Also ich teile diese ganzen Rechtsauffassungen absolut nicht. Wenn ein Händler mir ein neues Gerät verkauft, das Mängel aufweist, ist das Lieferung mangelhafter Ware. Und die muss er in jedem Fall umtauschen. (vgl. BGB) Der Händler hat hier eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden, da er seine Ware beim Einkauf vom Vorlieferanten zu prüfen hat.
Viele Händler gehen dann hin, und verweisen auf Garantieanspruch, was gesetzlich bestimmt nicht korrekt ist. Ein solcher Anspruch kann erst dann begründet werden, wenn der Schaden nach dem Kauf auftritt, nicht wenn er von vorneherein vorhanden war.
Was man als Händler machen kann, wenn man nicht weiss wie man "Service" schreibt, ist das Gerät einschicken und darauf hoffen, dass es im Rahmen der Garantie getauscht wird. Wenn man sich als Kunde aber darauf einlässt und den Garantieauftrag unterschreibt, macht man einen Fehler, denn ab dem Moment erkennt man den Garantiefall an.
Grundsätzlich ist es aber so, dass der Händler verpflichtet ist, Ware auszuhändigen, die frei von Mängeln ist. Pixelfehler bis zu einer gewissen Größenordnung gehören in die Garantiebedingen und müssen bis zu einer Anzahl n geduldet werden. Nicht aber bei Kauf. Nochmal, bei Kauf muss das Gerät frei von Mängeln sein und man hat ganz klar ein Recht auf Austausch oder Nachbesserung um im Zweifelsfalle Wandlung. Das steht im BGB, und da ändern auch keine AGB etwas daran, denn diese sind, wenn Sie im Widerspruch stehen, unwirksam.
Ich halte alles andere für nicht richtig, was hier gepostet wurde. Die Polizei nützt da nichts, das ist klar, die verweisen auf Zivilrecht und haben im Zweifelsfalle keine Ahnung.
Wie dem auch sei: Grundsätzlich würde ich in der heutigen Zeit nirgends mehr einkaufen, wo ich kein zweiwöchiges Umtauschrecht habe. Diese 14 Tage sind doch heute Standard, ein Grund, warum ich am liebsten bei Conrad und Media Markt kaufe. Die Meinungen mögen hier auseinander gehen, aber ich kann mir keinen bessere Service vorstellen als den der beiden Märkte. Beide nehmen ohne große Nachfrage alles innerhalb 14 Tagen zurück und tauschen selbst im Garantiefall sofort aus oder geben auf Wunsch eine Gutschrift über den kompletten Neupreis. So zumindest läuft das in Köln und in Saarbrücken, und andernorts wird es wohl nicht wesentlich anders sein.
Fazit: Wer im "kompetenten Fachhandel" kauft ist leider meist schlechter bedient.
A.
P.S.: (Mitteilung an Anwälte die sich mit Abmahnungen über Wasser halten: Der vorgenannte Text gibt lediglich meine persönliche Meinung wider und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar)