Krankengeld, was passiert mit der Rentenversicherung?

Kirzz

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KSK: Wenn man Krankengeld bezieht, erhält man 70 % des Einkommens. So weit, so gut. Wenn man aus gesundheitlichen Gründen volle 72 Wochen ausfällt, was passiert mit den Anteilen der Rentenversicherung? Gemeint sind die monatlichen Einzahlungen vor dem Ausfall. Als Selbstständiger will man natürlich keinen Ausfall von 72 Wochen.
Wenn es krankheitsbedingt so ist, ist man gegenüber der KSK beitragsfrei in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Genau das macht mir Sorgen. Was passiert weiter? Übernimmt jemand nicht nur die Kranken- und Pfleversicherung, wird anteilig vielleicht auch in die Rentenversicherung eingezahlt?
 
Haufe sagt: Während der Krankengeldzahlung werden die Rentenversicherungsbeiträge weiter durch die Krankenkasse gezahlt, sofern du vor dem Eintrit der Krankheit rentenversicherungspflichtig warst.
 
Nach 72 Wochen bist Du für die KV ein Rentenfall.
 
Haufe sagt: Während der Krankengeldzahlung werden die Rentenversicherungsbeiträge weiter durch die Krankenkasse gezahlt
Techniker Krankenkasse sagt etwas anderes, nämlich dass die Beiträge vom KGempfänger bezahlt werden müssen.
Nach 72 Wochen bist Du für die KV ein Rentenfall.
Nachdem die 78 Wochen für die gleiche Krankheit aufgebraucht sind, endet der Anspruch auf Krankengeld. Für Selbstständige, die länger arbeitsunfähig sind, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine wichtige Absicherung.Diese zahlt eine Rente, wenn man aufgrund einer schweren Krankheit oder Verletzung dauerhaft nicht mehr im Beruf arbeiten kann
 
Im Krankengeld-Bescheid sollte angegeben sein, wieviel in die Rentenversicherung eingezahlt wird.
 
Wen sollte das interessieren? Die KV jedenfalls nicht, die bezahlt nichts. Warum auch? Und der Beitragszahler weiß es ja eh.
 
Haufe sagt: Während der Krankengeldzahlung werden die Rentenversicherungsbeiträge weiter durch die Krankenkasse gezahlt, sofern du vor dem Eintrit der Krankheit rentenversicherungspflichtig warst.
Liest sich gut. Vermutlich in Höhe der 70 % der Ausfallszeit.
 
  • Du zahlst Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung (werden vom Krankengeld abgezogen).
  • Die Krankenkasse übernimmt die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Einen Arbeitgeberanteil gibt es in dieser Phase nicht mehr.

Die 78 Wochen setzen sich wie folgt zusammen:
6 Wochen in der Lohnfortzahlung
72 Ende Lohnfortzahlung (Krankengeldbezug)
und nach den insg. 78 Wochen erfolgt die Aussteuerung,

LG
UnixLinux
Personalreferent
 
In Beitrag 10 steht alles, was man als Selbstständiger wissen muss.
Ausführlich und verständlich. Dazu hat die TK noch eine sehr gute Hotline.
 
@Kirzz Wenn du damit irgendwelche Schwierigkeiten hast, solltest du dich unabhängig beraten lassen, sowohl SoVD als auch VdK beraten im Bereich der KSK und Krankengeld.
 
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