Frage zu Stornierung/ 14tg. Rückgaberecht gemäß Fernabsatzgesetz bei CTO-Macbook

Du hast nicht Online gekauft
Diese Einschätzung teile ich nicht.
Mich würde interessieren, auf welche Gesetzgebung/Rechtssprechung Du Dich berufst.

Es wurde ein Vertrag ausserhalb von Geschäftsräumen nur mit Telekommunikationsmitteln abgeschlossen

Strittig ist m.E. ob CTO/BTO als als "Kundenfertigung" vom Widerrufsrecht bzw Rückgaberecht ausgeschlossen sind.
 
Ganz klar Kauf einer Privatperson im S. des vorher nicht möglichen Prüfens/ausprobierens und und kein CTO sondern unbearbeitete Standardbestellware. Da kann der Händler sagen was er möchte, hilft ihm nichts.
HG
Das trifft zu, wenn es sich um einen Online-Händler handelt.
Es wurde ein Vertrag ausserhalb von Geschäftsräumen nur mit Telekommunikationsmitteln abgeschlossen
Ich denke, dass ist kein Kriterium, sondern in welchen Rahmen der Kaufvertrag geschlossen wurde:

Das Fernabsatzgesetz fand Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Kauf- oder Dienstleistungsverträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel und im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems abgeschlossen worden waren (§ 1 Abs. 1 und 2 FernAbsG).
(https://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz)

Handelt es sich um einen Vertrag mit einem Einzelhändler, gilt das Recht nicht. Ich denke, dass ist auch das, auf was @SignoreRossi hinweist.

Und nach dem aktuellen Stand der Beschreibung nehme ich an, dass der Kaufvertrag nicht: im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems abgeschlossen wurde.
 
...

Strittig ist m.E. ob CTO/BTO als als "Kundenfertigung" vom Widerrufsrecht bzw Rückgaberecht ausgeschlossen sind.
Darauf kommt es hier gar nicht an, da es sich eindeutig NICHT um eine solche spezielle "Kundenfertigung" i. S. Europäischen und Deutschen Rechts handelt.
HG
 
Welcher wäre das denn? Nur damit man den zukünftig vermeiden kann…

Könnt ihr euch noch so drüber lächerlich machen, es bleibt Fakt das der Kunde sich auf eine CTO Bestellung mit klaren Hinweis eingelassen hat und im Anschluss genau deswegen (weil CTO) eine Anzahlung getätigt hat.

Offensichtlich ist hier die Mehrzahl der User als Jurist tätig, mit der kompletten Sachlage vertraut und weiß noch zusätzlich genau was ein Händler darf und was nicht. Vor soviel geballter Unwissenheit und aufgeblasenen auftritt ziehe ich meinen Hut.
 
Das trifft zu, wenn es sich um einen Online-Händler handelt.

Ich denke, dass ist kein Kriterium:

Das Fernabsatzgesetz fand Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Kauf- oder Dienstleistungsverträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel und im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems abgeschlossen worden waren (§ 1 Abs. 1 und 2 FernAbsG).
(https://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz)

Handelt es sich um einen Vertrag mit einem Einzelhändler, gilt das Recht nicht. Ich denke, dass ist auch das, auf was @SignoreRossi hinweist.
Doch. Der Händler benutzte seine Emailadresse ja genau dafür (Vertragsabschluß durch Angebot und Annahme) und offenbar sogar eine elektronische Anzahlungsrechnung erzeugt.

Er hat ja auch genau nicht gesagt, NEIN, per email gebe ich keine Auskünfte, kommen Sie in meinen Laden und reden Sie dort mit mir.
HG
 
Offensichtlich ist hier die Mehrzahl der User als Jurist tätig, mit der kompletten Sachlage vertraut und weiß noch zusätzlich genau was ein Händler darf und was nicht. Vor soviel geballter Unwissenheit und aufgeblasenen auftritt ziehe ich meinen Hut.

Bist du Jurist?
 
Doch. Der Händler benutzte seine Emailadresse ja genau dafür (Vertragsabschluß durch Angebot und Annahme) und offenbar sogar eine elektronische Anzahlungsrechnung erzeugt.

Er hat ja auch genau nicht gesagt, NEIN, per email gebe ich keine Auskünfte, kommen Sie in meinen Laden und reden Sie dort mit mir.

Ein E-Mail-System ist kein für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems. Zumindest gehe ich davon aus, dass der Gesetzgeber das darunter versteht.
 
Nein, aber ich arbeite seit mehr als 10 Jahren in dem Bereich und kann tatsächlich von wissen berichten und nicht von ja aber das steht da so und so und ich interpretiere xy so und so.

aber ich weiß schon, wissen ist nicht so sexy und kann ja auch nicht stimmen weil ich damit ja hier alleine stehe.

