iTunes - Kopierschutz gehackt?

@ angel:

man erwirbt mit der cd nur eine auf einer cd gespeichterte information zur umgrenzten privaten nutzung, egal ob das ein programm oder musik ist.

ansonsten könnte ich mir ja auch eine osx-programm-cd kaufen, diese privat kopieren, und sie dann unbegrenzt an alle welt vertreiben(mit oder ohne geld dafür zu nehmen), das kann nicht im sinne der nutzer sein, die dieses programm beim hersteller gegen geld erworben haben, noch im sinne derjenigen, die dieses programm entwickelt haben.

ein unterschied in der rechtssituation ist nicht gegeben.

ich könnte mir ja auch eine beatles-partitur oder eine cd kaufen, dieses stück auf cd nach papier oder wegen meines totalen gehörs einspielen, und unter meinem namen als meine entwicklung vertreiben, ohne dass der rechteinhaber etwas davon weiß, wäre das gerecht, würde ich damit jemandem schaden? eben.

der unterschied ist immer nur, dass man die information auf einer cd quasi anfassen/überall hin nehmen kann, als heruntergeladene datei nur als unsichtbares wechselspiel von elektrischen ladungen existiert...
 
lundehundt schrieb:
Mit Verlustbehaftet meine ich die Konvertierung von AAC in Audio und den re-import als mp3, der meiner Meinung nach vergleichbar ist mit dem qualitaetsverlust von analogen Audio Kopien, zum Beispiel von Schallplatte auf Kassette oder Kassette auf Kassette.
aaah - roger - hatte dich wohl falsch verstanden
klar, sobald man mit einem verlustbehafteten komprimierungsverfahren anfängt sind wir zurück beim "natürlichen" drm - nur diese reduktion findet nur 1x statt und nicht wie früher bei jedem kopiervorgang - das ist imho deren problem. auch jede digitale kopie eines mp3, ogg oder anderen komprimierten audio-formats ist genausogut wie die erste (wenn auch nicht mehr so gut wie das original)

gruß
w
 
schnorri schrieb:
@ angel:

man erwirbt mit der cd nur eine auf einer cd gespeichterte information zur umgrenzten privaten nutzung, egal ob das ein programm oder musik ist.

ansonsten könnte ich mir ja auch eine osx-programm-cd kaufen, diese privat kopieren, und sie dann unbegrenzt an alle welt vertreiben(mit oder ohne geld dafür zu nehmen), das kann nicht im sinne der nutzer sein, die dieses programm beim hersteller gegen geld erworben haben, noch im sinne derjenigen, die dieses programm entwickelt haben.
Das meinte ich ja auch. Ich habe ja auch illegale Distribution ausgeschlossen. Allerdings habe ich den Datentraeger gekauft und kann damit machen, was ich will, weil es meiner ist. Und wenn ich mir hundert private Kopien fuer meine hundert Autoradios mache, dann ist das doch meine Sache, solange ich sie nicht weitergebe. Beim Kauf vonDRM-verseuchter Musik und unCDs habe ich aber diese Freiheit nicht mehr. Ich darf mir keine Privatkopien mehr machen und werde in meiner Nutzungsfreiheit eingeschraenkt, weil die Musik nur noch auf bestimmten Geraeten abgespielt werden kann. Ich besitze den Datentraeger halt nicht mehr, sondern habe nur noch ein eingeschraenktes Nutzungsrecht. Das kanns doch nicht sein, dass ich als ehrlicher Kaeufer derart in meinen Rechten beschnitten werde.
 
