Sollte ich von irgend einem Versandhändler Ware zugeschickt bekommen die ich nicht bestellt habe muss ich sie nicht zurückgeben oder bezahlen ich darf die Ware behalten.
Das stimmt doch nicht. Lies mal Absatz II des Paragraphen.
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Sollte ich von irgend einem Versandhändler Ware zugeschickt bekommen die ich nicht bestellt habe muss ich sie nicht zurückgeben oder bezahlen ich darf die Ware behalten.
Davon bin ich dann wohl immer fälschlicherweiße ausgegangen. Aber vieleicht bezieht es sich auch auf solche Lockangebote wie Münzen ect. die wirklich an meine Adresse mit meinem Namen versendet werden, die ich aber nicht bestellt habe. Dann darf ich sie behalten aber nicht verkaufen und muss sie auch nicht bezahlen.
Der "Kunde" macht gar nichts, was verboten wäre. Schon gar nicht handelt es sich um Diebstahl.
Unverlangt zugeschickte Ware muss man nicht melden, zurückschicken oder sonstwas.
Unverlangt zugeschickte Ware muss man nicht melden, zurückschicken oder sonstwas.
Jedenfalls darf nicht bestellte Ware nicht verkaufen. Und das ist hier ... wohl passiert.
Kein Händler kann von mir verlangen, dass ich unverlangt erhaltene Ware ewig in meiner Wohnung lagere.
Dafür hat er allerdings keine Beweise. Er erzählt ja nur von einem aktivierten (woher auch immer er das weiß).
Hallo zusammen,
Woher ich das weiß: Rechnung per Mail von Apple erhalten. Darau stehen die Seriennummern der Phones. Bei Apple auf der Homepage unter Support kann man mit der Seriennummer seine Anspruch auf Garantie prüfen. Bei einem iPhone was neu ist steht da "Bitte aktivieren Sei ihr..." Bei einem von meinen Beiden steht nun aber seit 5.8. "Ihre Garantie läuft ab am..."
Grüße
Wie läuft das denn mit der Suite Nummer? Und wieso hast du die einfach kopiert? Ist das so wie ein Code in dem die Adresse gespeichert ist?
Zeitgleich würde ich Borderlinx und DHL (ggf. über die Presseabteilung) fragen, wie denn so ein Fehler passieren konnte und was SIE jetzt gedenken zu tun. Und auch fragen, ob jetzt die Standard-DHL Haftung greift.
Womit soll man denn DHL drohen?
Mit der Veröffentlichung der Tatsache, dass sie an die angegebene Adresse geliefert haben?
Das ist wie bei der Packstation. Unter dem Namen kommt eine Nummer (Suite-Nummer, na ja, dummer Name ...). Anhand derer wirst Du zugeordnet, das ist Deine persönliche ID. Ich denke mal, genau das wird der TE leider nicht verstanden haben und hat sie deshalb kopiert. Ist jetzt aber auch egal. Wie gesagt, Fehler kann man machen, passiert ist passiert.
Ansonsten:
Jungs, nochmals, ihr argumentiert hier mit dem BGB. Wir haben noch nicht mal geklärt, welches Recht gilt, ich *vermute* mal, englisches Recht.
So bitte, dann mal die betreffenden Paragraphen zitieren.
Ich sehr es sehr schwierig, das recht auch durchzusetzen. Man weiss ja noch nicht mal, wo derjenige wohnt, der die iPhones hat. Wenn der jetzt zum Beispiel in der Schweiz wohnt, dann würde ein Deutscher einen Schweizer vermutlich in England verklagen, falls dieses Recht dort anzuwenden ist oder er würde ihn in der Schweiz verklagen (nach welchem Recht??). Dafür einen Anwalt zu finden dürfte teurer werden als 2 iPhones.
Realistischer also, bei Borderlinx und DHL Druck zu machnen, ggf. auch mit der Androhung der Öffentlichkeit.
Borderlinx soll die Adresse rausrücken, dann würde ich da mal ein bestimmtes, aber freundliches Einschreiben-Rückschein hinsenden.
Zeitgleich würde ich Borderlinx und DHL (ggf. über die Presseabteilung) fragen, wie denn so ein Fehler passieren konnte und was SIE jetzt gedenken zu tun. Und auch fragen, ob jetzt die Standard-DHL Haftung greift.
Bei DHL gleich gross einsteigen, Mail hier an die Geschäftsführung in D mit cc: Presseabteilung.
Ich würde so argumentieren, dass ich einen Fehler gemacht habe, Borderlinx aber einen in der gleichen Größe. Sollte man an den Empfänger der iPhones aus welchen Gründen auch immer nicht rankommen, kann man vielleicht mit Borderlinx/DHL einen Vergleich schliessen, besser zum Beispiel die Hälfte ersetzt zu bekommen als gar nix.
Aber halte uns bitte auf dem Laufenden.
Anwalt ist eingeschaltet.