Iphone 4 gestohlen durch falsche Suite Nummer (Borderlinx)

Sollte ich von irgend einem Versandhändler Ware zugeschickt bekommen die ich nicht bestellt habe muss ich sie nicht zurückgeben oder bezahlen ich darf die Ware behalten.

Das stimmt doch nicht. Lies mal Absatz II des Paragraphen.
 
Davon bin ich dann wohl immer fälschlicherweiße ausgegangen. Aber vieleicht bezieht es sich auch auf solche Lockangebote wie Münzen ect. die wirklich an meine Adresse mit meinem Namen versendet werden, die ich aber nicht bestellt habe. Dann darf ich sie behalten aber nicht verkaufen und muss sie auch nicht bezahlen.
 
Der "Kunde" macht gar nichts, was verboten wäre. Schon gar nicht handelt es sich um Diebstahl.

Unverlangt zugeschickte Ware muss man nicht melden, zurückschicken oder sonstwas.
 
Davon bin ich dann wohl immer fälschlicherweiße ausgegangen. Aber vieleicht bezieht es sich auch auf solche Lockangebote wie Münzen ect. die wirklich an meine Adresse mit meinem Namen versendet werden, die ich aber nicht bestellt habe. Dann darf ich sie behalten aber nicht verkaufen und muss sie auch nicht bezahlen.

Genau so ist es.
Der Fall vom Dirk ist aber ein wenig anders gelagert.
Jedenfalls darf man die nicht bestellte Ware aber nicht verkaufen. Und das ist hier im gegenständlichen Fall wohl passiert.
 
Der "Kunde" macht gar nichts, was verboten wäre. Schon gar nicht handelt es sich um Diebstahl.

Unverlangt zugeschickte Ware muss man nicht melden, zurückschicken oder sonstwas.

Na ja, so einfach ist das Leben auch nicht...
 
Unverlangt zugeschickte Ware muss man nicht melden, zurückschicken oder sonstwas.

Man darf sie aber auch nicht verkaufen und muss Sie rausgeben, wenn es verlangt wird. D.h. wenn mit einem Kontakt aufgenommen wird, muss man schon reagieren.
 
Jedenfalls darf nicht bestellte Ware nicht verkaufen. Und das ist hier ... wohl passiert.

Dafür hat er allerdings keine Beweise. Er erzählt ja nur von einem aktivierten (woher auch immer er das weiß).
 
Unerlangt zugeschicke Ware darf man auch verkaufen.

Man muss sie aber eine angemessenen Zeit lagern für den Fall, dass der Eigentümer sie abholen will.

Nach Ablauf der angemessenen Zeit darf man die Ware verkaufen, verschenken, verschrotten, was auch immer.

Man muss die Ware natürlich nicht bis an sein Lebensende im Schrank liegen lassen.
 
Spätestens ab dem Zeitpunkt ab dem sich der Händler wegen der falsch versendeten Ware meldet, da der Empfänger dies dann weiß und erkannt hat. (-> Absatz 2 des Paragraphen)
 
Wenn der Eigentümer sich meldet, kann man ihm anbieten, die Ware bis zur Abholung zu lagern. Hierbei kann man auch eine angemessene Frist setzen. Danach darf man die Ware vernichten.

Kein Händler kann von mir verlangen, dass ich unverlangt erhaltene Ware ewig in meiner Wohnung lagere.
 
Kein Händler kann von mir verlangen, dass ich unverlangt erhaltene Ware ewig in meiner Wohnung lagere.

Aber das tut der Händler hier ja nicht. Er will ja die Ware zurück. Ist ja nur ein Irrtum. Was bringt es dem Händler in diesem Fall, wenn die iPhone beim falschen Empfänger bleiben? Nix.
 
Dafür hat er allerdings keine Beweise. Er erzählt ja nur von einem aktivierten (woher auch immer er das weiß).

