iPhone bei eBay neu von privat kaufen mit Rechnung aus Vertragsverlängerung? Gewährleistungsansprüche?

Dann dürften die 60 Tage ab Kauf wohl verstrichen sein?! Oder hat der Verkäufer etwas anderes (etwa ein bestimmtes Kaufdatum) angegeben?

Dann hilft tatsächlich nur die Rechnung, damit das im Apple System korrigiert werden kann.
Vielleicht ist der Verkäufer so nett und lässt dir eine Kopie zukommen.
Ich wollte von meiner Seite, mit Bezug auf #33, nur unterstreichen, dass die Aktivierung keine Rolle spielt, sondern das Kaufdatum.
Bzgl Kopie Rechnung bin ich gerade dran scheint sich aber schwierig zu gestalten...
 
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Ein privater Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Originalrechnung beim Verkauf mit auszuhändigen.
 
Ein privater Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Originalrechnung beim Verkauf mit auszuhändigen.
Außer natürlich er gibt explizit an, dass die Originalrechnung beigelegt ist - eigentlich etwas komisch, dass das hier nicht der Fall war, wenn das ein brandneues iPad ist. Kann natürlich ein unerwünschtes Geburtstagsgeschenk gewesen sein, oder die Rechnung wurde direkt verschmissen, beides waren bei mir in der Vergangenheit schon Gründe für einen Verkauf ohne Rechnung. Blöd ist es natürlich, AC+ sollte aber evtl. auch ohne Rechnung möglich sein:

Bzgl Kopie Rechnung bin ich gerade dran scheint sich aber schwierig zu gestalten...
Wenn du in den Einstellungen die verbleibende Garantiedauer abrufst, wird sie dir angezeigt? Also ist Apple bekannt, dass das Gerät sich noch in der Garantie befindet? Wenn nicht, hast du nämlich gar keine Garantie, sofern der Verkäufer dazugeschrieben hat dass das Ding noch in der Garantie ist, wäre das somit eine Falschangabe und rechtlich wärst du berechtigt eine Nachbesserung zu fordern (also im einfachsten Falle natürlich Übermittlung der Rechnung...).

Wenn aber ein Ablaufdatum dort hinterlegt ist und einfach nur die 60 Tage abgelaufen sind, solltest du auch so an AC+ kommen. Du kannst AC+ auch nach 60 Tagen innerhalb des einen Garantiejahres abschließen, dazu an der Hotline einen Termin für eine Evaluierung in einem Apple Store ausmachen, dort wird das iPad dann geprüft und dir direkt wieder zurückgegeben. Nach 24-48 Stunden wird nochmal für einige Tage die Option für AC+ freigeschaltet. Nicht immer, man hat keinen Anspruch darauf, aber sofern das Gerät in einem einwandfreien Zustand ist, sollte es funktionieren.

Falls für die Evaluierung auch die Rechnung benötigt wird, schaut es blöd aus, notfalls kannst du mit dem Gerät an einem ruhigeren Vormittag auch einfach so in den Apple Store gehen ohne Termin und dort direkt dein Glück versuchen, falls die Hotline eine Terminvereinbarung ohne aktualisiertes Kaufdatum mit Rechnung ausschließt. So einen Fall hatte ich noch nicht, daher weiß ich es nicht.

Abdeckung abgelaufen
Achso überhaupt die ganze Garantie abgelaufen... kann das überhaupt sein? Eventuell ist das Modell erst in den letzten 12-14 Monaten erschienen (zB Air 5), dann wäre das zumindest unwahrscheinlich. Aber leider, sofern der Verkäufer im Angebot nicht erwähnt hat, dass das Gerät mit Garantie oder Rechnung daherkommt, wird es wohl schwer zu argumentieren sein.
 
Du kannst AC+ auch nach 60 Tagen innerhalb des einen Garantiejahres
Seit wann soll das für AC+ möglich sein?
Für den alten ACPP war das normal, dass man diesen innerhalb der regulären Garantielaufzeit nachbuchen/aktivieren konnte.

Beim AC+ waren aber seit Beginn der Vermarktung die 60 Tage Frist ab Kaufdatum kommuniziert und in den Vertragsbedingungen genannt.
 
