iPhone bei eBay neu von privat kaufen mit Rechnung aus Vertragsverlängerung? Gewährleistungsansprüche?

Wenn das Gerät noch eingeschweißt und somit komplett neu ist, dazu auch noch die Rechnung bei liegt würde ich mir da keine Gedanken drüber machen und einfach fröhlich kaufen. Dazu schließt du Apple Care ab und gut.
Entweder du findest noch irgendwo einen alten Apple Care, die aktuellen Care+ lassen sich nur bis 60 Tage nach dem ursprünglichen Kauf abschließen!
Daher vorher mit dem Verkäufer das ursprüngliche Kaufdatum abklären!
 
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Entweder du findest noch irgendwo einen alten Apple Care, die aktuellen Care+ lassen sich nur bis 60 Tage nach dem ursprünglichen Kauf abschließen!
Daher vorher mit dem Verkäufer das ursprüngliche Kaufdatum abklären!
Ist das nicht eigentlich so das das du Apple Care 60 Tage nach erster Aktivierung des Geräts abschließen kannst? Komisch war bei mir immer so. Jetzt bei meinem 13er auch.
 
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Auf der Apple Seite steht „60 Tage nach dem Kauf“. Ich würde aber ganz stark von Aktivierung ausgehen. Woher soll ein gekauftes iPhone denn wissen, dass es gerade gekauft wurde und die 60 Tage nun starten, wenn es nicht an das Datum der Aktivierung gekoppelt ist.
 
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Ne Apple Care bind ich mir sicher nicht auf. Hätte ich das jedes Mal gemacht … von dem Geld könnte ich mir jetzt zig iPhones kaufen.
 
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Und wenn du es kaufen solltest, dann würde ich es abholen. Nicht per DHL versichert dann kannst du jede Unwegbarkeiten ausschliessen.
Wie das der Verkäufer noch was zahlen monatl. etc. Ich denke das du dann auch wenn du es erwirbst Apple Care abschliessen kannst.
Denn die 60 Tag beginnen erst mit Aktivierung des iPhone. Das sollte wie schon oben mal erwähnt noch komplett versiegelt sein wenn er es schon mal ausggepackt hat kannst du nicht sicher sein ob er es nicht schon getestet hat.
 
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Woher soll ein gekauftes iPhone denn wissen, dass es gerade gekauft wurde
Das iPhone weiß es nicht, aber die Apple-Systeme. Beobachte mal die Verkäufer bei Apple-Geräten. Die erfassen irgendetwas an einem Computer. Wahrscheinlich die Seriennummer in Verbindung mit dem Kaufdatum. Damit kann der Apple Care-Zeitraum bereits mit dem Kaufdatum beginnen, auch wenn das Gerät erst Tage oder Wochen aktiviert wird.
 
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Man verzichtet ja "lediglich" auf die Gewährleistung und die ist nach der Beweislastumkehr (6 bzw. 12 Monate) auch meistens relativ wenig wert.
Das deckt man ja mit der Garantie ebenfalls ab hat nur weniger Optionen bei der Wahl der Nachbesserung (hier Garantiebedingungen). Ist die Ersparnis gut dann passt das schon. Wenn man dann ohnehin noch AC+ plant ist das noch viel weniger ein Faktor.

Meine 81 jährige Schwiegermutter hat sich so z. B. ein Samsung A52 gekauft.

Wer auf eine Gewährleistung nicht verzichten möchte, für den ist das natürlich nichts.
 
Der m.E. berichtigte Einwand wurde unter #11 genannt.
Wenn das iP aus Vertragsfinazierung stammt, bin ich mir nicht sicher wie der Eigentumsvorbehalt geregelt ist.
 
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Der m.E. berichtigte Einwand wurde unter #11 genannt.
Wenn das iP aus Vertragsfinazierung stammt, bin ich mir nicht sicher wie der Eigentumsvorbehalt geregelt ist.
Bei einer Vertragsverlängerung ist das scheinbar kein Problem. Vodafone z. B. rät auch schonmal zum Verkauf des Handys falls man es selber nicht benötigt. Es ist ja keine Finanzierung sondern eine Vereinbarung Vertrag verlängern gegen Handy.
 
