiert fehlerhaft ausgedrückt, um die Weitergabe von Nutzerdaten wie IP-Adresse und Co. (etwa bei Straftaten, Filesharing etc.).

Der Link, den Du in Deinem letzten Beitrag gepostet hast, bezieht sich auf das
Urheberrecht.

Da ist zu sagen: derjenige, der eine Webseite betreibt und, etwa durch Veröffentlichung von Bildern, gegen Urheberrechtsbestimmungen verstößt, haftet im Zweifelsfall dafür. Garantiert.

Ob Du als Webdesigner mit haftest, das hängt - wenn überhaupt - sicher von vielen Faktoren ab.

Z.B. wäre es nicht so toll, wenn Du Dir im Internet (Google-Bildersuche etwa) Fotos besorgst, die Du dann in eine Webseite einbaust, die Du im Auftrag eines Kunden erstellst. Dann haftest Du, ja.
Wenn Du hingegen ausschließlich Material (Bilder, Texte, Grafiken) verwendest, das Dir der Auftraggeber zur Verfügung stellt und Du im Werkvertrag/der Auftragsbestätigung o.ä. ausdrücklich Dir vom Auftraggeber versichern lässt, dass durch dieses Material keine Rechte Dritter verletzt werden (bzw. er, der Auftraggeber, im Falle einer Rechtsverletzung Dich von Ansprüchen freistellt), dann dürftest Du auf der sicheren Seite sein.

Zum Thema "Rechtsberatung": nach geltendem Recht darfst Du Deinen Kunden eigentlich überhaupt nicht diesbezüglich "beraten". Also ist nicht nur eine "ausführliche Rechtsberatung" nicht gestattet, sondern überhaupt keine.

Und, sei mir nicht bölse, aber die Aussage "Als Webmaster hat man dafür Sorge zu tragen, daß alles in Ordnun geht, denn du bist derjenige der die Seite macht." ist in dieser verallgemeinernden Form einfach nicht richtig.

Du sprichst davon, Du habest das in einem "Internetbericht" gelesen. Nenn mal ne Quelle.
 
Bom0815 schrieb:
Ah Mondmann...mir dämmert was :)

Also... die ersten beiden Links (auf der ersten Threadseite) bezogen sich auf das Telemediengesetz. Da geht es, laienhaft und juristisch garantiert fehlerhaft ausgedrückt, um die Weitergabe von Nutzerdaten wie IP-Adresse und Co. (etwa bei Straftaten, Filesharing etc.).

Der Link, den Du in Deinem letzten Beitrag gepostet hast, bezieht sich auf das
Urheberrecht.

Da ist zu sagen: derjenige, der eine Webseite betreibt und, etwa durch Veröffentlichung von Bildern, gegen Urheberrechtsbestimmungen verstößt, haftet im Zweifelsfall dafür. Garantiert.

Ob Du als Webdesigner mit haftest, das hängt - wenn überhaupt - sicher von vielen Faktoren ab.

Z.B. wäre es nicht so toll, wenn Du Dir im Internet (Google-Bildersuche etwa) Fotos besorgst, die Du dann in eine Webseite einbaust, die Du im Auftrag eines Kunden erstellst. Dann haftest Du, ja.
Wenn Du hingegen ausschließlich Material (Bilder, Texte, Grafiken) verwendest, das Dir der Auftraggeber zur Verfügung stellt und Du im Werkvertrag/der Auftragsbestätigung o.ä. ausdrücklich Dir vom Auftraggeber versichern lässt, dass durch dieses Material keine Rechte Dritter verletzt werden (bzw. er, der Auftraggeber, im Falle einer Rechtsverletzung Dich von Ansprüchen freistellt), dann dürftest Du auf der sicheren Seite sein.

Zum Thema "Rechtsberatung": nach geltendem Recht darfst Du Deinen Kunden eigentlich überhaupt nicht diesbezüglich "beraten". Also ist nicht nur eine "ausführliche Rechtsberatung" nicht gestattet, sondern überhaupt keine.