Seit wann soll das für AC+ möglich sein? [...] Beim AC+ waren aber seit Beginn der Vermarktung die 60 Tage Frist ab Kaufdatum kommuniziert und in den Vertragsbedingungen genannt.
Die Möglichkeit besteht für AC+ seit 2022, es besteht kein Anspruch darauf und Apple bewirbt es nicht.
 
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Das iPad war jungfräulich, da gibt es keinen Zweifel.
Das war die originale Einschweissung mit Aufreißstreifen.
Unter Abdeckung steht folgendes - ich werde mal im Apple Store vorsprechen, ob die bei Vorlage eventuell mehr machen können.


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Welche Rechnung?
Darum geht es doch hier die ganze Zeit, sie fehlt.
 
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Das iPad war jungfräulich, da gibt es keinen Zweifel.
Wenn es kein iPad Pro M2 war, könnte es schon seit mehr als 12 Monaten jungfräulich herumgelegen sein. Hängs vielleicht an den Mac und schau dir das Fertigungsdatum mit coconutBattery an. Meistens erscheint Abdeckung abgelaufen wenn das Ding wirklich vor mehr als einem Jahr verkauft wurde. Dass kein Kaufdatum vorliegt und die Abdeckung überhaupt nicht ermittelt werden kann ist selten, weil das heutzutage von Apple ungefähr geschätzt wird, und dann höchstens um ein paar Monate abweicht.
 
Hab ich mir schon gedacht :ROFLMAO:
Zumal Du ja auch schon vorher was zum Thema geschrieben hattest.
 
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Tja, zu viel Multitasking ist ungesund :))
 
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Das iPad war jungfräulich, da gibt es keinen Zweifel.
Das war die originale Einschweissung mit Aufreißstreifen.
Unter Abdeckung steht folgendes - ich werde mal im Apple Store vorsprechen, ob die bei Vorlage eventuell mehr machen können.


Anhang anzeigen 397573
Das ist schon echt komisch, denn meine AW6 die 1,5 Jahre im Schrank lag und die ich dann vor kurzem ausgepackt und aktiviert habe bietet mir AC an und auch die Abdeckung ist nicht abgelaufen.
Ich denke der Gang zum Store wird definitiv richtig sein.
 
Wisst Ihr, wir das bei anderen Anbietern wie Google oder Samsung in Verbindung mit Privatkauf über Ebay und Co. läuft? Ich meine aus Vertragsverlängerungen mit bspw. Vodafone oder O2.
Wie sichert man sich als Käufer ab, dass es im Garantiefall keinen Stress gibt?
 
Wisst Ihr, wir das bei anderen Anbietern wie Google oder Samsung in Verbindung mit Privatkauf über Ebay und Co. läuft? Ich meine aus Vertragsverlängerungen mit bspw. Vodafone oder O2.
Wie sichert man sich als Käufer ab, dass es im Garantiefall keinen Stress gibt?
Ich habe keine konkreten Erfahrungen damit, aber wenn Google / Samsung Garantie auf die Geräte geben und du die Garantieunterlagen (also meist die Rechnung als Kaufnachweis mit Seriennummer) hast, dann können sie dir die Garantie nicht verweigern, weil die an das Gerät gebunden ist.

Anders sieht es mit der Gewährleistung aus, die erstmal nur zwischen (gewerblichem) Verkäufer und ursprünglichem Käufer gilt. Aber laut dieser Seite kann man mit dem privaten Weiterverkäufer einen Vertrag schließen, dass er seine Gewährleistungsrechte an dich abtritt (was auch nicht durch die AGBs des ursprünglichen Verkäufers unterbunden werden kann).

Der Unterschied ist ja generell: Die Garantie würdest du gegenüber Google oder Samsung geltend machen. Die Gewährleistung gegenüber Vodafone oder O2.
 
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dann können sie dir die Garantie nicht verweigern, weil die an das Gerät gebunden ist.
In manchen Garantiebedingungen steht die Einschränkung auf den Erstkäufer.
Woran die Garantie gebunden ist unterliegt halt der Vertragsfreiheit.
 
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In manchen Garantiebedingungen steht die Einschränkung auf den Erstkäufer.
Woran die Garantie gebunden ist unterliegt halt der Vertragsfreiheit.
Stimmt, du hast natürlich Recht – so können sie es dir verweigern. Man muss also vor dem Kauf die Garantiebedingungen lesen!
 
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