Sind Webdesigner immer die verlierer?

Deshalb kann jeder selbsternannte Hobbyanwalt den unschuldigen Hobbywebdesigner abmahnen, bzw in erster Linie der besitzer/Admin-c der Website
Eben.
Du als Webdesigner kannst nicht einfach abgemahnt werden.

Somit es der Webdesigner, auf dessen Rücken wird die Lücke ausgenützt wird.
Meine Meinung.
Deshalb wird hier auch nichts auf dem Rücken der Webdesigner ausgetragen.
Wer als Webdesigner behauptet, er könne ein juristisch wasserdichtes Impressum erstellen, der ist selbst verantwortlich.
Um auf den Beispiel mit dem Elektriker und der Steckdose zurückzukommen:

Wer als Webdesigner die Erstellung eines rechtlich einwandfreien Impressum zusichert (es geht dabei nicht um die adäquate Zugriffsmöglichkeit, für die man natürlich verantwortlich ist), der handelt so wie der Malermeister, der sagt: "Die Steckdose mach ich ihnen gleich mit. Bietet sich ja an, wenn ich schon mal ihre Wand streiche..."

Würdest du da auch behaupten, da würde irgendein gesetzlicher Mangel auf dem Rücken des armen Malermeisters ausgetragen?
 
...aber natürlich wird der Webdesigner dafür Haftbar gemacht, selbst wenn der Besitzer der Website gewechselt hat, durch zb. Inhaberwechsel der Firma...

ach hör doch auf ;)

stell dir mal vor das wäre so.. dann würden ja einige designer, die schon lange dabei sind, für tausende verschiedene firmen auf der ganzen welt verantwortlich sein..

vor allem, wenn auch noch der inhaber wechselt.. woher soll ich das wissen?
 
Eben.
Du als Webdesigner kannst nicht einfach abgemahnt werden.

Deshalb wird hier auch nichts auf dem Rücken der Webdesigner ausgetragen.
Wer als Webdesigner behauptet, er könne ein juristisch wasserdichtes Impressum erstellen, der ist selbst verantwortlich.
Um auf den Beispiel mit dem Elektriker und der Steckdose zurückzukommen:

Wer als Webdesigner die Erstellung eines rechtlich einwandfreien Impressum zusichert (es geht dabei nicht um die adäquate Zugriffsmöglichkeit, für die man natürlich verantwortlich ist), der handelt so wie der Malermeister, der sagt: "Die Steckdose mach ich ihnen gleich mit. Bietet sich ja an, wenn ich schon mal ihre Wand streiche..."

Würdest du da auch behaupten, da würde irgendein gesetzlicher Mangel auf dem Rücken des armen Malermeisters ausgetragen?

Nein. da ist der Malermeister natürlich selbst schuld.
Wie es in diesem Thread aussieht, ist No.Time auch anderer Meinung, nämlich daß der Webdesigner die Verantwortung trägt.

Wer hat nun also Recht?
Was meinst du mit adäquater Zugriffsmöglichkeit?
 
bitte denke doch nochmal kurz darüber nach........

ich allein wäre dann schon für ca. 150 verschiedene firmen verantwortlich, wobei ich von vielen nichtmal mehr weiß, ob es sie überhaupt noch gibt..

..oder ob sie nicht inzwischen in eigenregie eine dialer-seite daraus gemacht haben..
(können die doch.. ist ja ihr eigener webspace, zu dem ICH nichtmal die zugangsdaten habe..!)
 
Wie es in diesem Thread aussieht, ist No.Time auch anderer Meinung, nämlich daß der Webdesigner die Verantwortung trägt.

Wer hat nun also Recht?
Ist ein doofes Argument.
Ich würde dem mit der besseren Argumentation glauben.
Und ich "sehe" hier, dass die Leute, die sich tatsächlich mal den Gesetzentwurf angeguckt haben, zum Schluss kommen, dass der Webdesigner erstmal nicht verantwortlich ist.

Im übrigen kann man ja im Gesetz nachlesen.
Und wenn man sich mal die Konsequenzen vorstellt, die daraus entstünden, wenn der Webdesigner verantwortlich wäre... Absurd.

