ChrisF1977
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Hi,
eine Freundin von mir wurde während der Probezeit wegen zu schnellen Fahrens geblitzt. Daraufhin bekam sie Post, in der Sie aufgefordert wurde 100EUR Bussgeld zu bezahlen und für 1 Monat den Führerschein abzugeben. Der Führerschein ist nun schon abgegeben.
Vor ein paar Tagen kam nochmal Post dass sie innerhalb der 1 Monatigen Frist eine Nachschulung nachweisen muss, ansonsten wird der FS komplett eingezogen und sie müsste eine MPU machen um den FS wieder zu bekommen.
Nun würde ich gerne wissen ob es nicht eigentlich so hätte sein müssen, dass die Forderung der Nachschulung im ersten Bescheid hätte stehen müssen und nicht erst Wochen später per Post eintrudelt? Oder ist das gängige Praxis? Kann Sie gegen den zweiten Bescheid Einspruch einlegen?
Danke & GRüße
Chris
eine Freundin von mir wurde während der Probezeit wegen zu schnellen Fahrens geblitzt. Daraufhin bekam sie Post, in der Sie aufgefordert wurde 100EUR Bussgeld zu bezahlen und für 1 Monat den Führerschein abzugeben. Der Führerschein ist nun schon abgegeben.
Vor ein paar Tagen kam nochmal Post dass sie innerhalb der 1 Monatigen Frist eine Nachschulung nachweisen muss, ansonsten wird der FS komplett eingezogen und sie müsste eine MPU machen um den FS wieder zu bekommen.
Nun würde ich gerne wissen ob es nicht eigentlich so hätte sein müssen, dass die Forderung der Nachschulung im ersten Bescheid hätte stehen müssen und nicht erst Wochen später per Post eintrudelt? Oder ist das gängige Praxis? Kann Sie gegen den zweiten Bescheid Einspruch einlegen?
Danke & GRüße
Chris