Und, sei mir nicht bölse, aber die Aussage "Als Webmaster hat man dafür Sorge zu tragen, daß alles in Ordnun geht, denn du bist derjenige der die Seite macht." ist in dieser verallgemeinernden Form einfach nicht richtig.

Du sprichst davon, Du habest das in einem "Internetbericht" gelesen. Nenn mal ne Quelle.

Die Quelle weiß ich leider nimmer, war irgendwas mit IT...
Urheberrecht ok, Bilder, Landkartenausschitte ok. Das ist klar und sollte jeder wissen.

Nur ist das Problem (mein Problem) etwas anderer Natur.
Beispiel Impressum.
Ich kann alle relevanten Daten anführen, und dafür sorgen, daß man das Impressum von jeder Seite aus erreicht.

Doch wird es immer findige Anwälte geben, die da etwas auszusetzen haben und mit deswegen eine Abmahnung schicken. Da ich mit ein Anwalt nicht leisten kann, muss ich zahlen!
Also wer oder was schützt mich denn davor?
Muss ich zum Aufraggeber sagen: "Ja pass mal auf, das Impressum lässt du von Deinem Anwalt erstellen und ich stells dann rein" ????

Da wird garantiert jeder "kleine" Kunde sagen: "Ok lassen wir das mit der Website"


Und die neuen Angaben zum Datenschutz? Man soll beim 1. Aufrufen der Seite dem User die Datenerklärung mitteilen. Am Bestern so, daß er zustimmen muss. Diese Zustimmung muss er jederzeit wiederrufen können und muss vom Webmaster protokoliert werden.
Das ist doch ein Witz, zudem es ebenfalls nicht genauer festgelegt ist.
Kommt ein Anwalt drauf, das das so und so zu verstehen ist-> Abmahnung

Also brauche ich einen Werksvertrag mit dem Kunden. Wie könnte der aussehen und woher bekomme ich den? Vom Anwalt?
 
Bom0815 schrieb:
Da ist zu sagen: derjenige, der eine Webseite betreibt und, etwa durch Veröffentlichung von Bildern, gegen Urheberrechtsbestimmungen verstößt, haftet im Zweifelsfall dafür. Garantiert.


...und die Bildquellennachweise nicht vergessen ...wird sonst auch teuer ;)
 
Zum Thema "Datenschutzerklärung" müsste ich mich erstmal schlau machen.

Ansonsten: warum sollte Dir, der eine Webseite gestaltet, jemand eine Abmahnung schicken, wenn Du nicht der Seiteninhaber und -Betreiber bist, der im Impressum aufgeführt ist ? Für Webinhalte kann ich nur denjenigen abmahnen, der als "Verantwortlicher" benannt (oder bei der Denic als Admin-C eingetragen) ist.
Sorge dafür, dass nicht DU es bist, der da im Impressum steht. Und sorge auch dafür, dass Du bei der Denic nicht als "Admin-C" oder "Domaininhaber" gelistet bist - da geht die Post der Abmahnkanzleien manchmal auch hin ;-)

Wenn ein Impressum alle wichtigen Daten enthält, ist schonmal eine Angriffsfläche weniger vorhanden. Was da genau reinmuss, das steht u.a. in dem weiter oben von mir verlinkten "Skript Internetrecht"; das ist die geringste Herausforderung, hier vollständige Daten zu liefern.

Was die "restlichen" Inhalte einer Site angeht: da stecken, je nachdem, von welcher Branche wir sprechen, in der Tat eine Menge Fallstricke. Gerade das Wettbewerbsrecht bietet manchmal sehr viel Raum für sehr Phantasie ;-) Das sollte vorher ein Jurist checken, wenn man wirklich sicher gehen will....

Aber kein seriöser Kunde wird von Dir verlangen, dass Du ihm vorher umfassend und erschöpfend auf alle möglichen Abmahnrisiken aufmerksam machst und diese beseitigst, wenn er Dir den Auftrag gibt, eine Seite zu programmieren.
 