Was meinst du mit adäquater Zugriffsmöglichkeit?
Es gibt eine gewisse Rechtsprechung, was unter einem "adäquat erreichbaren" Impressum zu verstehen ist.
Da kann man sicherlich erwarten, dass du als Webdesigner da weißt.
Aber das sagt schon der gesunde Menschenverstand in vielen Fällen:

a) Link auf jede Seite
b) Keine hell-hellgraue Schrift auf weißem Grund für das Impressum
c) Nicht den Link in Schriftgröße mit 5 Pixeln setzen

etc...

Allerdings nochmal:
Der Webdesigner sollte und kann gar nicht die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit von Angaben auf einer Webseite eines Auftraggebers übernehmen.
Genausowenig ist die Erteilung von Rechtsberatung nicht sein Aufgabengebiet.

Wer dennoch die Erstellung rechtlich "sicherer" Impressen zusichert, der handelt einfach fahrlässig (wenn er sich da nicht sicher ist).
 
Um ein nahes Beispiel zu nennen:
Ein Verlag will eine Zeitschrift oder ein Buch herausgeben.
Dafür wird ein externer mit dem Layout und Schriftsatz beauftragt.
Ist der Layouter oder der Schriftersetzer für die inhaltliche Richtigkeit der Verlagsangaben verantwortlich?
 
Man kann inzwischen sogar im Gesetz nachlesen: Telemediengesetz

Und die Diskussion hat ein Ende.

Der Diensteanbieter ist nicht der Webdesigner, weil er die Teledienste nicht zur Nutzung bereithält.

Wenn der Auftraggeber dem Webdesigner ein völlig verkehrtes Impressum gibt, dann muss der Webdesigner den Auftraggeber darauf aufmerksam machen (unter Hinweis auf das Gesetz), und dann das tun, was der Auftraggeber verlangt.

Verantwortlich ist... richtig, der "Diensteanbieter". Der Auftraggeber. Wer denn sonst?

Und die ganze Panikmache von wegen Verantwortlichkeit des Webdesigners als potentielles Opfer der Abmahnanwälte und IP-Adressen usw., von dem hier manche gesprochen haben, ist völliger Humbug.
 
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Trotzdem sehe ich mich in der Verantwortung.
Wenn ich einer Firma eine Website mache, weil der Geschfü selbst keine Zeit hat und dieser alles auf Rechtliche Sicherheit usw prüfen muss, dann kann er sie auch gleich selbst machen.

Wenn ich Auftraggeber wäre, würde ich von dem Webdesigner auch verlangen, daß er eine rechtliche einwandfreie Websiete erstellt.
 
Trotzdem sehe ich mich in der Verantwortung.
Wenn ich einer Firma eine Website mache, weil der Geschfü selbst keine Zeit hat und dieser alles auf Rechtliche Sicherheit usw prüfen muss, dann kann er sie auch gleich selbst machen.

Was anderes: Wenn der Chef einer Firma keine Zeit hat, um sich angemessen mit den Inhalten und Formalien dieses Werbemediums (hier die Webseite) auseinanderzusetzen, dann braucht er dieses auch nicht.

Aber diese hingetrümmerten Seiten, wo jeder ein bisschen macht und keiner was richtig, sind absolut unbefriedigend - vor allem für die User.

Kunden lassen sich durchaus "führen".

Im Übrigen schliesse ich mich dem Konsens hier an, dass der Verantwortliche der Dienstanbieter und nicht der Umsetzer der Seite ist.

2nd
 
Trotzdem sehe ich mich in der Verantwortung.
Wenn ich einer Firma eine Website mache, weil der Geschfü selbst keine Zeit hat und dieser alles auf Rechtliche Sicherheit usw prüfen muss, dann kann er sie auch gleich selbst machen.

Wenn ich Auftraggeber wäre, würde ich von dem Webdesigner auch verlangen, daß er eine rechtliche einwandfreie Websiete erstellt.

Wenn er keine Zeit hat, seine rechtliche Aufgaben zu erfüllen, dann MUSS er dies verantwortlich delegieren. Das ist SEINE gesetzliche Pflicht als Vollkaufmann. Dies kann extern durch eine qualifizierte Person (Rechtsanwalt) oder intern (Rechtsabteilung) geschehen, aber ER als Verantwortlicher MUSS sich darum kümmern. Er DARF NICHT diese Aufgabe an einen Unbefugten (Webdesigner) weiterdelegieren, da es diesem VERBOTEN ist (Rechtsberatung). Dies gilt analog auch für z.B. die Produkthaftung, Arbeitsschutzbereich, Patentrecht, etc.

