Rechnungsposten bei Kreativ/Grafik-Leistung

Ich sag ja nicht das es jmd tun muss [ich mache es auch nicht] aber so kannst du dir ca ausrechnen wann du dein Geld sicherlich bekommst.. denn wer will denn nicht sparen?
Ob die 3% Skonto vorher drauf gerechnet sind, dass ist ja wieder ne andere sache ;-)
 
asylum schrieb:
Lass das "Zahlungsziel" einfach weg und gewaehre den Kunden 3 % Skonto fuer Ueberweisungen innerhalb 8 Tagen oder sowas

@ sterling: 100% übereinstimmung. ich streich dann mal den ganzen satz aus meiner rechnung.

@ asyl: gute idee. wie macht man das in der praxis? ein freund meinte das machen eher grosse firmen die hohe beträge in rechnung stellen und nicht 3 oder 4 stellige.
 
hrhr ich kann dir gern ne Rechnung zeigen bei der es um 40,60 € geht ;-)
Die Schreiben: "Zahlbar innerhalb 8 Tagen bei 2% Skonto - 30 Tage ohne Abzug"
Kannst dann ja zb die 30 Tage weglassen

Ist doch egal wie hoch der Betrag ist! Warum glaubst du klappen so sachen wie Payback usw. wo man nur einige Cent spart...?
 
Sterling schrieb:
...... langer Text mit interessanten Aspekten .........

Ich habe mal der Übersichtlichkeit halber den Text nicht zitiert und hoffe, dass mir das von Sterling nocht übelgenommen wird!

Wie oben schon geschrieben sind das interessante Aspekte, die ich aus dieser Perspektive der Kundensicht (Mißtrauen/Bedürftigkeit etc.) noch gar nicht wahrgenommen habe.

Kurz zu meinen Erfahrungen: Ich habe zum Glück bis jetzt in den letzen 3 Jahren noch keine negativen Erlebnisse mit nicht zahlenden Kunden diesbezüglich gehabt, bin also kein "gebranntes Kind". Und mir liegt natürlich auch fern, Druck auszuüben, der Mißtrauen erzeugt.

Ich habe mich damals, als ich begann selber Rechnungen zu schreiben, mit dem Thema auseinandergesetzt und von diesem Hinweis gelesen, dass man ein konkretes Zahlungsziel angeben sollte und die Formulierung des Zahlungsziels in Tagen bei weiterführenden Auseinandersetzungen keinen Bestand hat. Leider weiss ich nicht mehr, welche Quelle das war, ich müßte mal die AGD Artikel und meine Bücher durchsuchen...

Jedoch habe ich in der ganzen Zeit keine schlechten Erfahrungen mit diesem nicht vorgeschriebenen Passus in den Rechnungen gemacht. Und ich bekomme eigentlich auch nur Rechnungen wo ein konkretes Zahlungsziel aufgeführt ist - eine Abneigung entwickle ich gegenüber den Rechnungsstellern nicht, sondern erachte diesen Satz als normal.

Ich werde mich mal umhorchen, was die Kollegen und die Kunden dazu meinen und mir nochmal Gedanken dazu machen...

2nd
 
Zum Text von Sterling:

Nach meinem Dafürhalten sind diese Gedankengänge zwar sehr nett und interessant, doch im Zusammenhang nicht angebracht. Es geht um die Entlohnung für erbrachte Leistungen. In unseren Fällen um erbrachte Kreativ- oder andere „Dienst“leistungen, wie immer man es auch von welcher Seite aus betrachten mag.
Natürlich kann man sich in semantischen Spitzfindigkeiten ergehen („bis“ weist auf Bedürftigkeit hin?, ich bitte Dich) und die weniger beachteten zwischenmenschlichen Seiten einer Honorarstellung in Verbindung mit deren Begleichung durchkauen. Ich kann mir auch gerne einen Jasmintee dazu einschenken. Jedoch denke ich, dass diese Überlegungen vom Großteil der Rechnungsempfänger weder nach eingehender noch nach unterbewusster Wahrnehmung überhaupt in Betracht gezogen werden. Leider stehen wesentlich pragmatischere Strukturen bei diesen Vorgängen im Vordergrund, nämlich vorgeschaltete Rechnungsabteilungen, Kostendrücke sowie strikte Anweisungen weisungsbefugter Vorgesetzter und Manuals, die nach Iso-Zertifizierungen beachtet werden sollen. Nur ein Bruchteil z.B. meiner versendeten Rechnungen erreicht doch direkt den Besteller der Leistung, sondern wird ihm lediglich zum Abzeichnen vorgelegt. Auf den Zeitpunkt der Honorarbegleichung haben doch ganz ganz andere Faktoren Einfluss als die von mir gesetzten oder nicht gesetzen Fristen.
Und ja, ich setze sie. Ganz klar, ganz nett, ganz am Ende meiner Rechnung. Und halte das für einen selbstverständlichen und unumgängliches Passus in der aktuellen und rechtsverbindlichen Geschäftskommunikation.
Gruß, Al
 
