Iphone 4 gestohlen durch falsche Suite Nummer (Borderlinx)

Realistischer also, bei Borderlinx und DHL Druck zu machnen, ggf. auch mit der Androhung der Öffentlichkeit.
Borderlinx soll die Adresse rausrücken, dann würde ich da mal ein bestimmtes, aber freundliches Einschreiben-Rückschein hinsenden.

Es gibt vermutlich auch in UK einen Datenschutz. Warum sollte BLX also die Kunden hinter einer Postfachadresse rausrücken. Das wird vermutlich nur nach Anzeige und anwaltlicher Hilfe klappen. Zumindest hoffe ich das für den User. Sollte er die Adresse bekommen, dann hat er aus meiner Sicht gute Chancen die Geräte zu bekommen.
 
Normalerweise gilt das Recht, wo die "Tat" begangen wurde, das wäre England. Nur muss man erst mal klären, ob es strafrechtlich überhaupt eine Tat war und wie das Zivilrecht solle Fälle bewertet. Wie gesagt, ich weiss es nicht (Fakt ist Bestellung eines iPhones in UK, Lieferung von Apple UK nach UK, Weiterleitung einer englischen Firma an einen Kunden (wo wir nicht wissen, wo der sitzt), Auftraggeber war ein Deutscher). In jedem Fall ist diese Konstellation nicht trivial.

Nochmals: Borderlinx hat den Fehler gemacht, die Nummer NICHT mit dem Namen zu vergleichen. Denen (so würde ich argumentieren) hätte auffallen müssen, dass Name und Nummer nicht zusammen passen. Im Zweifelsfall hätte man das iPhone zurück schicken müssen. So würde ich auch argumentieren, bei DHL und Borderlinx. Und wenn die nicht wollen, dann hilft die Argumentation mit Presse/Öffentlichkeit. Was willst Du denn sonst machen? Klar, Du kannst den Empfänger und auch Borderlinx verklagen. Viel Spass, ob da -falls überhaupt vorhanden- eine Rechtsschutzversicherung zahlt ist sehr fraglich. Und wenn man keine hat, kann man das gleich vergessen. Wenn man die Adresse vom Empfänger hat, kann man dem (falls in Deutschland) noch einen Anwalt auf den Hals hetzen, das hält sich mit einem Schreiben preislich in Grenzen (vorher mit dem Anwalt vereinbaren, so 100-150 EUR müsste es max. kosten).
 
Es gibt vermutlich auch in UK einen Datenschutz. Warum sollte BLX also die Kunden hinter einer Postfachadresse rausrücken. Das wird vermutlich nur nach Anzeige und anwaltlicher Hilfe klappen. Zumindest hoffe ich das für den User. Sollte er die Adresse bekommen, dann hat er aus meiner Sicht gute Chancen die Geräte zu bekommen.

Genau das sind hier die Fragen, da kenne ich das englische Recht bzw. den Datenschutz nicht. Wenn man die Adresse dann hat und es ist ein Deutscher, bei dem auch noch etwas zu holen ist, dann sehe ich die Chancen auch nicht als so schlecht an. Aber wenn keine Rechtsschutzversicherung zahlt, dann wird die Klage sicherlich teurer als beide iPhones, wenn es soweit kommt. Da sollte aber eine anwaltliche Mahnung reichen, wenn der Typ noch einigermassen bei Verstand ist.
 
Womit soll man denn DHL drohen?
Mit der Veröffentlichung der Tatsache, dass sie an die angegebene Adresse geliefert haben?

Bei der Erfassung der Sendung bei BLX wurde übersehen, dass das Postfach (Suite) nicht mit dem Namen übereinstimmt. Hier hat BLX nicht reagiert. Mir sind die AGB von BLX nicht bekannt und daher weiss ich auch nicht ob sie diese Prüfung überhaupt durchführen müssen oder ob die Suite-Nummer das einzige Kriterium ist. Öffentlicher Druck dürfte aber vermutlich nicht hilfreich sein. Wenn BLX einen Fehler gemacht haben, dann sind sie ja eventuell schon selber an der Sache dran...
 
