MacBook Pro 17" Anfang 2011 bereits erneuerter Grafikchip wieder kaputt!?

Es gib Neuigkeiten. Jetzt schreibt mir der Lebensgefährte das man sich in der Verbraucherzentrale beraten lassen hat. Ich solle doch nachweisen, dass der Grafikchip nicht wieder Ursache des Problems ist und meiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht nachkommen, andernfalls verlangen beide das Geld zurück.

Und das nachdem ich bereits geschrieben hatte, dass ich den Grafikchip gern noch einmal austausche.

Da überlege ich ganz ehrlich, ob ich diese Art der Reparatur in Zukunft überhaupt noch anbieten werde.

Viele Grüße
Nicky

Da fällt einen echt nix mehr zu ein... Unglaublich was es für leute gibt! :hamma:

Würde ich an deiner stelle auch nicht anders mehr machen.
 
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Vorallem wie sollte ich den Beweis erbingen? Das Gerät befindet sich beim Besitzer.

Ich habe nun noch einmal angeboten den Grafikchip auszutauschen. Obwohl der aktuelle neue Grafikchip Beweis genug ist, dass es nicht am Grafikchip liegt.
 
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Da überlege ich ganz ehrlich, ob ich diese Art der Reparatur in Zukunft überhaupt noch anbieten werde.

So eine Dienstleistung in Deutschland rechtlich einwandfrei und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähig zu gestalten ist sicherlich nicht ganz leicht. Die Beweispflicht liegt ja erstmal bei dir...

Der Thread existiert ja offensichtlich nur, weil deinem Kunden nicht klar war, dass die Probleme auch von anderen Bauteilen als nur dem eigentlichen Grafikchip (mit-)verursacht werden können. Das könntest du noch mal explizit klarstellen, damit deine Kunden in Zukunft das Risiko im Vorfeld besser abschätzen können (und den Austausch im Zweifelsfall eben sein lassen). Und eben explizit erklären, dass du einen Austausch des Grafikchips verkaufst, und keine Gesamtreparatur des MacBooks.

Rechtlich ändert das nicht viel, aber vielleicht verbessert es deine Quote an solchen Streitfällen.
 
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Der Ausfall des Grafikchips lag ja an einem Designfehler. @Technikfreund kann ja nachweisen, dass er die Reversion des Chips verbaut hat die diesen Designfehler nicht mehr hat. Die Frage, die sich mir stellt: Ist @Technikfreund auch in der Gewährleistungpflicht wenn ein defektes Bauteil des Macbooks den neuen Chip kaputt macht? Hier wäre anwaltlicher Rat sicher nicht verkehrt. Auch meiner Ansicht nach hat @Technikfreund keine Fehler gemacht.
Auf der anderen Seite könnte @Technikfreund den Chip überprüfen. Aber wer trägt die Kosten wenn die Prüfung ergibt, dass der Chip in Ordnung ist? IMO müssten die Kosten dann vom Kunden getragen werden aber auch das weis ein Anwalt sicher besser.
 
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Der Ausfall des Grafikchips lag ja an einem Designfehler. @Technikfreund kann ja nachweisen, dass er die Reversion des Chips verbaut hat die diesen Designfehler nicht mehr hat. Die Frage, die sich mir stellt: Ist @Technikfreund auch in der Gewährleistungpflicht wenn ein defektes Bauteil des Macbooks den neuen Chip kaputt macht? Hier wäre anwaltlicher Rat sicher nicht verkehrt. Auch meiner Ansicht nach hat @Technikfreund keine Fehler gemacht.
Auf der anderen Seite könnte @Technikfreund den Chip überprüfen. Aber wer trägt die Kosten wenn die Prüfung ergibt, dass der Chip in Ordnung ist? IMO müssten die Kosten dann vom Kunden getragen werden aber auch das weis ein Anwalt sicher besser.

https://www.verbraucherzentrale.de/...ndenrechte/gewaehrleistung-des-haendlers-5057

Der Verbraucher kann bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur, wobei der Verkäufer in beiden Fällen sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen muss.

Innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf oder Übergabe der Ware wird gesetzlich vermutet, dass ein aufgetretener Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Der Käufer braucht dann nicht den Beweis zu erbringen, dass beispielsweise die Couch oder der Computer zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mit einem Mangel behaftet oder in der Funktion beeinträchtigt war. Tritt der Mangel erst danach auf, muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an vorhanden war.

