Probleme beim MacBook-Kauf bei Gravis Düsseldorf

Klar, ich merke nämlich, dass dir entgangen ist, dass der Händler die Tür längst zugemacht hat und du in so einer Situation lieber mit 200x100 cm Holz diskutieren würdest statt einfach die Klinke herunterzudrücken.

A.

Du scheinst ja deinem Anwalt ne Abbuchungserlaubnis gegeben haben. Wenn du wirklich so durchs Leben gehst, wie du hier schreibst (wie die Axt im Walde), dann brauchst du das bald...

Abgesehen davon:
Wenn ich so ein Problem habe, versuche ich halt Lösungen zu finden. Wenn man dem Händler dann blöd kommt, macht er nur, was er muß. Und müssen tut er, wie schon etliche Male gesagt, reparieren, da er zweimaliges Recht auf Nachbesserung hat. Dann erst greift die Wandlung!
Wenn du dann da drin denen zeigst, wo der Hammer hängt, bewegen sie sich auch nicht schneller und der Versand von ausgerechnet deinem Teil dauert dann eben noch 3 Wochen extra!
 
Ich glaube du hast irgendwie nicht verstanden worum es geht. Und ich denk es ist jetzt auch langsam gut.

A.

Finde ich auch, nachdem du anfängst deine Threads so zu editieren, daß eine Antwort darauf posthum unpassend gemacht wird. Vermutlich macht man das so, wenn einem vor lauter Stärke und Mumm die Argumente ausgehen.

Trotzdem, nix für ungut, lebe weiter deinen Weg...
 
*sigh*
wem soll denn euer geplänkel hier nutzen?
Authorist hat doch recht, wenn er hier sagt, der händler sollte nicht auf sein recht bestehen, sondern kulanz und kundenfreundlichkeit müssten für ihn im vordergrund stehen.

außerdem hat der händler kein recht auf zweimalige nachbesserung. ich hab in 2 post die stelle im bgb wiedergegeben. besteht der mangel bei kauf, kann der käufer auf umtausch oder nachbesserung bestehen nach seiner wahl. das einzige was er nicht kann, ist vom kaufvertrag zurücktreten. was hier gravierend ist, sollen die anwälte entscheiden. das ist ja so wie es einige immer noch versuchen, wenn man ein mainboard kauft, zu hause feststellt das ding will nicht und der verkäufer erklärt einem dann, er schickt es ein und man bekommt es vielleicht in 6 wochen wieder. das ding geht nicht, er muß es umtauschen.

aber es ist für den verkäufer immer schlecht auf sein vermeintliches recht zu bestehen. das hilft weder dem kunden, noch ihm auf dauer.

und ich finde es immer wieder spannend mit welcher vehemens die leute hier zurückschlagen, wenn sie offensichtlich was falsches gepostet haben, durch flüchtiges lesen, oder wieso auch immer. da wird dann nicht zugegeben, dass man was falsches gepostet haben, sondern gar nicht mehr drauf eingegangen und der nächste punkt gesucht, an dem man sich dann festbeißt. komplett sinnlos. bleibt doch mal bei der sache und nicht beim eigenen ego. so ein forum ist zum helfen und diskutieren da und nicht zum ständigen flamen, weil einem einer im kindergarten die förmchen weggenommen hat.
 
naja ich würde das ja eh anders machen. Wenn mir das dingen nicht zusagt und irgenwie defekt ist hat man in deutschland 14tägiges rückgaberecht und das auch wenn man das Gerät schon benutzt hat. Im gesetz steht ganz klar das ein Gebrauch zum Test die 14 tägige rückgabe nicht verhinden kann.

Also ding aufn ladentisch und geld ausser kasse holen.

Man muss manchmal genauso dreißt sein wie die anderen.. sonst kommt man nicht weiter. Freundlich sein bringt in der Servicewüste deutschland NIX mehr
 
naja ich würde das ja eh anders machen. Wenn mir das dingen nicht zusagt und irgenwie defekt ist hat man in deutschland 14tägiges rückgaberecht und das auch wenn man das Gerät schon benutzt hat. Im gesetz steht ganz klar das ein Gebrauch zum Test die 14 tägige rückgabe nicht verhinden kann.