UND zusätzlich gebe ich keine Rechtsberatung ab!
 
@ TO: Recht viele Möglichkeiten hast du eh nicht. Wenn der Händler partout nicht mit sich sprechen lässt dann kannst du nur
  • den Rechtsweg bestreiten
  • alles laufen lassen, danach verkaufen und das kleine Lehrgeld als Erinnerung nehmen dass du demnächst liest, bevor du was zahlst
Du wolltest ja eh ne Gebühr bezahlen. Ein verpacktes Neugerät mit Rechnung (achte wenigstens drauf, dass die Seriennummer auf der Rechnung steht) bekommst eh fast zum Neupreis los. Ungeduldige zahlen dir im besten Fall sogar mehr, dafür, dass sie es instant in der Hand haben und nicht erst Ende Dezember.
 
Bei dem Zusatz dennoch Satzteile in fett raushauen - das Selbstvertrauen muss man ja auch erstmal haben :crack:
Habs ja case sensitive gelassen und nicht gross geschrieben. Wollte damit den entscheidenen Punkt unterstreichen. :-D
 
@ TO: Recht viele Möglichkeiten hast du eh nicht. Wenn der Händler partout nicht mit sich sprechen lässt dann kannst du nur
  • den Rechtsweg bestreiten
  • alles laufen lassen, danach verkaufen und das kleine Lehrgeld als Erinnerung nehmen dass du demnächst liest, bevor du was zahlst
Du wolltest ja eh ne Gebühr bezahlen. Ein verpacktes Neugerät mit Rechnung (achte wenigstens drauf, dass die Seriennummer auf der Rechnung steht) bekommst eh fast zum Neupreis los. Ungeduldige zahlen dir im besten Fall sogar mehr, dafür, dass sie es instant in der Hand haben und nicht erst Ende Dezember.
Sehe ich genauso. Wobei ich den Rechtsweg nicht einschalten würde. Neues Gerät bestellen und wenn das andere kommt verkaufen.
 
@ TO: Recht viele Möglichkeiten hast du eh nicht. Wenn der Händler partout nicht mit sich sprechen lässt dann kannst du nur
  • den Rechtsweg bestreiten
  • alles laufen lassen, danach verkaufen und das kleine Lehrgeld als Erinnerung nehmen dass du demnächst liest, bevor du was zahlst
Du wolltest ja eh ne Gebühr bezahlen. Ein verpacktes Neugerät mit Rechnung (achte wenigstens drauf, dass die Seriennummer auf der Rechnung steht) bekommst eh fast zum Neupreis los. Ungeduldige zahlen dir im besten Fall sogar mehr, dafür, dass sie es instant in der Hand haben und nicht erst Ende Dezember.

kann ich ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen, dass das Book nicht storniert werden kann.
Dafür gibt es nur drei Möglichkeiten, dass Book weicht soweit von einer gängigen Konfiguration ab, dass man es nicht an den nächsten Kunden verkaufen kann. Wir haben aktuell so viele Geräte offen, dass dies im Bereich des möglichen sein sollte.
Das Book ist schon in Auslieferung bzw. ist schon ausgeliefert.
Kunde hat sich danebenbenommen so das der Ansprechpartner sich quer stellt. Dies halte ich aber für wenig nachvollziehbar, weil es weniger stress wäre das Book zu stornieren und oder an einen anderne Kunden zu verkaufen.
 
Übrigens hör ich so ne Sturheit auch zum ersten Mal - überhaupt, wenns eh noch nicht da (ergo: versandt) ist.

Edit:
dass Book weicht soweit von einer gängigen Konfiguration ab das man es nicht an den nächsten Kunden verkaufen kann
Naja komm ... ist ja nicht so, als bekäm man nicht alles an den Mann. Die paar Konfigs da, das bekommt man doch alles verkauft.
 
Dito ... oder es ist ein kleiner Händler ...
 
Übrigens hör ich so ne Sturheit auch zum ersten Mal - überhaupt, wenns eh noch nicht da (ergo: versandt) ist.

Edit:

Naja komm ... ist ja nicht so, als bekäm man nicht alles an den Mann. Die paar Konfigs da, das bekommt man doch alles verkauft.
Sag das mal nicht, also ein Book mit SSD >2TB und vielleicht kleiner CPU und oder wenig RAM würde ich mir nicht an die Backe kleben wollen.

*'EDIT* und dazu werden z.B. Graue Books immer noch mehr als silberne gekauft, also kann die Farbe auch schwierig werden.
 
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