Kunde will Herausgabe offener Daten erzwingen

Eine schwierige Frage, wie ich finde. Ich würde dem Kunden die Daten nach kompletter Rechnungsbegleichung zur Verfügung stellen.

Wenn Du ihn aber nur ärgern willst, schnappe Dir einen alten AMIGA, installiere eine ganz alte Version von PageStream darauf, setze alles erneut darauf, speichere dann alles im PageStream-Format auf 1,44" Disketten und schicke es ihm zu. Dein Nachfolger wird viel Spaß daran haben.

Viele Grüße
 
Hallo zusammen!

Ich gehe diesem Ärgernis von vorneherein aus dem Weg,
weil dieser Passus in meinen AGB eindeutig geklärt ist.

Abgesehen davon sehe ich es auch so, dass Arbeitsdaten
dem Gestalter gehören. Wenn ich ein Auto kaufe, bekomme
ich auch nicht automatisch die Konstruktionspläne dazu.

Ein Kunde bekommt von mir in der Regel ein fertiges Produkt
mit allen einfachen Nutzungsrechten. Er darf die Medien also
beliebig produzieren, veröffentlichen etc.

Aber mit offenen Daten kann er jede künftige Aktualisierung
selbst vornehmen oder beliebig den Anbieter wechseln.
Schlecht für mich. Falls er das möchte, will ich das vorher in
der Anfrage wissen und kann die Übergabe der offenen Daten
entsprechend in meinem Angebot berücksichtigen.

Falls er die Daten nachträglich möchte – wie in deinem Fall –
kannst du vor Gericht eine Herausgabe wahrscheinlich nicht
verweigern. Auf jeden Fall aber kannst du eine angemessene
Vergütung dafür durchsetzen.

Viel Erfolg und liebe Grüße
der Gonz
 
Das ist uns auch mal mit einem Kunde passiert. Er wollte die Zusammenarbeit mit uns wegen eigene (persönliche) Gründe beenden und wollte alle offenen Daten von uns (Indesign-files, Bilder, Logos, Texte usw.), da er noch offene Rechnungen und nicht abgeschlossene Projekte bei uns hatte haben wir dies auch dann nicht gemacht. Er schleppte uns vor Gericht, wir bekamen recht, er bezahlte die offene Rechnungen und erst danach hat er die offenen Daten erhalten. Auf die offenen Projekte hatte er gepfiffen...
 
Hier wird immer und immer wieder das Gleiche diskutiert.
Das ist und bleibt unsinnig und führt nur zur Verteilung von
Halbwahrheiten, weil keiner weiss, was genau du bekommen
hast. ALSO.

Gib die Daten raus. Der Kunde ist eh weg. Denn Anfangen
kannst Du damit eh nichts. Und wenn Du Angst um die
Bezahlung hast und der Kunde jetzt schon mit Anwalt
droht, obwohl du noch laufende Projekte hast, brich
diese auch ab.
 
Aber mit offenen Daten kann er jede künftige Aktualisierung
selbst vornehmen oder beliebig den Anbieter wechseln.
Schlecht für mich. Falls er das möchte, will ich das vorher in
der Anfrage wissen und kann die Übergabe der offenen Daten
entsprechend in meinem Angebot berücksichtigen.
Hast Du dazu für Dich als Richtwert einen generellen Prozentsatz?
Z.B. Konzept, Layout, Finaldaten als pdf, einfache Nutzung = 1000 Euro
bei zusätzlicher Lieferung offener Daten: Multiplikationssatz 1,5

Oder berechnest Du das individuell nach Kunde, Art des Jobs, etc?
 
Meiner Meinung nach musst du Kundendaten, also Logos, etc, die du vom Kunden erhalten hast rausgeben. Von dir erstellte Daten eigentlich nicht.
Die Montage in der du Logos, Bilder etc. verbaut hast müsstest du also nicht hergeben (dein Know-How).

Nur meine unwissende Meinung...
 
Danke schon mal für die vielen Antworten.

Also mit dem Kunden ist und war nichts vereinbart, was offene Daten betrifft. Weiterhin habe ich auf meiner Webseite ein PDF mit meinen AGB wo ein Passus enthalten ist, der jeden Auftrag erst mal als Urheberwerkvertrag ansieht und dem Kunden Nutzungsrechte für das von mir erstellte Werk (wie auch immer es aussieht) einräumt.
Ob der betreffende Kunde diese AGB allerdings jemals gelesen hat wage ich zu bezweifeln.

