Kunde will Herausgabe offener Daten erzwingen

Noch ein Beispiel.

Wer Anwendersoftware programmiert gibt auch nicht den Source Code raus, sondern nur die lauffähige SW.


Gruss

naax
 
Handhabe das auch so, wie die meisten meiner Vorredner: der Kunde kann sich entscheiden, ob er nur das einfache u.U. zeitlich beschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Sachen will, oder die kompletten Rechte, sprich er von mir die offenen Dateien bekommt.

Trennt sich ein Kunde und will die offenen Dateien haben, obwohl er nur die einfachen Nutzungsrechte erworben hat, muss er die Differenz aufzahlen und bekommt die Dateien.

Ähnlich handhabe ich es, wenn der Ex-Kunde mich aus dem Impressum eines erstellten Layouts (z.B. einer Website oder einer Kundenzeitschrift) streichen will.

Hat hier bisher noch keine größeren Probleme gegeben.
 
Ich würde sagen, die Daten sind solange sein alleiniges Eigentum solange der TE in den Rechnungen der einzelnen Jobs nicht explizit festgelegt hat wie die Nutzungsrechte erworben wurden. Hat er in der Rechnung angegeben, dass die Nutzungsrechte räumlich und zeitlich unbegrenzt vergeben wurden, sind die Daten definitiv dem Kunden. Da er ja über die Zahlung der Nutzungsrechte die Rechte erworben hat, mit den Daten weiterzuarbeiten. Hat der TE sich das nicht anständig bezahlen lassen, ist er leider selbst Schuld.
Sind die Nutzungsrechte aber eingeschränkt vergeben worden (kostet ja auch weniger), hat der Kunde nur das jeweilige ausgewiesene Nutzungsrecht (z.B. Plakat, einmalige Nutzung, regional usw.). Wenn er nun die unbegrenzte Nutzung der Daten – und somit dem geistigen Eigentum des TE – haben will, muss er zahlen.
Wie hoch die Zahlung sein darf, würde ich erst mal versuchen mit dem Kunden auszuhandeln. Nachdem der TE ihm klar gemacht hat, dass er keinerlei Rechte hat die Daten unbegrenzt zu nutzen.

Tja, da Urheberrecht und Nutzungsrecht zwei verschiedene verschiedene Paar Schuhe sind, hat der Kunde aber immer noch kein Änderungsrecht oder Anspruch auf Rohdaten.

Er kann mit seiner unbeschränkten Lizenz nun die Galaxis mit dem Produkt tapezieren oder an jeden Baum nageln und beliebig vervielfältigen - ein Recht zur Durchführung einer Änderung an den ausgeführten Arbeiten und / oder dem Empfang der Rohdaten ist davon unberührt und müsste tatsächlich eindeutig vereinbart werden. Das ist jedenfalls der Stand, den ich aufgeschnappt habe.

Ich kann wirklich nur empfehlen, die AGB dahingehend eindeutig zu gestalten und am besten noch vor Vertragsschluss direkt an's Angebot zu tackern. Alles andere gibt immer nur Missverständnisse und böses Blut.
 
Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet die Daten raus zu geben.
Solange es nicht ausdrücklich im Vertrag / mündliche Übereinstimmung genannt wurde.

Auch bei dem zusammenpuzzeln von Rohdaten gibt es ein Urheberrecht, das ganze entscheidet sich dann nach der Schöpfungshöhe des Endprodukts.
Sprich: Bilder nur vergrößern = keine Schöpfungshöhe => du hast kein Urheberrecht
Bilder in 72 Arbeitsstunden aufwendigst manipulieren und retuschieren = Schöpfungshöhe => Urheberrecht (dabei ist aber zu beachten das der Kunde natürlich der Urheberrecht an seinen Bildern hat).
Ab wann diese Schöpfungshöhe greift darf aber ein Richter entscheiden.

Meist ist es so das die orginal Daten nur gegen Geld raus gehen, denn wie schon angesprochen stecken da informationen über deine Arbeitsweise drin.

Einen Schreiner kannst du auch nicht zwingen dir zum Schrank noch ne Dokumentation über den Zusammenbau zu liefern.

Genau so ist es! Übrigens möchte ich noch eins hinzufügen: Man sollte sich auch eindeutig bestätigen lassen, daß der Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechten am gelieferten Material besitzt und einen von Ansprüchen Dritter freistellt... das kann nämlich schon mal in's Auge gehen... und dann direkt danach an die Brieftasche... :D
 
Interessanter Thread – bei uns ist die Praxis sehr gemischt

Das Thema scheint ja unvergänglich zu sein –
die unterschiedlichen Ansichten dazu auch.
Vorweg ein Lob an das Forum:
Erfreulich gesittet geht’s hier zu –
wenn ich da an heise.de denke ;-)

Zum Thema:
Wir gehen bei uns gemischt mit den Kundendaten um –
je nach Lage.

Einerseits produzieren wir zwei Lokalblätter
und fertigen die entsprechenden Kundenanzeigen dafür,

andererseits gibt es auch explizite Kundenaufträge,
von der Visikarte bis zum Komplettprogramm
(Logo entwickeln, Geschäftsausstattung, Anzeigen, Plakate, CD-Richtlinien etc.)

In den letzten 15 Jahren ist uns allerdings
noch kein größerer Konflikt mit Kunden untergekommen –
auf dem Dorf und in kleineren Firmen sind die Beteiligten vielleicht etwas lockerer.

Probleme gab es indes nicht mit den Kunden,
sondern mit konkurrierenden Blättern:

Brauchten wir eine Anzeigenvorlage der Bank XY,
die von der Zeitung AB erstellt wurde,
um sie bei uns zu schalten,
wollte ein Verlag in einem Fall entweder Geld sehen
oder ein anderer sie
prinzipiell uns gegenüber nicht rausrücken
(aus teils persönlichen Gründen –
das war mein Ex-Arbeitgeber in den 90ern).

