Wieso habe ich gerade das Gefühl, dass Du Garantie (Hersteller-bezogen) und Gewährleistung (Händler-bezogen) wieder vermengst? Oder ist in der Schweiz Händler das Selbe wie Hersteller? Schwer vorstellbar.
Ich habe das aus dem Link oben auch nicht herauslesen können - die Beweislastumkehr (Gewährleistung.bezogen) außen vorlassend.
Weil du bei uns im Garantiefall immer über den Händler, bei dem du dein Gerät gekauft hast, gehst. Der wickelt den Garantiefall für dich ab. Du kannst natürlich auch direkt zum Hersteller gehen, sofern er eine Garantie anbietet. Kann aber kritisch sein - gerade bei Apple (da dort oft ausgetauscht wird).
Szenario: Du kaufst ein iPhone bei Galaxus (die mittlerweile ja auch in DE aktiv sind) und hast bei Galaxus (CH) 2 Jahre Gewährleistung (gesetzlich) UND Garantie ('freiwillig') aufs iPhone. Während Apple dir parallel aufs Gerät 1 Jahr freiwillige Garantie bietet.
Die Kamera deines iPhones funktioniert nun 3 Monate nach dem Kauf nicht mehr. - Du gehst jetzt direkt zum Apple Store und die tauschen dein Gerät aus - wie man's kennt. So, jetzt hast' ein Problem: Apple gewährt dir zwar weitere 9 Monate Garantie. Galaxus aber muss das jetzt nicht mehr tun, da es sich ja nicht mehr ums Originalgerät zu Vertragsabschluss handelt.
Fazit: Du gehst also mit dem Kameradefekt nicht zum Hersteller sondern klüger direkt zu Galaxus (die das Gerät bei Apple an deiner Stelle austauschen lassen), dir das Austauschgerät zukommen lassen und jetzt aber wieder 24 Mt. Garantiezeit/Gewährleistung 'schuldig' sind. (Mit Anerkennung eines Mangels beginnt die Frist nach Reparatur/Austausch von vorne zu laufen.)
Insofern: Ja, ich vermenge Garantie und Gewährleistung - aber das mit gutem Grund, nämlich dem, dass es in der Praxis kau meinen Unterschied zwischen den beiden gibt. Sicherheitshalber ist man gut beraten, die AGBs bei Bestellung hinsichtlich des relevanten Abschnitts kurz zu überfliegen.
vgl. Deutschland (Gesetzl. Gewährleistung)
vs. Schweiz (Garantie)
Der Unterschied zeigt sich auch deutlich in den AGBs:
Schweiz: "Digitec Galaxus bzw. der Händler übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Filialabholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes."
Deutschland: "Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu."