iPhone bei eBay neu von privat kaufen mit Rechnung aus Vertragsverlängerung? Gewährleistungsansprüche?

Für DE
Die Gewährleistung tritt dann in Kraft, wenn der Mangel schon vor dem Kauf bestand. Mittels einer freiwilligen Garantie kann der Hersteller/Händler das auch anders handhaben. Bei Apple heißt das +care und gilt kostenlos bei Erwerb.
Darin versichert ist sogar Diebstahl eines iPhones. Allerdings sind bei diversen Schäden eine Eigenbeteiligung obligatorisch.
 
@iPhill So habe ich dich verstanden da ich um den Sachverhalt weiß.

In DE gilt seit letztem Jahr allerding 12 Monate für die Beweislastumkehr.
 
Wieso habe ich gerade das Gefühl, dass Du Garantie (Hersteller-bezogen) und Gewährleistung (Händler-bezogen) wieder vermengst? Oder ist in der Schweiz Händler das Selbe wie Hersteller? Schwer vorstellbar.
Ich habe das aus dem Link oben auch nicht herauslesen können - die Beweislastumkehr (Gewährleistung.bezogen) außen vorlassend.
Weil du bei uns im Garantiefall immer über den Händler, bei dem du dein Gerät gekauft hast, gehst. Der wickelt den Garantiefall für dich ab. Du kannst natürlich auch direkt zum Hersteller gehen, sofern er eine Garantie anbietet. Kann aber kritisch sein - gerade bei Apple (da dort oft ausgetauscht wird).

Szenario: Du kaufst ein iPhone bei Galaxus (die mittlerweile ja auch in DE aktiv sind) und hast bei Galaxus (CH) 2 Jahre Gewährleistung (gesetzlich) UND Garantie ('freiwillig') aufs iPhone. Während Apple dir parallel aufs Gerät 1 Jahr freiwillige Garantie bietet.
Die Kamera deines iPhones funktioniert nun 3 Monate nach dem Kauf nicht mehr. - Du gehst jetzt direkt zum Apple Store und die tauschen dein Gerät aus - wie man's kennt. So, jetzt hast' ein Problem: Apple gewährt dir zwar weitere 9 Monate Garantie. Galaxus aber muss das jetzt nicht mehr tun, da es sich ja nicht mehr ums Originalgerät zu Vertragsabschluss handelt.
Fazit: Du gehst also mit dem Kameradefekt nicht zum Hersteller sondern klüger direkt zu Galaxus (die das Gerät bei Apple an deiner Stelle austauschen lassen), dir das Austauschgerät zukommen lassen und jetzt aber wieder 24 Mt. Garantiezeit/Gewährleistung 'schuldig' sind. (Mit Anerkennung eines Mangels beginnt die Frist nach Reparatur/Austausch von vorne zu laufen.)

Insofern: Ja, ich vermenge Garantie und Gewährleistung - aber das mit gutem Grund, nämlich dem, dass es in der Praxis kau meinen Unterschied zwischen den beiden gibt. Sicherheitshalber ist man gut beraten, die AGBs bei Bestellung hinsichtlich des relevanten Abschnitts kurz zu überfliegen.

vgl. Deutschland (Gesetzl. Gewährleistung)
1684940933653.png

vs. Schweiz (Garantie)
1684940950581.png


Der Unterschied zeigt sich auch deutlich in den AGBs:
Schweiz: "Digitec Galaxus bzw. der Händler übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Filialabholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes."
Deutschland: "Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu."
 
Zuletzt bearbeitet:
In DE gilt seit letztem Jahr allerding 12 Monate für die Beweislastumkehr.
Für Gewährleistung. Wie ich vorher bereits geschrieben habe, der Mangel VOR dem Kauf bestehen. Das erste Jahr muss der Vertragspartner das beweisen, danach der Käufer.
Das Bashing auf Apple verstehe ich nicht. Sie geben eine zusätzliche Garantie.

Und noch einmal: Gewährleistung und Garantie sind nicht das Gleiche.
 
Wo Du über wen das Problem abwickelst, ist eine Sache - die mag von Land zu Land unterschiedlich sein. Aber darüber rede ich gar nicht - das sind formale Dinge.
In der Regel ist das in D nicht anders: man geht zuerst zum Händler, da ja auch zuerst die Gewährleistung greift. Da bleibt der Hersteller inkl. Garantie erst mal außen vor, denn nicht der Hersteller, sondern der Händler und der Käufer sind die Vertragspartner.
Der Händler kann/wird je nach Problem das Gerät an den Hersteller weiterleiten und holt sich dort Hersteller-Unterstützung im Zusammenhang mit der Garantie.