Öffentlicher Druck dürfte aber vermutlich nicht hilfreich sein. Wenn BLX einen Fehler gemacht haben, dann sind sie ja eventuell schon selber an der Sache dran...

Die Drohung mit der Öffentlichkeit ist de facto das einzige Mittel, was man intelligent anwenden kann ohne große Kosten und ohne viel Aufwand. Aber natürlich darf das niemals im ersten Schritt geschehen, vielleicht im dritten Schritt, wenn Borderlinx bzw. DHL definitiv nichts machen wollen. Man darf diese Munition natürlich nicht vorzeitig verschiessen... Vieleicht sieht Borderlinx ja auch alles ein und ersetzt den Schaden und kümmert sich selbst um die "Rückholung", wer weiss es. Es ist sicherlich spannend, wie die reagieren..
 
Normalerweise gilt das Recht, wo die "Tat" begangen wurde, das wäre England. Nur muss man erst mal klären, ob es strafrechtlich überhaupt eine Tat war und wie das Zivilrecht solle Fälle bewertet. Wie gesagt, ich weiss es nicht, aber das da deutsches Recht gilt (Bestellung eines iPhones in UK, Lieferung von Apple UK nach UK, Weiterleitung einer englischen Firma an einen Kunden (wo wir nicht wissen, wo der sitzt), Auftraggeber war ein Deutscher. In jedem Fall ist diese Konstellation nicht trivial.

Nochmals: Borderlinx hat den Fehler gemacht, die Nummer NICHT mit dem Namen zu vergleichen. Denen (so würde ich argumentieren) hätte auffallen müssen, dass Name und Nummer nicht zusammen passen. Im Zweifelsfall hätte man das iPhone zurück schicken müssen. So würde ich auch argumentieren, bei DHL und Borderlinx. Und wenn die nicht wollen, dann hilft die Argumentation mit Presse/Öffentlichkeit. Was willst Du denn sonst machen? Klar, Du kannst den Empfänger und auch Borderlinx verklagen. Viel Spass, ob da -falls überhaupt vorhanden- eine Rechtsschutzversicherung zahlt ist sehr fraglich. Und wenn man keine hat, kann man das gleich vergessen. Wenn man die Adresse vom Empfänger hat, kann man dem (falls in Deutschland) noch einen Anwalt auf den Hals hetzen, das hält sich mit einem Schreiben preislich in Grenzen (vorher mit dem Anwalt vereinbaren, so 100-150 EUR müsste es max. kosten).

Naja die Tat wurde ja eher weniger in UK begangen - Der Empfänger, der die/das iPhone nicht rausrückt wird denke ich mal, wenn der TE Glück hat in Deutschland sitzen. Dafür muss er aber erst mal die Adresse/Namen von BLX bekommen.

BLX befindet sich ja gerade noch im Aufbau glaube ich und ansonsten weiß ich persönlich auch nicht, wie normal es ist, neben der Kundennummer, die ja anzugeben war noch den Namen zu vergleichen? Ist es vlt. sogar so vorgesehen, dass mehrere Leute über eine Kundennummer (Firma) bestellen können?

Ich denke man kann da eigentlich nur auf die Kulanz von BLX hoffen oder eben, dass sie die Anschrift vom Empfänger herausrücken und dieser dann in Deutschland sitzt und vlt. iwie greifbar ist.



Die Drohung mit der Öffentlichkeit ist de facto das einzige Mittel, was man intelligent anwenden kann ohne große Kosten und ohne viel Aufwand. Aber natürlich darf das niemals im ersten Schritt geschehen, vielleicht im dritten Schritt, wenn Borderlinx bzw. DHL definitiv nichts machen wollen. Man darf diese Munition natürlich nicht vorzeitig verschiessen...

Was hat DHL denn damit zu tun? Die haben das Paket doch an die richtige Anschrift geliefert?

Borderlinx hat an sich ja auch keinen Fehler gemacht, außer den Namen noch mal mit der Kundennummer zu vergleichen - Ob die Medien da jetzt groß drauf anspringen werden?