DudeEckes schrieb:
Es herrscht schon Einigkeit darüber, daß 'einzelne' Vervielfältigungsstücke eben 'wenige' sind - unabhängig davon wo diese dann auftauchen oder von wem diese genutzt werden. Zu bewerten hat das im Extremfall ein Gericht, da wollte der Gesetzgeber wohl keinen Deckel vorgeben.
Mit gutem Grund.
DudeEckes schrieb:
Noch mal zum eigentlichen Thema: ich denke 5 Rechner gleichzeitig und x iPod sind schon üppig. Und da sich Vertrieb und Verlag wohl darauf geeinigt haben braucht es keinen Gang zum Kadi ;)
Du hast recht, das Apple es einem (zumindest momentan) recht einfach macht, Fairplay zu akzeptieren. Ob das so bleibt, müssen wir abwarten. Wenn die MI ihre Wünsche durch Gesetzgebung und Microsoft/HW-Hersteller erfüllt bekommt, wird es IMHO nicht so bleiben.
DudeEckes schrieb:
Da vertraue ich doch auf den Konsumenten. Der Konsument schätzt die Kopierbarkeit als Produkteigenschaft.
Leider vertraue ich dem Konsumenten wesentlich weniger. Wie sollte ich auch jemand trauen, der sich für 0,5% Rabatt bei Marktkauf ausspionieren lässt...
DudeEckes schrieb:
Als Einschub: Zu Beginn des digitalen Musik_vertriebs_ haben wir oft diese Nulllinie gesehen - und diese hat sich offensichtlich nicht durchgesetzt. Als ich vor etwa drei Jahren durch das Angebot von audible gestöbert habe, war das Verhältnis zu brennbaren und nicht zu brennenden Titeln ungefähr 50:50. Mittlerweile habe ich keinen einzigen Titel mehr gefunden, der sich nicht auf CD bannen lassen würde.
Natürlich. Auch die Industrie musste einsehen, dass sich derzeit ein nicht kopierbarer Song nicht verkaufen lässt.
DudeEckes schrieb:
Ich denke Apple hat es eindrucksvoll bewiesen, daß online-Vertrieb wirklich funktionieren _kann_, wenn man dem Kunden wirklich Wehrwert bietet.
Naja, für mich gibt es da keinen Mehrwert, aber das liegt jeweils an der persönlichen Wertung von Vor- und Nachteilen.
DudeEckes schrieb:
Noch vor drei oder vier Jahren ging die Parole rum, 'Raubkopierer' zu Konsumenten konvertieren zu wollen. Für mich damals schon eine absurde Vorstellung, denn nur ca. 50 % aller Musikkonsumenten kaufen in der Tat Musikkonserven. Doch wenn man in dieser Zeit darauf aufmerksam machte, seine Energie lieber darauf zu verwenden, den Kaufwilligen das Geld aus der Tasche zu ziehen, reagiert man mit Unverständnis. Das ganze Biz lebte hervorragend von den Intensivkäufern - vielleicht 15% der Käufer sorgten für 50% des Umsatzes.
Ja, aber das Problem hat man doch immer noch. Kein DRM und kein Kopierschutz hat je verhindert, dass die Musik umgehend in Kazaa oder eDonkey aufgetaucht wäre. D.h. wem es egal ist, ob er legale Musik hat, der wird sie heute noch genauso im P2P holen wie vor 3 Jahren. Und wem das nicht egal ist, der kopiert auch den ungeschützten Song aus dem Online-Shop nicht. Wozu also DRM?

DRM macht nur Sinn, wenn mittelfristige eine deutliche Beschränkung der Nutzerrechte angestrebt ist.
DudeEckes schrieb:
Apple hat den Anfang mit einem kundenfreundlichen DRM getan, und die anderen ziehen nach, eben weil es immer schon so war daß nur die Erfolgreichen kopiert werden (sic!).

Die Realität sieht nun so aus, daß sich das junge DRM nicht dem Industrie- sondern dem Kundeninteresse gebeugt hat. So wie Horch davon Abstand nehmen mußte, seine PKW nach seinem persönlichen Ergonomieanspruch zu entwickeln, so hat der digitale Musikvertrieb sich in Richtung Kundenfreundlichkeit entwickelt.
Ich fürchte eben, dass mit zunehmendem Erfolg der Online-Shops und DRM-Files das kundenfreundliche DRM der Vergangenheit angehören und einem industriefreundlichen Platz machen wird. TCPA wirds dann schon richten.
DudeEckes schrieb:
Ich denke da ist noch viel in der Schwebe, und wir werden es wohl zunehmend erleben, daß die Anzahl der brennbaren CDs sinken wird - dafür mobile Abspielgeräte zunehmen. Oder vielleicht ist auch das Gegenteil der Fall.
Ich habe vor ca. 2 Wochen mal im Karstadt die Top 30 (Alben) durchgeschaut. Von denen, die vorrätig waren (ca 80%), waren weniger als 20% kopiergeschützt.
DudeEckes schrieb:
Ich begrüße die 10 EUR Preispolitik sehr - denn im Gegensatz zu meiner konsumfreudigen Jugend hat die heutige Generation lang keine Möglichkeit mehr gehabt, günstiger an Musik zu kommen. In den 90ern hatte ich die Möglichkeit, entweder 10 Mark für eine MC oder 20 Mark für eine qualitativ höherwertige CD auszugeben. Heute kann ich wieder zwischen diesen Alternativen wählen, und das ist denke ich sehr gut so.
Für mich sind alle Online-Shops zu teuer. Zumindest aufs Album bezogen. Wenn man nicht am Erscheinungstag kaufen will, bekommt man praktisch alles kurzfristig als Angebot zwischen 12 und 15 Euro. Da kaufe ich lieber die CD.

