Frage zu Stornierung/ 14tg. Rückgaberecht gemäß Fernabsatzgesetz bei CTO-Macbook

Also ich erhalte E-Mails von Apple erst ganz zuletzt nachdem die Bestellung bereits bezahlt und damit der Kaufvertrag zustande gekommen ist. Der Ablauf ist der, auf der Webseite Gerät konfigurieren und direkt bezahlen, abschließend kommt dann eine Bestätigungsmail. Apple kann in diese Mail viel reinschreiben, aber was nicht vor Abschluss der Bestellung sichtbar ist kann nicht nachträglich Bestandteil des Kaufvertrags werden.

Ich hab zur Sicherheit noch meine Macbook-Bestellmail (auch abweichend vom Standard umkonfiguriert!) durchgeschaut, unten an der Mail klebt echt eine Menge Legal-Talk dran, aber diesen Passus finde ich dort nicht.
 
Nun, bei mir ist der Bestellvorgang anders.

Ich vermute der TE ist ebenfalls in diesen Kanal "gerutscht".
 
naja, ist wohl eher umgekehrt. "Aufnehmen" kann ja alleine vom Begriff her nur der Empfänger, nie der Sender.
Nur ein Hinweiß zur Kommunikation, angestoßen durch „liegt es nicht an mir“.

Wie etwas aufgenommen wird liegt eigentlich immer am Sender, nie am Empfänger, soweit die Theorie.
Natürlich ist es online schwer zu beurteilen wie eine Nachricht aufgenommen wird, daher sollte man hier eher zurückhalktend sein.
Wenn man beherzigt sind auch schwierige Gespräche einfacher.

Meine Interpretation ist auch „aggressiv“ - sorry.
Hast Du dafür eine Quelle?
 
BGH VIII ZR 295/1: "Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist deshalb nur dann wegen Anfertigung der Ware „nach Kundenspezifikation“ ausgeschlossen, wenn der Unternehmer durch die Rücknahme auf Bestellung angefertigter Ware erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet, die spezifisch damit zusammenhängen und dadurch entstehen, dass die Ware erst auf Bestellung des Kunden nach dessen besonderen Wünschen angefertigt wurde. Nicht ausreichend dafür sind dagegen die Nachteile, die mit der Rücknahme bereits produzierter Ware stets verbunden sind. Diese hat der Unternehmer nach dem Gesetz hinzunehmen."

Ich sehe keine "erheblichen Nachteile" für den Händler. Auch mit Wunschkonfiguration sind die MacBooks ja Ware von der Stange. Anders verhalten würde es sich z. B. bei Gravuren u. ä., die das Gerät zu einem individuellen Gerät machen würden.

Allerdings muss man sagen, dass die Problematik sehr vielschichtig ist und im Einzelfall entschieden werden wird. Ausgang ungewiss.
 
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Und wie ist der? Wir reden hier doch vom Kauf direkt bei Apple über den Apple Store...
Im ursprünglichen Post geht es um die Bestellung bei einem Premium-Reseller via E-Mail, der Zusendung eines Angebotes, der Annahme des Angebots, eine Anzahlung und dem Rückgaberecht gemäß Fernabsatzgesetz.

Ich stelle nicht in Frage, dass es für Privatpersonen gemäß Fernabsatzgesetz auf Online-Vertriebswegen (Shop) ein 14-tätiges Rückgaberecht gibt. Ich wollte mit dem Post klarstellen, dass es selbst bei Apple Zugangs-Kanäle gibt, in denen das Recht ausgeschlossen ist. Ich bestelle meine Hardware direkt bei Apple genauso wie der TE bei seinem Premium-Hersteller - via Anfrage nach einem Angebot und Beauftragung ... kontaktlos, nicht in den Geschäftsräumen und habe kein Rückgaberecht.

Von daher, ja, es ist möglich, dass man Hardware bei einem Reseller/Apple bestellt und kein Rückgaberecht hat. Ob das allerdings für den Fall des TE zutrifft oder nicht ist mit den vorhandenen Informationen nicht zu entscheiden. Man kann allerdings nicht ohne weiteres behaupten, der TE hat dieses Recht in seinem konkreten Fall auf jeden Fall.
 