Mir scheint als ob das Ganze irgendwie als Arbeitsbeschaffung für Anwälte lanciert wird.

Will man damit eine Sorte Leute dafür Verantwortlich machen dass sie einen Paragraphen übersehen haben? Profitiert überhaupt der Benutzer des Webs etwas davon?

Schränkt das nicht ein bisschen das Web (2.0) im Gesamten ein?

greets
mgsx
 
Mondmann schrieb:
Nur ist das Problem (mein Problem) etwas anderer Natur.
Beispiel Impressum.
Ich kann alle relevanten Daten anführen, und dafür sorgen, daß man das Impressum von jeder Seite aus erreicht.

Doch wird es immer findige Anwälte geben, die da etwas auszusetzen haben und mit deswegen eine Abmahnung schicken. Da ich mit ein Anwalt nicht leisten kann, muss ich zahlen!
Also wer oder was schützt mich denn davor?
Muss ich zum Aufraggeber sagen: "Ja pass mal auf, das Impressum lässt du von Deinem Anwalt erstellen und ich stells dann rein" ????

Da wird garantiert jeder "kleine" Kunde sagen: "Ok lassen wir das mit der Website"


Wenn ich als Unternehmer die damit beauftragen wollte, mir für mein Unternehmen eine Internetpräsenz zu erstellen kann ich erwarten, dass diese den rechtlichen Vorschriften entspricht. Bestelle ich eine beleuchtete Reklameinstallation zu befestigung an meinem Geschäft und sage dem Gestalter, er solle das größt mögliche Schild machen, dass noch erlaubt ist, so kann ich genau dies erwarten.

Die rechtlichen Vorschriften, die es bei der Erstellung von Internetseiten zu beachten gilt dürften folgenden Personen bekannt sein:
a) Professionellen Webdesignern
b) Anwälten mit dem Fachgebiet Internetrecht

Wenn du dich außer Stande siehst selbst durch Recherche im Internet in Erfahrung zu bringen, was du da beachten musst, bleibt dir nicht anderes übrig, als dir die Informationen in der wirklichen Welt zu besorgen.

Wenn ich mir ein Auto bauen lassen würde, erwarte ich ja auch, dasss es der StVO entspricht, oder?

Um ehrlich zu sein verstehe ich deine Aufregung nicht.
Du willst dich selbstständig machen? Mutiger und zu bewundernder und zu unerstützender Schritt.
Du kannst aber nur Homepages programieren? Zu einem Unternehmen gehört leider mehr und wenn du bereits dich bereits die formalien eines professionellen Internetauftritts überfordern, würde ich mir den Schritt in die Selbstständigkeit nochmal überlegen. Schließlich gibt es z.B. im Bereich Steuern auch so einige Undurchsichtigkeiten.

Schlussendlich: Frag jemand der sich damit auskennt (zur Sicherheit mach das schriftlich, dann kannst du die Ansprüche gleich an den weiterreichen).
Das kostet dich zwar einmal ein Anwaltshonorar, aber du kannst die Information immer wieder verwenden.


EDIT - Nachtrag:

Obwohl es natürlich Anwälte gibt, die mit der Abmahnung Schindluder treiben, finde ich es faszinierend, dass anstatt sich zu überlegen, wie man seine homepage formal richtig aufsetzt, gleich ein großes Anwaltsbashing gestartet wird!

Zum Thema Abmahnung: Da diese Praxis auch in der Politik auf Missbilligung stößt beabsichtigt man für die erste Abmahnung ein Kostenlimit von 50€ aufzusetzen!

Habe ich als Unternehmer keine Angst vor Abmahnungen, suche ich mir nen Schüler der mir meine Seite meinen Vorstellungen entsprechen coded.

Möchte ich rechtlich auf der sicheren Seite sein und einen PROFESSIONELLEN Auftritt haben, suche ich mir eben einen Webdesigner.