:hum: Spätestens jetzt sollte der Thread geschlossen werden....:koch:
 
Also ding aufn ladentisch und geld ausser kasse holen.

Man muss manchmal genauso dreißt sein wie die anderen.. sonst kommt man nicht weiter. Freundlich sein bringt in der Servicewüste deutschland NIX mehr

Ich finde den Spruch mehr als bescheiden.
Mir sagte mal jemand in Freiburg: Wenn einem ein Fahrrad geklaut wird, dann klaue ich mir eben auch eines. Es machen ja alle so.

Ein Zitat (unbekannter Verfasser)
Früher dachte ich, wenn ich eine Coladose wegwerfe, dann macht das nichts. Heute weiß ich, so denken viele.

14tägiges Umtauschrecht hast Du nur bei Onlinebestellungen.
Im Laden ist es Kulanz.
 
naja ich würde das ja eh anders machen. Wenn mir das dingen nicht zusagt und irgenwie defekt ist hat man in deutschland 14tägiges rückgaberecht und das auch wenn man das Gerät schon benutzt hat. Im gesetz steht ganz klar das ein Gebrauch zum Test die 14 tägige rückgabe nicht verhinden kann.

Also ding aufn ladentisch und geld ausser kasse holen.

Man muss manchmal genauso dreißt sein wie die anderen.. sonst kommt man nicht weiter. Freundlich sein bringt in der Servicewüste deutschland NIX mehr

Erster Eintrag und gleich alles Falsch! Du hast kein Rückgaberecht wenn Du in einem normalen Geschäft kaufst! Dies gilt nur bei Onlinegeschäften.

Du solltest genauer lesen um welches Gesetz es sich handelt. Leider ist diese von Dir getätigte Aussage ein grosser Irrglaube.

Übrigens wirkt Freundlichkeit gegenüber dem Händler manchmal Wunder!
 
nee, tundra hatte es 2 über dir schon gesagt. hat sich dazwischen gemogelt. ;)
dass man den thread liest, kann man doch nun wirklich nicht verlangen. ;)
 
Oh das habe ich nicht gelesen. Ich hoffe Ihr verzeiht mir.

Asche über mein Haupt.

Äh worum ging es in diesem Fred eigentlich???
 
Ich glaube dem Titel nach ging es um Windows. ;)

Mal im Ernst, ich glaube der Thread hat sich erledigt. Es wiederholt sich eh alles nur noch, wie man heute wieder sehen konnte. Für neuerliche Probleme wäre wohl ein seperater Thread sinnvoller.
 
...
Authorist hat doch recht, wenn er hier sagt, der händler sollte nicht auf sein recht bestehen, sondern kulanz und kundenfreundlichkeit müssten für ihn im vordergrund stehen.
...

Das macht der Händler bestimmt, wenn jemand, wie von Authorist gefordert, Mumm und Stärke im Laden demonstriert.


...
außerdem hat der händler kein recht auf zweimalige nachbesserung. ...

Zitat aus den AGB der Firma Gravis, Artikel 10, fünfter Absatz: "...Regelmäßig sind dem Kunden mindestens zwei Nachbesserungsversuche zumutbar. ..."
Noch Fragen?:augen:

Die AGB geht vor BGB, da sie Vertragsbestandteil ist und ist nur dann nicht gültig, wenn sie sittenwidrig ist ,oder eine Seite unangemessen benachteiligt.


Abgesehen davon könnte es sein, daß der Handwerker Vollkaufmann ist (wenn er beispielsweise eine GmbH oder Ltd. hat) und er hätte dann seine Pflichten verletzt...
 
Das macht der Händler bestimmt, wenn jemand, wie von Authorist gefordert, Mumm und Stärke im Laden demonstriert.