Hallo zusammen,
Woher ich das weiß: Rechnung per Mail von Apple erhalten. Darau stehen die Seriennummern der Phones. Bei Apple auf der Homepage unter Support kann man mit der Seriennummer seine Anspruch auf Garantie prüfen. Bei einem iPhone was neu ist steht da "Bitte aktivieren Sei ihr..." Bei einem von meinen Beiden steht nun aber seit 5.8. "Ihre Garantie läuft ab am..."

Grüße
 
Hallo zusammen,
Woher ich das weiß: Rechnung per Mail von Apple erhalten. Darau stehen die Seriennummern der Phones. Bei Apple auf der Homepage unter Support kann man mit der Seriennummer seine Anspruch auf Garantie prüfen. Bei einem iPhone was neu ist steht da "Bitte aktivieren Sei ihr..." Bei einem von meinen Beiden steht nun aber seit 5.8. "Ihre Garantie läuft ab am..."

Grüße

Ich gehe aber richtig in der Annahme das du nicht weißt ob er nun das andere verkauft hat ect. Und auch von den "anderen Fällen" weißt du nichts genaueres. Wie läuft das denn mit der Suite Nummer? Und wieso hast du die einfach kopiert? Ist das so wie ein Code in dem die Adresse gespeichert ist?
 
Wie läuft das denn mit der Suite Nummer? Und wieso hast du die einfach kopiert? Ist das so wie ein Code in dem die Adresse gespeichert ist?

Das ist wie bei der Packstation. Unter dem Namen kommt eine Nummer (Suite-Nummer, na ja, dummer Name ;) ...). Anhand derer wirst Du zugeordnet, das ist Deine persönliche ID. Ich denke mal, genau das wird der TE leider nicht verstanden haben und hat sie deshalb kopiert. Ist jetzt aber auch egal. Wie gesagt, Fehler kann man machen, passiert ist passiert.

Ansonsten:

Jungs, nochmals, ihr argumentiert hier mit dem BGB. Wir haben noch nicht mal geklärt, welches Recht gilt, ich *vermute* mal, englisches Recht.
So bitte, dann mal die betreffenden Paragraphen zitieren. ;)

Ich sehr es sehr schwierig, das recht auch durchzusetzen. Man weiss ja noch nicht mal, wo derjenige wohnt, der die iPhones hat. Wenn der jetzt zum Beispiel in der Schweiz wohnt, dann würde ein Deutscher einen Schweizer vermutlich in England verklagen, falls dieses Recht dort anzuwenden ist oder er würde ihn in der Schweiz verklagen (nach welchem Recht??). Dafür einen Anwalt zu finden dürfte teurer werden als 2 iPhones.

Realistischer also, bei Borderlinx und DHL Druck zu machnen, ggf. auch mit der Androhung der Öffentlichkeit.
Borderlinx soll die Adresse rausrücken, dann würde ich da mal ein bestimmtes, aber freundliches Einschreiben-Rückschein hinsenden.
Zeitgleich würde ich Borderlinx und DHL (ggf. über die Presseabteilung) fragen, wie denn so ein Fehler passieren konnte und was SIE jetzt gedenken zu tun. Und auch fragen, ob jetzt die Standard-DHL Haftung greift.
Bei DHL gleich gross einsteigen, Mail hier an die Geschäftsführung in D mit cc: Presseabteilung.

Ich würde so argumentieren, dass ich einen Fehler gemacht habe, Borderlinx aber einen in der gleichen Größe. Sollte man an den Empfänger der iPhones aus welchen Gründen auch immer nicht rankommen, kann man vielleicht mit Borderlinx/DHL einen Vergleich schliessen, besser zum Beispiel die Hälfte ersetzt zu bekommen als gar nix.

Aber halte uns bitte auf dem Laufenden.
 
Zeitgleich würde ich Borderlinx und DHL (ggf. über die Presseabteilung) fragen, wie denn so ein Fehler passieren konnte und was SIE jetzt gedenken zu tun. Und auch fragen, ob jetzt die Standard-DHL Haftung greift.

