Rauchverbot wegen Gerüst unter Plane?

Eine Wohnung in Hamburg aus fragwürdigem Eigenbedarf zu kündigen weil dem Vermieter das "Verhalten" seiner Mieter nicht passt finde ich unsozialer und rücksichtsloser als bei gekippten Fenster zu rauchen und sich bei einem Gespräch auf einen Kompromiss zu einigen.

Da nennt man auch Karma.

Wären die Mieter nicht so stur und ignorant gewesen, hätte der Eigentümer davon nie etwas erfahren.
Gütliche Einigung und fertig ist die Laube.
Aber nein, man muss auf stur schalten…

Sorry, aber für mich ist das Thema ab hier erledigt.

Für uns ist eine gute Lösung gefunden worden, Rest wird sich im Laufe der Zeit zeigen.
:)
 
Das nennt man mit Sicherheit nicht Karma.
Der Mieter schränkt sich ein und wird dafür auch noch bestraft.
Mir egal, für mich ist ja alles bestens.
Das sagt so einiges über unsere Gesellschaft aus. Egal welche Seite man nun betrachtet.
:sick:
 
jaja, so schnell ändern sich die Seiten, nun ist er der ***** :D

Immer wieder bewundernswert :)
 
Eigentlich wollte ich nichts mehr schreiben aber bei soviel Blödsinn:

Der Mieter schränkt sich ein und wird dafür auch noch bestraft.

Ja er schränkt sich ein.
Nachdem er im Vorfeld jegliche friedliche Einigung negiert hatte und nur auf massiven Druck durch die Hausgemeinschaft sowie den Eigentümer eingeknickt ist.

Freiwillig hätte er einen Schei55 gemacht!

Das sagt so einiges über unsere Gesellschaft aus. Egal welche Seite man nun betrachtet.
:sick:

Ja zum Beispiel?

Mann kann nicht wirklich tolerant sein, wenn dein gegenüber dich nicht lässt?

Wir hätten überhaupt nichts in die Wege geleitet, wenn von Anfang an eine gütliche Einigung möglich gewesen wäre.
Dabei ist es uns laterne, ob sie nun 1,2 oder 5 Schachteln pro Tag wegpaffen.

Wir haben sie vorher gelassen und werden sie auch weiterhin lassen.

ABER was der Vermieter/Eigentümer ab jetzt macht, hat unseren Einflussnahmebereich verlassen.

Vielmehr habe ich da nun auch nicht mehr dazu zu sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bist doch schon seit 2009 dabei. Du weißt doch, wie das läuft. Wenn jemand sein Problem diskutieren möchte, muss er sich erstmal darauf gefasst machen, dass er von allen Richtungen kritisiert wird. Eine Lösung des Problems findet sich nur in wenigen Beiträgen. Wie oben schon geschrieben, kann ich deinen Ärger nachvollziehen, aber du hast dich ja nicht zu meinem super Vorschlag geäußert.
 
nachdem er die Tochter eigentlich "gesondert unterbringen" wollte, weil die "Wohnung viel zu gross sei", bin ich bei Lunde. Da sollen Mieter weg, die nicht passen

Tja, das ist dann aber wohl eigene Schuld und Dummheit. Zu einem Mehrfamilienhaus gehört auch ein wenig Rücksichtnahme. Nicht Selbstaufgabe, aber Rücksichtnahme.
Und wenn die Wohnung nicht gerade 120 m2 gross ist, ja, dann ist das Eigenbedarf. Und wenn sie wirklich etwas gross ist, dann hat die Tochter halt nen Freund, der miteinziehen will. Und tadä, schon sind auch 80 m2 keinerlei Problem.
Ich habe selbst eine Kündigung wegen Eigenbedarf hinter mir, es war schwer genug den Mieter zu kündigen. Und der Typ war ein mega *''*%&&/%. Dagegen sind die Raucherfreunde noch sozial hochbegabt.

Aber zunächst mal Glückwunsch zum Kompromiss und dann auch zur langfristigen Lösung. ;)
 
Meine Güte, Schland macht wieder 'nen Eindruck auf Aussenstehende… Land der Kläger und Beklagten


BTW: Ich hab unter mir 'ne kiffende Party-WG! Ist echt nett so 'n Balkon unter unserem Schlafzimmerfenster
und ein fetter Subwoofer im Wohnzimmer! Nachdem ich 2x nett und 1x bestimmt die Spielregeln durchgegeben
habe hab ich mir einen dieser weggeblasenen Trottel gepackt und ihm das Gras aus dem Hirn geflucht.

Danach Brief an die Verwaltung und tataaaa: bei der nächsten Beschwerde fliegen sie raus. Das haben sie und ich schriftlich.
Und jetzt ratet mal? Ruhe herrscht. Druckmittel FTW – gewisse Individuen lernen es nicht anders.
 
"Belästigung" fängt da an wo es zu sehr in anderer Leuts Leben geht, bin aber bei Mc der eine Aushandlung der Lüftungszeit vorschlägt. Denn wenn man direkt zu harte Geschütze auffährt, oder überhaupt, ist die Chemie nachher so nachhaltig im Sack dass man vielleicht mal auf die Zähne beißt.
 
