Frage zu Stornierung/ 14tg. Rückgaberecht gemäß Fernabsatzgesetz bei CTO-Macbook

Das Fernabsatzgesetz gilt für Bestellungen innerhalb eines Online-Stores. Du hast eine Anfrage per Mail gesendet, ein Angebot erhalten und es angenommen. Somit handelt es sich nicht im einen klassischen Kauf in einem Online-Store. Das könnte spannend werden.

Und ich hoffe, Du hast als Privatperson bestellt.
Wie steht, dass ein Online-Store vorhanden sein muss?

Der Händler hat einfach keine Lust oder schlecht kalkuliert. Interessant wäre, ob dieser Hinweis auf die vermeintlichen CTO-Geräte überhaupt in seinen AGB steht und diese Klausel überhaupt wirksam wäre. Sofern möglich, würde ich die Anzahlung sofort zurückbuchen und / oder alternativ mit der zuständigen Verbraucherzentrale Kontakt aufnehmen.
 
CTO Geräte sind auch bei uns von einer Rückgabe ausgeschlossen, sofern das Gerät noch nicht ausgeliefert ist und es sich um eine Konfiguration handelt die wir noch verkauft bekommen, drücken wir auch ein Auge zu. Was nicht storniert wird bzw. nicht zurückgenommen wird wenn es schon ausgeliefert ist, sind Keyboards mit nicht deutschen Layout.

Bei allen CTO Geräten steht dies auch bei uns im Angebot (sehr deutlich) , ich arbeite selber für einen Apple Premium Partner. Endkunden können bei uns nur auf vorkasse und in unseren Einzelhandels Shops CTOs kaufen.

Abgesehen davon, kauf der TE hier Privat oder geschäftlich? Ist schön das hier immer alle meinen eine Rechtsberatung abgeben zu können ohne alle fakten zu kennen! Zumal dies auch klar für nicht Juristen nicht erlaubt ist und dadurch sogar dem Forum geschadet werden kann!
Ich zitiere mich mal selber, die nächsten beiden Beiträge nach meinem werden ja immer wilder. Da werden Sachen behauptet und mit Gesetzen jongliert.
Junge junge, da bekommt man ja gleich früh morgens schon wieder genug vom internet!
 
würde ich die Anzahlung sofort zurückbuchen
Und wenn man schon dabei ist von fremden Konten Geld abzubuchen, kann man gleich noch ein wenig mehr reinholen :p

Solange keinerlei Infos vom TO hier erscheinen die Licht in die Sache bringen, kann man hier echt nur wild spekulieren - was halt auch keinen weiterbringt ...
 
Wenn man ein Angebot für eine persönliches Angebot für eine bestimmte Konfiguration anfordert, dieses annimmt und anzahlt ... ich gehe davon aus, man bewegt sich hier in einer Grauzone.

Hätte der TE geschrieben: "ich habe eine E-Mail geschrieben in der ich ein Book bestellt habe und der Kauf wurde mir bestätigt", zieht das Fernhandelsabsatzgesetz. Dabei geht es ja darum, dass ich die Ware nicht vor Kauf begutachten kann. Wenn ich allerdings eine bestimmte Konfiguration anfordere, kann man mir unterstellen, dass ich über die Ware Bescheid weiss ...

Ich sehe das nicht so klar.
 
Ich zitiere mich mal selber, die nächsten beiden Beiträge nach meinem werden ja immer wilder. Da werden Sachen behauptet und mit Gesetzen jongliert.
Junge junge, da bekommt man ja gleich früh morgens schon wieder genug vom internet!

https://www.it-recht-kanzlei.de/ausnahmen-widerrufsrecht.html#abschnitt_35

Abschnitt III. 2.

Ich hoffe, dass ein Rechtsanwalt bei der bisherigen Shopstruktur beraten hat. Auf den könnte man dann nämlich möglicherweise bei einer Abmahnung zurückkommen.
 
https://www.it-recht-kanzlei.de/ausnahmen-widerrufsrecht.html#abschnitt_35

Abschnitt III. 2.

