Langeweile
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Hallo!
Bin gerade völlig erschrocken, als im Briefkasten ein dicker Brief von einer Anwaltskanzlei "xxx usw." mit Rechnung über 1100 EUR lag!
Es ging um Folgendes: Ich habe auf eBay zwei Hip-Hop-T-Shirts eines eher unbekannten Künstlers (Schweizer Hip-Hopper Baze) angeboten.
Um die Aufrufzahl zu steigern, habe ich den Zusatz "No Si*o Bush**o" in die Artikelbeschreibung hinzugefügt (im Original ausgeschrieben, traue mich aber jetzt wegen der Rechtsanwaltrechnung nicht, den Namen hier auszuschreiben).
Soweit ich mich entsinne, habe ich das schon öfter bei eBay gesehen, dass mit dem Wort "no" Künstler aus demselben Genre genannt wurden, auch wenn der eigentliche Artikel sich auf jmd. anderes bezieht.
Nun gut, die Auktion wurde von eBay sofort gelöscht (ohne Abschluss selbstverständlich), weil Herr Anis Mohamed (so heisst Bu**do), vertreten durch die Anwaltspraxis xxx... seine Rechte verletzt sieht.
Mit der Löschung der Auktion habe ich keine Probleme, werde das in Zukunft auch nicht mehr machen.
Aber nun eine Rechnung von über 1100 EUR, nur weil ich "No Si*o Bu***do" in der Artikelbeschreibung verwendet habe, das kann doch nicht sein?
Der Vorwurf: ich hätte da Markenrecht von Bushido verletzt, da ich unter seinem Namen einen Artikel, der nicht von ihm stammt, angeboten habe.
Was kann ich tun, hat jemand vielleicht ähnliches erlebt?
Ich kann die 1100 EUR unmöglich zahlen, da ich Student bin und gerade mal den Bruchteil des Betrags auf dem Konto habe! Haben die nichts besseres zu tun, als Nichtverdienende zu schröpfen?
Danke für Tipps und Tricks, bin gerade fleissig am Googlen (aber die meisten Suchergebnisse beziehen sich auf Filehoster und damit habe ich nichts zu tun, bei mir ging es um eine ganz normale eBay-Auktion)!
Ach so, noch als Hinweis:
Das war die einzigste Auktion (und gewiss auch die letzte!), in der ich den Namen in der Artikelbeschreibung verwendet habe. Ausserdem verkaufe ich als Privatperson.
Edit: Die 1.200 EUR als auch angedrohte EUR 40.000 Gegenstandswert können durch eine einmalige Zahlung von 400 EUR beglichen werden.
Bin gerade völlig erschrocken, als im Briefkasten ein dicker Brief von einer Anwaltskanzlei "xxx usw." mit Rechnung über 1100 EUR lag!
Es ging um Folgendes: Ich habe auf eBay zwei Hip-Hop-T-Shirts eines eher unbekannten Künstlers (Schweizer Hip-Hopper Baze) angeboten.
Um die Aufrufzahl zu steigern, habe ich den Zusatz "No Si*o Bush**o" in die Artikelbeschreibung hinzugefügt (im Original ausgeschrieben, traue mich aber jetzt wegen der Rechtsanwaltrechnung nicht, den Namen hier auszuschreiben).
Soweit ich mich entsinne, habe ich das schon öfter bei eBay gesehen, dass mit dem Wort "no" Künstler aus demselben Genre genannt wurden, auch wenn der eigentliche Artikel sich auf jmd. anderes bezieht.
Nun gut, die Auktion wurde von eBay sofort gelöscht (ohne Abschluss selbstverständlich), weil Herr Anis Mohamed (so heisst Bu**do), vertreten durch die Anwaltspraxis xxx... seine Rechte verletzt sieht.
Mit der Löschung der Auktion habe ich keine Probleme, werde das in Zukunft auch nicht mehr machen.
Aber nun eine Rechnung von über 1100 EUR, nur weil ich "No Si*o Bu***do" in der Artikelbeschreibung verwendet habe, das kann doch nicht sein?
Der Vorwurf: ich hätte da Markenrecht von Bushido verletzt, da ich unter seinem Namen einen Artikel, der nicht von ihm stammt, angeboten habe.
Was kann ich tun, hat jemand vielleicht ähnliches erlebt?
Ich kann die 1100 EUR unmöglich zahlen, da ich Student bin und gerade mal den Bruchteil des Betrags auf dem Konto habe! Haben die nichts besseres zu tun, als Nichtverdienende zu schröpfen?
Danke für Tipps und Tricks, bin gerade fleissig am Googlen (aber die meisten Suchergebnisse beziehen sich auf Filehoster und damit habe ich nichts zu tun, bei mir ging es um eine ganz normale eBay-Auktion)!
Ach so, noch als Hinweis:
Das war die einzigste Auktion (und gewiss auch die letzte!), in der ich den Namen in der Artikelbeschreibung verwendet habe. Ausserdem verkaufe ich als Privatperson.
Edit: Die 1.200 EUR als auch angedrohte EUR 40.000 Gegenstandswert können durch eine einmalige Zahlung von 400 EUR beglichen werden.
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