Chewie
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Hallo zusammen,
ein (bald ex-)-Kunde von mir für den ich in den letzten vier Jahren tätig war möchte nun - notfalls per Anwalt - die Herausgabe der offenen Daten der von mir bearbeiteten Projekte erzwingen.
Die Arbeit bestand darin aus vom Kunden gelieferten Elementen (Bilder, Texte, Logos, Schriftzüge...) Plakate und/oder Anzeigen zu gestalten.
Eine schriftliche Übereinkunft ob es sich dabei nun um einen Werk- oder Dienstvertrag handelt gibt es nicht. Die Auftragserteilung war immer nach dem Schema: 'Hier hast du die Elemente für dies und jenes Projekt, wir brauchen ein Plakat A1...'
Wie sieht das rein rechtlich aus? Kann man mich dazu verdonnern die Daten rauszurücken?
Danke und Grüße
Chewie
ein (bald ex-)-Kunde von mir für den ich in den letzten vier Jahren tätig war möchte nun - notfalls per Anwalt - die Herausgabe der offenen Daten der von mir bearbeiteten Projekte erzwingen.
Die Arbeit bestand darin aus vom Kunden gelieferten Elementen (Bilder, Texte, Logos, Schriftzüge...) Plakate und/oder Anzeigen zu gestalten.
Eine schriftliche Übereinkunft ob es sich dabei nun um einen Werk- oder Dienstvertrag handelt gibt es nicht. Die Auftragserteilung war immer nach dem Schema: 'Hier hast du die Elemente für dies und jenes Projekt, wir brauchen ein Plakat A1...'
Wie sieht das rein rechtlich aus? Kann man mich dazu verdonnern die Daten rauszurücken?
Danke und Grüße
Chewie