Ich glaube hier wird zuviel durcheinander geworfen... Wie immer... Die Musikbranche hat auch in den letzten Jahren viel dafür getan Halbwissen zu verbreiten...
Vorsichtshalber muss ich hier trotzdem zunächst mal anmerken, dass ich hier keine verbindliche Rechtsberatung geben darf, will und kann, und es sich hierbei im zweifelsfall um ne persönlcieh Meinung meinerseits handelt.
Wenn ich mir von einem Kumpel ne CD ausleihe die er sich gekauft, und mir diese zum privaten gebrauch rippe, und ihm danach wieder zurückgebe, besitze ich die MP3 Dateien legal.
Wenn ich mir von nem Kumpel ne Festplatte ausleihe, und von dort ein paar Gig Musik ziehe, besitze ich diese MP3 Dateien Legal.
Dies ist im Urheberrechtsgesetz verankert, und zwar im §53:
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Ein privates Archiv, oder eine kauf CD ist eine legale Quelle, selbst wenn es nicht das eigene ist.
Illegal ist, sich MP3s (bzw. eben Musik) aus tauschbörsen oder von irgendwelchen öffentlich zugänglichen Seiten oder Netzwerken zu ziehen. Derjenige, der die Musik dort zur Verfügung stellt verstösst dabei zumindest gegen §19a Urhg:
§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.
...zumindest solange er nicht der Urheber ist, oder vom Urheber die entsprechenden Rechte, bzw. die entsprechende Erlaubnis bekommen hat.
Somit handelt es sich dann um eine illegale Quelle, und da ist es auch dem "Leecher" nach §53 verboten für sich eine Privatkopie herzustellen.
Was macht Apple match jetzt? Apple sagt, dass die es irgendwie hinkriegen müssen mit ihrem neuen streaming Dingens, und deshalb nicht damit klarkommen, dass jeder alle seine Musik irgendwie hochladen muss, um sie mit ihrem neuen Service nutzen zu können.
Apple bietet jetzt an, dass auch Songs die nicht bei ihnen gekauft wurden (gibt ja nicht nur iTunes als Digitaler Musikhandel) über ihr System laufen, bzw einfach von ihnen verwendet werden dürfen. Es wird gecheckt was man hat, und wenn itunes den Song ebenfalls hat, dann darf man den nutzen, den sie haben, und muss "seinen" nicht hochladen.
Im klartext ändert sich aber dabei nichts, und es wird weder irgendwas legaler, noch illegaler. Die Privatkopie hab ich vorher schon legal besessen, auch wenn ich mir die von nem Freund geholt habe. Die Songs, die ich aus öffentlich zugänglichen legalen Musikhandlungen gezogen habe, die nicht iTMS heissen, hab ich ebenso legal besessen, weil diese Quelle eine legale öffentlich zugängliche Quelle war, und ich für die Musik bezahlt habe. Und die Songs, welche ich mir aus illegalen, öfftenlich zugänglichen Quellen gezogen hab (z.B. Tauschbörsen), werden durch iTunes Match auch nicht legaler denn die illegale Handlung war das kopieren aus illegaler Quelle, und dieser Tatbestand besteht weiterhin.
Umgehen von Kopierschutz und Gemazahlungen bei öffentlicher Aufführung lass ich jetzt bei dem Thema mal aussen vor, aber rechtlich ändert sich durhc iTunes Match erstmal garnix, udn es werden auch nicht Raubkopierer unterstützt.