UBS muss rund 4500 Kundendaten an USA rausrücken
Neuigkeiten bzw. Update zur Finanzachse des Bösen
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Quelle: SPON
Schweizer Großbank UBS muss rund 4500 Kundendaten an USA rausrücken
Das Schweizer Parlament hat nach jahrelangem Streit entschieden: Die Großbank UBS muss über 4450 Daten von mutmaßlichen amerikanischen Steuersündern an die US-Behörden weitergeben. Der Vertrag bedeutet eine wesentliche Aufweichung des Schweizer Bankgeheimnisses.
Bern - Nach langem Ringen kann die Schweiz den Steuerstreit mit den USA beilegen. Das Schweizer Parlament billigte am Donnerstag ein entsprechendes Abkommen. Es sieht die Herausgabe der Namen von rund 4450 mutmaßlichen amerikanischen Steuersündern mit Konten bei der UBS an die US-Steuerbehörde IRS vor. Die Daten sollen bis August bereit liegen. Die Abgeordneten lehnten die Forderung nach einer Volksabstimmung ab.
UBS-Chef Oswald Grübel begrüßte den Beschluss. Damit entgeht sein Institut einem langwierigen Verfahren in den USA, das wahrscheinlich sehr teuer geworden wäre. Bereits im vergangenen Jahr hatte UBS eine Strafe von 780 Millionen Dollar (636 Millionen Euro) zahlen müssen. Auch Anleger reagierten mit Erleichterung - die UBS-Aktien kletterten um 2,3 Prozent.
Die Einigung mit den USA erfolgt aber zu einem hohen Preis. Mit der Auslieferung der Kundendaten wurde das strikte Bankgeheimnis, das das Land zum weltweit größten Verwalter von ausländischem Geld gemacht hat, durchlöchert. Hätte die Schweiz das Abkommen nicht erfüllt, wären möglicherweise neue US-Gerichtsverfahren auf die größte Schweizer Bank zugekommen, die Kunden und Geschäftspartner in vielen Fällen vor Beziehungen mit der Bank zurückschrecken lassen. UBS-Kunden zogen bereits Milliarden Franken an Vermögen ab.
Die Schweizer Parlamentsabgeordneten wollten mit ihrer Zustimmung zu dem Abkommen aber nicht nur der von der Finanzkrise schwer getroffenen UBS ein weiteres Mal unter die Arme greifen, sondern auch eine Belastung der Handelsbeziehungen zu den USA verhindern. Der Vertrag kann sofort in Kraft treten, einzelne Kunden haben aber noch die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Weitergabe vorzugehen.
Ursprünglich wollten die USA Kontodaten von 50.000 US-Bürgern einsehen
Der Streit begann 2007, als die IRS der UBS Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorwarf und mit einer Klage drohte. Im Dezember 2007 hatte sich der russisch-amerikanische Milliardär Igor Olenicoff schuldig bekannt, über UBS-Konten Gelder am Fiskus vorbeigeschleust zu haben. Auch der frühere UBS-Banker Bradley Birkenfeld hatte zugegeben, dass die Bank bei Steuerhinterziehung ihrer Kunden mitgeholfen habe. Die US-Steuerbehörde hatte mit Konsequenzen für das wichtige US-Geschäft der Bank gedroht, falls die Kontendaten nicht ausgehändigt würden. Ursprünglich hatten die USA Einsicht in über 50.000 Konten von US-Bürgern verlangt.
In einem Vergleich einigten sich die Parteien darauf, dass die Schweiz in einem Amtshilfeverfahren die Daten herausrückt. Ein Schweizer Gericht entschied dann im Januar 2010 aber, dass Amtshilfe in diesem Fall nicht erlaubt ist. Das Parlament segnete das Vorgehen nach vielen harten Debatten nun nachträglich ab und machte den Gerichtsentscheid hinfällig.
Zuletzt stritten sich die beiden Kammern des Parlaments darüber, ob die Schweizer Stimmbürger über das Abkommen entscheiden können. Falls der Nationalrat und der Ständerat in dieser Frage keine Einigung erzielt hätten, wäre das ganze Abkommen gescheitert. Neben den Mitteparteien verweigerte schließlich auch die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei den Stimmbürgern die Mitsprache und verhalf dem Abkommen damit in letzter Minute zu einer Mehrheit.