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nöö, die Krankenkasse hat weder die Krankengeschichte noch die Krankenakte.Klar, Datenschutz ist sehr wichtig. Aber überlegt doch mal folgendes: Wenn jemand heute unbedingt die Krankengeschichte einer Person herausfinden will, geht das ganz simpel über die Krankenakte bei der kranken Kasse oder Krankenversicherung.
nöö, die Krankenkasse hat weder die Krankengeschichte noch die Krankenakte.
nein, eine Rechnung bekommen die nur bei privatversicherten. Gesetzlich Versicherte werden anonymisiert nicht mit den einzelnen Ärzten, sondern mit der kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet
doch, ist sie. Deine Krankengeschichte liegt als Privatversicherter bei der Krankenversicherung, als gesetzlich Versicherter bei der kassenärztlichen Vereinigung.Aber zumindest bei Privatpatienten ist die e-card dann (datenschutzrechtlich) kein wesentlicher Unterschied, oder?
nur um das mal klar zu stellen: ich halte das deutsche Gesundheitssystem für eine Errungenschaft und würde die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht als Betrüger bezeichnen.die e-card ist nur für die Armen, die bei einer gesetzlichen Kasse betro.. äh versichert werden
Jeder hat das Recht eine Kopie seiner Patientenakte zu bekommen
Das stimmt nicht ganz.
doch, ist sie. Deine Krankengeschichte liegt als Privatversicherter bei der Krankenversicherung, als gesetzlich Versicherter bei der kassenärztlichen Vereinigung.
Im Normalfall hat also kein Dritter darauf Zugriff. Was auch Sinn macht: was hat es den Dermatologen zu interessieren ob ich von meinem Urologen Viagra verschrieben bekomme.
Schlimmer: Was mache ich, wenn beim Vorstellungsgespräch der Betriebsarzt gerne mal meine eGK ins Lesegerät stecken möchte (ich weiss dass das verboten ist, trotzdem: weigere ich mich da, werde ich die Stelle nicht bekommen).
Noch mal andersrum gefragt: Was ist denn bitte schön für Patienten/Ärzte der Vorteil an der eGK?