Bei einer Vertragsverlängerung ist das scheinbar kein Problem. Vodafone z. B. rät auch schonmal zum Verkauf des Handys falls man es selber nicht benötigt. Es ist ja keine Finanzierung sondern eine Vereinbarung Vertrag verlängern gegen Handy.
AGB Vodafone

Edit - siehe nächster Post

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Letztendlich würde der Eigentumsvorbehalt generell da auch recht wenig bringen, da der Käufer das Gerät gutgläubig erwerben kann.

Zudem kann die Gewährleistung gegen den Erstverkäufer einfach vom Zweitverkäufer an den Zweitkäufer abgetreten werden. Anders lautende AGB Klauseln sind unwirksam.
 
Entweder du findest noch irgendwo einen alten Apple Care, die aktuellen Care+ lassen sich nur bis 60 Tage nach dem ursprünglichen Kauf abschließen!
Daher vorher mit dem Verkäufer das ursprüngliche Kaufdatum abklären!

Wenn er ein eingeschweißtes Gerät kauft, hat er damit im Regelfall kein Problem, da das Gerät noch nicht aktiviert ist.
 
So, Thema erledigt, hatte kein Bock mehr zu warten … 😁

Gibt bei eBay gerade eine Gutscheinaktion, hab jetzt direkt vom Händler eins für 998€ gekauft 😃
… damit bin ich dann sogar „etwas unter 1000€“ wie im Eingangspost gewünscht 😁
 
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die Raten weiterzuzahlen, könnte der Provider theoretisch das Gerät ohne Wertersatz zurückfordern, egal wer dann gerade Besitzer ist.
Theoretisch je nach Vertragswerk ja ,praktisch ist das noch nie passiert, Verkäufer A macht eine Vertragsverlängerung bei einem Provider. Direkt danach verkauft er es an Verkäufer B Verkäufer B verkauft dass direkt danach gewinnbringend an Verkäufer C Verkäufer C fährt beruflich ins Ausland und trifft beim Saufgelage D sie spielen Karten und Verkäufer C verliert das Handy an Saufkumpel D ….

niemand, absolut niemand bei einem Provider würde diese Sache verfolgen das steht in keinem Kosten-Nutzen-Verhältnis ….. deshalb ist auch immer nur der der die Vertragsverlängerung macht der Ansprechpartner und rein rechtlich gesehen der Vertragspartner und keine Dritten. Alles andere ist wie man so schön sagt je nach Vertrag gegenstandslos

ich habe noch nie einen Vertrag mit einem Handy abgeschlossen steht für mich in keinem Verhältnis. Ich hab jetzt im Moment Vodafone Red M unlimited für 18 € das nennt sich Vodafone Red M ohne Smartphone. Hatte erst immer 40 GB für 15 € und jetzt haben sie mir das Angebot gemacht für ein paar Euro mehr komplett Unlimited. Also 23 € komplett inklusive Vodafone One number für die Watch. Verrückt dass man für die eSIM noch bezahlen muss heutzutage
 
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Ich habe ein iPad über Privat gekauft, original verpackt, nicht aktiviert.
Nach Aktivierung, zeigt mir das Gerät unter Info an: Abdeckung abgelaufen und ich kann kein AC+ abschliessen.
Rücksprache mit Apple-Hotline und die sagen, sie brauchen eine Rechnung mit Rechnungsdatum...
 
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Hi,
Tja, das ist normal so bei Apple, der Private Verkäufer wird wohl eine Rechnung von Apple oder Händler haben.
LG Franz
 
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Abdeckung abgelaufen und ich kann kein AC+ abschliessen.
Dann dürften die 60 Tage ab Kauf wohl verstrichen sein?! Oder hat der Verkäufer etwas anderes (etwa ein bestimmtes Kaufdatum) angegeben?

Dann hilft tatsächlich nur die Rechnung, damit das im Apple System korrigiert werden kann.
Vielleicht ist der Verkäufer so nett und lässt dir eine Kopie zukommen.
 
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Dann dürften die 60 Tage ab Kauf wohl verstrichen sein?! Oder hat der Verkäufer etwas anderes (etwa ein bestimmtes Kaufdatum) angegeben?

Dann hilft tatsächlich nur die Rechnung, damit das im Apple System korrigiert werden kann.
Vielleicht ist der Verkäufer so nett und lässt dir eine Kopie zukommen.
Was für ne Kopie? :unsure:
Wenn du das Gerät kaufst, dann brauchst du die original Rechnung, bzw. ich würde darauf bestehen beim Kauf / Kontaktaufnehme :)
 
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