Probleme beim MacBook-Kauf bei Gravis Düsseldorf

Betrug hab ich nur darum bejaht, weil sich der Händler ausdrücklich geweigert hat, den Sachmangel zu beseitigen.

Da hat ja mal wieder jemand überhaupt keine Ahnung. :D Betrug ist juristisch etwas völlig anderes als du es dir in deiner laienhaften Vorstellung vielleicht denkst. Im übrigen hätte der Käufer, Gravis erst eine angemessene Frist setzen müssen. Am besten schriftlich.

Und nein, man kann nicht einfach durch irgendwelche Klassifizierungen sagen, dass ein Pixelfehler vom Kunde ertragen werden muss. Das zeigt ME schon alleine die Tatsache, dass man zb. Umtauschrecht hat, weil die Bedienungsanleitung Müll ist.

Sehr wohl. Pixelfehlerklassen sind als Fertigungstoleranzen hinzunehmen. Wobei der Kunde natürlich das Gerät vorab im Laden ausprobieren kann. Auch die Aufnahme in den Kaufvertrag ist möglich.

Die Geschichte mit der Anleitung stimmt, aber auch da hat der Händler das Recht in einer angemessenen Frist "nachzubessern". ;)

Und was die Sache mit (ominösen) Kratzern angeht, die natürlich schon beim Kauf da waren... Wenn deine Rechtsschutzversicherung mitmacht kannst du natürlich klagen wenn der Händler dir nicht glaubt... ;) ... niemand hindert dich daran.
 
-> OT:
Warum immer diese Bayern.. echt..

Fass dich mal lieber an deine eigene Nase. Du schaffst es auch gekonnt Dinge zu überlesen, die du nicht sehen willst.

Ansonsten denke ich, dass diese Diskussion ausgelutscht u. somit beendet ist. Für persönliche Eitelkeiten empfehle ich dann den Weg der PM.
 
Selbst wenn der Händler nur 1 Cent mit dem Gerät Reingewinn machen würde, verpflichtet er sich meiner Meinung nach, einen ordentlichen Service zu bieten.

ja, Als "üblich" im Sinne der ISO 13406-2 definieren die Hersteller die Pixelfehlerklasse II und erheben sie damit zum Basistandard. Danach dürfen beispielsweise bei einem TFT-Display mit einer Auflösung von 1400 × 1050 Pixeln zwei Pixel ständig leuchten, zwei Pixel ständig schwarz und sieben Subpixel defekt sein.

http://www.nec-mitsubishi.com/specials/online_deutsch/iso/index.html

Aber dennoch, ich kaufe ein neues Gerät, und dies ist schon dann defekt, wenn Ichs Auspacke. Dafür gibt's einfach keine Rechtfertigung. Nochmals: Wäre dieses Land nur ein bisschen mehr Service Orientiert, würden wir hier nicht diskutieren..

-> OT: ich dachte, ich lass mich mal auf dein Niveau ein ^^
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nach meiner Auffassung ist es nicht notwendig, dass der Händler das Gerät prüft, denn alleine die Tatsache, das ers hätte prüfen können, bevor ers verkauft ,reicht vollkommen aus, um einen Betrugsbestand aufrecht zu halten.

Zudem verdient der Händler recht viel an so einem Gerät, wodurch man als Kunde schon verlangen darf, dass sich der Händler wenigstens die Mühe macht, das Gerät zu prüfen.

Abgesehen davon, so weit ich weiss, hat doch Gravis sog.
Eigenkonfigurationen. Also wäre es erst recht ein Betrug, da es der Händler gewusst haben muss!

Für mich weist das verhalten des Fillialleiters jedenfalls genau darauf hin, dass man sehr genau darum bescheid wusste, und nur einen dummen Kunden gesucht hat, dem man den Schrott verkaufen darf.

Ach ja, ne null Komma 1 mm grosse Delle in einem Auto zählt als Schaden, der vom Kunde beanstandet werden darf, aber ein defekter Pixel nicht? Obwohl in beiden Fällen der Schaden recht "klein" zu sein scheint?

Sehr seltsam das...

