YoungApple
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Doch!Mein ton ist nicht aggressiv
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Doch!Mein ton ist nicht aggressiv
Diese Einschätzung teile ich nicht.Du hast nicht Online gekauft
Welcher wäre das denn? Nur damit man den zukünftig vermeiden kann…ich arbeite selber für einen Apple Premium Partner.
Das trifft zu, wenn es sich um einen Online-Händler handelt.Ganz klar Kauf einer Privatperson im S. des vorher nicht möglichen Prüfens/ausprobierens und und kein CTO sondern unbearbeitete Standardbestellware. Da kann der Händler sagen was er möchte, hilft ihm nichts.
HG
Ich denke, dass ist kein Kriterium, sondern in welchen Rahmen der Kaufvertrag geschlossen wurde:Es wurde ein Vertrag ausserhalb von Geschäftsräumen nur mit Telekommunikationsmitteln abgeschlossen
Darauf kommt es hier gar nicht an, da es sich eindeutig NICHT um eine solche spezielle "Kundenfertigung" i. S. Europäischen und Deutschen Rechts handelt....
Strittig ist m.E. ob CTO/BTO als als "Kundenfertigung" vom Widerrufsrecht bzw Rückgaberecht ausgeschlossen sind.
Welcher wäre das denn? Nur damit man den zukünftig vermeiden kann…
Doch. Der Händler benutzte seine Emailadresse ja genau dafür (Vertragsabschluß durch Angebot und Annahme) und offenbar sogar eine elektronische Anzahlungsrechnung erzeugt.Das trifft zu, wenn es sich um einen Online-Händler handelt.
Ich denke, dass ist kein Kriterium:
Das Fernabsatzgesetz fand Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Kauf- oder Dienstleistungsverträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel und im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems abgeschlossen worden waren (§ 1 Abs. 1 und 2 FernAbsG).
(https://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz)
Handelt es sich um einen Vertrag mit einem Einzelhändler, gilt das Recht nicht. Ich denke, dass ist auch das, auf was @SignoreRossi hinweist.
Offensichtlich ist hier die Mehrzahl der User als Jurist tätig, mit der kompletten Sachlage vertraut und weiß noch zusätzlich genau was ein Händler darf und was nicht. Vor soviel geballter Unwissenheit und aufgeblasenen auftritt ziehe ich meinen Hut.
Doch. Der Händler benutzte seine Emailadresse ja genau dafür (Vertragsabschluß durch Angebot und Annahme) und offenbar sogar eine elektronische Anzahlungsrechnung erzeugt.
Er hat ja auch genau nicht gesagt, NEIN, per email gebe ich keine Auskünfte, kommen Sie in meinen Laden und reden Sie dort mit mir.
Bei dem Zusatz dennoch Satzteile in fett raushauen - das Selbstvertrauen muss man ja auch erstmal habenZumindest gehe ich davon aus
Nein, aber ich arbeite seit mehr als 10 Jahren in dem Bereich und kann tatsächlich von wissen berichten und nicht von ja aber das steht da so und so und ich interpretiere xy so und so.Bist du Jurist?
Habs ja case sensitive gelassen und nicht gross geschrieben. Wollte damit den entscheidenen Punkt unterstreichen. :-DBei dem Zusatz dennoch Satzteile in fett raushauen - das Selbstvertrauen muss man ja auch erstmal haben![]()
Sehe ich genauso. Wobei ich den Rechtsweg nicht einschalten würde. Neues Gerät bestellen und wenn das andere kommt verkaufen.@ TO: Recht viele Möglichkeiten hast du eh nicht. Wenn der Händler partout nicht mit sich sprechen lässt dann kannst du nur
Du wolltest ja eh ne Gebühr bezahlen. Ein verpacktes Neugerät mit Rechnung (achte wenigstens drauf, dass die Seriennummer auf der Rechnung steht) bekommst eh fast zum Neupreis los. Ungeduldige zahlen dir im besten Fall sogar mehr, dafür, dass sie es instant in der Hand haben und nicht erst Ende Dezember.
- den Rechtsweg bestreiten
- alles laufen lassen, danach verkaufen und das kleine Lehrgeld als Erinnerung nehmen dass du demnächst liest, bevor du was zahlst
@ TO: Recht viele Möglichkeiten hast du eh nicht. Wenn der Händler partout nicht mit sich sprechen lässt dann kannst du nur
Du wolltest ja eh ne Gebühr bezahlen. Ein verpacktes Neugerät mit Rechnung (achte wenigstens drauf, dass die Seriennummer auf der Rechnung steht) bekommst eh fast zum Neupreis los. Ungeduldige zahlen dir im besten Fall sogar mehr, dafür, dass sie es instant in der Hand haben und nicht erst Ende Dezember.
- den Rechtsweg bestreiten
- alles laufen lassen, danach verkaufen und das kleine Lehrgeld als Erinnerung nehmen dass du demnächst liest, bevor du was zahlst
Naja komm ... ist ja nicht so, als bekäm man nicht alles an den Mann. Die paar Konfigs da, das bekommt man doch alles verkauft.dass Book weicht soweit von einer gängigen Konfiguration ab das man es nicht an den nächsten Kunden verkaufen kann
Premium Partner ist nie kleinDito ... oder es ist ein kleiner Händler ...
Gutes Marketing ... ;-)Premium Partner ist nie klein![]()
Sag das mal nicht, also ein Book mit SSD >2TB und vielleicht kleiner CPU und oder wenig RAM würde ich mir nicht an die Backe kleben wollen.Übrigens hör ich so ne Sturheit auch zum ersten Mal - überhaupt, wenns eh noch nicht da (ergo: versandt) ist.
Edit:
Naja komm ... ist ja nicht so, als bekäm man nicht alles an den Mann. Die paar Konfigs da, das bekommt man doch alles verkauft.