Ich würde sagen, die Daten sind solange sein alleiniges Eigentum solange der TE in den Rechnungen der einzelnen Jobs nicht explizit festgelegt hat wie die Nutzungsrechte erworben wurden. Hat er in der Rechnung angegeben, dass die Nutzungsrechte räumlich und zeitlich unbegrenzt vergeben wurden, sind die Daten definitiv dem Kunden. Da er ja über die Zahlung der Nutzungsrechte die Rechte erworben hat, mit den Daten weiterzuarbeiten. Hat der TE sich das nicht anständig bezahlen lassen, ist er leider selbst Schuld.
Sind die Nutzungsrechte aber eingeschränkt vergeben worden (kostet ja auch weniger), hat der Kunde nur das jeweilige ausgewiesene Nutzungsrecht (z.B. Plakat, einmalige Nutzung, regional usw.). Wenn er nun die unbegrenzte Nutzung der Daten – und somit dem geistigen Eigentum des TE – haben will, muss er zahlen.
Wie hoch die Zahlung sein darf, würde ich erst mal versuchen mit dem Kunden auszuhandeln. Nachdem der TE ihm klar gemacht hat, dass er keinerlei Rechte hat die Daten unbegrenzt zu nutzen.