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Wasti9
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Hallo!
Wie in diesem Forum bereits bekannt, habe ich ein iPhone X von einem Händler als Gebrauchtware gekauft.
Nachdem ich mich unabsichtlich auf das Handy, welches auf einem weichen Sofa lag, saß, hat das Telefon einen defekten Bildschirm sowie eine abgebrochene Kameraabdeckung erhalten. Es war allerdings schon eine Panzerglasfolie verklebt (ist noch aufgeklebt und diese hat keine Risse erhalten) und das Mobiltelefon befand sich in einer Hülle.
Sollte nicht jeder Bildschirm eines modernen Mobiltelefons es aushalten, wenn man sich draufsetzt (vor allem bei weicher Unterlage)?
Für mich sieht es so aus, als ob ein minderwertiger Bildschirm verbaut wäre, insbesondere der Abriss der Kameraabdeckung entbehrt doch jedem Anspruch auf Haltbarkeit?
Wie kann es also sein, dass ein Bildschirm zwar Risse, aber keine Einschläge wie durch gewöhnlichen Fallschaden erhält? Gibt es dazu einen Konsens in der Rechtssprechung? Oder hat das Iphone X tatsächlich einen derart zerbrechlichen Bildschirm, der den Anforderungen des Alltags nicht mehr genügt?
Wie in diesem Forum bereits bekannt, habe ich ein iPhone X von einem Händler als Gebrauchtware gekauft.
Nachdem ich mich unabsichtlich auf das Handy, welches auf einem weichen Sofa lag, saß, hat das Telefon einen defekten Bildschirm sowie eine abgebrochene Kameraabdeckung erhalten. Es war allerdings schon eine Panzerglasfolie verklebt (ist noch aufgeklebt und diese hat keine Risse erhalten) und das Mobiltelefon befand sich in einer Hülle.
Sollte nicht jeder Bildschirm eines modernen Mobiltelefons es aushalten, wenn man sich draufsetzt (vor allem bei weicher Unterlage)?
Für mich sieht es so aus, als ob ein minderwertiger Bildschirm verbaut wäre, insbesondere der Abriss der Kameraabdeckung entbehrt doch jedem Anspruch auf Haltbarkeit?
Wie kann es also sein, dass ein Bildschirm zwar Risse, aber keine Einschläge wie durch gewöhnlichen Fallschaden erhält? Gibt es dazu einen Konsens in der Rechtssprechung? Oder hat das Iphone X tatsächlich einen derart zerbrechlichen Bildschirm, der den Anforderungen des Alltags nicht mehr genügt?