Ich hoffe, dass ein Rechtsanwalt bei der bisherigen Shopstruktur beraten hat. Auf den könnte man dann nämlich möglicherweise bei einer Abmahnung zurückkommen.
Auch hier wieder, keine Ahnung von irgendwas und einen Beitrag aus dem Internet zitieren und dies mit einer Hochnäsigkeit bei der mir spei übel wird!
Tretet ihr auch so im realen leben auf, pflegt ihr eure Sozialen kontakte so? Meinungsbildung ohne Fakten zu wissen, Rechtsberatungen ohne eine wirklich Ahnung zu haben?

Lese bitte meinen Beitrag, auch die Passagen die dir nicht zusagen bzw. nicht in deine Denkweise passen.
Ich bin hier raus, dieses Stammtisch geredet etc. kotzt mich sowas von an!
 
Heute mit dem falsche Fuß aufgestanden, Herr Rossi, oder was ist da los? Es gibt 3 Personen, die ihre Beiträge mit Links untermauern und 1 Person, die aus Erfahrung spricht und den anderen dreien den Mund verbieten will. Letztere bist Du.
 
Heute mit dem falsche Fuß aufgestanden, Herr Rossi, oder was ist da los? Es gibt 3 Personen, die ihre Beiträge mit Links untermauern und 1 Person, die aus Erfahrung spricht und den anderen dreien den Mund verbieten will. Letztere bist Du.
Nein bin ich nicht, ich habe nur was gegen menschen die meinen alles zu wissen ohne auch nur ansatzweise irgendwas zu wissen.

Jeder der Herrschaften hier die meinen mit Links alles bewiesen zu haben und dass Du der Meinung bist, hey das steht in einem Beitrag aus irgendeinem Forum das muss hier passen auch wenn wir null Ahnung haben was genau vorgefallen ist.

Respekt dafür, gleiches Level wie die Querdenker.
 
Nein bin ich nicht, ich habe nur was gegen menschen die meinen alles zu wissen ohne auch nur ansatzweise irgendwas zu wissen.

Jeder der Herrschaften hier die meinen mit Links alles bewiesen zu haben und dass Du der Meinung bist, hey das steht in einem Beitrag aus irgendeinem Forum das muss hier passen auch wenn wir null Ahnung haben was genau vorgefallen ist.

Respekt dafür, gleiches Level wie die Querdenker.
Jaja, Blogbeitrag einer IT-Kanzlei als "Querdenker-Forum" abzustempeln zeugt von Argumentationsfähigkeit. Ich finde es nur ungeheuerlich, dass gewerbliche Unternehmen (Shops) meinen, die Rechte der Verbraucher mit Füßen treten zu müssen. Im Grunde ist das aber ein Spiel mit dem Feuer, bis es mal schief geht.

Und ja: Ich trete so auch im realen Leben auf, wenn Mist erzählt wird.
 
Es geht darum dass die Informationsdichte hier einfach viel zu gering ist, als dass man da jetzt mit irgendwelchen Anwalts-Kanzlei-Links kommen müsste. Hier werden teilweise Tipps gegeben, die völlig an allem vorbeirauschen. Man weiß zu wenig. Das ist unseriös. Allerdings ein nicht aufzuhaltender Trend im Internet.
 
Luke And, warum willst Du das Macbook denn überhaupt zurück geben?
 
Jaja, Blogbeitrag einer IT-Kanzlei als "Querdenker-Forum" abzustempeln zeugt von Argumentationsfähigkeit. Ich finde es nur ungeheuerlich, dass gewerbliche Unternehmen (Shops) meinen, die Rechte der Verbraucher mit Füßen treten zu müssen. Im Grunde ist das aber ein Spiel mit dem Feuer, bis es mal schief geht.

Und ja: Ich trete so auch im realen Leben auf, wenn Mist erzählt wird.
Auch hier wieder, mich falsch zitiert und dazu noch Unterstellungen. Genau das ist das Querdenker verhalten. Ich habe nichts gegen die Rechtsprechung gesagt oder sonst was. Nur was gegen Personen wie Du es einer bist!


Diese ekelhafte Polemik, dieser art wie Du deine Beiträge schreibst, respektlos hochnäsig. Damit hast Du dich menschlich sowas von disqualifiziert.

Am aller besten ist hier, dass ich in meinem Beitrag klar gesagt habe, dass CTO Geräte bei uns nur im Lokalen Shop für Endrunden zu erwerben sind. Kein Wort von einem Onlineshop habe ich gesagt. CTOs kann man bei uns nicht online bestellen!

