punkreas
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Eigentlich wollte ich stadtdirektor Groth anbieten, die texte seiner allgemeinverfügungen mal korrekturzulesen, bevor er solches gestümpere raushaut.
Tatsächlich muss die kritik an die redaktion von tagesschau.de gehen, die wieder einmal falsch und unvollständig zitiert hat. Das ärgert mich bei dem reommierten öffentlich-rechtilchen medium maßlos:
Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München sind Versammlungen unter freiem Himmel
im Zusammenhang mit Klimaprotesten
a) in Form von Straßenblockaden, bei denen sich Teilnehmende fest mit der
Fahrbahn oder an Gegenständen auf der Fahrbahn (z.B. durch Ankleben,
Einbetonieren, Anketten etc.) oder mit anderen Personen (z.B. durch Ankleben,
Zusammenketten etc.) verbinden, auf den Fahrbahnen von Straßen, die für
Rettungseinsätze und Gefahrenabwehrmaßnahmen besonders kritisch sind (siehe
Ziffer 2), sowie
b) an und auf Bundesautobahnen, inklusive Autobahnschilderbrücken
untersagt, sofern die Anzeige- und Mitteilungspflicht nach Art. 13 BayVersG nicht
eingehalten ist.