Das vorgehende Beispiel mit der falsch verlegten Steckdose greift hier überhaupt nicht, da dieser Bereich über UNTERGESETZLICHE Regeln und Normen nach "Allgemeine Regel der Technik", "Stand der Technik" und "Stand der Wissenschaft und Technik" geregelt wird und NICHT durch Gesetze.

Gruß

Harald
 
Trotzdem sehe ich mich in der Verantwortung.
Wenn ich einer Firma eine Website mache, weil der Geschfü selbst keine Zeit hat und dieser alles auf Rechtliche Sicherheit usw prüfen muss, dann kann er sie auch gleich selbst machen.
Nein, kann er nicht.
Glaubst du, jeder Geschäftsführer kennt sich mit HTML/CSS/PHP/Bildbearbeitung aus, und hat die Zeit und Muße dafür, Webseiten zu erstellen.

Wenn ich Auftraggeber wäre, würde ich von dem Webdesigner auch verlangen, daß er eine rechtliche einwandfreie Websiete erstellt.
Dir wird das mit der Teilung von Form (Webdesign!) und Inhalt partout nicht klar, oder?
Für fehlerhafte Impressumsangaben bist du nicht verantwortlich.
Ich meine... wenn ich mit Webdesign Geld verdienen würde, dann würde ich mir die Inhalte von der Firma geben lassen - und nicht selbst schreiben.
Und wenn ich doch selbst schreibe, dann biete ich nicht nur Webdesign an.

Ich als kleinster Webdesigner (Kleingewerbe)bin eh mit allen, vor allem auch privat haftbar, was im schlimmsten Fall bedeutet, daß der Gerichtsvolzieher kommt und mir die Bude ausräumt, was meine Frau uns meine Kinder sicher nicht freuen wird
Mach halt 'ne GmbH auf.
Ich hab gelesen, die Grundkapitalanforderungen sollen stark verringert werden.
Wie soll ich es denn hinkriegen ein "fehlerfreies" Impressum und eine fehlerfreie "Datenschutzerklärung" zu erstellen?
Frag nen Anwalt.
Oder empfiehl der Firma, die dein Kunde ist, einen...
 
Ich habe diesen Thread gerade überflogen/bzw. auszugsweise gelesen und bin doch einigermaßen überrascht :eek: .

Wenn ich selbständig als Webdesigner arbeiten will, lasse ich mich doch vorher über meine Pflichten bzw. über die evtl. rechtlichen Fallstricke beraten (und zwar von einem kompetenten Anwalt und nicht in einem Computer-Forum).

Wenn ich dann Kunden habe, die abspringen, nur weil ich ihnen sage, dass sie die rechtlichen Fragen (Impressum, Datebschutzrichtlinien, Wettbewerbsrecht, etc., etc.) selber abklären müssen, dann muss ich halt auf diese Kunden verzichten, wenn ich nicht in Teufels Küche kommen will. Oder ich sichere ihnen tatsächlich zu, eine juristisch einwandfreie Webseite zu erstellen, dann ist aber die anwaltliche Beratung in meine Preiskalkulation mit einberechnet.

Unabhängig davon, sollte ich mich aber zumindest mit den grundlegenden Fakten vertraut machen (Begriffsklärungen wie wer ist der Diensteanbieter, wer ist für den Inhalt der Seite verantwortlich, etc.).

Tut man dies nicht, kommt man möglicherweise tatsächlich in die Situation, die der Threadersteller beschrieben hat, und ist "für alles verantwortlich". Aber wer nur das schnelle Geld sieht, das er evtl. mit seinen Webdesignkenntnissen verdienen kann, und dafür alles zusichert, was der Kunde gerne hätte, der hat es vielleicht auch nicht anders verdient.

Ich bin kein Webdesigner, eher der Auftraggeber. Vor kurzem habe ich auch eine Webseite durch eine Bekannte erstellen lassen aber auf die Idee, dass sie auch für die juristischen Aspekte verantwortlich sein könnte, wäre ich nie gekommen. Woher soll sie auch wissen, welche speziellen Vorschriften gerade für meine Branche gelten?
Wenn mir natürlich jemand anbietet, das alles für mich abzuklären, muss derjenige auch damit rechnen, im Fall der Fälle dafür in Regress genommen zu werden.

