Siehste, schon wieder spielst du mit der bildlichkeit. :-/
Wer jetzt? Und wie bitte stellst du dir eine Organentnahme vor? Per Beamer?
![Hehee :hehehe: :hehehe:](/styles/smilies/ina/hehee15x18.gif)
Wenn man mit Dir noch nicht mal über die Methode reden kann, wie willst du dann eine ernstzunehmende Meinung formulieren?
@zizzy: ich bin ganz bei dir, wenn es darum geht, dass wir in einer viel besseren d.h. menschlicheren Gesellschaft leben könnten. Aber du hast unsere gesellschaft schlechter gestellr, als die in der vergangenheit und da widerspreche ich dir aufs schärfste. Auch früher war es mit der menschlichkeit nicht weiter.
Was hab ich? Wo denn? Ich hab kein Wort über die Menschenrechte im z.B. 19 Jh verloren ...
Warum du die unschuldsvermutung mit dem widerspruchsverfahren gleichsetzt, kann ich nicht nachvollziehen.
Naja, du meinst ja, dass die Menschen zu faul wären, sich einen Ausweis zu holen, wenn nun die Widerspruchsvariante eingeführt wird, spekulierst du darauf, dass die gleiche Faulheit mehr Organe beschwert.
Das ist dann aber moralisch ungefähr genau so viel wert, wie wenn man die Unschuldsvermutung aufhebt und jeder erstmal Beweisen muss, dass er nicht schuldig ist, man muss AKTIV für sein Recht auf Unschuld kämpfen. Wenn jemand beschuldigt wird, einen Mord begangen zu haben, dann kann er das komplette Verfahren über schweigen und muss sich nicht einmal dazu äußern, geschweige denn sich selbst belasten, da die Staatsanwaltschaft die ganze Arbeit leisten muss und erstmal BEWEISEN muss, dass er wirklich schuldig ist. Wenn man diese Arbeit der Staatsanwaltschaft abnimmt und der Angeklagte automatisch als schuldig gilt, dann muss dieser erst BEWEISEN, dass er es nicht ist! Ergo, ergeben so die wirklich Schuldigen, die kaum das Gegenteil beweisen können, da sie ja wirklich schuldig sind und die UNSCHULDIGEN, die aber NICHT beweisen können, dass sie wirklich unschuldig sind, eine Schnittmenge, die dann hinter Gitter kommt.
Außerdem gilt der Grundsatz, im Zweifel FÜR den Angeklagten, d.h. die Chancen eines Freispruchs stehen nicht schlecht, auch wenn man schuldig ist.
Die Justiz würde sich mit einem allgemeinen Schuldspruch sehr viel Arbeit und Mühe ersparen, genau so wie die Organisation welche die Organspenden verwaltet, würde man die Widerspruchsvariante per Gesetzt festlege.
Ich vergleiche NICHT den Schuldspruch mit einer Organspende, sondern die ART UND WEISE der Organspenden bei einer Widerspruchslösung.
Das Recht auf körperliche Unversertheit bezieht sich ja vor allem auf den lebenden Menschen.
Der Begriff 'Leichenschändung' ist dir bekannt? Der bezieht sich auch nicht auf eine lebende Person. Der eigene Körper ist auch noch nach dem Tod heilig. Nur weil du es nicht mehr mitbekommst, ist ein unrechtmäßiger Eingriff nicht gerechtfertigt.