Also müsste ich rechtlich doch eigentlich auf der sicheren Seite sein, wenn ich sage: offene Daten ja, aber nur gegen extra Kohle.
Was verlangt man dann so dafür? Es geht wie gesagt um die Arbeit von knapp vier Jahren.
 
Wie sehen denn nun Deine AGB aus? Von denen wissen wir immer noch nichts. Gab es Verträge oder wurden Aufträge nur mündlich erteilt? Wenn mündlich, hast Du den Auftrag nochmal schriftlich bestätigt?

-------------
EDIT: Der Server war schneller als ich. Die AGB alleine auf der Website zu haben wird nicht reichen, die sollten dem Kunden schon vorliegen... ich würde die Rohdaten mal nach VTV der AGD kalkulieren, die werden vor Gericht üblicherweise als Referenz akzeptiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie sehen denn nun Deine AGB aus? Von denen wissen wir immer noch nichts. Gab es Verträge oder wurden Aufträge nur mündlich erteilt? Wenn mündlich, hast Du den Auftrag nochmal schriftlich bestätigt?

...
§4 Urheberschutz und Nutzungsrechte
Der dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

Die Auftragswerke sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Ohne Zustimmung des Auftragnehmers dürfen seine Arbeiten weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig.

Die Werke des Auftragnehmers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei der Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars / der Rechnung.
...

So viel zu meinen AGB.
Die Praxis mit diesem speziellen Kunden sieht allerdings so aus, dass ich die Rohdaten zusammen mit der Beschreibung was daraus gemacht werden soll per Mail bekomme. Angebote wurden nur am Anfang der Zusammenarbeit abgesprochen. Irgendwann war klar, dass ein Plakat zwischen x und y eur kostet und damit wollte der Kunde auch keine Angebote mehr für jedes einzelne sehen.
Als Bestätigung des Auftrags kann ja durchaus auch die jeweils erste Layout-Version gelten, oder?
 
Nunja, ich würde auch ungern meine Arbeit rausgeben! Hast Du mal ein Bsp. von was wir überhaupt reden? Hast Du irgendetwas zu dem Ganzen beigetragen? Oder war es nur (nicht böse sein) stumpfsinnig platzieren?
 
Ich möchte hier nach Möglichkeit keinen Namen nennen und keine Arbeiten posten.

Die Abeit war/ist eine Mischung aus stumpfsinnigem Platzieren und Gestaltung. Teilweise sind die Rohdaten so zu gebrauchen, dann muss wirklich nur das Bild platziert werden, Logo drauf und Text rein. Oft ist aber auch noch Bildbearbeitung dabei, weil das Motiv vom Format her nicht passt, zu hell/dunkel ist oder anders eingefärbt werden soll. Dazu kommen dann Logos, die oft auch noch vektorisiert werden müssen bevor dann alles wieder mit dem Text zum Layout zusammen gefasst wird.
 
Hast Du dazu für Dich als Richtwert einen generellen Prozentsatz?
Z.B. Konzept, Layout, Finaldaten als pdf, einfache Nutzung = 1000 Euro
bei zusätzlicher Lieferung offener Daten: Multiplikationssatz 1,5

Oder berechnest Du das individuell nach Kunde, Art des Jobs, etc?

Hallo Al!

Zugegeben, das passiert bei mir nur selten, daher habe ich auch
kein ausgeklügeltes System, sondern kalkuliere aus dem Bauch heraus.

Dabei gilt grundsätzlich: Sei großzügig im Kleinen und unnachgiebig
im Großen. Um kleine Flyer oder ähnliches würde ich mich nie streiten
und die Kundenbeziehung dafür strapazieren. Aber wenn jemand der
kompletten Katalog haben möchte, dann kostet das.

Dabei orientiere ich mich gerne an der Kosten-Nutzen-Rechnung, die
der Kunde auch aufstellen wird. Was kostet es, wenn ich alles neu
aufbauen lasse? Was kostet mich die Datenübergabe? Und dann schaue
ich, dass ich knapp günstiger bin ;)

Faktor 0,5 der Kosten für die Erstellung sind da also schon mal ganz gut gerechnet.

Lieben Gruß
der Gonz

P.S.: Die Mehrkosten würde ich bein Angebotsstellung tendenziell nicht offen ausweisen,
sondern in Kosten für Layout, DTP etc. verpacken. Gibt sonst nur Rückfragen und Verunsicherung.
 
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Ich möchte hier nach Möglichkeit keinen Namen nennen und keine Arbeiten posten.

