Nach dem Studium des Gesetzestextes einige ich mich auf ein Unentschieden
Wir wollen alle von A nach B.
Ein paar meiner Regeln:
- Die Bremse ist leichter zu erreichen als die Hupe und stört weniger. Als vorausschauender Fahrer sehe ich frühzeitig, ob einer Scheiße bauen will.
- Motorradfahrer hassen es, wenn man zu dicht auffährt (weiß nicht jeder). Also halte ich Abstand. Und wenn hinter mir 200 PS auf zwei Rädern sind, dann kann ich mir denken, dass er Gas geben will. Also fahre ich so, dass er zügig vorbei kommt.
- Zu Radfahrern halte ich Abstand. Erstens sind die ungeschützt unterwegs, zweitens gibt es ein paar Lebensmüde, die ich nicht auch noch anfahren will, drittens gibt es psychopathische Naziradler, die dir an die Karre treten und dich lautstark beschimpfen wenn sie merken, dass außer ihnen auch noch Autos auf der Straße sind.
- Ich will keine Kinder umbringen, die plötzlich auf die Straße springen. Warum sollte ich es also bei Radfahrern, Müttern mit Kinderwagen, alten Leuten oder sonstwem tun? Bloß weil "die ja ein bisschen aufpassen können"? Das ist mir zu dämlich. Da kümmere ich mich lieber selbst darum, dass ich keinen niedermangele. Klappt natürlich nicht wenn man ein bisschen kleinkariert ist.
- Wenn mir einer die Vorfahrt nimmt, dann bremse ich. Kommt vor. Juckt mich nicht.
- Wenn ich in eine Nebenstraße einbiegen will, aus der ein LKW kommt, lasse ich ihn auch rausfahren wenn ich Vorfahrt hab. Egal wie sehr im im Recht bin. Wir passen nicht beide durch eine 3 Meter breite Straße. Umgekehrt gilt das selbe. Wenn er in die Straße will, aus der ich komme, fahre ich auch wenn ich keine Vorfahrt hab. Da müssen wir nicht beide aussteigen und eine wissenschaftliche Abhandlung drüber schreiben, die wir dann beim Verkehrsgericht zur Überprüfung einreichen.
- An einer roten Ampel fahre ich zügig bis nach vorne. Die hinter mir wollen auch über die Kreuzung.
- Wenn irgendjemand irgendwo rein oder raus will, entscheide ich danach, wie wir alle zügig weiter kommen. Nicht nach Vorfahrt.
Steht so alles in §1 der StVO. Man kann sich stattdessen natürlich auch künstlich aufregen.