Frage zu Stornierung/ 14tg. Rückgaberecht gemäß Fernabsatzgesetz bei CTO-Macbook

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LukAnd

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Guten Tag,

ich habe bei einem sogenannten Apple Premium Reseller ein MacBook Pro 14 mit mehr RAM und Speicher als die Standard/Basiskonfiguration bestellt, und dazu schon eine Anzahlung geleistet. Zu dem Lieferzeitpunkt können Sie mir noch nichts sagen.
Ich weiß, dass man bei Apple Online-Store gekaufte Geräte innerhalb von 14 Tagen gemäß Fernabsatzgesetz zurückgeben kann, und habe ehrlich gesagt auch eine ähnliche Politik bei einem Apple Premium Reseller erwartet. In meinem Fall will ich es ja sogar "nur" stornieren bzw. ungeöffnet zurückgeben, was der Händler allerdings ablehnt. Hat jemand von euch Erfahrungen damit, ob die CTO (configured to order) Macbook Modelle tatsächlich einen Ausschluss vom Widerrufsrecht des Fernabsatzgesetz rechtfertigen? Letztlich sind es ja auch serienmäßig produzierte Geräte von Apple. Ich habe dazu im Internet nur mal von dem folgenden Gerichtsurteil von 2003 gelesen : https://www.pcwelt.de/news/BGH-Fern...-speziell-angefertigten-Notebooks-186837.html

Vielen Dank für Eure Meinung :)
 
Ab zum Anwalt und Durchexerzieren...
Melde dich wie es ausgegangen ist.
 
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Das zählt nicht als "individuelle Anfertigung". Das Thema hatten wir die Tage schon. Damit kommt der Reseller nicht durch.
Cancom hatte das auch mal probiert und vor Gericht verloren.
Das sind weiterhin Standardgeräte aus Serienfertigung.

Wichtig ist aber das du online bestellt hast. Warst du vor Ort und hast dort bestellt dann gilt das natürlich nicht.
 
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Sofort schriftlich um Stornierung und unverzügliche Rückzahlung (je nach AGB mußt Du dann ein paar Tage auf Dein Geld warten) "bitten".

Ist kein CTO (siehe oben; CTO hatte ich tatsächlich selbst mal vor ca. 20 Jahren, da habe ich mir einen PC aus Standardkomponenten von einem PC-Geschäft individuell zusammenbauen (Schrauben und stecken) lassen).
HG
 
Danke schonmal für die Antworten :) @AgentMax , weißt du noch wo der Beitrag geschrieben wurde, oder etwas zu dem Cancom? Ich habe bei der Suche in google und im Forum hier immer nur etwas zu Fällen bzgl. Apple Online Shop( wo es ja eh unkompliziert ist) oder zu "nicht-CTO" Geräten gefunden.
 
Was steht denn dazu in den Geschäftsbedingungen, die Du beim Kauf (vermutlich durch setzen eines Häkchens) akzeptiert hast?
 
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@Anton2016 Könntest du mir sagen, um welche Branche es sich handelt?

@Moriarty Es war eine Anfrage von mir per Mail, woraufhin mir der Preis und eine Anzahlungsrechnung geschickt wurde. Auf die besonderen Modalitäten wurde ich per Mail vorher nicht aufmerksam gemacht, ich habe lediglich später, nachdem ich die Anzahlung überwiesen hatte, in der Spalte mit der Bezeichnung (14 Pro 32GB Ram., beleuchtete Tastatur, Urheberrechtsabgabe abgeführt....) am Ende den Passus "Artikel auftragsbezogen bestellt, Stornierung oder Rückgabe ausgeschlossen" bemerkt.
 
Im Grunde hast Du ja eine "Variante" des Artikels und keine für dich gesondert angefertigte Konfiguration bestellt. Vergleichbar damit, als ob Du Dir z.B. ein iPhone 12 bestellst und statt der Basisversion mit 128 Gbyte die Variante mit 512 Gbyte nimmst.

Der genaue Laut des Gesetzesabschnitts hierzu lautet:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

...und hier sind meiner Meinung ganz klar entweder/oder jeweils nicht erfüllt, da die Ware in dieser Konfiguration als Artikelvariante bereits vorgefertigt vom Hersteller geliefert wird/angeboten wird. Da diese Variante so, wie besagt völlig geläufig und vorgefertigt für jedermann ohne jegliches Erfordernis einer Individualisierung erhältlich ist, kann man hier auch nicht von einem eindeutigen Zuschnitt auf deine persönlichen Bedürfnisse sprechen.

Bei dem Passus "...soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben" ist auch ein Blick in die AGB wichtig, deshalb ist der Hinweis von Moriarty in der Tat gut. Die AGB müssen Dir jedoch vor Abschluss des Kaufs eindeutig kenntlich verfügbar gemacht werden.

So, wie AgentMax es bereits ausgeführt hat, bin ich mir sehr sicher, dass Du mit Hilfe eines kompetenten Rechtsbeistands (Fachanwalt) die Stornierung nach Fernabsatzgesetz durch bekommst.

Eine Rechtsberatung hierzu kann Dir natürlich nur ein Jurist erteilen.
 
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Bietet der Händler, den Du nicht nennst, denn die Ausstattungsvariante auch regulär in seinem Onlineshop an?
 