Nimmt Apple überhaupt Geräte von Resellern zurück? Den gesetzlichen anspruch auf 14 tägigen Widerruf gibt es nur bei Käufen durch Privatpersonen.
Daher finde ich es seltsam das Apple sowas auf Angebote schreibt die an Reseller rausgeschickt werden.
Evtl nimmt Apple keine konfigurierten Geräte von Händlern zurück, Standardkonfigurationen aber schon?

Ist aber auch egal weil das nichts damit zu tun hat was Apple mit Endkunden macht ( da nehmen sie sie offenbar zurück? ) und was der Reseller mit seinem Kunden macht .)
 
Ich stelle nicht in Frage, dass es für Privatpersonen gemäß Fernabsatzgesetz auf Online-Vertriebswegen (Shop) ein 14-tätiges Rückgaberecht gibt. Ich wollte mit dem Post klarstellen, dass es selbst bei Apple Zugangs-Kanäle gibt, in denen das Recht ausgeschlossen ist. Ich bestelle meine Hardware direkt bei Apple genauso wie der TE bei seinem Premium-Hersteller - via Anfrage nach einem Angebot und Beauftragung ... kontaktlos, nicht in den Geschäftsräumen und habe kein Rückgaberecht.
Apple kann sich aber nicht aussuchen, über welche Kanäle das Gesetz gilt und welche nicht. Das steht im Gesetz, nicht im Apple-Kleingedruckten! Für das Fernabsatzgesetz spielt es eben keine Rolle ob du den Händlershop nutzt oder der Kaufvertrag via E-Mail abgeschlossen wird. Solange du als Privatperson kaufst, kann ein Händler beim Kauf via E-Mail das Rückgaberecht nicht ausschließen. Außer du bestellst eben wirklich etwas auch dich Zugeschnittenes, bei Apple wäre das ein Gerät mit Gravur.

Beachten Sie, dass es sich bei dem gewünschten Gerät um eine sog. CTO (Configure-To-Order) handelt.
Dieses Gerät wird speziell für Sie gefertigt und ist daher von einer Rücknahme ausgenommen. Prüfen Sie
VOR Auftragserteilung daher sorgfältig die Konfigurationsdaten.
Wir haben doch inzwischen klargestellt, dass das irrelevant ist, auch wenn es Apple hinschreibt, die stehen nicht über dem Gesetz. Alle Macbookvarianten werden regulär gefertigt, es wird da nichts mehr speziell gefertigt, weil es eben nur mehr ausgewählte Konfigurationen gibt und du abgesehen von einer Gravur nichts speziell für dich fertigen lassen kannst.

Welchen Mac bestellst du, dass der speziell für dich gefertigt wird? Ein 14"-MBP aber mit Intel-Chip drin? EIn MBP mit Sonderanfertigung Touchscreen? Was ist so speziell, dass das Rückgaberecht nicht greifen sollte?
 
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Wir haben doch inzwischen klargestellt, dass das irrelevant ist, auch wenn es Apple hinschreibt, die stehen nicht über dem Gesetz. Alle Macbookvarianten werden regulär gefertigt, es wird da nichts mehr speziell gefertigt, weil es eben nur mehr ausgewählte Konfigurationen gibt und du abgesehen von einer Gravur nichts speziell für dich fertigen lassen kannst.
Naja.. da @gishmo scheinbar bei apple nicht als privater endkäufer handelt spielt es eine Rolle für ihn ... ich bezweifel einfach mal das die Angebote die er bekommt sich an private Endkunden richten.
Hier in dem Thread geht es ja auch nicht um Apple ... Apple hat ja gerade die Rückgabefrist für alle Geräte die gerade gekauft werden verlängert. Damit steht Apple nicht über dem Gesetz sondern geht über das was das Gesetz verlangt hinaus.
 