Der Käufer muss also innerhalb dieser Zeit lediglich beweisen, dass dem Kaufgegenstand tatsächlich ein Mangel anhaftet. Ist die Ursache hierfür unklar, weil es auch möglich ist, dass der Mangel durch einen Fehlgebrauch des Käufers entstanden sein könnte, kommt dem Käufer eine neuere Entscheidung des BGH zugute, mit der der BGH einem vorhergehenden Urteil des EuGH gefolgt ist: Den Beweis für den Grund des Mangels oder den Umstand, dass er dem Verkäufer zuzurechnen ist, muss der Käufer nicht erbringen. Vielmehr muss der Verkäufer die gesetzliche Vermutung widerlegen, dass der Gegenstand bereits bei Kauf bzw. Übergabe mangelhaft war. Er hat also nachzuweisen, dass ein Sachmangel seinen Ursprung in einem Handeln oder Unterlassen zu einem späteren Zeitpunkt hat.
 
Die Überlegung einen Gutachter zu beauftragen hätte in dem Fall etwas für sich. Schon aus Prinzip weil man sich nicht jeden Unfug bieten lassen muss.
Zumindest mit dem Anwalt reden. Verbraucherzentrale hin oder her, die GraKa-Problematik ist nicht neu.

Davon abgesehen ist es nicht ganz einfach den Graphikspeicher zu analysieren; es gibt beispielsweise meines Wissens nach wie vor keinen GPU Malwarescanner.

Ein Defekt des GPU Speichers zu verifizieren/falsifizieren ist eine Kunst von der ich im Moment nicht wüsste wie sie zu bewerkstelligen sein könnte
 
Sorry wenn ich mich jetzt hier einfach dranhänge, aber wie ich eben durch Zufall gesehen habe, sind wohl nicht nur die 2011er 15" und 17" Modelle des MacBook Pro betroffen? Jetzt sind auch die 15" MBP Retina-Modelle von 2012 und 2013 betroffen? Die Seite wurde vor über einem Jahr das letzte Mal aktualisiert, aber das war mir neu:
https://www.apple.com/de/support/macbookpro-videoissues/

Frage: was ist mit dem 15" und 17" MacBook Pro von 2010? Was ist mit dem 15" und 17" Non-Retina von 2012 (die gab es damals noch zeitgleich als glossy und blendfrei Modell)?
 
Wie gesagt, ich tausche den Grafikchip gern noch einmal aus. Damit komme ich der Gewährleistung nach. Das dann 2 Grafikchips defekt sind, ist unmöglich.
 
Als ich seinerzeit das erste mal einen iMac 2011 wegen dem Grafikchip habe reparieren lassen, teilte mir die Werkstatt direkt mit das sie nicht garantieren können wie lange das hält und ob es funktioniert. Und es hat auch nicht lange gehalten, alles was danach kam konnte aber vernünftig im persönlichen Kontakt geregelt werden, zu beiderseitiger Zufriedenheit und natürlich habe ich auch etwas dafür gezahlt. Wenn ich nun sehe, was sich in diesem Fall der Anbieter alles bieten lassen muss und das aus solchen Gründen evtl. von weiteren Reparaturen für andere abgesehen wird könnte ich in hohem Bogen k....
Ich finde Technikfreund kommt seiner Pflicht hier mehr als nach, klar sind 200-300€ viel Geld, aber soviel nun auch wieder nicht das es das alles Wert ist, oder MaRoeckl?
 
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Kein Verständnis für @MaRoekl, das sage ich als Besitzer eines 2011ers mit dGPU.
Alleine der Defekt der dGPU kann das halbe LogicBoard mitreißen. Was soll da eine Reparaturwerkstatt machen?

Ich glaube auch nicht, dass @Technikfreund eine Totalreparatur angeboten hat, sondern lediglich den Austausch eines GPU Chips.
Nachdem @Technikfreund evtl als letzter im Bunde aussteigt, finde ich dieses Verhalten inkl. Verbraucherzentrale etc. völlig daneben und mit Verlaub "besch***en".

Ich wünsche dir, @Technikfreund, auf jeden Fall einen guten Ausgang von dieser Sache. :)
Nachdem du extra hier geantwortet hast, ist so ein Umgang natürlich wirklich daneben. Von daher, viel Glück und danke für deine Arbeit an den MacBooks. :thumbsup: :upten:
 
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Kein Verständnis für @MaRoekl, das sage ich als Besitzer eines 2011ers mit dGPU.
Alleine der Defekt der dGPU kann das halbe LogicBoard mitreißen. Was soll da eine Reparaturwerkstatt machen?

