picknicker1971
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Grundsätzlich hast Du als Käufer die Wahl, die auf die gesetzliche Gewährleistung oder freiwillige Hersteller Garantie zu berufen.Die erste Frage bei Apple war "wo haben Sie das iPhone gekauft?" Hätte ich es bei MM gekauft, hätte ich dort hinfahren können und wie oben beschrieben eine Ewigkeit warten können.
Gewährleistung => Händler und Garantie => Apple.
Bei Kauf nei Apple sprichst Du mit der selben "Person"
Es ist die Frage worauf man sich beruft:
Wenn man sich auf die gesetzliche Gewährleistung beruft, dann ist das "relativ" klar geregelt. Es gibt viele Grundsatzurteile, etc pp.
zB gibt es den Irrglauben, dass der Händler das Recht auf 3 malige Nachbesserung hat. Dem ist nicht so - Der Käufer hat das Wahlrecht hat auf Nacherfüllung (umgangssprachlich Nachbesserung) oder Nachlieferung (umgangssprachlich Ersatz). Letzteres kann bei Unverhältnissmässigkeit vom Verkäufer abgelehnt werden und er kann sich auf Nacherfüllung berufen. Die Rechtsprechung spricht von 20% Mehrkosten Nachlieferung vs Nachbesserung - klassisches Bsp ist bei einem Auto/Neuwagen.
Sollte die Nacherfüllung 2x fehlschlagen, kann der KV abgewickelt werden.
Wenn man sich auf die freiwillige Garantie beruft, dann läuft es gemäß der Garantiebestimmungen vom Hersteller