Fotorecht: Architektur

In Deutschland hat man ja "Panoramafreiheit", dass heisst, wenn du etwas von einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz aus sehen kannst, darfst du es auch fotografieren und veröffentlichen (das Fotografieren an sich ist fast gar nicht eingeschränkt, nur das veröffentlichen unterliegt harten Richtlinien). Natürlich nur ohne Hilfsmittel (Leiter, hohes Stativ, usw.).

Davon ausgenommen sind allerdings, wie in2itiv schon geschrieben hat temporär in der Öffentlichkeit ausgestellte Werke wie zB der verhüllte Bundestag usw. Das fotografieren wird hier wieder nicht verboten, nur die Veröffentlichung ist ohne Zustimmung untersagt.

Ja, ich denke, dass das eine ganz gute Faustregel ist, an die man sich in D halten kann, ohne Angst haben zu müssen, in die Abmahnfalle zu tappen.

*Zustimm*
Und ich dachte, meine Fotos wären einigermaßen "gut". Gott, die Bilder sind toll!

Danke, das freut mich natürlich sehr zu hören. :)
 
Jein.
Vor einiger Zeit hing am Niederwald-Denkmal in Rüdesheim auch noch ein ähnliches Schild dass man die davon gemachten Fotos auch nicht verwerten dürfte weil da ein bestimmter Mensch ein Copyright drauf hat...

...im deutschen Recht gibt es kein copyright.

...zudem schützt das copyright (im angelsächsischen Recht) nicht den Urheber, sondern denjenigen, der "das rechte der kopie hat"

...und Schilder kann man überall aufstellen, das heisst noch lange nicht, das das was auf dem Schild steht auch rechtskonform ist.
 
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