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Ich würde sagen, die Daten sind solange sein alleiniges Eigentum solange der TE in den Rechnungen der einzelnen Jobs nicht explizit festgelegt hat wie die Nutzungsrechte erworben wurden. Hat er in der Rechnung angegeben, dass die Nutzungsrechte räumlich und zeitlich unbegrenzt vergeben wurden, sind die Daten definitiv dem Kunden. Da er ja über die Zahlung der Nutzungsrechte die Rechte erworben hat, mit den Daten weiterzuarbeiten. Hat der TE sich das nicht anständig bezahlen lassen, ist er leider selbst Schuld.
Sind die Nutzungsrechte aber eingeschränkt vergeben worden (kostet ja auch weniger), hat der Kunde nur das jeweilige ausgewiesene Nutzungsrecht (z.B. Plakat, einmalige Nutzung, regional usw.). Wenn er nun die unbegrenzte Nutzung der Daten – und somit dem geistigen Eigentum des TE – haben will, muss er zahlen.
Wie hoch die Zahlung sein darf, würde ich erst mal versuchen mit dem Kunden auszuhandeln. Nachdem der TE ihm klar gemacht hat, dass er keinerlei Rechte hat die Daten unbegrenzt zu nutzen.
Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet die Daten raus zu geben.
Solange es nicht ausdrücklich im Vertrag / mündliche Übereinstimmung genannt wurde.
Auch bei dem zusammenpuzzeln von Rohdaten gibt es ein Urheberrecht, das ganze entscheidet sich dann nach der Schöpfungshöhe des Endprodukts.
Sprich: Bilder nur vergrößern = keine Schöpfungshöhe => du hast kein Urheberrecht
Bilder in 72 Arbeitsstunden aufwendigst manipulieren und retuschieren = Schöpfungshöhe => Urheberrecht (dabei ist aber zu beachten das der Kunde natürlich der Urheberrecht an seinen Bildern hat).
Ab wann diese Schöpfungshöhe greift darf aber ein Richter entscheiden.
Meist ist es so das die orginal Daten nur gegen Geld raus gehen, denn wie schon angesprochen stecken da informationen über deine Arbeitsweise drin.
Einen Schreiner kannst du auch nicht zwingen dir zum Schrank noch ne Dokumentation über den Zusammenbau zu liefern.
Tja, da Urheberrecht und Nutzungsrecht zwei verschiedene verschiedene Paar Schuhe sind, hat der Kunde aber immer noch kein Änderungsrecht oder Anspruch auf Rohdaten.
Er kann mit seiner unbeschränkten Lizenz nun die Galaxis mit dem Produkt tapezieren oder an jeden Baum nageln und beliebig vervielfältigen - ein Recht zur Durchführung einer Änderung an den ausgeführten Arbeiten und / oder dem Empfang der Rohdaten ist davon unberührt und müsste tatsächlich eindeutig vereinbart werden. Das ist jedenfalls der Stand, den ich aufgeschnappt habe.
Ich kann wirklich nur empfehlen, die AGB dahingehend eindeutig zu gestalten und am besten noch vor Vertragsschluss direkt an's Angebot zu tackern. Alles andere gibt immer nur Missverständnisse und böses Blut.