Xhizors
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Sorry – hatte ganz vergessen mich noch einmal zu melden. Seitens der GWE gab es »natürlich« keinerlei Reaktion. Von unserer Seite ist am 05. Dezember unsere letzte »außergerichtliche« Mahnung an die GWE per Einschreiben raus gegangen, nun hat die GWE noch einmal bis zum 19. Dezember Zeit sich in irgendeiner Weise mit mir in Verbindung zu setzen, ab dem 20. Dezember geht die weitere Kommunikation über meinen Anwalt und das Gericht.
Da hatte ich mich im vorab informiert gehabt, dass Schreiben das ich erhalten hatte, wurde in soweit geändert, dass das Verbot des Gerichtes nicht mehr greift. Daher sind wir auch der Meinung, dass bei unserem Gegenangebot das Verbot auch nicht greift.sondern um die Form – und die kommt meines Erachtens nach wie vor »offiziell« daher.