Tja, das ist dann aber wohl eigene Schuld und Dummheit. Zu einem Mehrfamilienhaus gehört auch ein wenig Rücksichtnahme. Nicht Selbstaufgabe, aber Rücksichtnahme.....Aber zunächst mal Glückwunsch zum Kompromiss und dann auch zur langfristigen Lösung.

Moralische Entrüstung eines Vermieters über das Verhalten seiner Mieter ist definitiv kein Kündigungsgrund. Aber wenn es das Mietrecht nicht hergibt, dann greift man als Besitzer einfach in die Kiste mit den fragwürdigen Vortäuschungen. Ich kann nur hoffen, dass der rauchende Mieter einen guten Anwalt hat.
 
Und wenn die Wohnung nicht gerade 120 m2 gross ist, ja, dann ist das Eigenbedarf. Und wenn sie wirklich etwas gross ist, dann hat die Tochter halt nen Freund, der miteinziehen will. Und tadä, schon sind auch 80 m2 keinerlei Problem.
ja. Und das ist dann halt ein Getrickse :noplan:
 
Seltsam: Bei uns macht die Verwaltung die Spielregeln, Verwarnung und dann Kündigung.

Natürlich muss die Sache begründet sein aber Reklamationen von Nachbarn reichen als Grund eigentlich vollkommen…
Gegenseitige Rücksichtnahme steht in jedem Vertrag, Ruhezeiten auch also ist Kündigung kein Problem…
 
Die Spielregeln stehen im Mietvertrag. Kündigen kann nur der Vermieter. Zwischen Verwalter und Mieter besteht kein Vertragsverhältnis.

Natürlich muss die Sache begründet sein aber Reklamationen von Nachbarn reichen als Grund eigentlich vollkommen…
Gegenseitige Rücksichtnahme steht in jedem Vertrag, Ruhezeiten auch also ist Kündigung kein Problem…

Du solltest mal einen Blick in's Mietrecht werfen.
 
Ein Verwalter hat gar nichts zu sagen, Reklamationen von Nachbarn können ein Grund sein, müssen es aber nicht.
 
«Die Verwaltung» war sinnbildlich für die Vermieter-Firma gemeint…

In der Schweiz gilt:
Mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter
trotz schriftlicher und klarer Mahnung weiter die Pflicht zu Sorgfalt oder Rücksichtnahme verletzt und dem Vermieter
oder den Hausbewohnern die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. An diese
ausserordentliche Kündigungsmöglichkeit werden aber strenge Anforderungen geknüpft. Seine Pflichten verletzt
ein Mieter etwa dann, wenn er wiederholt und trotz Abmahnung massiv gegen die Ruhezeiten verstösst oder
auf Dauer Gäste oder Untermieter in einer Zahl aufnimmt, die unzumutbare Immissionen hervorruft.
Gar fristlos kündigen kann der Vermieter, wenn der Mieter das Mietobjekt vorsätzlich schwer schädigt.

Also in meinem Fall (kiffende Party-WG mit Sinn für Bässen nachts um 1…) schriftliche Verwarnung, dann eine
eingeschriebene Mahnung mit Kündigungsandrohung und dann hasta la vista, marijuana… Läuft momentan
genau so ab (bisher noch "bis auf den hasta-teil…")
 
Zuletzt bearbeitet:
«Die Verwaltung» war sinnbildlich für die Vermieter-Firma gemeint…

In der Schweiz gilt:

Mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter
trotz schriftlicher und klarer Mahnung weiter die Pflicht zu Sorgfalt oder Rücksichtnahme verletzt und dem Vermieter
oder den Hausbewohnern die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. An diese
ausserordentliche Kündigungsmöglichkeit werden aber strenge Anforderungen geknüpft. Seine Pflichten verletzt
ein Mieter etwa dann, wenn er wiederholt und trotz Abmahnung massiv gegen die Ruhezeiten verstösst oder
auf Dauer Gäste oder Untermieter in einer Zahl aufnimmt, die unzumutbare Immissionen hervorruft.
Gar fristlos kündigen kann der Vermieter, wenn der Mieter das Mietobjekt vorsätzlich schwer schädigt.

Ich behaupte mal dass kein Gericht in Europa diese Definition mit dem Rauchen in der eigenen Wohnung unter einen Hut bringt.

Gibt ja auch noch sowas:

Rauchen in der Wohnung:Qualmen in den „eigenen vier Wänden“ ist erlaubt. Es ist als Konsequenz freier Willensentscheidung, als Teil sozialadäquaten Verhaltens in der Wohnung, dem Zentrum der Lebensgestaltung, gestattet (Landgericht Köln, Az. 9 S 188/98,LGhttp://kka.agitos.de/uploads/icons/580d9e0cb12e0bf4c84f924be147d897f24b7e4d.svgPaderborn, Az. 1 S 2/00).
 
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