snoop69
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Das ist aber keine Reglementierung im Gesetz, sondern eine privatrechtliche zwischen Musikproduzenten und Geräterherstellern.DudeEckes schrieb:snoop69, um deinen Mühe zu würdigen:
Traditionell war es in der digitalen Musikwelt schon immer vorgesehen, die Kopierbarkeit der Inhalte zu reglementieren. Audio-CDs tragen das Copybit, das nur zwei Zustände kannte: darf digital kopiert werden: ja/nein. Mit dem Aufkommen der MiniDisc wurde dies erweitert: das SCMS (serial copy management system). Digitale Kopie vom Original möglich, von der Kopie selbst jedoch nur analog.
Weil sich da eben die Gerätehersteller nicht um die MI gekümmert haben.DudeEckes schrieb:Erst mit der Verbreitung der Multimedia-PCs hat sich das Blatt gewandelt, da diesen das Copybit der Audio-CDs herrzlich egal war/ist.
Nicht ganz. Die Anzahl der Kopien ist nicht im UrhG geregelt. Die oft zitierten 7 Kopien beziehen sich auf Rechtssprechung und sind eigentlich nicht viel Wert. Entscheidend ist, dass meine Kopie den privaten Bereich nicht "verlässt". Daraus folgt umgekehrt, dass ich mit meiner gekauften CD im privaten Bereich im Prinzip machen kann, was ich will. Streiten kann man nur über den Umfang des Privatbereichs.DudeEckes schrieb:Du hast dich auf das UrhG bezogen.
Nun war es nie der Wille des Gesetzgebers, weder den Schaffenden noch den Konsumierenden einen Freifahrtsschein auszustellen. Es war auch nicht angedacht, die in grauer Vorzeit entstandenen Aufzeichnungsgeräte als Rechtsbeugungswerkzeg abzustempeln.
Daneben gab und gibt es noch eine reihe sozial- und bildungspolitische Motive was letztlich zum 53er geführt hat: die Rechteinhaber müssen es hinnehmen, daß _einzelne_ Vervielfältigungsstücke von jedermann angefertigt werden, _ohne_ die Rechtsinhaber zuvor um Erlaubnis zu fragen.
Das bedeutet, daß zum eigenen oder wissenschaftlichen Gebrauch _wenige_ Kopien angefertigt werden dürfen.
So grob sieht das aus mit dem UrhG.
Nach Belieben natürlich nur, solange das Handeln den privaten Bereich nicht verlässt.DudeEckes schrieb:Was jedoch noch nie Gegenstand war: Mit einem erworbenen Musikstück auf Konsumentenseite nach belieben zu Verfahren. Um dies zu können müßte der Käufer schon die exklusiven Verwertungsrechte von den Urhebern erwerben - und das geht sicherlich weder zum Preis von 10 noch von 20 EUR pro Album.
Das ist Deine Sicht der Dinge.DudeEckes schrieb:Wie ein Flugsimulator versucht die physikalischen Gesetze nachzubilden, so versucht ein DRM die juristischen Gesetze umzusetzen.
Und dieser Rahmen heißt: die Urheber haben volle Kontrolle über ihr Werk - bis auf die Ausnahme einzelner Vervielfältigungsstücke zm eigenen Gebrauch.
Aus meiner Sicht haben die Rechteinhaber durch massives Lobbying diese Rechte schon weitgehend ausgehölt. Denn derzeit versuchen zwar DRM noch, den §53 mehr oder weniger nachzubilden, der Rechteinhaber ist aber nicht mehr darauf angewiesen. Denn durch die Urheberrechtsnovelle hat er die Möglichkeit, dem Konsumenten die Anfertigung einer Kopie ganz zu untersagen. Er kann sogar die Abspielbarkeit reglementieren. DRM gibt ihm dazu das Werkzeug in die Hand. Und der Konsument kann sich wegen der Strafbarkeit der Umgehung nicht mehr dagegen wehren.
Daher muss, wer DRM akzeptiert, damit rechnen, dass seine Rechte mittelfristig weiter eingeschränkt werden. Wenn es die MI schaffen sollte, ungeschützte Audio-CDs durch DRM-geschützte Online-Angebote zu ersetzen, wird es keine Möglichkeit mehr geben, legale Privatkopien anzufertigen. Davon bin ich überzeugt. Und deshalb verweigere ich den Konsum kopiergeschützter Musik absolut.
Ich sehe mich schlechter gestellt. So könnte ich zwar iTMS-Songs auf den iPod, nicht aber auf einen anderen Player spielen. Umgekehrt spielt mein iPod aber keine DRM-Songs von anderen Shops ab. Eine CD kann ich kaufen, kopieren, eine Kopie verschenken und so weiter. Überallhin mitnehmen. Ich brauche keinen iTMS, um meine Rechte zu verwalten. Falls der nämlich mal von Apple zugemacht wird, hast Du ein Problem. Und niemand kann im Nachhinein meine Rechte einschränken.DudeEckes schrieb:So sieht die Welt unter dem Gesichtspunkt des UrhR eben aus.
Auf das 'obejktiv' lege ich nun schon Wert in meiner Argumentation, denn ich sehe nun wirklich keinen einzigen Punkt, wo man durch das Apple Fairplay DRM schlechter gestellt wird als es das UrhG vorsah oder alternativ: als mit dem CD-Kauf.
Nicht vor allem Apples DRM, aber auch. Und meine Konsumentenrechte an einer CD reichen weiter als das "gleichzeitige" Abspielen auf 5 Geräten.DudeEckes schrieb:Wenn du oder andere sich allerdings auf den Standpunkt stellen: DRM, vor allem das DRM Apples, ist eine Einschränkung der Konsumentenrechte, dann müssen diese sich den Vorwurf gefallen lassen, zum einen irrational zu bewerten und zum anderen sich nicht im klaren zu sein, wie weit die Konsumentenrecht eigentlich reichen.
Im privaten Bereich praktisch schon.DudeEckes schrieb:Und diese Rechte reichten noch nie so weit, mit dem Inhalt einer Audio-CD 'machen zu können, was ich will' - unabhängig davon daß dies technologisch möglich ist.
Die digitale Kopiertechnik ist doch letztlich nicht das Problem. Um eine CD kopieren zu können, brauche ich eine Vorlage. Die Anzahl der davon erstellten Kopien ist endlich, vermutlich im Durchschnitt deutlich weniger als eine Kopie pro Original. Damit könnten die Rechteinhaber leben.DudeEckes schrieb:Einzelne Kopien: ja. Freie und ungezügelte Entscheidungsgewalt: nein.
Und genau diese Welt, mit der zumindest meine Generation schon immer gut gefahren ist, simuliert Apple detailgetreu. Ich für meinen Teill finde es auch bedauerlich, daß man solchen Aufwand betreiben muß, weil wenige nicht mit den Möglichkeiten der digitalen Kopiertechnik umgehen können und den Bogen überspannen. Aber: die Welt ist schlecht wie man so schön sagt.
P2P-Netzwerke sind viel gefährlicher. Da braucht es nur einen "Seeder", damit theoretisch viele Millionen Kopien enstehen können. Deshalb ist auch Kopierschutz und DRM letztlich machtlos gegen die, die sich nicht an bestehenden Gesetzen stören. Die einzigen, die gegängelt werden, sind die ehrlichen Kunden. Und da mache ich nicht mit.
Snoop