Der Backkatalog (und der interessiert mich eh am meidten) ist noch viel extremer. Fast alles bekommt man regulär um die 10 Euro. Normalerweise ohne Kopierschutz. Und bei Angeboten ist man für 5-8 Euro dabei. Mehr zahle ich fast nie. Wozu dann iTMS?
DudeEckes schrieb:
Nicht 'Konsumentenentmündigung' sondern in der Tat mehr Vielfalt hat der iTMS in mein Leben gebracht.
Wenn das für Dich so ist, ist das ja ok. Für mich ist das Angebot schlicht und ergreifend zu schlecht.
DudeEckes schrieb:
Das ist legitim. Apple hat als einzige Firma ein komplettes System stehen - von der Software, über den Store bis hin zum Abspielgerät.
Das macht Apple aber auch besonders verwundbar. Wenn ein Glied der Kette sich plötzlich als schwach erweist, bricht alles zusammen.
DudeEckes schrieb:
Daß andere Anbieter es eher darauf abgesehen haben, sich den Entwicklungsaufwand zu sparen und auf den Zug aufzuspringen, _ohne_ daß der Content für den Konsumenten dadurch billiger wird, ist klar. Aber das heißt für mich auch: Ich habe mich für einen Anbieter entschieden, weil er das beste Gesamtpaket schnürt. Unschön ist es für den Konsumenten immer, wenn Standards konkurrieren: BetaMax und VHS, MiniDisc und DCC, DVD-Audio und SACD... Hier gilt es abzuwarten und auszuwählen.
Ich habe mich für den meiner Meinung nach besten MP3-Player entschieden. iTunes musste ich halt mitnehmen, auf iTMS verzichte ich (zumindest solange es DRM und Preise über Saturn-Niveau gibt ;))
DudeEckes schrieb:
Ich könnnte dich jetzt fragen wozu ein Haushalt mehr als 5 authorisierte Rechner benötigt ;) Wie ich schon erwähnt habe, 'einzelne' Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch.
1. Habe ich Kopien im Auto für den Wechsler.
2. Ist das Verschenken einer Kopie an Freunde auch "privater Gebrauch"
3. Kann ich CDs auch wieder verkaufen (theoretisch)
DudeEckes schrieb:
Mit Verlaub, im konkreten Fall finde ich die Aussage sehr infantil. Aber gut, jedem seine Meinung.
Nun, ich gebe Dir Recht, dass die Gängelung beim iTMS derzeit noch sehr subtil ausfällt. Aber es sind Grenzen da. Und die können auch enger werden.

Und Du musst doch zugeben, dass alle "Massnahmen" der MI in erster Linie den ehrlichen Kunden treffen. Er bekommt CDs, bei denen die Fehlerkorrektur soweit ausgereizt wird, dass der erste Kratzer auch gleichzeitig den Tod bedeutet. Die nicht mehr im Auto oder CD-Player läuft. Er bekommt Files, mit denen er (wenn auch viel) nicht alles machen kann.

Der Rechteverletzer dagegen bekommt die kopierte CD mit voll funktionsfähiger Fehlerkorrektur die überall funktioniert und freie Files in besserer Qualität.

Die MI ist die einzige Industrie, die ihr Produkt zur Kundenbindung mutwillig verschlechtert!

Ach so, damit hier keine Missverständnisse auftauchen: Ich habe ca. 300 CDs
(Originale) und etwa 10 kopierte. Dazu ca. 120 DVDs und etwa 3 kopierte. Ich gebe gern Geld für Medien aus, wenn das Angebot aus meiner Sicht stimmt.

Snoop
 
lundehundt schrieb:
Das musst du mir jetzt erklaeren. Wo ist der Unterschied zwischen der verlustbehafteten Kopie einer Schallplatte auf Kassette oder ein anderes Band und dem Umwandeln von AAC in Audio und verlustbehaftetes kopieren der CD.
CDs kann ich digital kopieren ;)

Das ist der Stand der Technik.

Snoop
 
schnorri schrieb:
@ angel:

man erwirbt mit der cd nur eine auf einer cd gespeichterte information zur umgrenzten privaten nutzung, egal ob das ein programm oder musik ist.

ansonsten könnte ich mir ja auch eine osx-programm-cd kaufen, diese privat kopieren, und sie dann unbegrenzt an alle welt vertreiben(mit oder ohne geld dafür zu nehmen), das kann nicht im sinne der nutzer sein, die dieses programm beim hersteller gegen geld erworben haben, noch im sinne derjenigen, die dieses programm entwickelt haben.

ein unterschied in der rechtssituation ist nicht gegeben.
Software ist vom §53 ausdrücklich ausgenommen, es gibt also gerade da einen fundamentalen Unterschied in der Rechtssituation.
schnorri schrieb:
ich könnte mir ja auch eine beatles-partitur oder eine cd kaufen, dieses stück auf cd nach papier oder wegen meines totalen gehörs einspielen, und unter meinem namen als meine entwicklung vertreiben, ohne dass der rechteinhaber etwas davon weiß, wäre das gerecht, würde ich damit jemandem schaden? eben.
Das darfst Du natürlich nicht. Du musst an den Urheber zahlen.