Naja.. da @gishmo scheinbar bei apple nicht als privater endkäufer handelt spielt es eine Rolle für ihn ... ich bezweifel einfach mal das die Angebote die er bekommt sich an private Endkunden richten.
Hier in dem Thread geht es ja auch nicht um Apple ... Apple hat ja gerade die Rückgabefrist für alle Geräte die gerade gekauft werden verlängert. Damit steht Apple nicht über dem Gesetz sondern geht über das was das Gesetz verlangt hinaus.
Es geht nicht um eine Online-Bestellung bei Apple oder einem anderen Online-Händler - über das muss man nicht diskutieren, es geht um den Bestellungvorgang des TE.
 
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Es geht nicht um eine Online-Bestellung bei Apple oder einem anderen Online-Händler - über das muss man nicht diskutieren, es geht um den Bestellungvorgang des TE.
auch wenn du es nicht warhaben magst .. auch eine email bestellung fällt unter das fernabsatzgesetz, solange kein persönlicher kontakt stattgefunden hat. Es ist völlig egal ob der Händler online ist oder nicht... es ist ja nicht das Onlineabsatzgesetz.

https://www.it-recht-kanzlei.de/fernabsatz-persoenlicher-kontakt.html

Fernabsatz? Was ist das eigentlich? Fernabsatzverträge sind gemäß § 312c I BGB Fernabsatzverträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (=via email, Fax oder Telefon) verwenden. In den §§ 312c–312k BGB finden sich die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Die Voraussetzungen sind also ein B2C-Geschäft (B2B (Unternehmen-Unternehmen) oder C2C (Verbraucher-Verbraucher) sind dem Wortlaut entsprechend ausgenommen), sowie die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmittel für Vertragsverhandlungen und Vertragsschluss.

es ist egal ob der reseller ein shopsystem hat oder als online händler auftritt. sobald ein kaufvertrag nur über email, telefon oder online abgeschlossen wird ohne das es einen persönlichen kontakt gab gilt das fernabsatzgesetz.

woher soll ein verbraucher auch wissen ob ein reseller jetzt fernabsatz macht oder nicht? das ding wird aus der ferne bestellt und zugeschickt. damit ist es fernabsatz.

übrigens gilt fernabsatz auch dann wenn der persönliche kontakt erst nach vertragsabschluss zustande kommt. beim mediamarkt online bestellen und bezahlen und dann im laden abholen -> fernabsatz.

Also .. auch wenn du bei deinem Bäcker an der Ecke anrufst, per Telefon ein Brötchen bestellst und er eine Zahlung per Paypal von dir akzeptiert hast du mit ihm einen Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz abgeschlossen. Dann müsst ihr euch nur noch über die Lieferung einigen.
 
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auch wenn du es nicht warhaben magst .. auch eine email bestellung fällt unter das fernabsatzgesetz, solange kein persönlicher kontakt stattgefunden hat. Es ist völlig egal ob der Händler online ist oder nicht... es ist ja nicht das Onlineabsatzgesetz.

Ich neige dazu Angebote zu lesen bevor ich diese Annehme.

Also .. auch wenn du bei deinem Bäcker an der Ecke anrufst, per Telefon ein Brötchen bestellst und er eine Zahlung per Paypal von dir akzeptiert hast du mit ihm einen Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz abgeschlossen. Dann müsst ihr euch nur noch über die Lieferung einigen.

Auch hier bin ich mir nicht sicher:

https://www.ferner-alsdorf.de/widerrufsrecht-vorliegen-eines-fuer-den-fernabsatz-organisierten-vertriebs-und-dienstleistungssystems/

Ich wünsche dem TE viel Erfolg.
 
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Das ist interessant .. der Bäcker wäre damit auf jeden Fall raus als ein Geschäft das maximal ausnahmsweise etwas per Telefon verkauft.

Aber ein Händler der regelmässig Waren versendet wird sich darauf nicht berufen können... das klingt nicht nach "...gelegentlich, eher zufällig...".
Es wird ja erwähnt das die Grenze schon überschritten ist wenn der Händler damit wirbt das die Ware auch versendet wird.
 
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