Wieder mein beliebter Autovergleich.
Will ich einfach nen schicken Auspuff dran haben / die Karre tiefer legen, geh ich zu nem Kumpel.
Will ich einen Umbau der sicher ist und der StVO entspricht gehe ich zu ner Fachwerkstatt, da ich die dann im Fall eines Fehlers zur Rechenschaft ziehen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, selbstständig will ich mich nicht machen. Es soll als nebenerwerb sein.
Was ist mit den Webseiten die ich privat gemacht habe?
Warscheinlich nicht anders?

Was ist mit den ganzen kleinen Webseitenerstellern die mit Rapidweaver oder IWeb oder sonstwas sich mal schnell ne Webseite zusammenklicken.
Sei es für sich oder für Kumpels...?

...denn sie wissen nicht was sie tun?
 
Oliver23 schrieb:
Also ich denke das wird doch auch gemacht. Seiten mit rechtsradikalen Inhalten zum Beispiel werden oft in den USA gehosted.
Das wäre zu einfach.
Eine Firma ist ja in Deutschland geschäftlich tätig und "greifbar".
Egal wo der Server-Standort: Die sind als Betreiber der Website verantwortlich.

Bom0815 schrieb:
warum sollte Dir, der eine Webseite gestaltet, jemand eine Abmahnung schicken, wenn Du nicht der Seiteninhaber und -Betreiber bist, der im Impressum aufgeführt ist ?
Ja!

Mondmann schrieb:
Doch wird es immer findige Anwälte geben, die da etwas auszusetzen haben und mit deswegen eine Abmahnung schicken. Da ich mit ein Anwalt nicht leisten kann, muss ich zahlen!
Also wer oder was schützt mich denn davor?
Natürlich mußt du nicht zahlen.
Du bist kein Betreiber der Website.
Außer natürlich, du läßt dich als inhaltlich Verantwortlicher eintragen - würde ich aber für fremde Firmen nicht tun.
Eventuelle Mahnungen von Anwälten bezüglich einer Kundenseite können dir getrost am Allerwertesten vorbeigehen.
Außer natürlich, dein Auftraggeber wird sich mit Schadenersatz, Vertragsverletzung, wasauchimmer an dich wenden, wenn ihm eine Abmahnung ins Haus flattert. Aber grundsätzlich sehe ich auch da nur beschränkte Probleme:
Du kannst, darfst ja geschäftsmäßige Rechtsberatung als Webdesigner leisten.
Insofern sehe ich auch bei dir nicht die Pflicht, für das Impressum zu haften.
Mußt du halt schauen, was in deinem Vertrag (mit deinem Auftraggeber) drinsteht.

Mondmann schrieb:
Muss ich zum Aufraggeber sagen: "Ja pass mal auf, das Impressum lässt du von Deinem Anwalt erstellen und ich stells dann rein" ????

Da wird garantiert jeder "kleine" Kunde sagen: "Ok lassen wir das mit der Website"
Ist aber dann auch das Problem des Kunden.
Entweder er hat a) gar keine Webseite, oder b) irgendeinen Laien beauftragt, und trägt selbst das Risiko.
 
Mondmann schrieb:
Nein, selbstständig will ich mich nicht machen. Es soll als nebenerwerb sein.
Was ist mit den Webseiten die ich privat gemacht habe?
Warscheinlich nicht anders?
Es besteht bei rein privaten Homepages noch eine andere rechtliche Situation.
Das ist wesentlich unproblematischer.
Allerdings solltest du dann schon zusehen, dass du damit kein Geld verdienst (i.e., nein, auch kein Amazon-Partnerprogramm, keine Bannberwerbung, etc...)
 
Mondmann schrieb:
Nein, selbstständig will ich mich nicht machen. Es soll als nebenerwerb sein.
Was ist mit den Webseiten die ich privat gemacht habe?
Warscheinlich nicht anders?

...bei verstößen gegen das urheberrecht haftest du auch bei einer privaten website ;)
 
performa schrieb:
Du kannst, darfst ja geschäftsmäßige Rechtsberatung als Webdesigner leisten.
Insofern sehe ich auch bei dir nicht die Pflicht, für das Impressum zu haften.
Mußt du halt schauen, was in deinem Vertrag (mit deinem Auftraggeber) drinsteht.