Snoop
 
schnorri schrieb:
diese denkweise lässt sich ja auf jedes supermarkt-system zum diebstahlsschutz übertragen:

1.) Geklaut wird sowieso.
2.) Klauen lässt sich ergo nicht verhindern.
2.) Sind diese ganzen sender/empfänger-schutzprogramme sinnlos und müssen abgeschafft werden...
Der Unterschied ist einfach, dass im Supermarkt die Ware weg ist, der Laden kann sie nicht mehr verkaufen. Es entsteht ein realer Schaden, der Laden muss neue Ware kaufen. Deshalb sind da Diebstahlschutzsysteme sinnvoll, auch weil sie nicht so leicht zu umgehen sind wie DRM.

Eine kopierte MP3-Datei ist aber nicht weg. Der Schaden ist virtuell, weil der Kopierer den Song nicht bezahlt.

Nun ist aber die Frage: Werden viele Leute, die Musik nicht bezahlen wollen, sich durch ein einfach zu umgehendes Schutzsystem davon abhalten lassen, sich die Musik weiterhin umsonst zu besorgen? Wahrscheinlich nicht, oder? Also ist doch das DRM total sinnlos. Denn die Leute, die bereit sind, für Musik zu bezahlen, hätten doch auch den ungeschützten Song gekauft.
schnorri schrieb:
denn ich gehe davon aus, dass du weder zur berufsgruppe der einbrecher, noch der der bankräuber zählst. trotzdem bist du gezwungen, diese dabei entstehenden kosten im preis deiner erworbenen ware mitzubezahlen, und du hast den nachteil, dass du bei der barauszahlung deines millionen-lotto-gewinnes stundenlang in der bank deiner wahl auf das geld warten musst.
Ja, die Welt ist schlecht. DRM verbessert aber für die Rechteinhaber nichts...
schnorri schrieb:
dein fahrrad wirst du vor dem schwimmbad und am supermarkt abschließen, wieso, frage ich mich, denn nichts ist einfacher, wie ein fahhrad zu klauen, der simple schutz des schlosses kann mühelos für experten umgangen werden. trotzdem investierst du geld und zeit für das schloß. wieso???
Für Experten. Nero und Kazaa kann der letzte Volldepp bedienen. Ausserdem zahlt meine Versicherung nur, wenn das Fahrrad abgeschlossen war...
schnorri schrieb:
du hast auch behauptet, dass bestimmte regelungen im urheberrecht nicht explizit im gesetz stehen (7 privat-kopien) und damit willkürlich zu deinem nachteil verändert werden können.
Nein, die können nicht zu meinem Nachteil verändert werden. Das Gesetz wird auf Betreiben der MI ständig zu meinem Nachteil geändert.
schnorri schrieb:
Zum einen besteht die gesamtheit des rechts aus zwei grundsätzlichen dingen, das, was im gesetzbuch steht, und das was die richterschar daraus macht. also das geschriebene und das gesprochene recht.
Ich weiß. Die 7 Kopien sind gesprochenes Recht und sowieso nicht aussagekräftig. Für den §53 UrhG kommt es darauf an, das eine Vervielfältigung für den privaten Gebrauch stattgefunden hat. Das zählt, sonsnt nichts.
schnorri schrieb:
im falle des drm gibt es nunmal keine totale gerechtigkeit. wer sich ehrlich im sinne der rechteinhaber verhält, sieht sich durch technische maßnahmen behindert, wer unehrlich ist, der kann auch noch so tolle systeme umgehen.
Eben. Was bringt dann der ganze Mist? Nichts. Es sei denn, die Rechteinhaber wollen mehr und bereiten das schon mal vor.

Snoop
 
lundehundt schrieb:
Wo ist der Unterschied zwischen der verlustbehafteten Kopie einer Schallplatte auf Kassette oder ein anderes Band und dem Umwandeln von AAC in Audio und verlustbehaftetes kopieren der CD.
Cheers,
Lunde

Da hat der Gesetzgeber im Urheberrecht reagiert: Es wird explizit die digitale Kopie angesprochen, die ja eine 1:1 Kopie ist, wie andere hier schon angemerkt haben. Was der Gesetzgeber (leider) nicht gemacht hat, ist die Tatsache, dass das Umwandeln von CD auf mp3 ja auch einen Qualitätsverlust mit sich bringt (der im Gesetz – oder in den Ausführungen zur Gesetzesvorlage – explizit benannt wird, z.B. LP auf Tape, und in diesem Fall, also LP/Tape, erlaubt wird). Das Umwandeln von Audio auf mp3 wird aber leider als digitale 1:1 Kopie gesehen (bislang) und von daher nicht wie das analoge LP/Tape bewertet – auch wenn für Soundenthusiasten der Qualitätsverlust ähnlich ist.
 
