Kunde will Herausgabe offener Daten erzwingen

Chewie

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Hallo zusammen,
ein (bald ex-)-Kunde von mir für den ich in den letzten vier Jahren tätig war möchte nun - notfalls per Anwalt - die Herausgabe der offenen Daten der von mir bearbeiteten Projekte erzwingen.
Die Arbeit bestand darin aus vom Kunden gelieferten Elementen (Bilder, Texte, Logos, Schriftzüge...) Plakate und/oder Anzeigen zu gestalten.

Eine schriftliche Übereinkunft ob es sich dabei nun um einen Werk- oder Dienstvertrag handelt gibt es nicht. Die Auftragserteilung war immer nach dem Schema: 'Hier hast du die Elemente für dies und jenes Projekt, wir brauchen ein Plakat A1...'

Wie sieht das rein rechtlich aus? Kann man mich dazu verdonnern die Daten rauszurücken?

Danke und Grüße
Chewie
 
Die Arbeit bestand darin aus vom Kunden gelieferten Elementen (Bilder, Texte, Logos, Schriftzüge...) Plakate und/oder Anzeigen zu gestalten.

Guten Morgen,

im Moment verstehe ich noch nicht ganz, welche "offenen Daten" Du meinst. Anscheinend hast Du ja "nur" (nicht falsch verstehen) gelieferte Designelemente collagenartig zu einem Plakat, Flyer oder Anzeige zusammengebaut. Welche "offenen Daten" könnte es da denn überhaupt geben?

Ansonsten könnte Dir vielleicht diese Information weiterhelfen.

Gruß / Frank
 
Warum der Stress ? wenn die Geschäftsbeziehung endet sollte es doch das normalste der Welt sein die zur Verfügung gestellten Daten und Dateien zu vernichten oder zurückzugeben da sollte es doch eigentlich nichts zu diskutieren geben.
 
Ich sehe das auch wie Marko. Den Kunden bist Du eh los und die Arbeit wurde ja von Deinem Kunden bezahlt. Daher gehören ihm diese Daten meiner Meinung nach schon. Denn diese waren ja notwendiger Bestandteil um die Arbeit zu erledigen. Ohne den Kunden hättest Du auch nichts verdient.

Ansonsten hättest Du einen entsprechenden Passus in Deine AGB aufnehmen müssen, der dies regelt.

Allerdings würde ich für das zusammenstellen, brennen etc. etwas verlangen.
 
Offene Daten in Form von InDesign Dokumenten, teilweise von mir vektorisierten Logos etc...

Mir gehts auch nicht darum, die Daten vorzuenthalten. Ich würde sie halt nur erst dann rausgeben, wenn alle noch laufenden Projekte beendet sind. Der Kunde will mir die Pistole auf die Brust setzen und die Daten zum Termin x haben - unabhängig davon ob bis dahin alles andere beendet ist oder nicht.
 
In dem Moment, wo die Daten (Schriftzug, Logo) vom Kunden kamen: Ja.
Wenn DU Schriftzug, Logo etc. GESTALTET hast – Nein.
Die von dir erstellten Dokumente (Plakate, Anzeigen etc.): Eigentlich Nein. Würde ich aber vom bisherigen Geld abhängig machen. Anhand der Dokumente kann er ja auf deine Arbeit zurückgreifen und diese weiternutzen (da er es einfach hat und evtl. nur Kleinigkeiten wie Datum etc. verändern muss).
 
ich geh mal davon aus, das du dem Kunden bisher nur PDFs geliefert hast.

Allerdings verstehe ich nicht, warum du die offenen Daten nicht einfach rausgibst? Den Kunden scheinst du ja eh los zu sein und somit kannst du mit seinen Daten auch nichts mehr anfangen.

Du wurdest ja schliesslich bezahlt um diese offenen Daten und nicht nur die gelieferten PDF für den Kunden zu erstellen.
 
Ich kann ihn schon ein wenig verstehen. Die offenen Dateien "helfen" dann der Konkurrenz, teilweise liegt ja auch Know-How darin, das man vielleicht nicht jedem auf die Nase binden will; ich meine hier z.B. Ebenen-Aufteilung, Anordnung von Hilfslinien, usw.
Man sollte so etwas aber vorher regeln, damit es hinterher keinen Ärger gibt. Das hilft ihm nun aber nicht weiter...
 
Mir gehts darum einen sauberen Abschluss zu finden.
Wenn ich die Daten jetzt - wo noch einige Projekte laufen - liefere, kann ich wahrscheinlich lange auf mein Geld für diese letzten Projekte warten.

Wenn alles abgearbeitet ist und die Daten dann (gegen Aufwandsentschädigung) zur Verfügung gestellt werden ist das für mich die wesentlich sauberere Lösung und mir kann's dann letztendlich egal sein, was mit den Daten weiter passiert.
 