Die Abeit war/ist eine Mischung aus stumpfsinnigem Platzieren und Gestaltung. Teilweise sind die Rohdaten so zu gebrauchen, dann muss wirklich nur das Bild platziert werden, Logo drauf und Text rein. Oft ist aber auch noch Bildbearbeitung dabei, weil das Motiv vom Format her nicht passt, zu hell/dunkel ist oder anders eingefärbt werden soll. Dazu kommen dann Logos, die oft auch noch vektorisiert werden müssen bevor dann alles wieder mit dem Text zum Layout zusammen gefasst wird.

Dann würde ich es nicht rausgeben! Ist es nicht so, dass Du quasi Daten lieferst, die dann im Grunde jeder Depp weiter verwenden kann? Hatte auch mal sowas. Layout gemacht, in der Dummheit rausgegeben und was seh ich Wochen später? Mein Layout wurde übernommen und ein Prakti hat nun einfach Alles gemacht!
 
Dann würde ich es nicht rausgeben! Ist es nicht so, dass Du quasi Daten lieferst, die dann im Grunde jeder Depp weiter verwenden kann? Hatte auch mal sowas. Layout gemacht, in der Dummheit rausgegeben und was seh ich Wochen später? Mein Layout wurde übernommen und ein Prakti hat nun einfach Alles gemacht!

Genau das ist ja allenthalben das Problem. Vom Fotografen die Negative verlangen, damit man die beim Schlecker entwickeln lassen kann, Vorlagen schnorren und der Klaus arbeitet mit denen usw. usf.

Ich schließe jedenfalls immer die Herausgabe der Rohdaten aus, es wird nur ein Nutzungsrecht für den konkreten Auftrag vereinbart. Die AGB leuchten jedem (leserlich) auf der Rückseite des Briefpapiers entgegen und werden nochmals in gleicher Schriftgröße wie der Vertrag als Anlage übergeben. Selbstverständlich erkennt der Kunde mit seiner Unterschrift unter dem Vertrag meine AGB an, was auch entsprechend formuliert ist.

Im Zeitalter der Geiz-ist-geil-Methodik sollte man sich IMMER absichern, sonst gibt's Palaver. Schließlich sind präzise Vertragsverhältnisse und Auftragsinhalte ja auch im Sinne des Kunden, wenn jeder seine Rechte kennt gibt's nit viel zu labern...

Sinnvolle AGB und weitere interessante Infos aus der Branche findet man übrigens bei der AGD.
 
Ich gebe Dir hier und jetzt die Garantie, dass sich
der Kunde weigert, Dir das zu bezahlen. Falls ja,
hast du Schwein.

Ich finde, die blöde Diskussion um Datenzurückhalterei
ist jeweils eine "Form von Trauer", weil man einen Kunden
verliert oder eine Art "Rache, weil der Kunde geht" und hat
nicht mit Grösse zu tun. Logisch tut es weh, einen zu verlieren.
Aber wenn du die Daten zurückhälst, gewinnst du ja auch nichts.

Ich habe das mit grossen, internationalen
Firmen von Angesicht zu Angesicht mit deren Anwälten zwei Mal
durchdiskutiert. Du bist und bleibst definitiv am kürzeren Hebel.

Denn: wenn die einen Anwalt schicken, rückst du die Daten so oder
so raus oder du holst dir auch einen Anwalt. Dann entstehen dir
Kosten, die du im besten Fall mit dem Geld das du rausholst deckst.

Es ist und bleibt ein Null-zu-Null-Geschäft. In den meisten Fällen.

Dazu kommt, dass die Herren oftmals in Innungen und Marketing-
Clubs vereint sind und dann nehmen Sie dich da durch, wenn du
dich bockig benimmst. Das geht mir persönlich zwar auch am
***** vorbei, kann sich aber sehr negativ auf die Neukunden-
akquisition auswirken. Denn die Welt ist kleiner als du denkst.
Viel kleiner.

Und bleiben wir auf dem Boden: Chewie redet von stumpfsinniger
Arbeit, zusammenpappen von Vorlagen, nicht von Photographien
oder kreativen, hochwertigen Leistungen.

Dazu kommt auch noch, dass die AGBs nicht wirklich viel nützen,
klar definierte Rechte und Nutzung mit auf der Rechnung sind da effektiver.

Denn aus AGBs kann sich der Kunde rausschnorren, aus einer bezahlten
Rechnung nicht. Soll hier KEINER sagen, das sei nicht so. Glaubt mir,
ich habe das wirklich mehrfach durchdiskutiert.
 