@ snoop: ich weiß, dass wir nicht auf eine linie kommen, aber trotzdem:

natürlich verliere ich mit der ungerechtfertigten nutzung "meines rechtes(oder besitzes" durch einen dritten ein reales vermögen.
ich kaufe mir eine aktie zu einem preis, dieser preis sinkt, wenn es mehr aktien durch herausgabe neuer (auch aus vielen anderen mehr! und sei es fälschung) gibt, meine aktie ist weniger wert, obwohl sie noch genauso aussieht, genausoviel wiegt etc.etc...

auch ein immaterieller wert oder gegenstand kann die rechtliche eigenschaften eines tatsächlichen gegenstandes haben...du nutzt eine datei gegen den erklärten willen des rechteinhabers, der rechteinhaber kann dir dieses -neue- recht nicht mehr verkaufen, es entsteht ein schaden...

im punkte fahrraddiebstahl lässt du dich also völlig freiwillig von einem, auch noch völlig an jeder handlung unbeteiligten dritten zu handlungen zwingen, obwohl du davon ausgehen kannst oder ja eigentlich sogar musst, dass sich alle genauso gesetzestreu verhalten wie du selbst???

vorallendingen, dass fahrrad blebt ja im diebstahlsfalle existent genau wie eine datei, es ist ja immer noch dein eigentum, niemand darf es für sein eigen ausgeben oder verschenken oder gar verkaufen, es ist nur nicht mehr in deinem besitz, und für diesen kleinen vorteil unterwirfst du dich in der praxis völlig nutzlosen versicherungsbedingungen, die im ernstfall eines diebstahls sowieso nicht helfen???

du hast immer noch ein fahrrad in deinem eigentum, kannst es aber nur nicht mehr nutzen, und zahlst immer noch geld dafür an eine versicherung, obwohl sich deine rechtssituation so gut wie gar nicht geändert hat, du kannst dein eigentum nur nicht mehr nutzen oder gewinnbringend an andere verkaufen...
hmh....

aus welchen nachprüfbaren tatsachen schließt du, dass gesprochenes recht nicht aussagekräftig ist??? das ist eine aus dem nichts gegriffene behauptung...

nur durch gesprochenes recht erschließt sich der unterschied von hausfriedensbruch+diebstahl gegen besonders-schwerer-fall-des-diebstahles, da gibt es tausende dinge, welche sich erst durch die, im gesetz selbst nicht stehende, grundgedanken des gesetzes erschließen, oder aus der rechtsprechung heraus sich entwickelnde kultur des rechts...nicht jede menschliche handlung durch tun oder unterlassen oder oder oder kann in gesetztes-textform gegossen werden, um rechtlich bewertet zu werden.
diebstahl ist eine rechtswidrige-wegnahme-einer-fremden-beweglichen-sache-in rechtswidriger-zueignungsabsicht. das ist das was durch rechtssprechung ein diebstahl ist, damit er vor gericht bestand haben kann. der gesetzestext in § 242 StGB ist viel einfacher gefasst:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.

da muss dann eben überprüft werden, ob eine sachlage dem gesetzestext entspricht. und danach kann geurteilt werden, und nirgends ist zu lesen, was genau ich zu tun habe, welche hand ich wie zu bewegen habe, und wann eine sache in meinem gewahrsam ist, und wann eben noch nicht, das ergibt sich alles aus der dem gesetz nachfolgenden rechtssprechung...
 
schnorri schrieb:
natürlich verliere ich mit der ungerechtfertigten nutzung "meines rechtes(oder besitzes" durch einen dritten ein reales vermögen.
Das ist jetzt letztlich eine philospohische Frage, die davon abhängt, ob der Kopierer das Song gekauft hätte. Es entstehen aber im Gegensatz zum Ladendiebstahl keine Kosten für die Neubeschaffung.