Bei einer Überweisung wird doch mittlerweile auch nicht mehr der Name mit der KTO verglichen so weit ich das richtig mitbekommen habe - Da ist man dann auch erst mal gearscht.
 
Borderlinx Terms & Conditions

You will take all reasonable measures to ensure that the products you order are correctly addressed to your Borderlinx address, including your name and exact suite number. As noted in Section 28, additional handling fees in identifying the recipient may apply if your package was incorrectly or inadequately addressed.

Borderlinx will not be liable for products lost or damaged in transit from the seller to the Borderlinx export facility.
 
Normalerweise gilt das Recht, wo die "Tat" begangen wurde, das wäre England.

Sagt wer? Welche Straftat ist denn in England begangen worden? X hat von BLX eine Nachricht erhalten, dass ein iPhone für ihn angeliefert wurde. Eventuell hat X auch selber eins bestellt... X hat es dann an sich schicken lassen, vermutlich nach DE. Ist das jetzt schon eine Straftat? Erst nach Eintreffen des iPhone hat X gesehen das es nicht für ihn bestimmt ist. Wenn sich jetzt der Eigentümer der Ware meldet und diese zurück haben möchte und X rückt die Sache nicht raus, dann könnte es aus meiner laienhaften Sicht eine Straftat sein (Unterschlagung). Und wo wurde jetzt die Straftat begangen - wenn es denn eine ist?
Interessant ist auch was passiert wenn X das Teil schon verkauft hat. Interessant auch für den Käufer des iPhone. Denn X hatte ja (vermutlich) nicht das Recht es zu verkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was hat DHL denn damit zu tun? Die haben das Paket doch an die richtige Anschrift geliefert?

Borderlinx hat an sich ja auch keinen Fehler gemacht, außer den Namen noch mal mit der Kundennummer zu vergleichen - Ob die Medien da jetzt groß drauf anspringen werden?


Bei einer Überweisung wird doch mittlerweile auch nicht mehr der Name mit der KTO verglichen so weit ich das richtig mitbekommen habe - Da ist man dann auch erst mal gearscht.

Bei DHL kann man es ausnutzen, dass Borderlinx eine Partnerfirma ist. Und DHL macht auf der deutschen Seite Werbung für Borderlinx, empfiehlt Borderlinx. Da könnte man schon mal anfragen, wie die denn dazu stehen, dass ihre Partnerfirma nicht lesen kann und ob sie Borderlinx weiter empfehlen.

Borderlinx ist gerade im Aufbau, auch die Partnerschaft zu DHL, die können keine schlechte Presse gebrauchen. Das ist die Chance, die zu motivieren etwas zu tun. Aber wie gesagt, wir wissen ja gar nicht, wie die reagieren und ob sie etwas tun, vielleicht ist Borderlinx ja auch kulant.

Klar, das ist alles nen ganz dünner Strohhalm. Aber wer eine bessere Idee hat (ausser massive Anwaltsattacke, die teuer wird), bitte.... Und ob es was bringt, weiss ich auch nicht. Aber ich würde es versuchen. Verlieren kann man ja nix mehr. :(
 
Sagt wer? Welche Straftat ist denn in England begangen worden? Er hat von BLX eine Nachricht erhalten, dass ein iPhone für ihn angeliefert wurde. Eventuell hat er auch selber eins bestellt... Er hat es dann an sich schicken lassen, vermutlich nach DE. Ist das jetzt schon eine Straftat? Erst nach Eintreffen des iPhone hat er gesehen das es nicht für ihn bestimmt ist. Wenn sich jetzt der Eigentümer der Ware meldet und diese zurück haben möchte und er rückt die Sache nicht raus, dann könnte es aus meiner laienhaften Sicht eine Straftat sein (Unterschlagung). Und wo wurde jetzt die Straftat begangen - wenn es denn eine ist?

