Das ist wie bei der Packstation. Unter dem Namen kommt eine Nummer (Suite-Nummer, na ja, dummer Name
...). Anhand derer wirst Du zugeordnet, das ist Deine persönliche ID. Ich denke mal, genau das wird der TE leider nicht verstanden haben und hat sie deshalb kopiert. Ist jetzt aber auch egal. Wie gesagt, Fehler kann man machen, passiert ist passiert.
Ansonsten:
Jungs, nochmals, ihr argumentiert hier mit dem BGB. Wir haben noch nicht mal geklärt, welches Recht gilt, ich *vermute* mal, englisches Recht.
So bitte, dann mal die betreffenden Paragraphen zitieren.
Ich sehr es sehr schwierig, das recht auch durchzusetzen. Man weiss ja noch nicht mal, wo derjenige wohnt, der die iPhones hat. Wenn der jetzt zum Beispiel in der Schweiz wohnt, dann würde ein Deutscher einen Schweizer vermutlich in England verklagen, falls dieses Recht dort anzuwenden ist oder er würde ihn in der Schweiz verklagen (nach welchem Recht??). Dafür einen Anwalt zu finden dürfte teurer werden als 2 iPhones.
Realistischer also, bei Borderlinx und DHL Druck zu machnen, ggf. auch mit der Androhung der Öffentlichkeit.
Borderlinx soll die Adresse rausrücken, dann würde ich da mal ein bestimmtes, aber freundliches Einschreiben-Rückschein hinsenden.
Zeitgleich würde ich Borderlinx und DHL (ggf. über die Presseabteilung) fragen, wie denn so ein Fehler passieren konnte und was SIE jetzt gedenken zu tun. Und auch fragen, ob jetzt die Standard-DHL Haftung greift.
Bei DHL gleich gross einsteigen, Mail hier an die Geschäftsführung in D mit cc: Presseabteilung.
Ich würde so argumentieren, dass ich einen Fehler gemacht habe, Borderlinx aber einen in der gleichen Größe. Sollte man an den Empfänger der iPhones aus welchen Gründen auch immer nicht rankommen, kann man vielleicht mit Borderlinx/DHL einen Vergleich schliessen, besser zum Beispiel die Hälfte ersetzt zu bekommen als gar nix.
Aber halte uns bitte auf dem Laufenden.