Aber prinzipiell hast Du recht, das ein Schaden entsteht. Es ist aber ein anderer als beim Diebstahl.
schnorri schrieb:
im punkte fahrraddiebstahl lässt du dich also völlig freiwillig von einem, auch noch völlig an jeder handlung unbeteiligten dritten zu handlungen zwingen, obwohl du davon ausgehen kannst oder ja eigentlich sogar musst, dass sich alle genauso gesetzestreu verhalten wie du selbst???
He, Du hast mit diesen Diebstahlsbeispielen angefangen, nicht ich. Da man geistiges Eigentum nicht stehlen kann, sind die eh' ziemlich unpassend.
schnorri schrieb:
vorallendingen, dass fahrrad blebt ja im diebstahlsfalle existent genau wie eine datei, es ist ja immer noch dein eigentum, niemand darf es für sein eigen ausgeben oder verschenken oder gar verkaufen, es ist nur nicht mehr in deinem besitz, und für diesen kleinen vorteil unterwirfst du dich in der praxis völlig nutzlosen versicherungsbedingungen, die im ernstfall eines diebstahls sowieso nicht helfen???
Wieso sollte meine Versicherung nicht helfen? Das möchte ich sehen, wie die wegen eines 500€ Rads einen guten Kunden verlieren....
schnorri schrieb:
aus welchen nachprüfbaren tatsachen schließt du, dass gesprochenes recht nicht aussagekräftig ist??? das ist eine aus dem nichts gegriffene behauptung...
Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass die 7 Kopien nicht aussagekräftig sind. Das die Rechtsfortbildung hauptsächliche durch gesprochenes Recht stattfindet, brauchst Du mir bestimmt nicht zu erzählen. Diese spezielle Rechtsprechung ist aber ein Einzelfall und hat als solcher kaum Aussagekraft.

Trotzdem nochmal die Frage: Was bringen DRM und Kopierschutz, wenn die Kopierer sich ohnehin nicht dran halten und wirklich jeder Volldepp um die Beschränkungen rumkommt, wenn er nur will?

Snoop
 
bömpfmactobi schrieb:
Es gab auch Entscheidungen, die nur 5 Kopien als legitim angesehen haben …
Ja, und genauso könnten es eben auch 20 sein. Bei dem Thema über konkrete Zahlen zu reden ist witzlos.

Snoop
 
wo jetzt der praktische unterschied zwischen 5 und 7 privatkopien liegen soll, erschließt sich mir nicht so ganz:
2 autos, zuhause und die datsche, bleibt immer noch eine frei zu nutzende kopie übrig für die yacht oder das privatflugzeug...+ dem immer noch vorhandenen original...
sind also 6 gegen 8 versionen ein und derselben musikdatei, das ist mir ein grundsatzstreit nicht wert, beim besten willen, nein. bevor ich meinen brenner noch mehr abnutze, trage ich lieber das original durch die weltgeschichte..
 
schnorri schrieb:
sind also 6 gegen 8 versionen ein und derselben musikdatei, das ist mir ein grundsatzstreit nicht wert, beim besten willen, nein. bevor ich meinen brenner noch mehr abnutze, trage ich lieber das original durch die weltgeschichte..
Wenn Du meinst... Meine Originale verlassen das Haus nicht mehr.

Snoop
 
wenn du das original nicht aus dem haus gibst, hast du ja noch eine der 5-7 erlaubten kopien zur hand. ;-)

die 7 oder 5 kopien-entscheidungen stammen meines wissens von olgs, nachfolgende gerichte dieser gerichtsbezirke sind in ihrer rechtsprechung daran gebunden. bis zum bgh oder bvg hat es noch kein fall geschafft, ist aber mehr eine frage der zeit.

natürlich kann man geistiges eigentum stehlen, ich kann eine musik kopieren, und unter meinem namen weiterverbreiten und den ursprünglichen erfinder verschweigen...und das geld dafür selbst einstreichen...

ich kann ja auch durch kennwort-klau bankkonten (für fachleute ein leichtes ;-) ) leerräumen, da bemüht sich ja auch kein banker in den tresor, das geld aus dem einen geldfach ins andere zu schaufeln, das ist dann nur eine datei-namen-veränderung.
ist das denn kein diebstahl/betrug/oder einfach nur "straftat"? das geld bleibt weiterhin nur virtuell vorhanden, nur der "nutzer" ändert sich. niemandem wird ein tatsächlich existenter gegenstand genommen....du hast nur das recht, für dein virtuelles recht an einer geldsumme, dinge (materielle oder immaterielle) zu erwerben...

das problem ist doch nur, dass man musik-kopien einfach und ohne umstände herstellen kann, die zuhause-kopie einer 24-bändigen enzyklopädie erfordert mehr technische vorraussetzungen, die man als normaler computernutzer nicht hat...
der rechtsverstoß bleibt der gleiche.

anhang:

was ich noch vergessen habe:
das geld an sich hat auch gar keinen wert, das bißchen gewebe + farbe kann ja den wert (der drauf steht/oder den man dafür erhält) nicht repräsentieren...das ist ganz dasselbe wie bei einer cd, das polycarbonat und die alu-dampfschicht bestimmt nicht den wert einer sache wie die menge elektrizität, die notwendig ist, eine datei durch das www zu leiten...nicht an allen handelbaren dingen erkennt man den wert durch sehn, hören, fühlen, schmecken etc. etc...
 
