Schaut Ihr die diesjährige Tour de France?

Schaut Ihr die diesjährige Tour de France?

  • Ja, auf jeden Fall.

    Stimmen: 26 17,2%
  • Interessiert mich nicht.

    Stimmen: 76 50,3%
  • Nein!

    Stimmen: 49 32,5%

  • Umfrageteilnehmer
    151
Was für eine Situation ist das denn bitte?
Ok, sorry, aber damit bin ich raus.

Auf provokante und rhetorische Fragen zu antworten, auf die Du die Antworten eigentlich selbst kennen solltest, ist mir ehrlich gesagt zu müßig.
Tja, mein Fehler, eigentlich bin ich schon lange genug hier ums zu wissen... Ich hätte einfach die Füße stillhalten sollen und hier nicht posten dürfen!

Ihr habt recht, ich meine Ruhe und meine Ignoreliste ist wieder um ein paar Einträge länger geworden!

Schönen Tag noch!

Charlie
 
Ich will jetzt huer nicht im Verbund auf Charlie "einhauen", aber ich fand die Frage von dayto auch berechtigt.

Dafür, dass Du (Charlie) so "fulminant gestartet bist" gegen die bösen Radfahrer, finde ich es jetzt ein bisschen einfach, die Kurve zu kratzen...! Aber ok, persönliche Entscheidung.
 
Hallo Saugkraft.

Meist gibt es täglich eine Zusammenfassung der Etappe irgendwann Nachts (22-23 Uhr). Für die Radsport-Interessierten toll, aber landschaftlich ist dann natürlcih weniger zu sehen.
3-4h am Stück werden nur bei den großen Bergetappen übertragen, da ist aber auch meist die schönste Landschaft zu sehen...
 
4 mal komplett daneben gegriffen!!

Was bist du denn für ein unbelehrbarer? Na, dann argumentiere mal.

Aktuell vor einer halben Stunde: ich fahre ins Büro. Landstraße, habe nach Tacho so 110 km/h drauf, mit dem Cabrio. Links Seitenstrasse. Da schießt so ein Gehirn amputiertes Aloch in clownskostüm mit seinem Rennrad raus, ich stark am Bremsen, da fehlten Zentimeter und der Vollpfosten hätte mir sauber mein Auto verschrammt. Plus Ärger, wenn der Kerl dann draufgeht usw...
 
Hm, also, der Vollschub war auf den Radler bezogen, nicht auf mich...

das habe ich schon verstanden. Mir ging es um Deine Wortwahl und Ausdrucksweise, die in mir den erwähnten Eindruck von Dir erweckt.

Und das mit dem Stadion war natürlich nicht ganz ernst gemeint, es ging halt nur darum, dass man ja nach Deiner Auffassung Sport nur in speziell dafür ausgewiesen Lokalitäten ausüben soll. ;)
 
Was bist du denn für ein unbelehrbarer? Na, dann argumentiere mal.

Aktuell vor einer halben Stunde: ich fahre ins Büro. Landstraße, habe nach Tacho so 110 km/h drauf, mit dem Cabrio. Links Seitenstrasse.

Also meistens sit an den Kreuzungen, wo Seitenstraßen in die "Hauptstraße" münden, die Geschwindigkeit auf 70 beschränkt...
 
Deine Thesen:
1. Sie fahren ausnahmslos nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassene Räder. Oder hast Du schon mal nen Rennrad mit Licht, Schutzblech etc. gesehen?
2. Sie nutzen fast nie Radwege, das ist aber vorgeschrieben. Damit halt z.B. Fahrräder und Autos getrennt werden. Macht Sinn.
3. Nicht selten fahren Sie nebeneinander. In D gilt das Rechtsfahrgebot. Nebeneinander nur zum überholen, denn ansonsten behindern sie.
4. Alle (ausnahmslos!) Radrennfahrer scheinen Farbenblind zu sein oder die Funktion einer roten Ampel nicht zu kennen. Gilt auch für fast alle sonstigen Verkehrsregeln.

Kein Problem...

zu 1) Falsch - Rennräder unter 11 KG sind Sportgeräte und müssen nicht mit Dingen wie Licht und Schutzblech augestattet sein. Übrigens muss an keinem Rad ein Schutzblech sein. Wenn du bei Regen aussiehst wie Sau, ist das kein Eingriff in die Verkehrssicherheit!

zu 2) Falsch - Auf dem Radweg fahren ist keine Pflicht und NICHT vorgeschrieben!

zu 3) Falsch - Rechtsfahrgebot gilt auf Bundesautobahnen. Nicht auf Landstraßen, da eh einspurig! Und nebeneinander fahren willst du mir doch nicht mit dem Rechtsfahrgebot auf BAB unterjubeln, oder? Das wird wohl nicht dein Ernst sein....! Falls doch, gute Nacht!

zu 4) Falsch - Du kennst mit Sicherheit nicht ALLE und ausnahmslos! ALLE Radfahrer. Außerdem kommen wir mit diesen Pauschalbeschuldigungen nicht weiter.

