Wir streiten hier um des Kaisers Bart. § 434 BGB sagt recht klar, was im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung kein Sachmangel ist, nämlich wenn sich die Sache "für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann". Das Draufsetzen ist definitiv keine gewöhnliche Verwendung für ein Smartphone.
Puh bei dem definitiv wäre ich mir nicht so sicher. Abschließend wird das erst geklärt, wenn jemand prozessiert. Und i.d.R. kommt es dabei zu Vergleichen, weil Hersteller gar nicht wollen, dass sowas mal definitiv und abschließend geklärt wird
Der TE ist ja bei dieser Grundsatzdiskussion ein bisschen raus. Er hat wirklich doppelt ins Klo gegriffen, mein Beileid.
Zu den Verfechtern des gesunden Menschenverstandes: Den habe ich nie in Abrede stellen wollen. Allerdings sollte man da auch die Kirche im Dorf lassen. Es gibt Leute, die haben besseres zu tun als stundenlang die Frage zu wälzen welches Gerät nun am sinnvollsten ist. Macht ja auch nichts, genau dafür gibt es Dienstleistung, zum Beispiel den Verkäufer. Da man für diese Dienstleistung ja auch was zahlt, kann man auch ruhig erwarten, dass die einwandfrei ist. Als ob sich die Geier des gesunden Menschenverstandes in allen Belangen auskennen würden. Manche verwechseln auch 20 Minuten googeln mit Menschenverstand. Man muss sich ja schon anstrengen, vernünftige reviews zu finden. Meistens sind es glorifizierte Produktvorstellungen und/oder spec sheets. Ich trauere den Zeiten nach, als die PC Player die Verarbeitung getestet hat, indem sie es hat fallen lassen. Auch CRTs, meistens war die Verarbeitung aber mangelhaft
Also einfach ernsthafte reviews gibt es kaum.
Der Kern ist aber: es gibt eine Dienstleistung Verkaufsberatung für Leute, die sich nicht damit auskennen, aus welchen Gründen auch immer. Warum werden dann die Leute angefahren, wenn sie schlecht beraten werden? Das geht mir nicht in die Birne.