Gewerbeauskunft-Zentrale.de …

Xhizors

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… gegebenenfalls ist dieser »Verein« ja auch dem ein oder anderen von euch – durch TV-Reportagen oder wegen Gewerbetreibenden im Familien- oder Bekanntenkreis – bekannt. Normalerweise ärgert man sich ja nur über den dreisten Abzockversuch, wenn mal wieder ein dubioses Adressbuch-Angebot eingeht, die dazu noch den Anschein erwecken wollen ein offizielles Behördenschreiben zu sein & das eine Antwort verpflichtet sei.

Natürlich ist eine Antwort auf dieses Schreiben natürlich nicht notwendig – doch konnte ich es nicht lassen, als die Tage dieses Schreiben bei mir einging, dieses prompt auszufüllen aber nicht ganz unmodifiziert an die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zu faxen. So wurde bei mir ganz schnell aus dem Absatz

Basiseintrag:
Name, Adresse, Telefon, Telefax, Informationstext, E-Mail, Internetadresse inklusive Verlinkung auf Ihre Homepage und einem integrierten automatischem Routenplaner. Marketingbeitrag jährlich inkl. USt: EUR 596,06. Die Aktualisierung und Berechnung erfolgt einmal im Jahr.
dieser – etwas modifizierte Absatz:

Basiseintrag:
Für die Erlaubnis, unsere genannten Firmendaten unter Gewerbeauskunft-Zentrale.de veröffentlichen zu dürfen, einschließlich der Verlinkung auf unsere Homepage erhalten wir von der GWE GmbH eine Vergütung von jährlich inkl. Ust: Eur 569,06. Die Berechnung erfolgt einmal pro Jahr im Voraus.

An der Stelle erst einmal ein Dankeschön an die Dortmunder Kanzlei Schlüter Graf & Partner, die ein ähnliches Prozedere durchgemacht hat.

Und siehe da, prompt wurde mein Eintrag im Register der Gewerbeauskunft-Zentrale übernommen. Also habe ich mich heute Punkt Mitternacht vor unser Faktura-Programm gesetzt und die Rechnung in Höhe von 569,06 EUR an die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH geschrieben, die vorab per E-Mail und heute Nachmittag als Einschreiben direkt nach Düsseldorf geht.

Und selbst wenn sich die GWE wehren möchte muss ich mir noch nicht mal gute Argumente ausdenken. Ich kupfern einfach die Gründe ab, welche der Adressbuchverlag gegen seine »Kunden« vorbringt. Wer behauptet, das mehr oder weniger amtlich aussehende Dokument nur als Korrekturfahne für einen Telefonbucheintrag gehalten zu haben, den belehrt die GWE gerne, dass man im Geschäftsleben verpflichtet sei, Angebotstexte gründlich zu lesen, bevor man den Vertrag abschließt.

Und mit meinem rechtlichen Vertreter bei Freshfields wurde schon das komplette vorgehen geplant, wenn es sein muss durch alle Instanzen der deutschen Justiz. Und da ich mich an unseriösen Unternehmen keinesfalls bereichern möchte, werde ich sämtliche »Einnahmen« aus diesem Vorfall in voller Höhe an die Kindernothilfe e.V. spenden.

P.S. … da das Thema ja offensichtlich keine Frage o. Ä. ist nur kurz der Hinweis, dass es sich im Groben nur um eine etwas ausführlichere Info, dass Schreiben dieses Unternehmens keinesfalls beantwortet werden muss.
 
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Viel Glück. Ich hoffe man kann diesen Abzockern mit Ihren eigenen Waffen schlagen.
 
Eigentlich eine coole Nummer. Allerdings aussichtslos, weil du keine Unterschrift deines Vertragspartners hast.

Das Klagen kannst du dir also schenken, null Chance.
 
Eigentlich eine coole Nummer. Allerdings aussichtslos, weil du keine Unterschrift deines Vertragspartners hast.

