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abi2007
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Betrug hab ich nur darum bejaht, weil sich der Händler ausdrücklich geweigert hat, den Sachmangel zu beseitigen.
Da hat ja mal wieder jemand überhaupt keine Ahnung. Betrug ist juristisch etwas völlig anderes als du es dir in deiner laienhaften Vorstellung vielleicht denkst. Im übrigen hätte der Käufer, Gravis erst eine angemessene Frist setzen müssen. Am besten schriftlich.
Und nein, man kann nicht einfach durch irgendwelche Klassifizierungen sagen, dass ein Pixelfehler vom Kunde ertragen werden muss. Das zeigt ME schon alleine die Tatsache, dass man zb. Umtauschrecht hat, weil die Bedienungsanleitung Müll ist.
Sehr wohl. Pixelfehlerklassen sind als Fertigungstoleranzen hinzunehmen. Wobei der Kunde natürlich das Gerät vorab im Laden ausprobieren kann. Auch die Aufnahme in den Kaufvertrag ist möglich.
Die Geschichte mit der Anleitung stimmt, aber auch da hat der Händler das Recht in einer angemessenen Frist "nachzubessern".
Und was die Sache mit (ominösen) Kratzern angeht, die natürlich schon beim Kauf da waren... Wenn deine Rechtsschutzversicherung mitmacht kannst du natürlich klagen wenn der Händler dir nicht glaubt... ... niemand hindert dich daran.