...oder wird dort eine Art "Konfigurator" vorgehalten?

Ich habe zudem einen Premium-Reseller gefunden, bei welchem der von dir genannte Passus "Artikel auftragsbezogen bestellt, Stornierung oder Rückgabe ausgeschlossen" bei der 32 Gig-Variante des 14er Macbook Pro schon bereits unter der Artikelbeschreibung steht.

Sprich: Hier wäre das Macbook in dieser Ausstattung nicht gewöhnlich auf Lager und würde extra nach Bestellung durch den Kunden auftragsbezogen beim Hersteller/Zwischenhändler bestellt...

Schwierig.

Sollte das bei Dir auch bereits kenntlich unterhalb der Artikelbeschreibung zur 32 Gig-Variante gestanden haben, könnte der Onlinehändler wohl recht behalten.
 
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Kaum. Nur weil er es schreibt kann er sich das Recht nicht zurecht biegen. Es ist und bleibt, wenn online bestellt, rücktrittsfähig.
Es ist ein Standardgerät was der Händler ganz normal erneut verkaufen kann. Es enthält keine individuelle Anpassung.

In 17 Jahren kann sich aber auch viel geändert haben…. 😉
Noch deutlicher Serienfertigung als damals bei den heutigen Verkaufszahlen.
 
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Naja, die Frage ist ja auch: Bestellt der Händler das MacBook so bei Apple oder macht er das MacBook auf und baut eigenen RAM ein…?

Wobei… geht das bei den überhaupt noch? Nein, oder? Dann vergesst meinen Beitrag…
 
Ich habe zudem einen Premium-Reseller gefunden, bei welchem der von dir genannte Passus "Artikel auftragsbezogen bestellt, Stornierung oder Rückgabe ausgeschlossen" bei der 32 Gig-Variante des 14er Macbook Pro schon bereits unter der Artikelbeschreibung steht.
Auftragsbezogen ist doch jede Bestellung.
Daraus wird dann immer noch keine speziell maßgefertigte Sache.
Das sind dann immer noch Standardkomponenten und der Händler kann es anderweitig verkaufen
 
Das sind dann immer noch Standardkomponenten und der Händler kann es anderweitig verkaufen
Wenn er jemanden findet, der es haben möchte. Wenn das fünf Kunden so machen, hat er in seinem kleinen Laden Ware für 17.000 Euro, die er nicht los wird. Ich bin ja meistens auf der Seite des Kunden, aber Apple macht es den Händlern da auch nicht gerade leicht.
 
Es war eine Anfrage von mir per Mail, woraufhin mir der Preis und eine Anzahlungsrechnung geschickt wurde. Auf die besonderen Modalitäten wurde ich per Mail vorher nicht aufmerksam gemacht, ich habe lediglich später, nachdem ich die Anzahlung überwiesen hatte, in der Spalte mit der Bezeichnung (14 Pro 32GB Ram., beleuchtete Tastatur, Urheberrechtsabgabe abgeführt....) am Ende den Passus "Artikel auftragsbezogen bestellt, Stornierung oder Rückgabe ausgeschlossen" bemerkt.
Das Fernabsatzgesetz gilt für Bestellungen innerhalb eines Online-Stores. Du hast eine Anfrage per Mail gesendet, ein Angebot erhalten und es angenommen. Somit handelt es sich nicht im einen klassischen Kauf in einem Online-Store. Das könnte spannend werden.

Und ich hoffe, Du hast als Privatperson bestellt.
 
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CTO Geräte sind auch bei uns von einer Rückgabe ausgeschlossen, sofern das Gerät noch nicht ausgeliefert ist und es sich um eine Konfiguration handelt die wir noch verkauft bekommen, drücken wir auch ein Auge zu. Was nicht storniert wird bzw. nicht zurückgenommen wird wenn es schon ausgeliefert ist, sind Keyboards mit nicht deutschen Layout.

Bei allen CTO Geräten steht dies auch bei uns im Angebot (sehr deutlich) , ich arbeite selber für einen Apple Premium Partner. Endkunden können bei uns nur auf vorkasse und in unseren Einzelhandels Shops CTOs kaufen.

Abgesehen davon, kauf der TE hier Privat oder geschäftlich? Ist schön das hier immer alle meinen eine Rechtsberatung abgeben zu können ohne alle fakten zu kennen! Zumal dies auch klar für nicht Juristen nicht erlaubt ist und dadurch sogar dem Forum geschadet werden kann!
 
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Das Fernabsatzgesetz gilt für Bestellungen innerhalb eines Online-Stores. Du hast eine Anfrage per Mail gesendet, ein Angebot erhalten und es angenommen. Somit handelt es sich nicht im einen klassischen Kauf in einem Online-Store. Das könnte spannend werden.

// hier war folgender Artikel verlinkt: https://www.it-recht-kanzlei.de/vertragsschluss-fax-katalog-telefon-mail-individuelle-kommunikation.html
Ähm... doch. In §312c steht explizit, dass Verträge per E-Mail ebenfalls als Fernabsatz gelten. Online-Stores sind nicht mal erwähnt. Der von Dir verlinkte Beitrag zielt doch lediglich auf die Probleme der Informationspflichten ab.
 
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