Falls ich beim Neuwagenkauf die Positionen im Angebot, mit den Positionen auf der Rechnung vergleiche und sich bei der Überprüfung der Ware herausstellen sollte, das sich ein zusätzliches Navigationssystem, originalverpackt, in meinem Kofferraum befindet, das weder im Angebot noch auf der Rechnung Erwähnung findet, dann ist das für jeden Kunden erstmal ein Rätsel und ähnlich verhält es sich auch, wenn man – wie im oben genannten Fall vom Teilnehmer geschildert – Leistungen für einen Kunden ausführt, die für Dritte nicht nachvollziehbar sind. Derjenige, der sich die Freiheit erlaubt, dem Kunden ein weiteres Navigationssystem in den Kofferraum zu legen, will dem Kunden zwar ein Geschenk und damit eine Überraschung machen, aber im Hinterkopf spekuliert die Person auf eine Empfehlung des Kunden, um für sich für weitere Interessenten in seinem Umfeld verantwortlich zu zeigen, die den gleichen Verkäufer wählen und keinen Mitbewerber (Kollegen). Ein Autoverkäufer lebt schließlich von dem Verkauf von Autos, nicht von dem Fixum, was er als Gehalt erhält. Und als Fachmann und Insider mit vielen fachlichen und außerfachlichen Kontakten, ist es für ihn einfacher, Geschenke zu machen, wenn niemand nach der Quelle der Geschenke fragt. Daraus ergeben sich zwangsläufig Probleme, denn zum einen kann er der Verschwiegenheit seiner Kunden nicht vertrauen und zum anderen kann es passieren, dass die Empfehlungen der Kunden ausbleiben und sich die erhofften Neukunden doch an andere Verkäufer wenden. Besonders heikel wird es, wenn sich mögliche Forderungen aus dem Geschenk ergeben, falls das Navigationssystem nicht funktionieren sollte und sich der Kunde ohne Wissen des Verkäufers an die Werkstatt wendet. Dann fliegt der Schwindel auf, auch wenn dieser in guter Absicht erfolgt ist.
Es muss nicht mal ein hochwertiges Geschenk wie ein Navigationssystem sein, denn schon ein Satz neuer Reifen reicht aus, die Zusatzleistung auf einer Rechnung aufzuführen, weil die Nachhaltigkeit sonst nicht gegeben ist, falls später der Kunde mit dem neuen Pkw einen Unfall hat und dieser angibt, einer der "geschenkten" Reifen, die jedoch nirgendwo ersichtlich sind, das es geschenkte Reifen sind, geplatzt ist.
Lange Rede, kurzer Sinn (aber ich lasse mir das Vergnügen doch nicht nehmen, etwas weiter ausgeholt zu haben):
Keine gute Tat bleibt ungestraft! Wer glaubt, seinem Kunden etwas Gutes tun zu wollen, indem man auf Leistungsnennung und Leistungsvergütung verzichtet, der trägt das Risiko, das der Kunde (oder jemand von der Konkurrenz, die über Umwege davon erfährt) den Anbieter wegen "Steuerhinterziehung" anzeigt und vom Finanzamt zur Rechenschaft gezogen wird, denn umsonst gibt es nichts in Unternehmen und schon gar nicht, wenn Unternehmen miteinander Geschäfte machen! Serviceleistungen, die unser Studio dem Kunden "gratis" überlässt, werden trotzdem als reguläre Positionen auf der Rechnung aufgeführt, aber vor der Währung steht dann der Preis 0,00 Euro. Somit fließen Aufmerksamkeiten mit Leistungen zu einer Summe zusammen, die es den Anbietern und Kunden überlässt, dies zu akzeptieren. Hauptsache, für Dritte (Finanzamt) ist der Vorgang ersichtlich und nachvollziehbar. Niemand wird Fragen stellen, weshalb man 4 Kopien einer DVD ohne Berechnung dazu legt, aber man wird skeptisch, wenn 4 Kopien auftauchen, die man auf keiner Rechnung finden kann!
Das ist auch der Grund dafür, weshalb es zu Spenden stets eine Spendenquittung gibt, statt das Geld einfach nur zu spenden!
Die Anschaffung und Wartung des 21" Cintiq-Tabletts, z.B.) kann ich den Kunden eben einfach NICHT in Rechnung stellen.
Warum sollte man darauf verzichten? Die Anschaffungskosten sämtlicher Betriebsmittel (dazu gehört der Computer ebenso wie ein Grafik-Tablett oder der Mix aus Monitor und Tablett wie beim Wacom Cintiq 21UX) werden – ähnlich dem Abschreibemodell beim Finanzamt – dem Kunden in Rechnung gestellt. Und zwar stets in dem Umfang, in dem die Betriebsmittel zum Einsatz kommen.
Beispiel (nur plakativ, um es zu verdeutlichen!):
Entwurfsvergütung:
Entwurf eines Postkartenmotivs zu Weihnachten
30 Min. = Euro 45,00
Nutzungsvergütung:
Pauschale nach Vereinbarung (Ermessensspielraum)
Vergütung für sonstige Leistungen:
Reinzeichnung / Computer / Photoshop = Euro 45,00
(Beinhaltet die Betriebskosten für Hardware und Software, eben auch die anteiligen Kosten für das Wacom Cintiq 21UX etc.)
Ausgabe einer Druckvorlage gem. PDFX3-Offset = Euro 10,00
Datentransfer per E-Mail Anhang = Euro 5,00
Gesamt (netto) sonstige Leistungen: Euro 60,00
Organisations- und Materialkosten
Pauschale für CD (Sicherheitskopie für Kunden) = Euro 5,00
Luftpolsterumschlag, Etikett, Porto und Versand* = Euro 10,00
(*Verpacken und der Weg zur Post kosten Arbeitszeit!)
Gesamt netto Organisations- und Materialkosten = Euro 15,00
Gesamtvergütung (netto) = Euro 120,00
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Sind 120,- Euro zzgl. MwSt. für eine individuelle Postkartengestaltung etwa zu viel verlangt? Es sollte stets erkennbar sein, wie man abrechnet! Wo liegt also das Problem, das Wacom Cintiq 21UX nicht anteilig in Rechnung zu stellen, wie oben geschehen? Druckereien stellen ihre Maschinen auch anteilig in Rechnung, denn wie sollten sie sonst die teuren Maschinen (vor)finanzieren? Was sind dagegen schon die Kosten für ein Wacom Cintiq 21UX, im Vergleich zu einer neuen Buchdruckmaschine?
Erbsenzähler rechnen sogar wie folgt:
+ 30 Min. Stromverbrauch
+ 30 Min. mechanische Abnutzung des Stifts durch Reibung
+ 30 Min. mechanische Abnutzung des Tabletts durch Reibung
+ 30 Min. Betriebsdauer (Computer, Bildschirme, Stift und Tablett)
+ 30 Min. Abnutzung der Fingernägel
+ 30 Min. Nutzung des Augenlichts, Bonbons, Speichel
+ 30 Min. Streicheln des Hamsters (Prävention am Arbeitsplatz)
+ 30 Min. WC-Nutzung (aus Angst, den Abgabetermin nicht zu schaffen)
+ 30 Min. Streit mit den Nachbarn, die einem aus dem "Konzept "bringen
+ 30 Min. Pizza essen (leerer Magen übergibt sich nicht gern)
usw.
Alles und jeder kann verrechnet werden. Ist nur eine Frage der Rechnungspositionen und der Verhältnismäßigkeit! Hauptsache, am Ende sorgt der Rechnungsendbetrag nicht für ein Koma beim Kunden.
- Sterling