Zuletzt bearbeitet:
schnorri schrieb:
wenn du das original nicht aus dem haus gibst, hast du ja noch eine der 5-7 erlaubten kopien zur hand. ;-)

die 7 oder 5 kopien-entscheidungen stammen meines wissens von olgs, nachfolgende gerichte dieser gerichtsbezirke sind in ihrer rechtsprechung daran gebunden. bis zum bgh oder bvg hat es noch kein fall geschafft, ist aber mehr eine frage der zeit.
Selbst vor dem BGH wird garantiert nicht entschieden, ob 5 oder 7 oder 20 Kopien "erlaubt" sind. Es geht immer darum, ob es eine private Nutzung war. Und deshalb sind das immer Einzelfallentscheidungen. Du kannst der Rechtsprechung nur entnehmen, was noch privat ist und was nicht mehr.

Beispiel: schon wenn ich eine Kopie verkaufe, verlasse ich den privaten Bereich. Auch wenn ich eine Kopie erstelle und diese in Berlin in der Fussgängerzone einem wildfremden schenke, ist das nicht mehr privat. Wenn ich aber eine große Familie habe und viele Freunde, können auch 20 Kopien problemlos noch privat sein.
schnorri schrieb:
natürlich kann man geistiges eigentum stehlen, ich kann eine musik kopieren, und unter meinem namen weiterverbreiten und den ursprünglichen erfinder verschweigen...und das geld dafür selbst einstreichen...
Nein, geistiges Eigentum kann ich nicht stehlen. Ich kann es nur unberechtigt nutzen.
schnorri schrieb:
ich kann ja auch durch kennwort-klau bankkonten (für fachleute ein leichtes ;-) ) leerräumen, da bemüht sich ja auch kein banker in den tresor, das geld aus dem einen geldfach ins andere zu schaufeln, das ist dann nur eine datei-namen-veränderung.
Auch wenn es komisch klingt, das Geld auf meinem Konte (auch wenn es nur aus einsen und nullen besteht) ist materielles Eigentum. Und kann deshalb gestohlen werden
schnorri schrieb:
das problem ist doch nur, dass man musik-kopien einfach und ohne umstände herstellen kann, die zuhause-kopie einer 24-bändigen enzyklopädie erfordert mehr technische vorraussetzungen, die man als normaler computernutzer nicht hat...
der rechtsverstoß bleibt der gleiche.
Eben nicht. Das ist dann ja eine Privatkopie und die ist ausdrücklich durch §53 UrhG legitimiert.

Aber eigentlich argumentiere ich gar nicht auf der rechtliche Schiene. Ich möchte wissen, welchen Nutzen DRM für den Rechteinhaber hat, wo doch offensichtlich ist, dass keiner, der Musik umsonst haben will, sich durch DRM und Kopierschutz davon abhalten lässt. Man muss nur einmal Kazaa oder eDonkey starten....

Der einzige Sinn kann nur darin bestehen, dass die Rechteinhaber die Kopierbarkeit (und damit auch die Brennbarkeit) der DRM-geschützten Files komplett verbieten wollen, sobald die Konsumenten nicht mehr ausweichen können. D.h. sobald es die CD nicht mehr gibt und "böse" Programme dank TCPA und Longhorn-Nachfolger nicht mehr auf Rechnern laufen. Wenn man da erstmal die Kontrolle über den Großteil des Marktes hat, kann man auch kleinere, unbotmäßige Firmen zum mitmachen zwingen oder rausdrängen.

Snoop
 
zum thema "ungeeignetheit einer sicherung" und damit "unsinnigkeit" derselben:

man kann auch eine schlecker-filiale durch selbstsicheres auftreten und zumindest laienhafte kenntnis der deutschen sprache ihres geldbestandes berauben, ohne in wirkliche gefahr zu geraten, entdeckt zu werden, ist diese tat deswegen anders zu bewerten als ein bankraub mit schußwaffe??? abgesehen von der strafandrohung...
 
schnorri schrieb:
zum thema "ungeeignetheit einer sicherung" und damit "unsinnigkeit" derselben:

man kann auch eine schlecker-filiale durch selbstsicheres auftreten und zumindest laienhafte kenntnis der deutschen sprache ihres geldbestandes berauben, ohne in wirkliche gefahr zu geraten, entdeckt zu werden, ist diese tat deswegen anders zu bewerten als ein bankraub mit schußwaffe??? abgesehen von der strafandrohung...
Mein Gott, warum verstehst Du mich nicht? Es geht mir weder um die rechtliche noch um die moralische Einordnung von unberechtigten Kopien.

