sorry, aPEXMac, Du bist aber schon etwas naiv, oder?
Ist doch völlig egal, was er Dir telefonisch verweigert hat. Ist nicht beweisbar und damit irrelevant.
SCHRIFTLICH die Rückgängigmachung des Vertrages fordern mit Frist. Belegbar, d.h. möglichst per Fax mit Protokoll und Dokumentenvorschau (bei Einschreiben kann er behaupten, ein weißes Blatt bekommen zu haben). Am besten per Anwalt, den musst Du aber dafür bezahlen und das Geld bekommst Du sehr wahrscheinlich nicht wieder.
Wenn die Frist verstrichen ist, musst Du zum Anwalt. Du kannst hier noch weiterschreiben, telefonieren, drohen, zetern, Du denkst doch nicht im Ernst, dass das irgend etwas bei MM ändert, oder?
Das Leben ist kein Wunschkonzert und Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen! Manchmal muss man das auch durchsetzen!
Und wer ist bitte die Anwaltskanzlei "Knarr & Knopp"