MDM Sperre bei MBPro M2 16" - Muss Händler zu 100% "haften"?

natürlich lässt sich ein OS installieren und auch nutzen, ohne eine Internetverbindung zu haben oder gehabt zu haben, auch ein aktuelles, gerade noch gemacht.
Definitiv nicht. Ein Gerät im Auslieferungszustand oder nach einem Zurücksetzen auf Werkseinstellungen (die Option lautet Alle Dateien und Inhalte löschen in den Systemsteinstellungen), inkl. DFU-Restore mit Neuinstallation des OS führt zu einem Bildschirm "Mac aktivieren" der nicht überspringbar ist und eine Internetverbindung zu Apples Servern erfordert. Dort wird geprüft, ob eine Aktivierungssperre bzw. MDM vorliegt, und erst wenn diese Prüfung durchgeführt werden konnte, kannst du das Gerät nutzen.

Sonst bleibt es ein Briefbeschwerer.

Das ist der Grund warum hier immer wieder die Threads kommen mit "hab das Passwort nicht mehr, kann mir jemand helfen das zu entsperren" mit den entsprechenden (eher feindlich eingestellten) Antworten, ab zu Apple, das Forum kann nix tun.

Diese Sperre gibt es seitdem es Intel-Macs mit T2-Chip gibt. Dein 12"-Macbook und deine iMacs haben diesen Chip nicht, daher hast du auch keine Probleme mit fehlender Internetverbindung nach einer Neuinstallation. Dein M1-Air hat die Sperre aber drin, du kannst dort einen Reset oder eine Neuinstallation von MacOS ausprobieren und wirst feststellen, dass ohne Internetverbindung ein Briefbeschwerer rauskommt.
 
Desweiteren steht auf eBay das auf refurbished Geräte mind. 1 Jahr Gewährleistung erfolgt. Aber auch er muss sich doch an die gesetzlichen 2 Jahre halten oder? Kann ich nicht den kompletten Kaufpreis zurückverlangen wenn er es nicht "repariert" kriegt? Und wenn er den Vorbesitze nicht erreicht dann wird er es auch nie repariert kriegen.
Nein wiederaufbereite Geräte müssen nur mit max 1Jahr Gewährleistung verkauft werden nicht mir 2 Jahren wie bei einem neu Gerät.
 
Genauer gesagt darf bei refurbished Geräten vom Verkäufer die Gewährleistung auf ein Jahr reduziert werden. Hat er das nicht, gilt zwei Jahre nach Gesetz.
 
Hat er das nicht, gilt zwei Jahre nach Gesetz.
Und wenn er das auf ein Jahr reduziert, muss er das auch aktiv tun und mit dem Kunden vereinbaren bzw. der Kunde muss das Angebot zu dieser Kondition annehmen. In der Praxis sieht das so aus, dass der Händler das klar kommunizieren muss, zB indem auf der Angebotsseite die Gewährleistungsdauer deutlich angegeben ist (nicht in AGB versteckt!), bevor man auf den "Kaufen"-Knopf drückt und die Kreditkartendaten eingibt. Irgendwelche Standardsätze/Richtlinien/Infos von der Handelsplattform können prinzipiell keine solche Vereinbarung zwischen Händler und Kunde darstellen.

Es geht zum Beispiel nicht, dass du einen Artikel bereits bezahlt hast, der Kaufvertrag schon zustande gekommen ist und der Händler dir das Zeug zuschickt, und dann nachträglich noch den Kaufvertrag einfach so ändert und dir eine Mail oder Rechnung schickt, wo dann erst auf eine verkürzte Gewährleistung hingewiesen wird.

Im Fall vom TS hier dürfte der Händler aber seine Pflichten unter der Gewährleistung gar nicht abstreiten wollen, es geht ja nur mehr um die Höhe der Zahlung/Erstattung.

Jetzt wo der TS sich schon Ersatz gekauft hat und kein Zeitdruck besteht, würde ich eigentlich den Händler auffordern ein Ersatzgerät zu beschaffen. Ob das nun eine Woche dauert oder ein Monat oder noch länger, ist dann nicht so wichtig. Ein neuer Mac mit M4 ist ja schon da. Und wenn der Händler dann schlussendlich den Ersatz liefert, kann man das Teil immer noch für mehr als diese mickrigen 1,5k Euro wieder loswerden.
 
Mal sehen was dem TE heute nach dem Verbraucherschutz Termin empfohlen wurde!
Vorausgesetzt er teilt das hier überhaupt noch mit, nach dem ganzen "Hier ist keine Rechtsberatung" Kindergarten
:whistle:
 
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