Genau das wissen wir beide nicht. Es gibt auch die Möglichkeit, dass -richtig, falls es überhaupt eine Straftat war- die ursächliche Entstehung Rechtsgrundlage ist - und die war in England (in Besitznahme der iPhones in England, die einem nicht gehörten durch Weiterleitung). Aber hier kommen wir nicht weiter ohne einen Anwalt für internationales Recht, abgesehen davon bringt das dem TE auch nix. Wenn es ein Deutscher ist, würde ich ihn auch in Deutschland mit einem deutschen Anwalt angehen, falls notwendig. Und hier geht es ja erstmal um Zivilrecht, sprich Herausgabe oder Ersatz der iPhones.
 
Sie haben doch scheinbar an die angegebene Adresse geliefert. Mithin können sie offensichtlich lesen.

Die Adresse besteht aus

Name
zugewiesener Nummer

Für den Namen und die Nummer gibt es unterschiedliche Zieladressen, diese passen nicht zusammen.
Aber laut AGB (oder wie es im englischen heisst ;)) müssen sie das ggf. ja gar nicht prüfen, sondern nehmen nur die Nummer. Tja, das ist dann dumm, halte ich aber für ein grenzwertiges Verhalten eines Dienstleisters. Klar ist natürlich, die haben das aufgrund des Ansturmes nicht geprüft.

Um es deutlich zu sagen: Der TE ist sicherlich zu 80% an der Situation selbst Schuld. Aber das war nicht die Frage, er wollte Hilfe, was man machen könnte. Und sonst habe ich hier wenig konstruktives gelesen.
Vielleicht lernt ja auch Borderlinx daraus und macht nochmals nen Check zukünftig...
 
Die Adresse besteht aus

Name
zugewiesener Nummer

Für den Namen und die Nummer gibt es unterschiedliche Zieladressen, diese passen nicht zusammen.
Aber laut AGB (oder wie es im englischen heisst ;)) müssen sie das ggf. ja gar nicht prüfen, sondern nehmen nur die Nummer. Tja, das ist dann dumm, halte ich aber für ein grenzwertiges Verhalten eines Dienstleisters. Klar ist natürlich, die haben das aufgrund des Ansturmes nicht geprüft.

Um es deutlich zu sagen: Der TE ist sicherlich zu 80% an der Situation selbst Schuld. Aber das war nicht die Frage, er wollte Hilfe, was man machen könnte. Und sonst habe ich hier wenig konstruktives gelesen.
Vielleicht lernt ja auch Borderlinx daraus und macht nochmals nen Check zukünftig...

Was ist dadran denn bitte Grenzwertig?

Wenn ich eine Überweisung bei meiner Bank tätige muss ich auch die richtige, von mir gewünschte Empfänger-KTO angeben und kann nicht enfach irgend eine Nummer nehmen und einen Namen dazu schreiben.

Borderlinx könnte in Zukunft etl. noch mal die Nummer mit dem Namen gegenchecken, aber das ist für die ja auch ein ziemlicher Mehraufwand wage ich zu behaupten.



Noch mal zu DHL und der Presse - Glaubst du wirklich die juckt das? :D Die versuchen doch so schon alle Forderungen gegenüber sich selbst abzuwimmeln... ;)
 
...
Um es deutlich zu sagen: Der TE ist sicherlich zu 80% an der Situation selbst Schuld. Aber das war nicht die Frage, er wollte Hilfe, was man machen könnte. Und sonst habe ich hier wenig konstruktives gelesen.
Vielleicht lernt ja auch Borderlinx daraus und macht nochmals nen Check zukünftig...

Der TE ist zu 100% selber Schuld an der Situation.
Davon unabhängig gilt es zu betrachten, wie sich der ungewollte Empfänger nach welchem Recht verhalten müsste.
Es bleibt spannend!
 
Wieviele Sendungen laufen über Borderlinx? Und man will die Presse informieren, weil EINE Sendung falsch gelaufen ist?
 
Lang ist das Studium her, aber ich denke es ist folgendermaßen:

TE --> Empfänger X: Solange X in Deutschland wohnt, stellt sich die Frage welches Recht angewendet werden muss nicht. X ist Besitzer, hat aber kein Besitzrecht und muss die iPhones an den TE (Eigentümer) herausgeben. Borderlinx hat da erstmal gar nichts mit zu tun, außer bzgl. der Adresse.

