Wir Juristen denken so Sachen wie den ganzen Genderkladderaddatsch ja gerne gründlich und stringent logisch bis zum Ende und im Grundsätzlichen durch, dabei ergeben sich auf Anhieb schon mal zwei besondere Fragestellungen:
1. Zum Einen muss das Gendersternchen natürlich konsequent angewendet werden, also nicht nur für positiv besetzte Bezeichnungen, sondern für ALLE.
2. Wenn jetzt schon biologisch klar definierte und bis vor kurzem (und streng genommen auch nach wie vor) wissenschaftlich unbestrittene Klassifizierungen durch soziologische Konstrukte ersetzt werden sollen, was ist dann mit anderen biologischen Merkmalen?
Was ist mit dem Alter?
Das ist auch ein biologisch und mathematisch festgelegtes Merkmal.
Was aber, wenn ich mich deutlich älter fühle? Oder deutlich jünger? Ich bin 40, fühle mich aber schon deutlich älter. Ist dann 40 auch nur das soziale Alter, das mir von außen mit entsprechenden stereotypen Vorstellungen aufgedrängt wird?
Falls ja - kann ich dann mit 40 Rente beantragen und fordern, dass so getan wird, als habe ich schon 40 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt?
Fragen über Fragen.
P.S.: warum gibt es eigentlich in Parkhäusern nach wie vor Frauenparkplätze?