Selbstverständlich handelt es sich bei unberechtigten, d.h. nicht privaten, Vervielfältigungen um Handlungen, die dem UrhG widersprechen und damit illegal sind. Und selbstverständlich werden sie nicht dadurch legal, dass sie einfach zu umgehen sind.

Aber die Illegalität ist eben völlig unabhängig von DRM und gleichzeitig ist DRM zumindest in der heutigen Form vollkommen ungeeignet, Rechtsverstöße zu verhindern. Also wozu wird dieser Müll verwendet, wenn der einzige davon Betroffene der ehrliche Kunde ist, der sowieso für seine Musik bezahlen wollte?

Snoop
 
unberechtigtes nutzen einer fremden sache bleibt eine straftat. diese sache kann etwas dingliches sein, oder nicht dinglich...ob dieses nun "diebstahl", "betrug", "sachbeschädigung" "täuschung im rechtsverkehr bei datenverarbeitung" oder "vorbereiten eines angriffskrieges" heißt, bleibt wortklauberei.

soll eine sache/ein recht vor unberechtigter weitergabe/nutzung/gebrauch geschützt werden, ja oder nein.
wenn ja, kann dieses unberechtigte handeln strafbar sein.
ob dieses handeln durch den "ur"-eigentümer nun "speziell" gesichert wird ("DRM"), ob dieser schutz nun "gut" ("wirkungsvoll") ist oder durch tastendruck oder mit der handverdecken oder sonstwie verloren geht oder manipuliert werden kann, spielt doch für den sachverhalt gar keine rolle...
derjenige, dem eine sache oder ein recht gehört, möchte die verbreitung dieser sache kontrollieren, das kann sein gutes recht sein
...ob die durchgeführten maßnahmen ("DRM") einen Nutzen haben, ist die frage zwischen hase und igel, oder die sysiphos-geschichte, nach den existenzialisten hat ja auch er einen nutzen/freude daran, jeden tag, den stein den berg hinuafzuschleppen...

ob das drm einen derartigen nutzen hat, möchte ich mir keine gedanken machen wollen...

genauso könnte ich nachdenken, warum es bei uns ein dezimalsystem gibt und in anderen kulturen ein hexadezimalsystem oder noch ganz andere zählweisen... und das hat bei denen ja auch funktioniert.

und warum es soviele verschiedene kalendersysteme auf der welt gibt, wo ich persönlich mit dem hiesigen gregorianischen system ganz gut auskomme...

es gibt schon gerichtsentscheidungen, wo gramm-genau (einheiten/stückzahl) entschieden wird, z.b. im gesamten bereich der btm-kriminalität, da ist jedes gramm entscheidend, ob einstellung oder knast.
 
schnorri schrieb:
unberechtigtes nutzen einer fremden sache bleibt eine straftat. diese sache kann etwas dingliches sein, oder nicht dinglich...ob dieses nun "diebstahl", "betrug", "sachbeschädigung" "täuschung im rechtsverkehr bei datenverarbeitung" oder "vorbereiten eines angriffskrieges" heißt, bleibt wortklauberei.
Hast Du meinen Post überhaupt gelesen? Dass das unberechtigte Nutzen eine Straftat ist, habe ich 1. nie bestritten und 2. oben noch mal explizit geschrieben.
schnorri schrieb:
soll eine sache/ein recht vor unberechtigter weitergabe/nutzung/gebrauch geschützt werden, ja oder nein.
wenn ja, kann dieses unberechtigte handeln strafbar sein.
ob dieses handeln durch den "ur"-eigentümer nun "speziell" gesichert wird ("DRM"), ob dieser schutz nun "gut" ("wirkungsvoll") ist oder durch tastendruck oder mit der handverdecken oder sonstwie verloren geht oder manipuliert werden kann, spielt doch für den sachverhalt gar keine rolle...
Genau das habe ich doch oben geschrieben!
schnorri schrieb:
ob das drm einen derartigen nutzen hat, möchte ich mir keine gedanken machen wollen...
Es hat in der derzeitigen Form keinen Nutzen! DRM, wie es heute üblich ist, ist ungeeignet, auch nur einen Rechtsverstoß zu verhindern. Es kostet den Rechteinhaber Geld und den Konsumenten nervt es. Also wozu? DRM macht nur dann Sinn, wenn es wesentlich restriktiver eingesetzt und auch nicht mehr entfernbar ist. Und damit ist die Marschrichtung eigentlich klar.

Snoop
 
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