Wahr gesprochen, Al.

Ich habe (quasi als "Abbinder") unter meinen Rechnungen sogar einen eigenen Passus:
"ACHTUNG: Bis zur vollständigen Zahlung oben aufgeführten Honorars unterliegen meine Arbeiten einer Bearbeitungs- und Nutzungssperre".

Der ist zwar eigentlich überflüssig, da - qua Gesetz - eine nicht bezahlte Ware Eigentum des Verkäufers bleibt, ich betone das aber ausdrücklich, denn oft genug … naja, kennen wir ja.

Falls ein Kunde nicht zahlen will (oder sich über längere Zeit sperrt, zu zahlen), ist es übrigens ein probates Mittel, (zumindest im Falle einer Nutzung) mit einer einstweiligen Verfügung zu drohen; diese zu erwirken ist nicht weiter schwer, da der Auftraggeber SEINEN Teil des Vertrages, nämlich die Entlohnung der Erstellung einer Arbeit, nicht nachgekommen ist, und damit der Einsatz eines Gerichtsvollziehers, der die in Nutzung befindlichen Werke beschlagnahmen könnte, durchaus gerechtfertigt ist.

Das aber, wie gesagt, nur im Falle einer schon eingeleiteten Nutzung und empfehlenswert auch nur für Kunden, die man danach nie wieder sehen will.
 
Mal was anderes: habe mir gestern mit einer Bekannten unterhalten, die in der Buchhaltung des Bundesanzeigers arbeitet [Herrausgeber von Gesetzestexten usw.] und sie meinte, dass es rechtlich gesehen jede Rechnung binnen 30 Tagen bezahlt werden muss, egal was der Rechnungssteller als Zahlungsziehl festlegt. Dh. wenn ich schreibe Zahlbar bis xx.xx.xxxx [sagen wir mal 8 Tage], der Auftraggeber die Rechnung bis zu diesem Datum nicht begleicht und ich daraufhin eine Mahnung schicke, der Kunde diese nicht begleichen muesse, da im Gesetz eine 30 Tage frist gesetzt wird...
war mir auch neu, denn ich dachte [wie auch mehrfach geschrieben], dass wenn ich in meinen AGB das Rechnungsziel festlege, dieses auch befolgt werden muesse - wurde aber gestern eines anderen belehrt..
 
@asylum:
Interessant. Eine verlässliche Quellenangabe (nichts gegen Deine Bekannte :) ) wäre natürlich an dieser Stelle hilfreich.
Gruß, Al
 
asylum schrieb:
...da im Gesetz eine 30 Tage frist gesetzt wird...
war mir auch neu, denn ich dachte [wie auch mehrfach geschrieben], dass wenn ich in meinen AGB das Rechnungsziel festlege, dieses auch befolgt werden muesse - wurde aber gestern eines anderen belehrt..

Eine Zahlung ist dann fällig, wenn 2 Punkte eintreten:

• die Abnahme des "Werkes" durch den Kunden
• Rechnungsstellung bei Nicht-Festpreisen

Besteht ein Festpreis, wird die Zahlung sofort ohne Rechnung fällig. Bei kalkulierten Angeboten auf Stundenanzahl z. B. darf der Kunde die Rechnung abwarten.

