Pingu schrieb:Warum? Im Zweifel liegt die Beweispflicht bei Dir, dass Du rechtskräftig gekündigt hast. Schon allein deswegen würde ich eine Kündigung nur mit Einschreiben-Rückschein machen. Selbst FAX hat im Zweifel keine Beweiskraft.
Wieso hat ein Fax keine Beweiskraft? Das höre ich so zum ersten mal. Fax es weg, druck Dir die Sendebestätigung aus und gut is.
Manchmal schick ich jedoch auch das Fax + Sendebestätigung auch nochmal per Einschreiben weg.