B2B Kunden kaufen bei uns auf Anfragen und Angeboten, aber hey, dass ist ja egal, es passt nicht in deine aufgeblassene und leere Argumentation.

Und nochmal was am rande, da ich für einen Apple Premium Partner arbeite, da wird man nicht von nur einem Anwalt beraten, wir werden ständig von Apple selber kontrolliert und unterliegen auflagen die Du suppenkasper nichtmal ansatzweise nachvollziehen kannst!

Noch ein Zusatz zu CTO Geräten. CTOs Bestellungen dauern in der Regel mindest 3-4 Wochen bis zur Auslieferung, da die Geräte direkt aus China kommen.
 
Naja, das Fernabsatzgesetz ist schon lange in das BGB gewandert.
Recht haben und Recht bekommen sind auch immer unterschiedliche Sachverhalte.

Wenn ein Händler das so handhabt und der Kunde es akzeptiert, heißt nicht automatisch das es rechtens ist.
Wäre natürlich interessant, ob der Händler deswegen schon mal verklagt wurde.
 
Naja, das Fernabsatzgesetz ist schon lange in das BGB gewandert.
Recht haben und Recht bekommen sind auch immer unterschiedliche Sachverhalte.

Wenn ein Händler das so handhabt und der Kunde es akzeptiert, heißt nicht automatisch das es rechtens ist.
Wäre natürlich interessant, ob der Händler deswegen schon mal verklagt wurde.
Sei mir bitte nicht böse, ich schätze dein Wissen und deinen Täglichen wirklich sehr hilfreichen Beiträge sehr. Allerdings liegst Du hier falsch.

https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html

5. Folgen des Widerrufs

Nachdem der Widerruf erklärt wurde, haben sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Sie können als Kunde nicht verlangen, dass der Anbieter die bestellte Ware bei ihnen abholt. Die Verpflichtung zur Rücksendung obliegt dem Verbraucher. Grundsätzlich hat der Verkäufer die Rücksendekosten zu tragen.
Diese Rücksendekosten können jedoch bei einem Warenwert bis zu 40 Euro dem Kunden auferlegt werden, etwa im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn es wurde eine völlig andere Ware als die bestellte geliefert.

Ausgeschlossen ist der Widerruf gem. § 312d Abs.4 BGB (vorher § 3 Abs. 2 FernAbsG) bei:

Waren, die nach speziellen Wünsche des Kunden gefertigt wurden
Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
bei Verträgen über verderbliche Ware
bei Verträgen über Audio- oder Videoaufzeichnungen
bei Verträgen über Software, soweit diese entsiegelt wurden
bei Verträgen, die in der Form von Versteigerungen geschlossen wurden


Damit sollte dann auch alles gesagt sein.
 
Es gab im Help-Ö1 eine Sendung dazu, dass McShark genau so vorgeht und Rückgaben tatsächlich ausschließt. Wenn der Händler nicht selbst zur Vernunft kommt, kann man nicht viel machen als zum Anwalt zu gehen oder die Rechtsschutzversicherung einzuschalten wenn man eine hat.

Es wurde damals schon hinreichend festgestellt, dass nur geringe Anpassungen wie anderer RAM oder schnellerer Prozessor keinen Ausschluss vom Fernabsatzgesetz rechtfertigen können. Das ist keine Grauzone, überhaupt nicht. Es klagt schlicht kein Käufer wegen so einer Sache.

Wenn ein Händler das so handhabt und der Kunde es akzeptiert, heißt nicht automatisch das es rechtens ist.
Exakt so ist es!

Luke And, warum willst Du das Macbook denn überhaupt zurück geben?
Wenn ein Gerät erstmal nicht lieferbar ist und noch nicht am Weg zum Kunden ist, dann ist das doch schon Grund genug. Kann ja sein, dass der TS es woanders schneller bekommen kann. Siehst ja was der TS hier geschrieben hat:
dazu schon eine Anzahlung geleistet. Zu dem Lieferzeitpunkt können Sie mir noch nichts sagen.
Also Geld kassiert und nichts geliefert. Ist ja erstmal ok, wenns nicht lieferbar ist ist das eben so. Aber Vertragsrücktritt ausschließen und die Anzahlung einbehalten ist nicht rechtens. Und nie wieder eine Anzahlung leisten, ein normaler Händler blockt den Betrag auf der Kreditkarte und zieht den ein wenn das Gerät verschickt wird. Nichts per Überweisung hinschicken, wie man an diesem Thread sieht, bekommt man das Geld im Problemfall nicht retour. Bei der Kreditkarte wär das deutlich einfacher gewesen.
 