Moin Chewie,
alles was du selbst entworfen hast unterliegt generell deinem geistigen Eigentum, alles andere ist gestalterische Arbeit. Ohne Vertrag sehe ich aber trotzdem schwarz, da du ja schon Entgelt für geleistete Arbeiten erhalten hast. Wenn nu ein Gericht klären muss, ob dieses Entgelt geistiges Eigentum ebenfalls auf den Auftraggebern übergehen lässt, denke ich, ast du echt schlechte Karten.
Weg mit Schaden würde ich raten...
 
Offene Daten in Form von InDesign Dokumenten, teilweise von mir vektorisierten Logos etc...

Mir gehts auch nicht darum, die Daten vorzuenthalten. Ich würde sie halt nur erst dann rausgeben, wenn alle noch laufenden Projekte beendet sind. Der Kunde will mir die Pistole auf die Brust setzen und die Daten zum Termin x haben - unabhängig davon ob bis dahin alles andere beendet ist oder nicht.

Na, dann teile deinem Kunden doch einfach mit, dass durch das geltende Urheberrechtgesetz die Arbeitsdateien
sowie eigentlich auch die Nutzungsrechte, bis zur vollständigen Bezahlung nicht ihm gehören.
Denn > Rechtsinhaber ist der Urheber.

Ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses inkl. vollständiger Bezahlung übergebe dem Kunden die Arbeitsdateien.

Und für die Zukunft editiere deine AGB dahingehend, dass du dazu nicht verpflichtet bist etc.
Beispiele dafür findet man zuhauf im Netz.
 
Alternative Idee: Gib ihm die Daten der abgeschlossenen Projekte und behalte die der laufenden, bis sie durch sind.
 
Alternative Idee: Gib ihm die Daten der abgeschlossenen Projekte und behalte die der laufenden, bis sie durch sind.
wäre auch mein nächster Vorschlag gewesen :)

und von wegen geistigem eigentum: die TExte und Bilder gehören ja NICHT dem Freelancer, sondern dem Kunden...
 
Ohne Vertrag sehe ich aber trotzdem schwarz, da du ja schon Entgelt für geleistete Arbeiten erhalten hast.

Da sehe ich absolut kein schwarz! Er hat ja auch immer korrekt geliefert.
Du kannst nach einer Autoreparatur auch nicht die Herausgabe des Werkzeugs verlangen!
 
:upten: @Herrlindemann
Die vom Kunden gelieferten Unterlagen gehören dem Kunden.
Deine – zur Erreichung des gewünschten und vom Kunden akzeptierten
Endproduktes – Arbeitsdateien gehören dir, außer es ist in einem Vertrag explizit anders geregelt. Habe einen vergleichbaren Fall mal mit Hilfe der AGD gegen einen Großverlag vor Gericht gewonnen. Der Verlag wurde kurz darauf nach einer dort vorgenommenen personellen Veränderung wieder Kunde.
 
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edit: moment noch, ich hab da doch eine Frage:

Wenn ich also ein urheberrechtlich geschützten Text mit einem urheberrechtlich geschützten Bild in ein neues Layout einbaue soll das ganze anschliessend mein geistiges Eigentum und legal sein ?!?
 
edit:

Wenn ich also ein urheberrechtlich geschützten Text mit einem urheberrechtlich geschützten Bild in ein neues Layout einbaue soll das ganze anschliessend mein geistiges Eigentum und legal sein ?!?

Natürlich.
Das heißt aber nicht, dass die anderen Rechte dadurch erlöschen.
 
Offene Dateien konzipiert vom Gestalter sind immer, solange nichts anderes vereinbart wurde, Eigentum des Gestalters.

Die Lieferung ist das Druck PDF oder das fertige Produkt.

Bildlich: Ein Meister der Haute Couture hat den auf Auftrag für seinen Kunden
einen Anzug zu erstellen.
Der Meister macht sich an die Arbeit sinnt über Stoffe nach, recherchiert
und kauft Stoffe, entwirft schließlich mehrere Schnittmuster nach den
Bedürfnissen des Kunden. Nach mehreren Anproben, Änderungen usw. ist
der Anzug fertig, der Kunde ist zufrieden und zahlt ...

Nun möchte der Kunde aber das Schnittmuster und alle alle Varianten des
Schnittmusters, die Stoffart und vllt eine Anleitung für die Herstellung, da er
eine Kollektion für den Verkauf erstellen will.


Das kann er haben, zu einem vernünftigen Preis, ausgehend vom Gewinn
den der Kunde daraus erzielt.


Dafür will der Kunde aber nicht bezahlen, er ist entrüstet. Schließlich findet
er fertige Schnittmuster auf dem Markt und erwirbt auch diese für einen
günstigen Preis. Leider muss er später feststellen, das die fertigen Anzüge,
erstellt nach den fertigen Schnittmustern an Eleganz und Individualität
erheblich verloren haben; auch entdeckt er die gleichen Anzüge zu seiner
Verblüffung im Geschäft der Konkurrenz ... :cool:



Ich glaube kaum, dass die Herausgabe der offenen Daten gerichtlich
erzwungen werden kann, wenn es vorher nicht vereinbart war.


aber was ich glaube, spielt keine Rolle, money makes da world go round ... :eek:
 
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