Verzugszinsen dürfen erst 30 Tage nach Zugang der Rechnung aufgeschlagen werden.

Ich glaube, dass Dein Bekannter Fälligkeit und Verzug verwechselt.

http://www.schuldenfrust.de/Faelligkeit.htm

Da steht übrigens auch noch etwas zur Formulierung "Zahlbar innerhalb von XX Tagen"...

Ein kalendermäßig bestimmtes Datum muss lauten: "10 Tage nach Rechnungsdatum" oder "bis zum ...." , nicht jedoch "....Tage (Wochen) nach Erhalt der Rechnung".

Also ich lass das dann so auf meinen Rechnungen mit der Formulierung "Zahlbar bis xx.xx.xxx".

Nun wird auch verständlich, warum das so konkret auf der Rechnung stehen muss: Weil der Zeitpunkt der Verzugszinsen damit festgelegt wird.

Wollen wir mal hoffen, dass wir davon verschont bleiben ;)

2nd
 
asylum schrieb:
...dass es rechtlich gesehen jede Rechnung binnen 30 Tagen bezahlt werden muss, egal was der Rechnungssteller als Zahlungsziehl festlegt...

Deswegen handhaben es meine Großunternehmenskunden auch genauso, egal was ich als Zahlungsziel reinschreibt.
Beschwert habe ich mich deswegen noch nie. Denn zahlen tun sie zuverlässig und ohne Feilschen - und darauf kommts an.
 
Irgendwie wiedersprichst du dir in deinem Post 2nd ;-)

Du schreibst, dass Verzugszinsen erst nach 30 Tagen auf die Rechnung aufgeschlagen werden duerfen, sagst dann aber das mit xx.xx.xxxx das Datum der Verzugszinsen festgelegt wird.

Also so wie ich das verstehe kann ich drauf schreiben was ich will, bezahlt wird rechtlich binnen 30 Tagen und erst nach 30 Tagen darf ich Mahngebuehren etc drauf setzen [klar kann ich es auch vorher machen, aber rechtlich gesehen muss der Kunde diese nicht bezahlen!]

also koennte man Theoretisch gar kein Zahlungsziel auf die Rechnung schreiben, denn es gilt ja das Gesetzliche Zahlungsziel
 
Hallo!

In der Tat, die Mechanismen bei Unternehmen sind emotionslos, wenn es Abrechnungen betrifft, die Teil eines (fast) automatisierten Prozesses sind und wo ein persönliches Empfinden auf der Strecke bleibt. Wichtig ist bekanntlich nur, dass für beide Seiten die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben in einer Rechnung ersichtlich sind. Doch es ist nicht verboten, das starre und übliche Gefüge zu erweitern, sei es nur aus Höflichkeit, aus Respekt oder als Dankeschön. Letztendlich kommen Rechnungsunterlagen zu den Akten, aber auch das kann mit Stil oder dem Ausdruck einer persönlichen Note geschehen, denn man weiß als Absender nie, ob nicht doch eine Person das Dokument in seine Hände erhält, die sich Gedanken darüber macht.

Ein zurück liegendes Praxisbeispiel (von mir zelebriert):
Ein Fotograf konnte seiner "Zahlungsaufforderung" in Höhe von damals 13.400 DM nicht ordnungsgemäß nachkommen, obwohl die von uns erstellte Computeranimation auf der Messeveranstaltung präsentiert wurde und unser Auftraggeber mit dem Ergebnis mehr als zufrieden war. Wir sendeten ihm 8 Tage nach der Präsentation unsere Rechnung und diese war ebenso schlicht und üblich, wie man den Inhalt von anderen Rechnungen kennt – und kaum mehr beachtet. Vom Fotografen gab es keine Reaktion, weder mündlich noch schriftlich. Wir wurden von einer Dame am Telefon dahin gehend vertröstet, dass sich der Fotograf im Ausland befinde – zwecks eines anderen Auftrags. Angaben, die nicht stimmten, denn wir kannten die freien Mitarbeiter des Fotostudios und wussten, das der Fotograf am Tag unseres Anrufes mit der Abrechnung des Messeteams zu kämpfen hatte, denn in seiner Kostenplanung hatte er sich verkalkuliert und offensichtlich nicht genug Geld, um alle beteiligten Subunternehmen zu bezahlen. So meldeten wir uns erst 4 Wochen später bei ihm und ich sendete ihm statt einer "kalten" Mahnung ein freundliches Erinnerungsschreiben mit der Bitte, unser Anliegen nicht zu vergessen. Aber anstelle einer üblichen Mahnung und vorgefertigten Sätzen, die jede Software parat stellt, mit der man das Mahnwesen verwaltet, war meine Erinnerung als Kurzgesichte formuliert und brachte auf emotionaler Ebene zum Ausdruck, was den Fotografen später dazu bewogen hatte, unsere Forderung vor allen anderen Forderungen zu bezahlen.