Den unwissenden Kunden im Vorfeld darauf hinweisen, vielleicht!? Wäre jedenfalls besserer Service als im Nachhinein zu sagen, dass wenn man dies tun würde man ja seinen Laden gleich schließen könnte! Folgedefekte= im besten Falle dann Folgeaufträge werden hier also scheinbar ja förmlich erwartet...um nicht zu sagen es wird darauf gehofft!

Ich glaube auch nicht, dass @Technikfreund eine Totalreparatur angeboten hat, sondern lediglich den Austausch eines GPU Chips.

Das habe ich auch nie behauptet!
Es ist aber nunmal durchaus möglich dass der Chip wieder defekt ist!

Nachdem @Technikfreund evtl als letzter im Bunde aussteigt, finde ich dieses Verhalten inkl. Verbraucherzentrale etc. völlig daneben und mit Verlaub "besch***en".

Es ist mein Recht, von dem ich Gebrauch mache!
6 Monate lang steht der Verkäufer in der Beweispflicht! Warum sollte ich darauf verzichten?
Ich habe es schließlich teuer bezahlt!

Smartmod führt diese Reperatur sehr wohl noch durch, nur nicht an Rechnern in denen schon jemand anders die Finger hatte!
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorallem wie sollte ich den Beweis erbingen? Das Gerät befindet sich beim Besitzer.

Ich habe nun noch einmal angeboten den Grafikchip auszutauschen. Obwohl der aktuelle neue Grafikchip Beweis genug ist, dass es nicht am Grafikchip liegt.
Diesbezüglich warte ich erstmal auf Ihre Antwort auf das bald eintreffende Einschreiben.
 
Als ich seinerzeit das erste mal einen iMac 2011 wegen dem Grafikchip habe reparieren lassen, teilte mir die Werkstatt direkt mit das sie nicht garantieren können wie lange das hält und ob es funktioniert. Und es hat auch nicht lange gehalten, alles was danach kam konnte aber vernünftig im persönlichen Kontakt geregelt werden, zu beiderseitiger Zufriedenheit und natürlich habe ich auch etwas dafür gezahlt. Wenn ich nun sehe, was sich in diesem Fall der Anbieter alles bieten lassen muss und das aus solchen Gründen evtl. von weiteren Reparaturen für andere abgesehen wird könnte ich in hohem Bogen k....
Ich finde Technikfreund kommt seiner Pflicht hier mehr als nach, klar sind 200-300€ viel Geld, aber soviel nun auch wieder nicht das es das alles Wert ist, oder MaRoeckl?

Es war ein (leider scheinbar nicht selbstverständlicher) feiner Zug Ihrer Werkstatt, Sie im Vorfeld darüber aufzuklären was für Probleme folgen können...dies geschah bei mir leider nicht, obwohl es ja laut meiner Werkstatt schon öfter zu weiteren Problemen kam.
Sie können die Kosten gern übernehmen wenn es für Sie nicht so viel Geld ist wie für mich! Ansonsten lassen Sie das doch bitte mich entscheiden! Vielen Dank
 
Folgedefekte= im besten Falle dann Folgeaufträge werden hier also scheinbar ja förmlich erwartet...um nicht zu sagen es wird darauf gehofft!

Falsch! Es handelt sich dabei nicht um einen Folgedefekt. Der Speicher ist bereits beim Austausch des Grafikchips defekt und wird, bedingt durch die Erwärmung des Logic Boards beim Grafikchip Austausch, kurzfristig mit in Ordnung gebracht. Daher ist zunächst nach Austausch des Grafikchips kein Fehler feststellbar, weil die Grafik einwandfrei funktioniert. So häufig passiert das auch nicht.


Es ist aber nunmal durchaus möglich dass der Chip wieder defekt ist!

Nein ist es nicht, da der Grafikchip neu ist. Dennoch wiederholt mein Angebot: Ich tausche den Grafikchip noch einmal aus.

Zum Thema Gewährleistung sehe ich das wie der Käufer. Das ist schon in Ordnung.


Diesbezüglich warte ich erstmal auf Ihre Antwort auf das bald eintreffende Einschreiben.