Er macht auch keine Rechtsberatung, da er dem Auftraggeber keine Hinweise zur Gestaltung des Impressums gibt, sondern die komplette Seite inklusive Impressum erstellt. Er selbst muss sich rechtlich beraten lassen um das fehlerfrei zu erledigen.

Wird der Auftraggeber aufgrund eines fehlerhaften Impressums abgemahnt und hat er den Fehler nicht selbst verursacht so wird er sich postwendend an den Webdesigner wenden. Und das sowohl mit Recht als auch zu recht!
 
No.Time schrieb:
Er macht auch keine Rechtsberatung, da er dem Auftraggeber keine Hinweise zur Gestaltung des Impressums gibt, sondern die komplette Seite inklusive Impressum erstellt. Er selbst muss sich rechtlich beraten lassen um das fehlerfrei zu erledigen.

Wird der Auftraggeber aufgrund eines fehlerhaften Impressums abgemahnt und hat er den Fehler nicht selbst verursacht so wird er sich postwendend an den Webdesigner wenden. Und das sowohl mit Recht als auch zu recht!

Also viele Gegensätzliche Meinungen. Und nun?

Dann werde ich meine bisher erstellten Webseiten schnell zummachen und das mit dem Gewerbe sein lassen und putzen gehen um etwas dazuzuverdienen.
 
No.Time schrieb:
Wird der Auftraggeber aufgrund eines fehlerhaften Impressums abgemahnt und hat er den Fehler nicht selbst verursacht so wird er sich postwendend an den Webdesigner wenden. Und das sowohl mit Recht als auch zu recht!

Ich glaube, nicht. Du hast als der Auftraggeber und Seitenbetreiber eine gewisse Sorgfaltspflicht. Ich könnte mir vorstellen, dass eben diese verletzt wird, wenn man auf eine fachliche Beratung (und eine solche in Bezug auf rechtliche Pflichten darf nur der Anwalt machen) verzichtet.
 
Lieber Mondmann,

ein - gültiges - Impressum zu erstellen ist gar nicht so schwer.
Du wirst sicher wissen, was da hinein muss.
Urheberrechte solltest du auch nicht verletzen. Klar.

Selbständige Arbeit ist immer mit Risiken verbunden. So wie das
Leben selbst.
 
Bom0815 schrieb:
Ich glaube, nicht. Du hast als der Auftraggeber und Seitenbetreiber eine gewisse Sorgfaltspflicht. Ich könnte mir vorstellen, dass eben diese verletzt wird, wenn man auf eine fachliche Beratung (und eine solche in Bezug auf rechtliche Pflichten darf nur der Anwalt machen) verzichtet.

Ich habe als Auftraggeber / Seitenbetreiber gegenüber der Allgemeinheit gewisse Sorgfaltspflichten. Das sehe ich auch so.

Ist, wie hier thematisiert, das Impressum murks, werde ich abgemahnt. (gleiches wenn z.B. das Urheberrecht verletzt wurde)

Da ich als Auftraggeber aber die Seite nicht erstellt habe, sondern der Webdesigner kann ich mir dann den mir durch ihn verbrochenen Murks entstandenen Schaden (Abmahnungsgebühren etc. von ihm Wiederholen, da er wohl seine Pflichten mir gegenüber (mir eine inhaltlich vollständige, designtechnisch schöne und vorallem formal fehlerfreie Homepage zu basteln) verletzt hat.

Ich frage nicht wie muss das gemacht werden, damit es formal stimmt. Ich verlange es einfach. Sagt er mir dies zu haftet er mir - nicht allen anderen.

So würde ich das jedenfalls sehen!

Zum Threadersteller:
Ich würde wenn ich in diese Richtung Ambitionen habe mich einfach einmal informieren, was im Moment die Formalien sind, die ich zu beachten habe, und dann loslegen!
 
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