Ein Händler gibt keine Garantie. Kann er qua Funktion gar nicht. Und ein Garantiefall wird es erst, nachdem die Gewährleistung wegen der techn. Problemlage pausiert, bis der Händler die Sache mit dem Hersteller geklärt hat.
Zwischen Kunde & Händler besteht immer eine Gewährleistung innerhalb der gesetzlichen Fristen.
 
@Günther J Eine Beweislastumkehr gibt es doch nur bei der Gewährleistung in dem Kontext.

@LuckyOldMan Man kann die Garantie auch sofort in Anspruch nehmen ohne vorher die Gewährleistung bemüht zu haben.
 
Ein Händler gibt keine Garantie. Kann er qua Funktion gar nicht.
Das ist falsch, sehr viele Händler geben Garantien - deren Inhalt sie natürlich selbst bestimmen können. Auch in Deutschland.

Ein Händler-Beispiel von vielen wäre z.B. der Händler eBay.
 
sehr viele Händler geben Garantien

ich rede von Hersteller-Garantie und Händler-Gewährleistung Im Sinne der Wortbedeutung - so, wie wir es seit Jahren kennen.

Klar kann ein Händler Dir "garantieren", dass das ein gutes Produkt ist und Dir diesbezüglich Angebote machen. Auch N. Blüm hat uns garantiert: "Die Rente ist sicher."
Das Wort "Garantie" hat sich in vielen Bereichen breitgemacht - wir reden aber doch von etwas Anderem.

Warum wird wohl oben im Text zwischen Gewährleistung und Herstellergarantie unterschieden? Und warum steht vornedran ".... Informationen"? Eben weil es zwei verschiedene Bereiche sind, der Händler aber als eine Vertragseite seinen Kunden über die Bedingungen beim Kauf informiert/informieren muss. Dazu gehört eben auch die Herstellergarantie.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für Gewährleistung. Wie ich vorher bereits geschrieben habe, der Mangel VOR dem Kauf bestehen.
Vorsicht: Die Ursache für den Mangel muss ab Werk bestehen, nicht der Mangel selbst. Wenn das Display später ausfällt, taucht dieses Problem erst später auf... aber wenn es auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen ist, dann ist es ein Fehler der von Anfang an vorlag. So wird bei manchen Mängeln auch argumentiert, dass Produkte wenigstens qualitativ so gut hergestellt werden müssen, dass sie zumindest die ersten zwei Jahre überleben, und wenn ein Defekt in den ersten 24 Monaten auftritt, dann kann das eigentlich auf einen Mangel ab Werk zurückzuführen sein.

Und so kann man bei "Luxusgütern" wie iPhones schon argumentieren, dass die in den ersten zwei Jahren eigentlich nur aufgrund eines Mangels bei der Herstellung ausfallen. Das wird in der Realität auch sicher so sein, nur verkaufen uns die Hersteller für blöd und vor allem Apple lässt einen ab dem 13. Monat dann auf dem Schaden sitzen.

Bei Apple heißt das +care und gilt kostenlos bei Erwerb.
Darin versichert ist sogar Diebstahl eines iPhones.
Du vermischt da einiges. Die Geräte von Apple kommen mit einer "limited warranty" ab Werk, das heißt nicht AppleCare+ und hat damit nichts zu tun. AC+ ist eine optionale kostenpflichtig zu erwerbende Versicherungsleistung. Und da gibt es beim iPhone wieder zwei Varianten, wovon die gewöhnliche einen Diebstahl nicht abdeckt, nur die richtig teure. Apple gewährt zusätzlich für die AC+-Laufzeit eine separate Garantie, die -glaube ich- unter den gleichen Bedingungen wie die limited warranty läuft.
 
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Verkäufer können auch Garantien geben. Zum Teil geben sie Garantien auch über die Vermittlung einer Versicherung die für die Garantieleistung einsteht. Ein Unterschied zwischen Garantie und (EU) Gewährleistung ist unbestritten.
 