Es war um Ostern herum und der Fotograf wurde Vater. Was lag also näher, als die Mahnung als Ostermärchen zu verpacken, ohne den Anschein zu erwecken, man wäre als Unternehmen kalt und herzlos und bestünde nur auf Geld? Ich möchte das Märchen nicht wortgetreu veröffentlichen, aber es beinhaltete die direkte Ansprache aus der Sicht des Osterhasen, der die Kinder in dem Jahr enttäuschen muss, weil dieser keine Eier verstecken kann, weil es keine Eier gibt. In voller Absicht von mir rührselig geschrieben und mit der emotionalen Betonung auf den Verlust des Osterfestes für die lieben Kinder, weil ein "böser Zauberer" (mit dieser Rolle habe ich den Fotofragen belegt) den Schlüssel für die Schokoladentruhe verloren hat, in dem alle Eier waren. Und der Osterhase wendete sich nun an den Zauberer, um ihn davon zu überzeugen, den Schlüssel herauszugeben, denn er hatte sich doch solche Mühe damit gegeben, das Osterfest zu dekorieren.

Wir erhielten ein Feedback vom Fotografen, das er niemals zuvor so eine freundlich verpackte Mahnung erhalten hatte und es vergingen keine 8 Tage, als die Summe auf unserem Konto gut geschrieben war. Ausschlaggebend für seine freundliche Reaktion, war unsere freundliche Aktion, ihn nicht wie einen säumigen Kunden zu behandeln, denn dazu gaben ihm bereits anderen Subunternehmen Gelegenheit. Als neuer Vater war er ohnehin stark in Anspruch genommen. Die privaten Lebensumstände spielen immer eine zentrale Rolle im Umgang mit Menschen. Das wollten wir zum Ausdruck bringen und hatten Erfolg damit. Wir zeigten Verständnis für ihn und er bescheinigte Verständnis für uns. Ohne Mahnwesen, ohne Anwälte, ohne Gerichte.

Sicher, bei einem großen Unternehmen hätte das nicht so funktioniert, aber schon die Tatsache, das man mehr über die Hintergründe seiner Kunden in Erfahrung bringt, als es andere Auftragnehmer tun, macht ein Geschäft erfreulich, wenn trotz aller Startschwierigkeiten beide Seiten zufrieden sind und beim 2. Auftrag alles bestens läuft. Wir mussten den Fotografen seitdem nie wieder mahnen, denn wie schon gesagt: Im Business geht es zwar um Zahlen, aber hinter jeder Ziffer steht ein menschliches Schicksal. Das verlieren wir als Anbieter niemals aus den Augen und deshalb vermeiden wir die üblichen Floskeln, die jedem geläufig sind und behalten uns bei Kunden in guter Erinnerung - bis zum nächsten Auftrag. Wer von Ideen lebt, kann und sollte dies auch in Rechnungen zum Ausdruck bringen.

Keine Frage, sollte sich mal ein Fuchs im Hühnerstall verirren, dann können wir auch anders, aber bisher hat sich noch kein Fuchs zu erkennen gegeben – zumindest nicht in der Form, das man auf ihn anlegen und schießen müsste. Liegt es an den Füchsen? Nein, aber die Hühner begegnen ihm so charmant, da vergessen Füchse glatt ihren Hunger.