Vielleicht braucht er die Unterschrift ja gar nicht, denn diese Leute haben ja
anscheinend auf sein modifiziertes Schreiben hin seinen Eintrag übernommen.
Streng genommen haben sie sein modifiziertes Schreiben akzeptiert (und damit seine Gebührenforderung)
und sind daraufhin tätig geworden. Jetzt rettet sie möglicherweise nur noch ein normales Rücktrittsrecht.
Gute Idee!
 
Aber Sie haben ja die Adressdaten veröffentlicht und damit einen Teil des Vertrages erfüllt. Gilt das nicht als zustimmung zum Vertrag?

Gruss
aao_scout

P.S. : Da war wer schneller.
 
Na, das seht ihr ja alle recht naiv. Schickt doch mal das Formblatt zur Aufnahme in digitale Auskunftssysteme an die Telekom, ändert vorher dort den besagten Absatz und versucht dann, Eure »Gage« einzuklagen. Viel Spaß!

Wenn das Leben so einfach und die Rechtslage so schief wäre, bräuchten wir alle nicht mehr arbeiten, sondern nur noch Zettel fälschen.

Ohne Unterschrift (in solch einem Fall) kein Vertrag – das ist die Realität.
 
Es geht hier wohl weniger darum, Geld einzutreiben und zu verdienen.
Viel mehr sollen die Typen dieser Gewerbeauskunft etwas beschäftigt werden.
Nicht auszudenken, wenn das immer mehr Leute machen und dabei auch juristisch richtig Druck machen...;)
 
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Viel mehr sollen die Typen dieser Gewerbeauskunft etwas beschäftigt werden.
absolut richtig! Versteh’ mich nicht falsch, ich verachte solche Machenschaften genau wie Ihr.
Warum kann die EU Bananen normen und einen jährlichen TÜV fordern, aber sowas nicht kurzerhand unterbinden?
 
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Ich find die Aktion einfach nur sehr geil. Ich würde mich freuen, wenn du uns auf dem laufenden hältst.

Gruß
 
Ohne Unterschrift (in solch einem Fall) kein Vertrag – das ist die Realität.

Ich weiß nicht ob du das BGB kennst, aber Unterschriften braucht man zwingend nur bei Heirat oder Grundstückskauf. Ansonsten gilt der Vertrag als akzeptiert, wenn die Gegenseite ohne Einspruch die Leistung in Anspruch nimmt.

Klar werden die so argumentieren wie ein potenzieller Verbraucher auch, aber allein die Tatsache, dass sie dadurch einen riesen aufwand haben ist es ja schonmal wert.
 
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Klar werden die so argumentieren wie ein potenzieller Verbraucher auch, aber allein die Tatsache, dass sie dadurch einen riesen aufwand haben ist es ja schonmal wert.

Der Ärger, den der TE und sein Anwalt nun bekommen werden, ist auch nicht zu unterschätzen.

Aber wenn es viele Nachahmer gibt, kann das Geschäftsmodell von Gewerbeauskunft-Zentrale.de
schnell wie ein Kartenhaus zusammenklappen.

Und dann?
Dann werden die sich was neues ausdenken ...

Trotzdem: Super Aktion!
 
Eigentlich eine coole Nummer. Allerdings aussichtslos, weil du keine Unterschrift deines Vertragspartners hast.
Das Klagen kannst du dir also schenken, null Chance.
Schon mal vom "Grundsatz" des konkludenten Handelns gehört?

Wenn du morgens am Bahnhof die Bildzeitung aus dem Spender nimmst und deine 30 Cent in den Einwurfschlitz wirfst, ist ein Kaufvertrag über eine Bildzeitung geschlossen worden - ohne dass irgendwer irgendeine Unterschrift unter irgendwas gesetzt hat...

Xhiors hat der Gewerbeauskunftzentrale ein Angebot gemacht, die haben es angenommen, indem sie seinen Eintrag veröffentlichen. Somit ist ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen.

BWL, erstes Semester...
 