Zitat aus den AGB der Firma Gravis, Artikel 10, fünfter Absatz: "...Regelmäßig sind dem Kunden mindestens zwei Nachbesserungsversuche zumutbar. ..."
Noch Fragen?:augen:

Die AGB geht vor BGB, da sie Vertragsbestandteil ist und ist nur dann nicht gültig, wenn sie sittenwidrig ist ,oder eine Seite unangemessen benachteiligt.


Abgesehen davon könnte es sein, daß der Handwerker Vollkaufmann ist (wenn er beispielsweise eine GmbH oder Ltd. hat) und er hätte dann seine Pflichten verletzt...

Ich wiederhole mich zwar, aber du hast einfach nicht verstanden worum es geht. Wir sind hier nicht in der Juristenschule, niemand braucht solche Belehrungen wie du sie verbreitest. Echt nicht. Jeder hier kann lesen, schreiben und denken.

Wenn ich für ein Premium Produkt (was jeder Mac sicher ist) einen Premium Preis zahle erwarte ich mindestens einen vernünftigen Service.

Ist das so schwer zu verstehen? Wenn mit mir einer meiner Dienstleister auch nur einmal auf diesem Niveau diskutieren würde, hätte er am Folgetag einen Kunden weniger. Diese Wahlmöglichkeit hat letztlich jeder Kunde. Als Händler hast du auch die Wahl: Entweder du biestest dem Kunden zuvorkommende Behandlung und Service, oder du läufst gefahr in zu verlieren.

Deiner Argumentation zu Folge tippe ich, dass du entweder keinen Kundenkontakt hast oder dein Erfolg von großer Bescheidenheit bestimmt wird. Sorry, kein persönlicher Angriff, wirklich nicht, aber deine Denke entspricht eher der Wirtschaftswunder-Nachkriegszeit und ist ganz bestimmt nicht zeitgemäß.

A.
 
Oh ein neuer: ICH HASSE GRAVIS THREAD! Mal was anderes :)
 
.....Die AGB geht vor BGB, da sie Vertragsbestandteil ist und ist nur dann nicht gültig, wenn sie sittenwidrig ist ,oder eine Seite unangemessen benachteiligt....

Das ist nicht korrekt. Verträge, die gegen geltendes Recht (z.B. BGB) verstoßen, sind nichtig.
 
Das macht der Händler bestimmt, wenn jemand, wie von Authorist gefordert, Mumm und Stärke im Laden demonstriert.

So kann man die Worte auch verdrehen und fehlinterpretieren. Er sagte nicht, man muß dem Händler direkt vor die Fresse hauen. Was er meinte war, man soll sich nicht abweisen lassen, wenn man zuvor freundlich alles versucht hat und der Händler nicht mit sich reden lassen will. Und somit hat er nach wie vor recht mit dem, was du bei mir zitiert hast.

Zitat aus den AGB der Firma Gravis, Artikel 10, fünfter Absatz: "...Regelmäßig sind dem Kunden mindestens zwei Nachbesserungsversuche zumutbar. ..."
Noch Fragen?:augen:

Die AGB geht vor BGB, da sie Vertragsbestandteil ist und ist nur dann nicht gültig, wenn sie sittenwidrig ist ,oder eine Seite unangemessen benachteiligt.
Wer bitte erzählt denn sowas??? Der Teil nach dem "und" stimmt bis auf das "nur dann".

Abgesehen davon könnte es sein, daß der Handwerker Vollkaufmann ist (wenn er beispielsweise eine GmbH oder Ltd. hat) und er hätte dann seine Pflichten verletzt...

Möglich, darum gings aber nicht und das weiß Gravis auch nicht zwangsläufig. Wenn die Rechnung nicht auf seinen Betrieb läuft, sondern auf ihn als Person, muß man ihm erst mal beweisen, dass er es sich nicht privat gekauft hat. Es sei denn, er hat es schon in seiner Buchhaltung erfasst. Und selbst wenn er es vom Firmenkonto bezahlt haben sollte, könnte es immer noch ein Privatdarlehen sein. Die Beweisführung würde ich gerne sehen.
 
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