Garantie/Gewährleistung (die hierzulande quasi gleichbedeutend sind)
M.E. Quatsch.
Genauso wie in D unterliegt die Gewährleistung in CH gesetzlich geregelten Vorgaben.
Und genauso wie in D, ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers, welche dieser nach Lust und Laune frei gestalten kann und somit kann diese erheblich von der Gewährleistung abweichen.
 
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Das sind für mich Angebote/Dienste der neueren Zeit. Hat mit dem Sinn der Hersteller-Garantie, so wie wir sie seit Jahrzehnten bei Geräten kennen, nichts zu tun.
Das sagt doch auch keiner oder? Es geht hier um Garantie und Gewährleistung und da gibt es auch Varianten auch wenn du die nicht kennst oder meinst. Deswegen kann man die ja trotzdem diskutieren. Sind ja auch andere Länder und Sitten und und und ... hier Schweiz und Deutschland z. B.. Und da gibt es eben auch Unterschiede in der Gewährleistung die @iPhill angesprochen hat. Das hat er ja selber auch dann näher geklärt bzw. erklärt. Ihm ging es doch nur um die sorglosen 24 Monate im Gegensatz zu Deutschland wegen der Beweislastumkehr hier.
 
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Das sind für mich Angebote/Dienste der neueren Zeit. Hat mit dem Sinn der Hersteller-Garantie, so wie wir sie seit Jahrzehnten bei Geräten kennen, nichts zu tun.
Garantie ist das Stichwort! Was es für Dich persönlich heißt, spielt keine Rolle! Man sollte sich angewöhnen, präzise die Worte entsprechend ihrer Bedeutung anzuwenden. Dann gibt es auch keine "Quasi"-Verwirrungen. ;)

Ich gebe bei Privatverkäufen grundsätzlich auch immer Garantie - nämlich dafür, daß meine Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen sind!
 
Ich hab mir das ganze jetzt mal beim 💩 durchgelesen.

ich kann bestätigen dass man auch nach 60 Tagen Frist das Gerät unter Umständen immer noch aktivieren kann für ACP

Folgende Vorgehensweise die ist etwas anderes als wenn man direkt bei AppleCare plus anruft sondern man muss in der Filiale anrufen, sagen das Gerät jetzt erst die Aktivierung hatte und die Abdeckung abgelaufen ist beziehungsweise keine Möglichkeit zum Kauf angeboten wird.

Sollte der Mitarbeiter nicht darauf eingehen dann die bitte mit der Vertragsabteilung zu sprechen, das wird gewährt und siehe da Hokuspokus lange Rede kurzer Sinn man kann danach auch noch AppleCare plus abschließen allerdings telefonisch nur.

in der Regel verbindet der Apple Mitarbeiter in der Filiale dich schon selbst dann mit der Vertragsabteilung, woher ich das weiß? Selber schon 2 mal gemacht. Ohne explizit nach der Vertragsabteilung zu fragen.

warum passiert mir das? Weil ich manchmal iPhones kaufe und die geschätzten Geschäftskundinnen schenke sozusagen, und die liegen dann bis sie zum Einsatz kommen.(Die iPhones nicht die Kundinnen)
 
Bei Otto habe ich für die AW SE 39 Euro für die 3 Jahre Gewährleistung bezahlt. Klar ist Apple billiger, schließlich haben die das Insider Wissen um die Apple Produkte und geben auch 1 Jahr der GL, sogar umsonst.
 
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Und genauso wie in D, ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers
Eben genau nicht! Durch die Nicht-Existenz einer Beweislastumkehr (wie in DE), wird der Händler (Verkäufer) von Gesetzes wegen verpflichtet, während 24 Monaten für die einwandfreie Funktion des Kaufgegenstandes zu haften - sprich: garantieren.
Daher: Obschon rechtlich ein Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht sieht es de facto so aus, dass ein Händler aus Privatkundensicht eine 2-jährige Garantie anbieten muss.
Und wie @RealRusty richtig erkannt hat, geht es genau darum: Als Kunde habe ich in der Schweiz 24 Monate lang 'Ruhe', während ich mir in Deutschland ab dem 7. 13. Monat 'Sorgen machen muss', dass ich im Falle eines Defekts in die Röhre guck'.

Edit: Dank geht an @RealRusty :)
 
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Seit 2022 sind es 12 Monate und dann schaut der Kunde in DE in die Röhre. Bis 2021 waren es 6 Monate.
 
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