Ich kann jedem nur raten, sich über die juristischen Aspekte seines Tätigkeitsbereichs fachkundig beraten zu lassen und auch seine Verträge juristisch prüfen zu lassen, gerade zu Beginn der Selbständigkeit. Andernfalls wird die Selbstständigkeit schnell zu einem Abenteuer mit unkalkulierbarem Risiko. Dasselbe gilt natürlich auch für die steuerlichen Aspekte. Auch hier ist die Investition in eine entsprechende Beratung meist deutlich billiger als die bösen "Überrraschungen", die das Finanzamt vielleicht später bereithält.
 
Hier dazu noch ein Link:
Recht für Webdesigner

indem steht, daß ein Webdesigner durchaus düe juristisch fehlerhafte Seiten belangt werden kann.
 
Rechtssicherer Webshop?

Wie siehts aus mit Rechtssicheren Webshops?
Gibts sowas überhaupt?
Kann ich eine Software kaufen, die mich sozusagen zwingt die richtigen Angaben an die richtige Stelle einzufügen?

Zum Thema...wenn ich für jemand nen Shop erstelle, dann bin ich natürlich dafür verantwortlich wenn was nicht passt...
Siehe auch mein vorhergehender Post.
 
Zum Thema...wenn ich für jemand nen Shop erstelle, dann bin ich natürlich dafür verantwortlich wenn was nicht passt...
Siehe auch mein vorhergehender Post.
"Je nach Verteilung der vertraglichen Pflichten müssen Webdesignagenturen bei der Erstellung von Web-Shops den zu gestaltenden Shop außerdem rechtssicher strukturieren."
 
"Je nach Verteilung der vertraglichen Pflichten müssen Webdesignagenturen bei der Erstellung von Web-Shops den zu gestaltenden Shop außerdem rechtssicher strukturieren."


Also ist es wie bisher: Ich designe und der Kunde beauftragt seinen Rechtsanwalt ob der Shop Rechtssicher ist?
 
Je nach Verteilung der vertraglichen Pflichten ;)

Sprich: Hängt davon ab, ob du vereinbarst "Ich zeichne euch nur ein paar Bildchen und mache ein paar HTML-/CSS-/PHP-Files" - oder ob du einen kompletten Webauftritt erstellst.
 
In einem aktuellen Fall würde der Internetauftritt per Webshop Software komplett erstellt werden.

Also Finger davon lassen?
 
In einem aktuellen Fall würde der Internetauftritt per Webshop Software komplett erstellt werden.

Also Finger davon lassen?

Es kommt immer darauf an was du mit deinem Kunden vereinbart hast. Die Dienstleistungen sollten im Angebot wie im Vertrag so genau wie möglich festgelegt werden. Eine Anforderungsspezifikation zu erstellen ist bei größeren Projekten auch sehr ratsam.
Z.B. kannst du somit regeln, dass du auf einem bestimmten Server/Account ein bestimmtes Shopsystem mit bestimmten Erweiterungen installierts. Diesen Shop je nach Angebot/Vertrag gestaltest und die DIR VOM AUFTRAGGEBER übermittelten Inhalte einpflegst. Dabei kannst du des weiteren darauf hinweisen, dass die AGB und Datenschutzbestimmungen etc. von der Rechtsabteilung oder dem Anwalt des Auftraggebers geprüft oder erstellt werden sollten.
Zum Schluß solltest du dir ein Abnahmeprotokoll, in dem dir der Auftraggeber bestätigt, dass der Onlineshop zum Zeitpunkt der Unterzeichnung geprüft und abgenommen wurde und gemäß der vertraglichen Vereinbarungen fertiggestellt wurde, unterschreiben lassen. Des Weiteren kannst du auch noch den Zusatz einfügen, dass ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung jede weitere inhaltliche, gestalterische und Funktionsbezogene Änderung einen neuen kostenpflichtigen Auftrag seitens des Auftraggebers darstellt.

Ausserdem gibt es die Möglichkeit vertraglich festzuhalten, dass dein Auftraggeber dich von allen urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter auf Materialien und Inhalte welche ER DIR übermittelt freispricht.
Wenn du dich dann nicht bei anderen bedienst solltest du somit relativ abgesichert sein.

Das ist allerdings keine Rechtsberatung, das ist lediglich mein Kenntnissstand.
 
Ja so ähnlich habe ich es mir auch schon überlegt...dann ist mein nächster Gang also zum Rechtsanwalt meines Vertrauens der mir den entsprechenden Vertrag aufsetzt.
Für ein paar tausender:eek:

Oder könnte das hier helfen??
 
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