Abschließend:
Ich maße mir an, an deiner letzten Wortwahl deine Aggression gegenüber Radfahrern zu erkennen. Damit musst du leben und darauf werde ich nicht weiter einsteigen.

Und deine 4 Fehlgriffe habe ich dir ja grad erklärt.
 
zu 3) Falsch - Rechtsfahrgebot gilt auf Bundesautobahnen. Nicht auf Landstraßen, da eh einspurig! Und nebeneinander fahren willst du mir doch nicht mit dem Rechtsfahrgebot auf BAB unterjubeln, oder? Das wird wohl nicht dein Ernst sein....! Falls doch, gute Nacht!
Stimmt so nicht ganz.

§2 (2) der StVO sagt: Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Das gilt selbstverständlich auch für Radfahrer. Laut OLG schlagmichtot (müsste ich raussuchen) ist ein Abstand von bis zu 1m zum rechten Fahrbahnrand in Ordnung.

In Verbindung mit §1 (2): Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
bedeutet das, dass schon aus Rücksicht auf den schneller fahrenden Verkehr ein Rechtsfahrgebot gegeben ist.

Nebeneinanderfahren ist in §2 (4) geregelt: Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

Mit BABs hat das also mal gar nix zu tun. ;)

und weiter heißt es in §2 (4): Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.

Zeichen 237 sollten wir alle kennen.. ;)

http://www.dvr.de/bilder/vz/gt/237.gif

Edit:
Und das Thema Verkehrssicherheit hab ich dir gleich auch noch rausgesucht..
§67 StVZO (11)
Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
- für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;
- der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
- Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
- anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.
 
Zwei Dumme, ein Gedanke. :hehehe:

Edit: Hättest du ruhig stehen lassen können. Die Links fand ich interessant. Insbesondere den zum ADFC. Da wird eigentlich mit den wesentlichen Mythen aufgeräumt.
 
Gut, dann rudere ich nun ein bisschen zurück und stimme deiner Belehrung zu.

Trotzdem halte ich persönlich die 4 aufgeführten Punkte von lars_munich für etwas überzogen.

Nach dem Studium des Gesetzestextes einige ich mich auf ein Unentschieden ;)
 
...
4. Alle (ausnahmslos!) Radrennfahrer scheinen Farbenblind zu sein oder die Funktion einer roten Ampel nicht zu kennen. Gilt auch für fast alle sonstigen Verkehrsregeln.
Radrennfahrer brauchen sich an keine Verkehrsregeln zu halten, da sie auf abgesperrten Straßen fahren. Rennradfahrer hingegen halten sich meist an die Verkehrsregeln. ;)
Ich fahre häufig in Gruppen von 5-30 Rennradfahrern, und es wird sehr displiziniert gefahren DA ES JA KEIN RENNEN IST.

Aktuell vor einer halben Stunde: ich fahre ins Büro. Landstraße, habe nach Tacho so 110 km/h drauf, mit dem Cabrio. Links Seitenstrasse. Da schießt so ein Gehirn amputiertes Aloch in clownskostüm mit seinem Rennrad raus, ich stark am Bremsen, da fehlten Zentimeter und der Vollpfosten hätte mir sauber mein Auto verschrammt. Plus Ärger, wenn der Kerl dann draufgeht usw...

Und wenn es ein Auto gewesen wäre? Du fährst also mit überhöhter Geschwindigkeit auf eine Kreuzung zu, ein Rennradfahrer ist unachtsam und schneidet dich. Du kannst mit 100% davon ausgehen, dass kein Radfahrer ABSICHTLICH knapp vor ein heranbrausendes Auto fährt (auch wenn es nur ein Smart ist). Es ist noch mal alles gut gegangen und dir schießt schon das Adrenalin ins Blut. Stell dir mal vor wie's dem Radler geht, der eben noch mal mit dem Leben davon gekommen ist...

P.S.: Vive le Tour!
 
Nach dem Studium des Gesetzestextes einige ich mich auf ein Unentschieden ;)
Wir wollen alle von A nach B.

