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OmarDLittle
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Tja, soviel von der Theorie der Händler könnte das Teil dann nicht losbringen.Das dürfte eine der meist gekauften Konfigurationen sein
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Tja, soviel von der Theorie der Händler könnte das Teil dann nicht losbringen.Das dürfte eine der meist gekauften Konfigurationen sein
Schreiben kann man halt viel wenn der Tag lang ist...Selbst Apple schreibt das in Angebote:
Auf meinen Angeboten, die ich von Apple via Mail erhalte.Wo findest du denn diesen Passus?
So macht man das heute.Du möchtest also stornieren, weil es Dir nicht schnell genug geht?
Auf der offiziellen Apple Seite gibt es diesbzgl. keine Einschränkung und ist auch mein Verständis.Auf meinen Angeboten, die ich von Apple via Mail erhalte.
naja, ist wohl eher umgekehrt. "Aufnehmen" kann ja alleine vom Begriff her nur der Empfänger, nie der Sender.
Hast Du dafür eine Quelle?Nur ein Hinweiß zur Kommunikation, angestoßen durch „liegt es nicht an mir“.
Wie etwas aufgenommen wird liegt eigentlich immer am Sender, nie am Empfänger, soweit die Theorie.
Natürlich ist es online schwer zu beurteilen wie eine Nachricht aufgenommen wird, daher sollte man hier eher zurückhalktend sein.
Wenn man beherzigt sind auch schwierige Gespräche einfacher.
Meine Interpretation ist auch „aggressiv“ - sorry.
Und wie ist der? Wir reden hier doch vom Kauf direkt bei Apple über den Apple Store...Nun, bei mir ist der Bestellvorgang anders.
Im ursprünglichen Post geht es um die Bestellung bei einem Premium-Reseller via E-Mail, der Zusendung eines Angebotes, der Annahme des Angebots, eine Anzahlung und dem Rückgaberecht gemäß Fernabsatzgesetz.Und wie ist der? Wir reden hier doch vom Kauf direkt bei Apple über den Apple Store...
Apple kann sich aber nicht aussuchen, über welche Kanäle das Gesetz gilt und welche nicht. Das steht im Gesetz, nicht im Apple-Kleingedruckten! Für das Fernabsatzgesetz spielt es eben keine Rolle ob du den Händlershop nutzt oder der Kaufvertrag via E-Mail abgeschlossen wird. Solange du als Privatperson kaufst, kann ein Händler beim Kauf via E-Mail das Rückgaberecht nicht ausschließen. Außer du bestellst eben wirklich etwas auch dich Zugeschnittenes, bei Apple wäre das ein Gerät mit Gravur.Ich stelle nicht in Frage, dass es für Privatpersonen gemäß Fernabsatzgesetz auf Online-Vertriebswegen (Shop) ein 14-tätiges Rückgaberecht gibt. Ich wollte mit dem Post klarstellen, dass es selbst bei Apple Zugangs-Kanäle gibt, in denen das Recht ausgeschlossen ist. Ich bestelle meine Hardware direkt bei Apple genauso wie der TE bei seinem Premium-Hersteller - via Anfrage nach einem Angebot und Beauftragung ... kontaktlos, nicht in den Geschäftsräumen und habe kein Rückgaberecht.
Wir haben doch inzwischen klargestellt, dass das irrelevant ist, auch wenn es Apple hinschreibt, die stehen nicht über dem Gesetz. Alle Macbookvarianten werden regulär gefertigt, es wird da nichts mehr speziell gefertigt, weil es eben nur mehr ausgewählte Konfigurationen gibt und du abgesehen von einer Gravur nichts speziell für dich fertigen lassen kannst.Beachten Sie, dass es sich bei dem gewünschten Gerät um eine sog. CTO (Configure-To-Order) handelt.
Dieses Gerät wird speziell für Sie gefertigt und ist daher von einer Rücknahme ausgenommen. Prüfen Sie
VOR Auftragserteilung daher sorgfältig die Konfigurationsdaten.
Naja.. da @gishmo scheinbar bei apple nicht als privater endkäufer handelt spielt es eine Rolle für ihn ... ich bezweifel einfach mal das die Angebote die er bekommt sich an private Endkunden richten.Wir haben doch inzwischen klargestellt, dass das irrelevant ist, auch wenn es Apple hinschreibt, die stehen nicht über dem Gesetz. Alle Macbookvarianten werden regulär gefertigt, es wird da nichts mehr speziell gefertigt, weil es eben nur mehr ausgewählte Konfigurationen gibt und du abgesehen von einer Gravur nichts speziell für dich fertigen lassen kannst.
Ich frage erst nach der Lieferzeit und bestelle dann, falls in Ordnung, und nicht umgekehrt.So macht man das heute.
Es geht nicht um eine Online-Bestellung bei Apple oder einem anderen Online-Händler - über das muss man nicht diskutieren, es geht um den Bestellungvorgang des TE.Naja.. da @gishmo scheinbar bei apple nicht als privater endkäufer handelt spielt es eine Rolle für ihn ... ich bezweifel einfach mal das die Angebote die er bekommt sich an private Endkunden richten.
Hier in dem Thread geht es ja auch nicht um Apple ... Apple hat ja gerade die Rückgabefrist für alle Geräte die gerade gekauft werden verlängert. Damit steht Apple nicht über dem Gesetz sondern geht über das was das Gesetz verlangt hinaus.
auch wenn du es nicht warhaben magst .. auch eine email bestellung fällt unter das fernabsatzgesetz, solange kein persönlicher kontakt stattgefunden hat. Es ist völlig egal ob der Händler online ist oder nicht... es ist ja nicht das Onlineabsatzgesetz.Es geht nicht um eine Online-Bestellung bei Apple oder einem anderen Online-Händler - über das muss man nicht diskutieren, es geht um den Bestellungvorgang des TE.
auch wenn du es nicht warhaben magst .. auch eine email bestellung fällt unter das fernabsatzgesetz, solange kein persönlicher kontakt stattgefunden hat. Es ist völlig egal ob der Händler online ist oder nicht... es ist ja nicht das Onlineabsatzgesetz.
Also .. auch wenn du bei deinem Bäcker an der Ecke anrufst, per Telefon ein Brötchen bestellst und er eine Zahlung per Paypal von dir akzeptiert hast du mit ihm einen Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz abgeschlossen. Dann müsst ihr euch nur noch über die Lieferung einigen.
Das ist interessant .. der Bäcker wäre damit auf jeden Fall raus als ein Geschäft das maximal ausnahmsweise etwas per Telefon verkauft.Auch hier bin ich mir nicht sicher:
https://www.ferner-alsdorf.de/wider...sierten-vertriebs-und-dienstleistungssystems/
Ich wünsche dem TE viel Erfolg.
Kommunikationskurse im Geschäft.Hast Du dafür eine Quelle?