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In dem Moment, wo die Daten (Schriftzug, Logo) vom Kunden kamen: Ja.
Wenn DU Schriftzug, Logo etc. GESTALTET hast – Nein.
Die von dir erstellten Dokumente (Plakate, Anzeigen etc.): Eigentlich Nein. Würde ich aber vom bisherigen Geld abhängig machen. Anhand der Dokumente kann er ja auf deine Arbeit zurückgreifen und diese weiternutzen (da er es einfach hat und evtl. nur Kleinigkeiten wie Datum etc. verändern muss).

Genau aus diesem Grund würde ich es auch nicht tun.

Der Kunde hat das erhalten wofür er bezahlt hat - Plakate in PDF, JPG oder was auch immer.

Alles andere hat er nicht bezahlt. Notfalls würde ich die Dateien eher löschen als Sie ihm zu übersenden.

Sowas passiert leider häufiger, wenn man das so machen würde wie vom Kunden verlangt würden alle nur noch 2 Aufträge vergeben, sich die PSD Dateien schicken lassen und den Rest von Praktikanten machen lassen.
 
Ich gebe Dir hier und jetzt die Garantie, dass sich
der Kunde weigert, Dir das zu bezahlen. Falls ja,
hast du Schwein.

Ich finde, die blöde Diskussion um Datenzurückhalterei
ist jeweils eine "Form von Trauer", weil man einen Kunden
verliert oder eine Art "Rache, weil der Kunde geht" und hat
nicht mit Grösse zu tun. Logisch tut es weh, einen zu verlieren.
Aber wenn du die Daten zurückhälst, gewinnst du ja auch nichts.

Ich habe das mit grossen, internationalen
Firmen von Angesicht zu Angesicht mit deren Anwälten zwei Mal
durchdiskutiert. Du bist und bleibst definitiv am kürzeren Hebel.

Denn: wenn die einen Anwalt schicken, rückst du die Daten so oder
so raus oder du holst dir auch einen Anwalt. Dann entstehen dir
Kosten, die du im besten Fall mit dem Geld das du rausholst deckst.

Es ist und bleibt ein Null-zu-Null-Geschäft. In den meisten Fällen.

Dazu kommt, dass die Herren oftmals in Innungen und Marketing-
Clubs vereint sind und dann nehmen Sie dich da durch, wenn du
dich bockig benimmst. Das geht mir persönlich zwar auch am
***** vorbei, kann sich aber sehr negativ auf die Neukunden-
akquisition auswirken. Denn die Welt ist kleiner als du denkst.
Viel kleiner.

Und bleiben wir auf dem Boden: Chewie redet von stumpfsinniger
Arbeit, zusammenpappen von Vorlagen, nicht von Photographien
oder kreativen, hochwertigen Leistungen.

Dazu kommt auch noch, dass die AGBs nicht wirklich viel nützen,
klar definierte Rechte und Nutzung mit auf der Rechnung sind da effektiver.

Denn aus AGBs kann sich der Kunde rausschnorren, aus einer bezahlten
Rechnung nicht. Soll hier KEINER sagen, das sei nicht so. Glaubt mir,
ich habe das wirklich mehrfach durchdiskutiert.

Sobald er aber was dran gemacht hat, ist das SEINE ARBEIT. SO billig kann es nicht sein, sonst hätte die Firma das selbst gemacht. Und das ist der springende Punkt. Der Kunde bekommt das, wofür er bezahlt. Wo kommen wir denn hin, wenn er nun Alles "verschenkt"? Und ich denke nicht, dass ich alleine mit der Ansicht dastehe. Nur weil es sich um eine "grosse Firma" mit "Anwälten" handelt, muss man doch nicht klein bei geben!
 
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Reaktionen: digitomm, svmaxx und Marie Huana
Ich gebe meine Daten raus, wenn der Kunde sie haben möchte. Ich berechne lediglich das Zusammenstellen und Brennen der Daten. So verdiene ich zumindest noch was dran und kann der Person auch in die Augen schauen, wenn sie mir mal wieder begegnet oder zurückkommt, was auch schon passiert ist. Also Abgang / Zugang war einmal bisher und dann auch noch der selbe, da er mit der neuen Arbeit wohl nicht so zufrieden war.

Warum sollte ich mich da weigern? Kann die Gründe nicht nachvollziehen :noplan:

Ist mir auch schnuppe ob sich jemand mein Raster oder einen Ebeneneffekt kopiert. Schriften gebe ich jedoch keine mit.
 
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