Ein paar meiner Regeln:
- Die Bremse ist leichter zu erreichen als die Hupe und stört weniger. Als vorausschauender Fahrer sehe ich frühzeitig, ob einer Scheiße bauen will.
- Motorradfahrer hassen es, wenn man zu dicht auffährt (weiß nicht jeder). Also halte ich Abstand. Und wenn hinter mir 200 PS auf zwei Rädern sind, dann kann ich mir denken, dass er Gas geben will. Also fahre ich so, dass er zügig vorbei kommt.
- Zu Radfahrern halte ich Abstand. Erstens sind die ungeschützt unterwegs, zweitens gibt es ein paar Lebensmüde, die ich nicht auch noch anfahren will, drittens gibt es psychopathische Naziradler, die dir an die Karre treten und dich lautstark beschimpfen wenn sie merken, dass außer ihnen auch noch Autos auf der Straße sind.
- Ich will keine Kinder umbringen, die plötzlich auf die Straße springen. Warum sollte ich es also bei Radfahrern, Müttern mit Kinderwagen, alten Leuten oder sonstwem tun? Bloß weil "die ja ein bisschen aufpassen können"? Das ist mir zu dämlich. Da kümmere ich mich lieber selbst darum, dass ich keinen niedermangele. Klappt natürlich nicht wenn man ein bisschen kleinkariert ist.
- Wenn mir einer die Vorfahrt nimmt, dann bremse ich. Kommt vor. Juckt mich nicht.
- Wenn ich in eine Nebenstraße einbiegen will, aus der ein LKW kommt, lasse ich ihn auch rausfahren wenn ich Vorfahrt hab. Egal wie sehr im im Recht bin. Wir passen nicht beide durch eine 3 Meter breite Straße. Umgekehrt gilt das selbe. Wenn er in die Straße will, aus der ich komme, fahre ich auch wenn ich keine Vorfahrt hab. Da müssen wir nicht beide aussteigen und eine wissenschaftliche Abhandlung drüber schreiben, die wir dann beim Verkehrsgericht zur Überprüfung einreichen.
- An einer roten Ampel fahre ich zügig bis nach vorne. Die hinter mir wollen auch über die Kreuzung.
- Wenn irgendjemand irgendwo rein oder raus will, entscheide ich danach, wie wir alle zügig weiter kommen. Nicht nach Vorfahrt.

Steht so alles in §1 der StVO. Man kann sich stattdessen natürlich auch künstlich aufregen. ;)
 
Aktuell vor einer halben Stunde: ich fahre ins Büro. Landstraße, habe nach Tacho so 110 km/h drauf, mit dem Cabrio. Links Seitenstrasse. Da schießt so ein Gehirn amputiertes Aloch in clownskostüm mit seinem Rennrad raus, ich stark am Bremsen, da fehlten Zentimeter und der Vollpfosten hätte mir sauber mein Auto verschrammt. Plus Ärger, wenn der Kerl dann draufgeht usw...

In dem Fall hat der Kerl eben sein Leben und nicht deins gefährdet. Und du regst dich über hypothetische Kratzer auf. Ein Idiot auf dem Fahrrad ist auf jeden Fall viel weniger gefährlich als ein Idiot im Cabrio. Dein menschenverachtender Post demonstriert deutlich, dass du zu letzterer Sorte gehörst.
 
und weiter heißt es in §2 (4): Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.

Nun, da gibt es ein paar Einschraenkungen: Ich muss den Radweg nur benutzen, wenn er befahrbar ist. Er ist nicht befahrbar wenn er von Schnee und Eis bedeckt ist (und das ist er im Winter meistens da die Strassenreinigung den Schnee von links auf den Radweg schiebt und die Hausbesitzer den Schnee vom Buergersteig von Rechts dazu schieben. Er ist nicht befahrbar wenn alle drei Meter ein Auto parkt und er ist nicht befahrbar wenn ersichtlich Scherben, Verschmutzungen, Laub und Aeste keine unterbrechungsfreie Fahrt erlauben.

Dazu kommt, dass Gemeinden dazu uebergegangen sind sogenannte Radweg einzurichten, die in keiner Weise den gesetzlichen Vorschriften fuer Radwege entsprechen. Da wird ein weisser Balken auf den Buegersteig gemalt und alles links vom Balken wird zum Radweg erklaert, obwohl der Konflikt mit Fussgaengern von Rechts und geparkten Autos von Links vorprogrammiert ist.

Ich meide Radwege wo ich nur kann weil sie fuer Radfahrer der gefaehrlichste Ort im Strassenverkehr sind. Wenn es wirklich zum Unfall kommt habe ich natuerlich immer eine Mitschuld. Aber mich hat noch kein Polizist angehalten, weil ich einen vorhandenen Radweg nicht benutzt habe.

Hier gibt es 50 kreative Gruende, warum man vorhandene Radwege, die die Bezeichnung nicht verdienen, nicht benutzen kann :)
http://www.velofahren.de/50-gruende.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Fresse, auf dem Rad hockt ein Mensch und im Auto hockt auch ein Mensch. Warum kann man nicht einfach nen Tick entspannter miteinander umgehen? Ist ja grauenhaft das alles.
 
Zurück
Oben Unten