Das war vor drei bzw. zehn Jahren mal so (exakt zwei Fälle).

Da haben wir die Anzeigen halt selbst nachgebaut.

Mittlerweile hat sich das Klima zwischen den Verlagen
(zumindest zwischen den Anzeigenabteilungen) deutlich entspannt,
auch weil wir als ehedem Newcomer
(nach fünf Jahren auf dem Markt –
Spötter gaben uns drei Monate)
mittlerweile respektiert werden.

In der Praxis sieht das so aus:
Anzeigenberater B. vom Verlag A (20 mal so groß wie wir)
ruft bei uns an:
»Ihr habt doch die Anzeige für Blumenhaus Müller gebaut,
könnt Ihr uns die zusenden,
der Kunde will auch bei uns schalten?«

»Reicht Euch ein PDF nach X–3:2002?«

»Klar – wir revanchieren uns auch gerne bei Bedarf!«

Wir schicken die Datei raus –
zwei Ausgaben später brauchen wir eine Vorlage von denen.
Das klappt zu 99,5 % völlig reibungslos.

Manus manum lavat – eine Hand wäscht die andere.

Etwas anders sieht es aus,
wenn ein Kunde explizit von uns sämtliche Daten haben will,
auch die offenen zur Weiternutzung bei anderen Dienstleistern (Wettbewerbern).

Das kostet das Sechsfache des üblichen Kurses –
der Kunde hat’s gezahlt.

Ist uns aber bisher nur einmal passiert.

Grundsätzlich noch:
mit 95 % unserer Kunden kommen wir klar –

für rund 60 % von denen haben wir die Logos,
Gestaltungsvorlagen etc. selbst entwickelt –

von denen wiederum haben exakt drei Kunden uns so genervt,
dass wir von uns aus auf eine Fortführung der Geschäftsbeziehung verzichtet haben.

Grob geschätzt haben wir um die 800–900 Kunden im Bestand,
macht vom Volumen her rund 85 GB an Kundendaten –
seit 1998.

Ich denke, mit Schablonentechnik kommt man bei der recht sensiblen Beziehung
zwischen Dienstleister und Kunde nicht allzuweit –
wir lassen gerne auch mal fünfe gerade sein,
wenn der Kunde es wert ist.
Da wird nicht rumgezickt, wenn jemand sein Logo von uns haben will,
um es für den Flockdruck bearbeiten zu lassen
(meistens empfehlen wir ihm sogar den Partnerbetrieb).

Dafür lässt der Kunde in der Regel
ein beträchtliches Budget durch andere Aufträge bei uns.

Hier auf dem Dorf ist es allerdings auch einfacher –
mit gut der Hälfte der Kunden duzen wir uns.

Das sieht in der Welt der »Big Player« natürlich anders aus …

Mich würden deshalb auch sehr die Erfahrungen
der anderen Forenteilnehmer interessieren –
man lernt ja nie aus ;-)

Gruß vom Elbdeich
Walle
 
Tja, da Urheberrecht und Nutzungsrecht zwei verschiedene verschiedene Paar Schuhe sind, hat der Kunde aber immer noch kein Änderungsrecht oder Anspruch auf Rohdaten.

Er kann mit seiner unbeschränkten Lizenz nun die Galaxis mit dem Produkt tapezieren oder an jeden Baum nageln und beliebig vervielfältigen - ein Recht zur Durchführung einer Änderung an den ausgeführten Arbeiten und / oder dem Empfang der Rohdaten ist davon unberührt und müsste tatsächlich eindeutig vereinbart werden. Das ist jedenfalls der Stand, den ich aufgeschnappt habe.

Ich kann wirklich nur empfehlen, die AGB dahingehend eindeutig zu gestalten und am besten noch vor Vertragsschluss direkt an's Angebot zu tackern. Alles andere gibt immer nur Missverständnisse und böses Blut.

Ich gebe Dir recht, dass beides verschiedene Paar Schuhe sind. Aber hat der Kunde wirklich nicht das Recht daran erworben, mit den Daten zu arbeiten und die Daten zu besitzen?

Es würde mich nur interessieren, da es bei einem Foto ja mit den Nutzungsrechten – die z.B. unbeschränkt erworben sind – möglich ist, mit dem Foto zu machen was man will (Allerdings darf man mit dem Foto bei z.B. istockphoto.com keine Poster oder ähnlichen Produkte produzieren und weiterverkaufen).

Greift das Urheberrecht nicht erst dann, wenn er z.B. eine Illustration in seiner Ursprungsversion weiterverkauft (Postkarte, Poster, Tapete etc.) an der der Urheber nicht beteiligt wird?

Anderes Beispiel:
Wenn ich mir eine Schrift kaufe und zu einem gewissen Prozentsatz verändere und dann weiterverkaufe bekomme ich ja auch keine Probleme. Ich habe das Nutzungsrecht erworben, den Font in seiner Ursprungsform zu nutzen wie ich will. Ich darf ihn aber nicht in seiner Ursprungsform weiterverkaufen, da ich dann gegen das Urheberrecht verstosse. Verändere ich den Font jedoch (ich glaube mindestens 30%) darf ich ihn auch als mein Produkt weitervermarkten.

Ich habe einen Kunden, der nach Erledigung eines Auftrages immer die Daten für sein Archiv haben will. Ich habe ihm erklärt, dass er dann aber die uneingeschränkten Nutzungsrechte bezahlen muss. Das hat er eingesehen und nun zahlt er eben mehr, als wenn er nur das druckfähige PDF bekommen würde.
 
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