- Sterling
 
Zuletzt bearbeitet:
Schoene Geschichte :)
Ich denke es kommt immer auf die Situation an, ich bekomme auch noch Geld von einem Kunden, der aber schon seit mehr als einem halben Jahr aufs Kindergeld wartet ...
 
asylum schrieb:
Irgendwie wiedersprichst du dir in deinem Post 2nd ;-)

Nee, der Unterschied liegt in der Fälligkeit der Rechnung: Bei Festpreisen sofort bei Abhahme plus 30 Tage ohne Rechnung und bei zeitkalkulierter Rechnung ab dem Datum (das draufsteht) plus 1 Tag oder 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung.

Meine Klausel "Zahbar bis..." setzt die 30 Tage Regelung sozusagen ausser Kraft und verschiebt das Zeitfenster bzgl. der Zinsen nach vorn.

2nd
 
Ja aber eben diese Verschieben ist, laut meiner Bekannten, nicht rechtlich [jaa wir koennen uns jetzt streiten wer wo recht hat, aber ich denke das eine Firma die dafuer zustaendig ist, Gesetzestexte zu drucken und an Politiker usw. zu schicken wohl etwas von Gesetzen versteht ;)]
 
Ich habe kein Interesse an einem Streit. Jedoch beanspruche ich die Richtigkeit meiner Aussagen in dieser Sache.

Nach dem neuen Gesetz zum Zahlungsverzug kommt der Schuldner grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, sofern vom Gläubiger keine kürzere Frist gesetzt wurde.

Der Gläubiger bin ich und mit meiner Klausel in der Rechnung habe ich eine kürzere Frist festgesetzt. Das habe ich hier schwarz auf weiss in meinem Rechtsberatungs-Buch und obige Passage aus dem Netz deckt sich damit ebenfalls. Quelle anbei, dort unter "Zahlungsverzug":

http://www.mahnung-online.de/mahnverzug.html


asylum schrieb:
aber ich denke das eine Firma die dafuer zustaendig ist, Gesetzestexte zu drucken und an Politiker usw. zu schicken wohl etwas von Gesetzen versteht

Von einer Brache und der dazugehörigen Firma auf die Kompetenz eines einzelnen Mitarbeiters zu schliessen mache ich nie - das deckt sich oft genug nicht.

2nd
 
gut ueberzeugt :)
 
Sterling schrieb:
Es war um Ostern herum und der Fotograf wurde Vater. Was lag also näher, als die Mahnung als Ostermärchen zu verpacken, ohne den Anschein zu erwecken, man wäre als Unternehmen kalt und herzlos und bestünde nur auf Geld? Ich möchte das Märchen nicht wortgetreu veröffentlichen, aber es beinhaltete die direkte Ansprache aus der Sicht des Osterhasen, der die Kinder in dem Jahr enttäuschen muss, weil dieser keine Eier verstecken kann, weil es keine Eier gibt. (...)

Lustige Geschichte... ich male mir grade aus, die Sache wäre vor
Gericht gelandet:

Der Fotograf könnte ja behaupten, er glaube gar nicht mehr an den
Osterhasen...

Oder so.
 
Dann hätte er sich als Fuchs im Hühnerstall enttarnt und eine Ladung Schrot hätte ihn daran erinnert, dass es im Leben weniger um den Glauben geht, als vielmehr um die Taten. Wie schon gesagt, ich kann auch anders, wenn man mich reizt. Eine Kindesentführung hätte in seinem Zustand auch nicht viel gebracht, denn wie viele gestresste und genervte Eltern gibt es wohl, die gern dafür bezahlen, damit man ihre Kinder entführt? In diesem Fall hätte man die 13.400 DM zwar mit dem Tauschgeschäft verrechnen können, aber wer wechselt beim Säugling die Windeln? Ist es nicht schon besch***** genug, wenn Kunden nicht bezahlen? Wenn man mal dürfte, wie man (manchmal) wollte ...

- Sterling
 
sterling schrieb:
Wenn man mal dürfte, wie man (manchmal) wollte ...

Na das ist aber nun in dem Zusammenhang ein deutlicher Gegensatz zu dem Inhalt von Posting #36 :hehehe:

2nd
 
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