gibt es nicht diese ausfuhrbeschränkungen von € 175,-- Warenwert/ Person ?!?
aus
www.usatipps.de:
Bei Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland sind zollfrei:
* 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak (für Personen ab 17 Jahren),
* 1 l Spirituosen über 22 % oder 2 l Wein (für Personen ab 17 Jahren),
* 50g Parfüm oder 0,25 Liter Eau de Toilette,
* 500 g Kaffee oder 200g Kaffee-Auszüge, -Essenzen oder Konzentrate (für Person ab 15 Jahren),
* Arzneimittel in reiseüblichen Mengen für den persönlichen Gebrauch
* sonstige Waren im Gegenwert von insgesamt 175 Euro, ausgenommen Goldlegierungen und –plattierungen und Treibstoff (soweit nicht im serienmäßig eingebauten Tank eines Fahrzeugs bzw. bis zu 10 Liter im Reservekanister).
Insbesondere die letzte Grenze sollte man bei Einkäufen in den USA beachten, denn es handelt sich um eine Freigrenze. Wird sie bei einer unteilbaren Ware (einem Kleidungsstück oder einem Schmuckstück usw.) überschritten, ist der gesamte Warenwert abgabepflichtig. Auch Waren, die aus zwingendem Anlass gekauft wurden oder in den USA bereits benutzt wurden (Kleidung, Sportgeräte usw.) sind nur im Rahmen dieser Freigrenzen abgabenfrei. Der Wert mehrerer abgabepflichtiger Einkäufe wird zusammengerechnet. Auch gilt die Freigrenze pro Person und kann nicht bei mehreren Reisenden addiert werden (ein Ehepaar, dass nur ein Kleidungsstück im Warenwert von 200 Euro in den USA gekauft hat, muss hierauf mithin Abgaben zahlen).
Die Freigrenze bestimmt sich nach dem Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer. Es empfiehlt sich, den Kaufbeleg der Reisemitbringsel aufzubewahren; andernfalls riskiert man, dass deren Wert geschätzt wird.
Werden die Mengen- oder Wertgrenzen überschritten, fallen Einfuhrabgaben an. Die Waren müssen bei einem Zollbeamten mündlich angemeldet werden.
Die Einfuhrabgaben werden pauschaliert erhoben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
* der Wert der Reisemitbringsel übersteigt nicht den Wert von 350 Euro je Reisenden,
* die Waren befinden sich im persönlichen Gepäck des Reisenden und
* sind zu dessen persönlichem Ge- oder Verbrauch oder als Geschenk bestimmt.
Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 13,5 % des Warenwertes. Zollbegünstigungen, sog. Präferenzen, bestehen für Einfuhren aus den USA und Kanada übrigens nicht.
Wird die Grenze von 350 Euro überschritten, kann es richtig teuer werden. Es gilt der je nach Ware individuelle Zolltarifsatz, außerdem werden Einfuhrumsatzsteuer (zurzeit 16 %, bei Büchern, Lebensmitteln und anderen ermäßigt besteuerten Waren 7 %) und ggf. Verbrauchsteuern (Mineralöl-, Tabak-, Branntwein-, Bier-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnis-, Kaffeesteuer) erhoben . Aus dem als Schnäppchen gedachten Einkauf kann so das Gegenteil werden.
Allerdings sind PC-Zubehör "frei"...