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Es geht hier wohl weniger darum, Geld einzutreiben und zu verdienen.
Absolut nicht – wie ja auch in meinen Eingangspost schon geschrieben, möchte ich mich an solchen Geschäftspraktiken keinesfalls bereichern & werde, wenn etwas bei rum kommt dies in voller Höhe an die Kindernothilfe e.V. spenden.

Ich würde mich freuen, wenn du uns auf dem laufenden hältst.
Klar, mache ich natürlich :)

Klar werden die so argumentieren wie ein potenzieller Verbraucher auch, aber allein die Tatsache, dass sie dadurch einen riesen aufwand haben ist es ja schonmal wert.
Klar werden die so argumentieren – aber hier sehen wir einfach den Vorteil, dass wir mit deren eigenen Argumenten »kontern« können. Es gibt soweit ich das jetzt erkennen konnte einige Urteile, bei denen der GEW das Recht zugesprochen worden ist, weil die GWE argumentiert hat dass man im Geschäftsleben verpflichtet sei, Angebotstexte gründlich zu lesen.

Und auf Basis dessen sehen wir da erst einmal recht gute Chancen, wenn wir vor Gericht argumentieren nach dem Motto:
»Sie belehren tausende von Kunden jährlich, dass man im Geschäftsleben verpflichtet sei, sich Angebotstexte gründlich durchzulesen, daher können wir davon ausgehen, dass Sie sich ihren Leitsatz zu Herzen nehmen und sich die Angebotstexte so gründlich durchlesen wie Sie es von Ihren Kunden fordern.«

Der Ärger, den der TE und sein Anwalt nun bekommen werden, ist auch nicht zu unterschätzen.
Das müsstest du mir jetzt einmal erklären … ich sehe das wie Rechtsanwalt Dr. Mirko Möller, der sagt, dass durch die Veröffentlichung der Daten, sei der Vertrag zu diesen Konditionen abgeschlossen worden.
 
Das müsstest du mir jetzt einmal erklären … ich sehe das wie Rechtsanwalt Dr. Mirko Möller, der sagt, dass durch die Veröffentlichung der Daten, sei der Vertrag zu diesen Konditionen abgeschlossen worden.

Bis (und falls) Du Recht bekommst, wird es dauern.
Und das kostet Nerven und Zeit, Post, Stellungnahmen und Diskussionen hin und her.
Die Gegenseite wird ja vermutlich nun auch ihre Anwalts-Maschinerie anwerfen
und ich hoffe, Dein Anwalt macht das umsonst für Dich.
 
Schade das ich letzte Woche gerade deren Angebot entsorgt habe.
 
Bis (und falls) Du Recht bekommst, wird es dauern.
Und das kostet Nerven und Zeit, Post, Stellungnahmen und Diskussionen hin und her.
Die Gegenseite wird ja vermutlich nun auch ihre Anwalts-Maschinerie anwerfen
und ich hoffe, Dein Anwalt macht das umsonst für Dich.

Jede Wette, dass der TE sich darüber durchaus bewusst ist.
 
Und auf Basis dessen sehen wir da erst einmal recht gute Chancen, wenn wir vor Gericht argumentieren nach dem Motto:
»Sie belehren tausende von Kunden jährlich, dass man im Geschäftsleben verpflichtet sei, sich Angebotstexte gründlich durchzulesen, daher können wir davon ausgehen, dass Sie sich ihren Leitsatz zu Herzen nehmen und sich die Angebotstexte so gründlich durchlesen wie Sie es von Ihren Kunden fordern.«

Die beziehen sich dabei wahrscheinlich auf die Grundsätze des HGB; es ist das zum Privatrecht (also BGB) gehörende Sonderrecht der Kaufleute.
Ein reibungslos funktionierender Handelsverkehr setzt Schnelligkeit voraus. Bestimmungen zum schnelleren Abschluss sind nur noch ganz vereinzelt vorhanden, da diese sich kaum vom BGB unterscheiden (und BGB schlägt HGB).
Aber: Es sieht z.B. Formfreiheit für bestimmte Geschäfte vor, da das HGB davon ausgehen darf, dass Kaufleute wissen, was sie tun.
 
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