am Ende den Passus "Artikel auftragsbezogen bestellt, Stornierung oder Rückgabe ausgeschlossen"
Ausgeschlossen ist der Widerruf gem. § 312d Abs.4 BGB (vorher § 3 Abs. 2 FernAbsG) bei:

Waren, die nach speziellen Wünsche des Kunden gefertigt wurden
Was ich nicht verstehe ist der Passus "Auftragsbezogen bestellt". Was heißt das? Denn in meinen Augen handelt es sich nicht um ein CTO-Gerät. Es ist eine ganz normale Variante des Gerätes. Es wird nichts für den Kunden speziell gefertigt. So wie früher, dass der Händler zusätzliches RAM oder sonstwas einbaute, ist es ja nicht mehr, da alles auf einem Die ist.
 
Hier wurde jetzt doch alles gesagt und es weiß niemand, wie vor Gericht entschieden werden würde – gibt ja auch einen guten Grund, warum es Gerichtsverfahren gibt, in denen die verschiedenen Punkte auf Basis von Fakten und Gesetzen abgewägt werden.

Der TE sollte, wenn es Probleme gibt, einfach einen Anwalt einschalten bzw. seine Rechtsschutzversicherung nutzen – dann sollte sich das klären und er muss sich nicht auf widersprüchliche Meinungen im Internet verlassen. Die bringen im Zweifelsfall nichts...
 
Was ich nicht verstehe ist der Passus "Auftragsbezogen bestellt". Was heißt das? Denn in meinen Augen handelt es sich nicht um ein CTO-Gerät. Es ist eine ganz normale Variante des Gerätes. Es wird nichts für den Kunden speziell gefertigt. So wie früher, dass der Händler zusätzliches RAM oder sonstwas einbaute, ist es ja nicht mehr, da alles auf einem Die ist.
Was in deinen Augen wie auch immer wirkt ist nebensächlich.
alles was nicht von der Stange ist, wird bei Apple direkt bestellt und kommt aus China. Im Normalfall dauert dies 3-4 Wochen.
alle CTOs, deswegen sind es ja CTOs, werden nach Kundenwunsch bestellt und somit auch von Apple gebaut.

Und noch am Rande, wenn wir hier schon bei Halbwissen und Vermutungen sind. Meine ist nämlich, dass der TE Gewerbetreibender ist und somit gilt das Fernabsatz nicht!
 
Die Frage wäre eher, ob Geräte, welche zwar von Apple als "CTO" geführt werden, aber dennoch hundertausendfach hergestellt werden, auch vor dem Gesetzt als "Speziell nach Kundenwunsch angefertigt" gesehen werden. Ältere Beschlüsse zeigen, dass das "damals" schon nicht immer so war, dafür wird das Zeug einfach in zu großen Massen hergestellt. Überhaupt, wenn das Ding eh noch nicht geliefert wurde - also der Bestellvorgang eh noch im Laufen ist. Was aber schlussendlich nur ein Gang zum Anwalt bzw. dann zu Gericht klären kann und wird.

Da die meisten Händler ja durchaus daran interessiert sind, dass sie im Sinne des Kunden handeln (und das Gerät ja sowieso loswerden), drücken die da - entgegen ihrer eigenen AGB - natürlich gerne mal das Kulanzauge zu. Warum auch nicht. Hat man nun einen eher sturen Händler, dem sein Ruf und seine Kundschaft am Arsch vorbei geht, dann greift wieder das von oben. Der Gang zum Anwalt. Für Apple CTO, für den Händler CTO, in den AGBs ausgenommen => wenn man das akzeptiert und dennoch nicht einverstanden ist, dann wird das halt ne Beschäftigung für die Gerichte. Recht Haben & Recht bekommen ^^

Oder man spart sich Zeit & Kosten, nimmt das shice Gerät einfach und verkauft es dann einfach wieder :crack:
 
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