Das war kein Fehler von DHL oder Borderlinx sondern von dirk80 selbst der eine Suite Nummer kopiert hat die ihm nicht gehört. Da kann Borderlinx und auch DHL nichts dafür.
 
Womit soll man denn DHL drohen?

Mit der Veröffentlichung der Tatsache, dass sie an die angegebene Adresse geliefert haben?
 
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Womit soll man denn DHL drohen?

Mit der Veröffentlichung der Tatsache, dass sie an die angegebene Adresse geliefert haben?

Das sehe ich auch so, die Drohung mit der Öffentlichkeit halte ich nicht für den idealen Weg?!
 
"Oh der Herr, XYZ hat jetzt aber schon viele iPhones bestellt da müssen wir jetzt mal nachfragen ob er zuviel Geld hat oder unsere Nutzer nur zu blöd sind ihre eigene Suite Nummer einzutragen."
 
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Das ist wie bei der Packstation. Unter dem Namen kommt eine Nummer (Suite-Nummer, na ja, dummer Name ;) ...). Anhand derer wirst Du zugeordnet, das ist Deine persönliche ID. Ich denke mal, genau das wird der TE leider nicht verstanden haben und hat sie deshalb kopiert. Ist jetzt aber auch egal. Wie gesagt, Fehler kann man machen, passiert ist passiert.

Ansonsten:

Jungs, nochmals, ihr argumentiert hier mit dem BGB. Wir haben noch nicht mal geklärt, welches Recht gilt, ich *vermute* mal, englisches Recht.
So bitte, dann mal die betreffenden Paragraphen zitieren. ;)

Ich sehr es sehr schwierig, das recht auch durchzusetzen. Man weiss ja noch nicht mal, wo derjenige wohnt, der die iPhones hat. Wenn der jetzt zum Beispiel in der Schweiz wohnt, dann würde ein Deutscher einen Schweizer vermutlich in England verklagen, falls dieses Recht dort anzuwenden ist oder er würde ihn in der Schweiz verklagen (nach welchem Recht??). Dafür einen Anwalt zu finden dürfte teurer werden als 2 iPhones.

Realistischer also, bei Borderlinx und DHL Druck zu machnen, ggf. auch mit der Androhung der Öffentlichkeit.
Borderlinx soll die Adresse rausrücken, dann würde ich da mal ein bestimmtes, aber freundliches Einschreiben-Rückschein hinsenden.
Zeitgleich würde ich Borderlinx und DHL (ggf. über die Presseabteilung) fragen, wie denn so ein Fehler passieren konnte und was SIE jetzt gedenken zu tun. Und auch fragen, ob jetzt die Standard-DHL Haftung greift.
Bei DHL gleich gross einsteigen, Mail hier an die Geschäftsführung in D mit cc: Presseabteilung.

Ich würde so argumentieren, dass ich einen Fehler gemacht habe, Borderlinx aber einen in der gleichen Größe. Sollte man an den Empfänger der iPhones aus welchen Gründen auch immer nicht rankommen, kann man vielleicht mit Borderlinx/DHL einen Vergleich schliessen, besser zum Beispiel die Hälfte ersetzt zu bekommen als gar nix.

Aber halte uns bitte auf dem Laufenden.

Wieso sollte denn englisches Recht gelten? Der Empfänger sitzt ja ziemlich wahrscheinlich in Deutschland.

DHL wird da denke ich mal gar nichts zahlen - Borderlinx verschickt doch auch unversichert so weit ich das vor 1-2 Monaten richtig gelesen hatte.

Man könnte höchstens Boarderlinx versuchen dran zu bekommen, was aber aufgrund der Tatsache, dass man selber quasi eine falsch Angabe gemacht hat auch Schwierig sein sollte. Zudem hat Bordrlinx ja scheinbar auch eine Angabe zur Haftung gemacht, die wohl nur 100€ Max. beträgt.

Wenn der Empfänger also nicht zahlen will bzw. ein netter Betrüger ist, bekommt der TW vlt. die 100€ von Boarderlinx - Wobei es ja eigtl. nicht mal deren Fehler war.
 
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