TE --> Borderlinx: Die Frage ist, ob hier überhaupt ein Anspruch besteht.
 
Hm blöde Sache das!
Es kann ja nicht jeder so neunmal klug sein, wie ihr!
Wenn man sich hier den ganzen Sachverhalt durchgelesen hat, ist es ja auch leicht zu sagen
"..mir wäre das sicher nicht passiert"
Mit tut der TE leid! :-(
 
Leute hört doch mal endlich auf euch gegenseitig Vorwürfe zu machen und wartet, bis weitere Ergebnisse durch den TE gepostet werden.
 
Lang ist das Studium her, aber ich denke es ist folgendermaßen:

TE --> Empfänger X: Solange X in Deutschland wohnt, stellt sich die Frage welches Recht angewendet werden muss nicht. X ist Besitzer, hat aber kein Besitzrecht und muss die iPhones an den TE (Eigentümer) herausgeben. Borderlinx hat da erstmal gar nichts mit zu tun, außer bzgl. der Adresse.

TE --> Borderlinx: Die Frage ist, ob hier überhaupt ein Anspruch besteht.

Hallo zusammen,
so sehe ich das auch. Borderlinx hat HÖCHSTENS den "Fehler" (man beachte die Anführungszeichen! ;-)) gemacht meinen Namen nicht mit der Nummer abzugleichen. Der Rest ist meine Schuld. --> das einzige was Borderlinx damit noch zu tun hat, ist dass die die Adresse des anderen Kunden haben. Wenn BL sich kulant verhält und mir dennoch was erstattet freue ich mich natürlich. Ansonsten muss ich sagen, dass BL bis jetzt in dem Thema sehr bemüht ist. (zumindest habe ich den Eindruck ;-)).

Ich habe ja auch nie geschrieben, dass ich BL einen Vorwurf mache, sondern ganz alleine mir und dem kleinen Wicht der wohl Kohle nötig hat.

Im Gegensatz dazu sehe ich meine Ansprüche an Kunde X. Nach meinem Verständnis habe ich die iPhones bezahlt. Ich habe hier die original Rechnung mit Seriennummern. Daher sind die Telefone mein Eigentum. Wenn Ihm der Fehler auffällt, was vielleicht ja auch noch nicht passiert ist.... wer weiß..., dann habe ich doch das Recht auf Herausgabe meines Besitzes. Oder liege ich damit so falsch?

Wegen dem geltenden Recht hat mir mein Anwalt das auch so erklärt, dass die eigentliche "Tat", die Unterschlagung wie ich nun weiß ;-) durch Kunde X stattgefunden hat. Daher deutsches Recht, wenn er ein Deutscher ist.

Wenn Kunde X im Ausland sitzt wirds natürlich schwierig.

Es bleibt spannend!
Grüße
 
Nach der Rechtlichen Grundlage des Landes wo die Straftat begangen wurde, also wo das Paket entgegengenommen wurde.

Wobei, wenn ich so darüber nachdenke, hat der "Täter" sich das Paket ja selber von England schicken lassen, von seiner Eigenen Borderlinx Adresse.

Da wird wohl nur ein Anwalt helfen können.

LG Rubrix

Es gilt das recht wo das Paket in empfang genommen wurde, da der Empfänger ja nicht prüfen konnte das es sich in seinem Borderlinx Postfach nicht um seine Ware handelt.
Der Empfänger sitzt sehr wahrscheinlich in GE oder AT da es in SZ ja SIM-Lock freie IPhones günstiger als in UK gibt, und auf Grund das der "Täter" in einem
Deutschen Forum schreibt, wird er wohl kein Spanier oder Afrikaner sein.
Aber spätestens nach öffnen des Pakets und Prüfen des Lieferscheins muss dem "Täter" klar sein das es sich nicht um seine Ware handelt.

Deutsches und Österreichisches Recht ist in diesen Punkt sehr ähnlich.

Ich sehe für den TE gute Chancen.
 
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