In Deutschland hat man ja "Panoramafreiheit", dass heisst, wenn du etwas von einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz aus sehen kannst, darfst du es auch fotografieren und veröffentlichen (das Fotografieren an sich ist fast gar nicht eingeschränkt, nur das veröffentlichen unterliegt harten Richtlinien). Natürlich nur ohne Hilfsmittel (Leiter, hohes Stativ, usw.).
Davon ausgenommen sind allerdings, wie in2itiv schon geschrieben hat temporär in der Öffentlichkeit ausgestellte Werke wie zB der verhüllte Bundestag usw. Das fotografieren wird hier wieder nicht verboten, nur die Veröffentlichung ist ohne Zustimmung untersagt.