Sämtliche Antworten dazu haben Sie bereits. Da bedarf es keinen Einschreiben. Eine E-Mail hätte ausgereicht. Sie haben von mir immer eine Antwort erhalten. Scheinbar besteht aber eine "gewisse Resistenz" gegenüber meinen Antworten. Deshalb noch einmal: Senden Sie mir Ihren Mac noch einmal zu. Ich werden den Grafikchip noch einmal austauschen.
 
Vielleicht sollte der Thread geschlossen werden und alles weitere zwischen den beiden betroffenen besprochen werden?
 
Nur kurz noch ein Einwurf von mir. @MaRoekl: @Technikfreund hat wenig davon, dich zu übervorteilen, oder dich übers Ohr zu hauen. Immer dran denken, dass am anderen Ende der Leitung auch nur ein Mensch sitzt. Fehler passieren, aber es gibt immer Wege, sich auch gütlich zu einigen. Ich würde nicht direkt vom Schlimmsten ausgehen.
 
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Naja, was soll er anderes machen, als direkt anzubieten, nochmals den Chip zu tauschen?
Damit wiederholt er den gesamten Austausch und den gesamten Auftrag. Mehr geht doch wirklich nicht. :noplan:

Natürlich könnte das auch untereinander ausgemacht werden, aber ich finde, dass man Technikfreund hier auch die Möglichkeit geben sollte zu berichten. Schließlich bleibt sonst nur ein Thread stehen, wo er negative Publicity hat und nicht mehr selbst zu Wort kommen kann.
Aber wie gesagt, mehr als das Angebot den Austausch nochmal zu wiederholen ist wirklich nicht drin.

Den unwissenden Kunden im Vorfeld darauf hinweisen, vielleicht!?
Selbst in der "Artikelbeschreibung" beim Technikfreund steht ja schon drin:
Bitte beachten Sie:
Über 90 % der Probleme an Notebooks sind auf fehlerhafte Grafik- oder Northbridge Chips zurückzuführen.

Dass man zu den 10% gehören kann, wo es nicht der Chip ist, ist doof, kann aber passieren.
Millionen Menschen hoffen zu den 0,0000001%, die Samstags oder Mittwochs (?) zufällig 6 richtige Zahlen angekreuzt haben, da ist das Dazugehören, aber nicht doof, sondern cool.
So funktioniert Stochastik und so kann man mal Pech und mal Glück haben. Wenn jetzt der Austausch nochmal wiederholt wird, kann man mMn. nicht mehr von der Werkstatt erwarten.

Das habe ich auch nie behauptet!
Es ist aber nunmal durchaus möglich dass der Chip wieder defekt ist!
Ich vertraue im Allgemeinen Werkstätten.
Wenn mein KFZ-Meister sagt, dass die Bremsen kaputt sind, sage ich auch nicht, dass es möglich wäre, dass ich nur einen neuen Satz Reifen brauche, weil der "alte" ja erst 4 Monate drauf ist. Will sagen: Ich bin immer sehr vorsichtig bei Laien, die solche Dinge beurteilen wollen, wenn der Experte das Gegenteil sagt und die Erfahrung (inkl. Berichte hier im Forum) genau die Aussage des Experten bestätigt.

Aber wie gesagt, mehr als das Angebot den Austausch nochmal komplett zu wiederholen ist wirklich nicht drin.
Alleine dieses Angebot ist schon ein feiner Zug, wenn man dagegen gleich mit Verbraucherzentrale, offiziellen Briefen und ggf. Anwalt um die Ecke kommt, finde ich das "nicht so passend"....
 
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Ich sehe das sogar eher als Dienstleistung, da ich genaugenommen keine Reparatur des Macs sondern lediglich den Austausch des Grafikchips anbiete.

Das Problem ist jetzt, dass mein Kunde nun dem Austausch des Grafikspeichers nicht zustimmt, weil ich darauf keine Gewährleistung geben will. Und die möchte ich nicht geben, weil mein Kunde, wenn das Gerät nach dem Austausch des Grafikspeichers nicht funktioniert, vielleicht das ganze Logic Board ersetzt haben will.

Ja solche Fälle hatte ich bereits. Mit viel Post von Anwälten incl. Erstellung von Gutachten.
 
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Ich wünsche dir viel Erfolg. :)

Scheint ja so, als ob du damit leider schon Erfahrungen hast.

Schade wenn sowas so enden muss.
 
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