Ich sag nur nochmals: die die Gravis decken, sind für mich einfach nur IDIOTEN. Es gibt keine Rechtfertigung für dieses Verhalten. Weder Juristisch wars korrekt, noch Menschlich, und schon gar nicht aus Sicht des Services, für den man VERDAMMT nochmals zahlt, sonst kann man ja sein Apfel wirklich bei MM oder Geizshop kaufen. Da hätte er ihn wenigstens ausgetauscht gekriegt!

dooyou: was hast du fürn Sprung in deiner Birne? musst an der Rechtschreibung rumhacken, weil dir keine Gegenargumentation einfällt? Echt arm, dieses Verhalten!

also ich lass mich ja gerne zitieren, aber du darfst dann den entscheidenden teil nicht weglassen. pixelfehler will (fast) keiner haben (einigen im thread wars ja egal), findet (fast) jeder scheiße, ändert aber nix dran, dass das kein mangel ist bei entsprechender pixelfehlerklasse. kommt einem jetzt komisch vor, ist aber so. ob die schiefe taste ein hinreichend großer mangel ist, um das mb austauschen zu lassen oder sich der verkäufer da auf §439 (3) berufen darf, kA. du magst der meinung sein er darf es nicht, meinungen sind aber kein wissen und von daher ist die aussage von dir, dass es nicht juristisch korrekt war, völlig haltlos.

ein händler verdient an einem macbook und auch macbook pro übrigens nicht so viel, wie du vielleicht meinen magst. da gehts maximal um ein paar prozente vom EK. sollte er 10% von apple bekommen, was die meisten reseller nicht tun, sind es keine 200€ beim großen 15" beim regulren preis von 2399€. nur die meisten händler verkaufen unter applepreis, also verringert sich der gewinn entsprechend. ich weiß gar nicht, was die leute immer denken, was da so großartig bei rumkommen soll. wenn ich mich recht entsinne ist der preis, denn die Studenten im AOC bekommen unter dem EK, den die meisten bekommen.

Dass man da den betrugsbestand aufrecht erhalten können soll, ist kompletter unsinn, auch wenn man sich das noch so sehr herbeiredet.

ich will den laden hier nicht schönreden, ich würde da in keinem fall auch nur ne tintenpatrone kaufen und der service ist in diesem beispiel unter alles kanone, aber man sollte doch mit recht und unrecht und anschuldigungen vorsichtiger umgehen. was man meint, was recht ist, ist im normal etwas anderes, als der realität entsprechend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbst wenn der Händler nur 1 Cent mit dem Gerät Reingewinn machen würde, verpflichtet er sich meiner Meinung nach, einen ordentlichen Service zu bieten.

ja, Als "üblich" im Sinne der ISO 13406-2 definieren die Hersteller die Pixelfehlerklasse II und erheben sie damit zum Basistandard. Danach dürfen beispielsweise bei einem TFT-Display mit einer Auflösung von 1400 × 1050 Pixeln zwei Pixel ständig leuchten, zwei Pixel ständig schwarz und sieben Subpixel defekt sein.

http://www.nec-mitsubishi.com/specials/online_deutsch/iso/index.html

Aber dennoch, ich kaufe ein neues Gerät, und dies ist schon dann defekt, wenn Ichs Auspacke. Dafür gibt's einfach keine Rechtfertigung. Nochmals: Wäre dieses Land nur ein bisschen mehr Service Orientiert, würden wir hier nicht diskutieren..

-> OT: ich dachte, ich lass mich mal auf dein Niveau ein ^^

Gut, die ISO haben wir also gefunden. Die Hersteller definieren hier nicht einen Basisstandard sondern die ISO, ein kleiner aber gewichtiger Unterschied.

Ergo nach jurisitischen Maßstäben liegt kein Defekt vor, was es für Dich ist, ist relativ Jacke wie Hose. Da Du aber inzwischen begriffen hast, dass juristisch kein Zwang für den Händler zum Austausch besteht, schaust Du weiter.

Wir gehen dann in der Argumentation wieder zur Servicewüste Deutschland über. Tja, was soll ich Dir dazu sagen? Weder in Hongkong, Japan noch in USA, den Serviceoasen dieser Welt, hättest Du dieses Gerät getauscht bekommen!!

Was bleibt jetzt? Der Fluch auf den Kapitalismus? Auf Apple? Auf Gravis weltweit Betrüger Incorporated Ltd. CO. KG AG?

Gruß
 
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Hab hier jetzt nicht alles gelesen. Aber wo liegt denn das Problem. Wenn er nach 12 Stunden nach dem Kauf wieder bei Gravis ist kann er doch sein 14 tägiges Rückgaberrecht in Anspruch nehmen, wenn die das Book nicht umtauschen und dann woanders kaufen. Oder sehe ich das falsch?
 
Hab hier jetzt nicht alles gelesen. Aber wo liegt denn das Problem. Wenn er nach 12 Stunden nach dem Kauf wieder bei Gravis ist kann er doch sein 14 tägiges Rückgaberrecht in Anspruch nehmen, wenn die das Book nicht umtauschen und dann woanders kaufen. Oder sehe ich das falsch?

Seit wann gibt es beim Kauf im Laden ein juristisch verbrieftes 14-tägiges Ruckgaberecht?

Gruß

Harald
 
Hi,

Hab hier jetzt nicht alles gelesen. Aber wo liegt denn das Problem. Wenn er nach 12 Stunden nach dem Kauf wieder bei Gravis ist kann er doch sein 14 tägiges Rückgaberrecht in Anspruch nehmen, wenn die das Book nicht umtauschen und dann woanders kaufen. Oder sehe ich das falsch?

Ja, Du liegst falsch und ja, wenn Du den Thread gelesen hättest, wüßtest Du, daß es 14 tägiges Rückgaberrecht nur bei Online- und Haustürgeschäften gibt.

Und das Problem liegt darin, daß Du nicht alles gelesen hast.

cu
k
 
hast du überhaupt irgendwas im thread gelesen? ;)

es gibt kein 14 tägiges rückgaberecht. das gilt nur für den fernabsatz.
 
Ausser der Händler gibt auf seinen Kassenbons/Rechnungen explizit an "Rückgaberecht innerhalb eines Monats gegen Vorlage dieses Kassenbons" wie es z. B. Lidl tut. Das nennt sich dann Kulanz.
 
Ich hab zu meiner Schulzeit als Aushilfe in der Computerabteilung in einem MM gearbeitet und weis es auch aus eigener Erfahrung das man 14 Tage dort alles zurückgeben kann. Auch bei diversen Einzelhändlern habe ich das schon oft gemacht. Wenn das der Gesetzgeber nicht vorschreiben würde, würden die das ja auch nicht machen.
 
Nennt man das nicht Service?
 
Hi,

hast du überhaupt irgendwas im thread gelesen? ;)

es gibt kein 14 tägiges rückgaberecht. das gilt nur für den fernabsatz.

Nein, hat er nicht! Und Du wüßtest das, wenn Du Ihn gelesen hättest!

@ macbooklover: Lies doch einfach den Thread, statt Dein Halbwissen hier zu verbreiten.

cu
k
 
Ich hab zu meiner Schulzeit als Aushilfe in der Computerabteilung in einem MM gearbeitet und weis es auch aus eigener Erfahrung das man 14 Tage dort alles zurückgeben kann. Auch bei diversen Einzelhändlern habe ich das schon oft gemacht. Wenn das der Gesetzgeber nicht vorschreiben würde, würden die das ja auch nicht machen.

doch, würden sie. nennt sich auch kulanz. wie gesagt, lies einfach den thread, dann könntest du das alles erfahren und eben den ärger verstehen über gravis, weil jeder blöd-laden in der hinsicht mehr service bietet, obwohl sich ja jeder immer über die aufregt. ich rede jetzt nicht von kaufberatung ;)
 
Hi,



Nein, hat er nicht! Und Du wüßtest das, wenn Du Ihn gelesen hättest!

@ macbooklover: Lies doch einfach den Thread, statt Dein Halbwissen hier zu verbreiten.

cu
k

und du wüßtest, wenn du ihn und mich richtig gelesen und auch verstanden hättest, dass er gesagt hat, er hat nicht alles gelesen und ich gefragt hab, ob er überhaupt was gelesen hat. aber so bekommt man nen thread natürlich auch völlig kaputt. wenn schon klugscheissen, dann bitte auch richtig.
 
Das wusste ich echt nicht das diese Klausel bei Kauf im Laden nicht zählt. Mir haben sogar Läden in der Schillerstrasse(München) Ausgepackten Ram, PCI Karten oder Festplatten ohne irgend welche Probleme zurück genommen. Also dann hat Gravis ja echt mal einen sehr schlechten Service!!
 
Hi,

und du wüßtest, wenn du ihn und mich richtig gelesen und auch verstanden hättest, dass er gesagt hat, er hat nicht alles gelesen und ich gefragt hab, ob er überhaupt was gelesen hat. aber so bekommt man nen thread natürlich auch völlig kaputt. wenn schon klugscheissen, dann bitte auch richtig.

Es tut mir natürlich leid, diesen schönen, lehrreichen und übersichtlichen Thread kaputt gemacht zu haben. Und im übrigen überlasse ich das weite Feld des Klugscheissens gerne Dir, offensichtlich hast Du darin deutlich mehr Erfahrung.

Der Ignore-Knopf ist doch ein wahrer Segen.

k
 
lol. das nennt sich wohl flucht nach vorn. ich hab nicht angefangen dich anzugehen, vor allem völlig sinnlos, ohne irgendeinem zusammenhang zum thema. ich hab dich in keiner form angegriffen oder sonst irgendwie auf dich bezug genommen. Aber du hast recht, wenn man offensichtlich im unrecht ist, muß man natürlich noch weiter in die kerbe schlagen und nicht etwa einräumen, dass man sich vielleicht geirrt hat oder aber dass da ein smiley stand.

aber was solls, muß es wohl auch geben.
 
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